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  #61 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 19:10
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 29
Standard AW: Die traurige Susa :-(

Liebe Manuela.
Vielen Dank, das war lieb gemeint. Allerdings nehmen diese Leute nur Schäferhunde. Ich denke ein Molosser is nix für den Schutzdienst. Zumal Damon schon die Grenze des Tötens überschritten hat und dies ein Problem bei der SchH sein könnte.
Aber trotzdem vielen Dank
Susa
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  #62 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 19:15
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 29
Standard AW: Die traurige Susa :-(

Liebe Angua,
ich war eben auf Grazi´s Homepage und wenn ich jetzt nicht total den Überblick verloren habe (ich mach mir grad schon ne Liste auf Papier :-) ) dann ist Grazi auch in bei Molosser-in-Not tätig und ich habe sie gebeten. Ich warte erstmal ab was sie mir schreibt, will doppelpostings ja vermeiden. ihr sollt ja alle nicht mehr arbeit haben als nötig. bin doch schon soooo dankbar euch allen... *schnief*
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  #63 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 11:43
Benutzerbild von einewiekeine
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 03.09.2010
Ort: Detmold
Beiträge: 66
Standard AW: Die traurige Susa :-(

Da irrst Du, die nehmen nicht nur Schäferhunde

http://special-dogs-academy.de/23.html
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  #64 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 17:43
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 29
Standard AW: Die traurige Susa :-(

Oh entschuldige. hatte nur bei den anforderungen für hundeankauf geguckt. da steht nämlich nur schäfer und belgier. ich schreib mal dahin. danke
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  #65 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 10:07
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.784
Standard AW: Die traurige Susa :-(

Zitat:
Zitat von Susa Beitrag anzeigen
Meine Mutter hat mich Ehrlichkeit, Bitte- und Danke sagen gelehrt!
Das eine zeugt von Anstand (den man leider nicht immer mehr überall findet) und das andere lässt mich jeden Tag in den Spiegel gucken können. Nicht alle kommen mit meiner gnadenlosen Ehrlichkeit zurecht. Aber die die es tun sind genau die Freunde die ich in meinem Umfeld haben möchte :-)

Dann wirst du mit meiner Ehrlickeit jetzt ja kein Problem haben.

Vorweg, es ist richtig Damon abzugeben. Die Sicherheit deines Kindes geht vor.
Ich finde es auch gut, dass du nicht verschweigst, was Damon bisher "angerichtet" hat.
Was jetzt kommt, hat nichts mit seinem Verhalten zu tun. Es geht um die Zukunft des Hundes und um deine Ehrlichkeit.

Du wohnst in NRW. Du wußtest, welche Rassen Damon in sich vereinigt, du hast dir diesen Hund illegal angeschafft, du hälst ihn illegal, du gibst ihn jetzt illegal ab. Die Verstöße gegen das LHG summieren sich.
Mit Unwissenheit kannst du dich nicht rausreden, du kennst das LHG. Du hast Damon nicht als BM/BX-Mix angemeldet, wäre ja ne Möglichkeit gewesen, sondern als Boxermix, um die Auflagen des LHG zu umgehen.

Jetzt wird er als das, was er ist angeboten, BM-RB-Staff-BX - Mix.
Kat 1 Hund. In NRW darf ein Kat 1 Hund nicht von / an privat vermittelt, verkauft, abgegeben werden. Als Kat 1 Hund darf er in einigen Bundesländern nicht gehalten werden, in fast allen Bundesländern nur mit Auflagen, z.B. vorheriger Haltergenehmigung.

Du darfst diesen Hund nicht abgeben, das ist ein Verstoß gegen das LHG und somit strafbar. Das trifft auch auf jeden Menschen zu, der in diese Vermittlung involviert ist.
Vermittlung ist nur über einen TSCHV erlaubt.
Berücksichtigst du, falls du Damon wieterhin privat vermittelst, dass er auch in anderen Bundesländern als Kat 1 Hund gilt?
Überprüfst du, ob Interessenten eine Haltergenehmigung haben, in der Lage sind, einen WT mit ihm zu machen, die Sachkunde haben, sich evtl. erhöhte Steuern leisten können?

Wird der Hund illegal vermittelt und angeschafft, dann droht die Gefahr, dass er beschlagnahmt wird.

Du hast dir bewußt einen Listenhund angeschafft. Warum hattest du dann nicht genug Rückgrat und warst ehrlich genug, auch offiziell zu deiner Entscheidung zu stehen?

Warum hast du ihn als Boxermix angemeldet?

Dieser Hund wird, wie so viele andere vor ihm auch, die Rechnung für die Sünden seiner "Züchter" und Halter zahlen müssen.

Seine Zukunft sieht nicht rosig aus.
In der KSG hast du u.a. geschrieben, wir haben ihn als Boxermix angemeldet, als was die neuen Besitzer ihn anmelden ist dir egal und es ei völlig wurscht, als was du ihn angemeldet hat.
DU bietest ihn aber als Kat1 Hund an, somit sollte und darf es dir nicht egal sein. DU trägst die Verantwortung.
Es ist nicht wurscht, als was du ihn angemeldet hast, wenn du ihn jetzt als Kat1 Hund abgeben willst.

Es geht um deine Ehrlichkeit, deine Verantwortung und um die Zukunft dieses Hundes.
__________________
Gruß Vom Acker

Anne & Co.


In Blues we trust, Blues will never die
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  #66 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 17:05
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 29
Standard AW: Die traurige Susa :-(

Liebe Anne,

jetzt nochmal zum mitschreiben:

1. ICH VERMITTLE DAMON NICHT PRIVAT!!!!!!!!!!!!!
DAMON IST BEI MEHREREN OFFIZIELLEN ORGANISATIONEN AUFGENOMMEN UND ICH MÖCHTE MIT MEINEN ANZEIGEN NUR AUF SEINE ANZEIGEN AUFMERKSAM MACHEN UM SOVIELE LEUTE WIE MÖGLICH ZU ERREICHEN!!!!!!!!!! ICh verstehe nicht was daran nicht zu kapieren ist?????????

2. DAMON wurde ursprünglich von mir als BoxerMix angegeben. Weil er Streit mit einem Labi-Rüden hatte und die Besitzerin dieses Rüden meinte das OA einzuschalten (weil ich ihr keine Entschädigung für ihren Arbeitsausfall zahlen wollte) hatte ich eine Halter und Platzprüfung.
Die Amtstierärztin war bei uns zuHause weil die mündlich auferlegte Maulkorbpflicht nur durch Prüfung der Ärztin wieder entzogen werden darf. Dies hat sie getan, kam zu uns nach Hause - meinte Damon sei aber kein Boxer und sie müsse dann meine Anmeldung noch ändern. Gesagt getan - sie strich den Boxer und trug Mischling ein! <- jetzt verstanden? SIE trug den Mischling ein!!!!!!
Bei einem zweiten Termin mußte ich mit Damon und fünf, sechs anderen Hunden einige Übungen machen wobei die Hunde von ihr und einer anderen Dame begutachtet wurden. Zwei Wochen nach dem Termin bekam ich eine Maulkorb-und Leinenbefreiung für meinen Mischling Damon zugeschickt.
Punkt.Ende- Ich hoffe auch der letzte hat das jetzt kapiert.
Puh, mann...

Ach ja...3. Du unterstellst also allen die mir hier helfen Damon zu vermitteln das sie das illegal tun? Ist ja interessant. Mehr sage ich dazu nicht.

Ich werde ab sofort nicht mehr auf irgendwelche Unterstellungen, Beleidigungen eingehen. Ich werde mich nicht mehr rechtfertigen.
Ich danke allen die mir helfen - ich weiß das das alles mit rechten Dingen zugeht hier.
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  #67 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 17:07
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 29
Standard AW: Die traurige Susa :-(

Ach ja übrigen lügst Du liebe Anne.
Ich habe nicht gesagt das es mir egal ist als was die neuen Besitzer Damon anmelden!!!!
Ich habe gesagt das der neue Besitzer, nur weil ich Damon hier als Mischling laufen habe, das nicht in der nächsten Stadt auch tun kann und es deshalb nicht relevant ist als was er hier eingetragen ist.
ABER da er ja sowieso offiziell vermittelt wird und damit alle Prüfungen vorweg gemacht werden erübrigt sich die Frage...
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  #68 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 17:51
Benutzerbild von Simone
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Standard AW: Die traurige Susa :-(

Hallo Susa,

warum ärgerst Du Dich denn so? Die Bedenken von Anne kann ich leider schon verstehen, denn Du Du schreibst hier öffentlich, dass Damon ein Mischling aus Bullmastiff-Ridgeback-AmStaff-Bordeauxdogge ist. Du hattest ihn als Mischling angemeldet, die Dame vom Vet.amt hatte das Dir gesagt. Das ist ja gut, aber jetzt steht er hier nicht als Mischling im Forum, sondern als Mischling aus den oben genannten Rassen. Und leider (!!!) ist das bei einer Vermittlung in NRW nicht so einfach, weil für AmStaffs und auch den BM eine Menge an unangenehmen Auflagen erfüllt werden müssen. Somit finde ich Annes Kritik bzw. ihren Hinweis sinnvoll und wirklich nicht beleidigend. Das sind doch für eine Vermittlung wichtige Informationen, die Du und die Vermittlungs-Organisation mit einbeziehen müssen. Ich würde übrigens empfehlen, Damon über eine EINE Orga zu vermitteln. Natürlich stellen viele Orgas in auf ihren HPs vor, aber zuständig für die Vermittlung und alles weitere sollte möglichst nur eine Orga sein. Und die würde ich auch als Kontaktadresse etc. angeben, es sei denn, Du vermittelst Damon doch selber. Auch das kann ich verstehen, aber dann erkundige Dich bitte über die rechtliche Situation (mit der ich mich nicht gut genug auskenne).

Ich wünsche Dir wirklich viel Erfolg!
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LG Simone
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  #69 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 18:34
Benutzerbild von Grazi
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Standard AW: Die traurige Susa :-(

Zitat:
Zitat von Susa Beitrag anzeigen
ich war eben auf Grazi´s Homepage und wenn ich jetzt nicht total den Überblick verloren habe (ich mach mir grad schon ne Liste auf Papier :-) ) dann ist Grazi auch in bei Molosser-in-Not tätig und ich habe sie gebeten.
Du hast tatsächlich den Überblick verloren.
Wie ich dir bereits mitgeteilt habe, sind die Molosser-Vermittlungshilfe und die Molosser-Nothilfe 2 Paar Schuhe. Und du kannst Angua gerne glauben, wenn sie dir sagt, dass ich in der Molosser-Vermittlungshilfe tätig bin, denn schließlich arbeiten wir beide zusammen.

Zitat:
Zitat von Anne
Du wohnst in NRW. Du wußtest, welche Rassen Damon in sich vereinigt, du hast dir diesen Hund illegal angeschafft, du hälst ihn illegal, du gibst ihn jetzt illegal ab.
Ähm.... diese Information stammt woher?

Zitat:
Du hast Damon nicht als BM/BX-Mix angemeldet, wäre ja ne Möglichkeit gewesen, sondern als Boxermix, um die Auflagen des LHG zu umgehen.
Ähm... dass Damon nicht als die hier angegebene Mischung angemeldet ist, lese ich hier zum ersten Mal! Da es hieß, der Hund habe eine Leinen- und MK-Befreiung, war ich davon ausgegangen, dass die Haltung korrekt angemeldet ist...

Zitat:
Jetzt wird er als das, was er ist angeboten, BM-RB-Staff-BX - Mix.
Kat 1 Hund.
Korrekt.

Zitat:
In NRW darf ein Kat 1 Hund nicht von / an privat vermittelt, verkauft, abgegeben werden.
Im LHG NRW steht im §5 Absatz 6 (Pflichten):
Zitat:
(6) Die Abgabe oder Veräußerung eines gefährlichen Hundes darf nur an Personen erfolgen, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 4 sind.
-> Erlaubnis nach § 4:

Zitat:
(1) Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person

1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
2. die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt,
3. in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen (§ 5 Abs. 4 Satz 1),
4. sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
ermöglichen,
5. den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 5) und
6. die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Absatz 7) nachweist.

(2) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Ein besonderes privates Interesse kann vorliegen, wenn die Haltung des gefährlichen Hundes zur Bewachung eines gefährdeten Besitztums der Halterin oder des Halters unerlässlich ist.

(3) Soweit es zur Prüfung der Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 4 erforderlich ist, hat die den Antrag stellende Person den Bediensteten der zuständigen Behörde oder dem amtlichen Tierarzt den Zutritt zu dem befriedeten Besitztum, in dem der gefährliche Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, zu ermöglichen und die erforderlichen Feststellungen zu dulden.

(4) Die Erlaubnis kann befristet erteilt und mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden; sie soll unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden.

(5) Die Erlaubnis gilt im gesamten Landesgebiet. Im Falle des Wechsels des Haltungsortes (Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters) ist die für den neuen Haltungsort zuständige Behörde zur Rücknahme oder zum Widerruf der Erlaubnis und zu Maßnahmen nach Absatz 4 Satz 2 befugt.

(6) Beim Führen von gefährlichen Hunden außerhalb des befriedeten Besitztums hat die den Hund führende Person die Erlaubnis oder eine Kopie mit sich zu führen und den zur Kontrolle befugten Dienstkräften auf Verlangen auszuhändigen.

(7) Die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes nach Absatz 1 Nummer 6 erfolgt mit einer elektronisch lesbaren Marke (Mikrochip), auf der eine nichtsprechende Nummer gespeichert ist. Die zuständige Behörde darf die gespeicherte Nummer im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz zur Feststellung der Person des Halters oder der Halterin des Hundes nutzen. Die zuständige Behörde hat die gespeicherte Nummer der für die zentrale Erfassung nach diesem Gesetz registrierter Hunde zuständigen Behörde zu übermitteln.
Zitat:
Zitat von Anne
Du darfst diesen Hund nicht abgeben, das ist ein Verstoß gegen das LHG und somit strafbar. Das trifft auch auf jeden Menschen zu, der in diese Vermittlung involviert ist.
Hmmm....so auf Anhieb konnte ich im LHG kein Verbot finden, einen Kat. 1-Hund privat zu vermitteln.... Knackpunkt ist allerdings der von mir in blau gehaltene Passus mit dem besonderen privaten oder dem öffentlichen Interesse. Der müsste erst nachgewiesen werden. Am einfachsten ginge das tatsächlich über ein TH oder eine offizielle Tierschutz-Orga.

Weiterhin zu beachten:
Zitat:
§8
Anzeige- und Mitteilungspflichten

(1) Haltung, Erwerb, Abgabe eines gefährlichen Hundes und die Eigentumsaufgabe hat die Halterin oder der Halter der zuständigen Behörde anzuzeigen, ebenso den Umzug innerhalb des Haltungsortes und den Wegzug an einen anderen Haltungsort sowie das Abhandenkommen und den Tod des Hundes. Im Falle des Wechsels des Haltungsortes besteht die Anzeigepflicht auch gegenüber der für den neuen Haltungsort zuständigen Behörde. Bei einem Wechsel in der Person der Halterin oder des Halters sind Name und Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters anzuzeigen.

(2) Wer einen gefährlichen Hund veräußert oder abgibt, hat der Erwerberin oder dem Erwerber mitzuteilen, dass es sich um einen solchen Hund handelt.
Zitat:
Zitat von Anne
Wird der Hund illegal vermittelt und angeschafft, dann droht die Gefahr, dass er beschlagnahmt wird.
Korrekt.

Zitat:
Zitat von Susa
1. ICH VERMITTLE DAMON NICHT PRIVAT!!!!!!!!!!!!!
DAMON IST BEI MEHREREN OFFIZIELLEN ORGANISATIONEN AUFGENOMMEN UND ICH MÖCHTE MIT MEINEN ANZEIGEN NUR AUF SEINE ANZEIGEN AUFMERKSAM MACHEN UM SOVIELE LEUTE WIE MÖGLICH ZU ERREICHEN!!!!!!!!!! ICh verstehe nicht was daran nicht zu kapieren ist?????????
Ähm... leider hast du das Problem nicht verstanden.

Alleine die Tatsache, dass du Damon von mehreren Orgas auf Webseiten aufnehmen lässt, bedeutet nicht, dass er "offiziell" vermittelt wird. Vermittlerin bist und bleibst du als Privatperson. Eine "offizielle" Vermittlung kann nur über ein TH oder eine Tierschutzorga erfolgen... und zwar in dem Moment, in dem der Hund von dir abgegeben wird und quasi in der Besitz der Orga übergeht. Dies bedeutet dann auch, dass einzig und alleine diese Orga die Verantwortung für die Vermittlung des Hundes trägt. Diese Aufgabe können sich nicht mehrere Orgas oder gar Privatinitiativen (wie z.B. die Molosser-Vermittlungshilfe) teilen!

Grüßlies,
Grazi
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe
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  #70 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 19:05
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Schleswig-Holstein
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Standard AW: Die traurige Susa :-(

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Gruß Vom Acker

Anne & Co.


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