leid. Thema Hundesteuer

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Markus
12.04.2009, 10:57
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „leid. Thema Hundesteuer” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

bregu73
12.04.2009, 10:57
Hallo Zusammen,

ich hatte mich vor eingigen Tagen bei der Gemeinde schlau gemacht, bezügl. der Hundesteuer. Die Dame sagte uns das hier in der Gmeinde, für alle Hunde egal ob Zwergpudel, oder Bernhadiner der gleiche Steuersatz gezahlt wird. Nämlich nur angenehme 42,00€ pro Jahr. Aber wie sieht das bei der Hunden der Rassenliste 2 aus ? Da ihr hier ja fast alle betroffen seit, wollte ich mal hören welche Erfahrungen Ihr gemacht habt.

Über reichliches Feedback würde ich mich freuen.

Liebe Ostergrüße

Manuela (bregu73)

Nadine
12.04.2009, 11:48
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Jörg
12.04.2009, 11:48
Hallo,

wenn du ein Wesenstest hast,bezahlst du auch nur die Steuer die für andere Rassen gelten!!! (ansonsten glaube ich 600€)
Nichts anderes.

gruss Jörg:lach1:

Anja
12.04.2009, 11:53
Hallo,

hier bei uns in Hildesheim (Niedersachsen) zahle ich den normalen Steuersatz... 86,00 Euro.:lach1:

tripwire
12.04.2009, 11:54
wir zahlen auch nur den in unserer gemeinde gültigen steuersatz von 56,00 EUR:lach2:

Hola
12.04.2009, 12:33
wir haben useren hund im januar angemweldet und bis heut noch nix gekriegt. schwitze schon etwas weil ich echt kein bock hab 600 euro zu zahlen!

Jörg
12.04.2009, 12:39
wir haben useren hund im januar angemweldet und bis heut noch nix gekriegt. schwitze schon etwas weil ich echt kein bock hab 600 euro zu zahlen!


das musst du selber erledigen.Die gemeinde ist nicht in der Pflicht dich wegen dem Wesenstest oder einer erhöhten Hundesteuer aufzufordern.
Angenommen dein Hund "Kategorie 2" fällt auf,die Polizei überprüft dich.Wenn du kein Wesenstest hast bist du dran.
Eine Ausrede das die Gemeinde dich nicht aufgefordert hat,zählt da nicht!
Du musst selber dafür sorgen das du ordentlich bezahlst.Jeder Hundehalter mit sogenannten Listenhunden muss sich selber kundig machen,nicht die Gemeinde.

gruss Jörg

Hola
12.04.2009, 12:43
ich kann dir nicht ganz folgen. Wenn ich meinen Welpe anmelde dann geh ich doch davon aus das ich eine rechnung kriege? Auf dem Schrieb stand das wenn es sich um einen listenhund handelt es ans ordnungsamt weitergeleitet wird. und ich denke doch das ich dann von denen ne Rechunung kriege oder wie? Wesenstest steht noch nicht an sind eryst 6 monate! bin verwirrt!

Jörg
12.04.2009, 12:49
ich kann dir nicht ganz folgen. Wenn ich meinen Welpe anmelde dann geh ich doch davon aus das ich eine rechnung kriege? Auf dem Schrieb stand das wenn es sich um einen listenhund handelt es ans ordnungsamt weitergeleitet wird. und ich denke doch das ich dann von denen ne Rechunung kriege oder wie? Wesenstest steht noch nicht an sind eryst 6 monate! bin verwirrt!

Die Hundesteuer wird nicht automatisch an das ordnungsamt geleitet.Erst bei einem rechtswidrigen Vorfall!.
Wenn dein Hund 18 Monate alt ist musst du einen Wesenstest machen.
Rechnungen bekommst du von der Gemeinde die die Hundesteuer verwaltet.
Für die Auflagen bist du verantwortlich.
Die Gemeinde geht ja davon aus das du bei einem Listenhund alle Auflagen erfüllst.
Also keine Bange,mit 18 mon Wesenstest und alles ist gut.Den Wesenstest musst du nicht mal vorlegen.Du brauchst ihn nur nach Aufforderung.
gruss Jörg

Hola
12.04.2009, 12:53
des mit dem Wt war mir schon klar. das komische ist halt das ich seit 3 monaten noch keinen steuersatz gesagt / geschickt bekommen habe. soll ich da mal anrufen oder keine schlafenden hund wecken. meine hundemarke hab ich ja schon....

Jörg
12.04.2009, 12:56
Die Rechnung kommt meistens mit allen zusammen für Hunde,die rechnen nur einmal im Jahr ab.Das ist überall verschieden.Du brauchst nicht anrufen,Rechnung kommt.:lach3:

Hab gerade geschaut,bei uns wird im August immer die Steuer fällig.Überall verschieden,die rechnen alle zusammen ab.

Jörg

bregu73
12.04.2009, 13:04
Aha, ich danke Euch jetzt bin ich etwas schlauer.

GGLG
Manuela

Hola
12.04.2009, 13:06
na gut, dann warte ich...bin ja mal gespannt!

Jörg
12.04.2009, 13:10
na gut, dann warte ich...bin ja mal gespannt!

ging mir auch so das erste Mal,ganz entspannt bleiben.Wohnst in Bayern wie ich,da gehts alles langsamer:lach3:

Carmen
12.04.2009, 13:46
Also ich glaube bei uns ist die Steuer am günstigsten.Ich zahle für franz.Bulld. 40 Euro jährlich,ein Zweithund ist teurer,Boxer ist schon angemeldet aber noch keine Rechnung da.Weil aber viele Städte meinen,sie müssten eine horrende hundesteuer verlangen,sind die Tierheime voll von Staffs,Pitbulls u.Ähnlichem.Es ist eine frechheit soviel Steuer für einen sog."Kampfhund" zu verlangen.Es gibt soweit ich weiß nicht viele Länder ausser Deutschland,die Hundesteuer bezahlen müssen.
LG Carmen

Diggimon
12.04.2009, 13:53
Löle Ihr Lieben !
Schaut mal hier :
http://www.comfortplan.de/hundesteuer.php?gclid=CMCtrrve8pYCFQtNtAodfypUYg

Jörg
12.04.2009, 14:03
Ich bezahle hier 60€.Vorher 80€ in Hessen,überall verschieden.Wie gesagt,es geht nicht nach Rassen,wenn du deine Auflagen erfüllst zahlt jede Rasse das gleiche.:lach1:

Gast280210
12.04.2009, 14:05
Vorsicht!!!!!

Ich habe das so erlebt.

Habe Cara als Mix angemeldet, erst kam mal nichts, dann ein Schrieb vom Ordungsamt aufgrund einer anonymen Anzeige, wir würden einen Kampfhund halten, da war Cara gerade mal 6 Monate alt. Wir haben um die Ausstellung eines s.g. Negativzeugnis gebeten, kostet so um die € 36,00 (haben wir auch für Tequila anfordern müssen). Damit kostet der Hund bis zum Bestehen des Wesenstests so viel wie ein normaler Hund. Wesenstest bei Molossern nicht vor dem 18. Lebensmonat machen, weil diese Rassen charakterlich vorher noch nicht als voll entwickelt gelten. Es gibt Halter die in vorauseilendem Gehorsam den Test schon vorher machten, dann kann es u.U. aber sein, dass die Behörde den Test zu einem späteren Zeitpunkt nochmals vordern.

Jörg
12.04.2009, 14:10
Vorsicht!!!!!

Ich habe das so erlebt.

Habe Cara als Mix angemeldet, erst kam mal nichts, dann ein Schrieb vom Ordungsamt aufgrund einer anonymen Anzeige, wir würden einen Kampfhund halten, da war Cara gerade mal 6 Monate alt. Wir haben um die Ausstellung eines s.g. Negativzeugnis gebeten, kostet so um die € 36,00 (haben wir auch für Tequila anfordern müssen). Damit kostet der Hund bis zum Bestehen des Wesenstests so viel wie ein normaler Hund. Wesenstest bei Molossern nicht vor dem 18. Lebensmonat machen, weil diese Rassen charakterlich vorher noch nicht als voll entwickelt gelten. Es gibt Halter die in vorauseilendem Gehorsam den Test schon vorher machten, dann kann es u.U. aber sein, dass die Behörde den Test zu einem späteren Zeitpunkt nochmals vordern.

klar Cara,,wenn du anonyme anzeige bekommst, hast aber die auflagen erfüllt kann dir keiner was.Ein Wesenstest musst du ab 18 monate machen,klar.
sagte ich schon vorher:lach1:
wenn du ein Test ab dem 18. gemacht hast kann dir keiner was,außer dein Hund fällt auf!!!!:lach1:

Gast280210
12.04.2009, 14:11
Löle Ihr Lieben !
Schaut mal hier :
http://www.comfortplan.de/hundesteuer.php?gclid=CMCtrrve8pYCFQtNtAodfypUYg

Danke Diggimon,

hatte letzte Woche die Abbuchung der Gemeinde für unsere beiden Hunde.

Lt. von Dir eingestellter Liste hätte ich für Cara € 40,-- für Tequila als Zweithund € 20,-- bezahlen müssen, abgebucht wurden aber 40,-- und 60,-- :boese1:werde am Dienstag dort gleich mal anrufen was das soll:boese3:.

Jörg
12.04.2009, 14:11
Wir zählen heute besser Eier wie Erbsen:3D05:

morpheus
12.04.2009, 14:46
Manuela, am besten du fragst direkt bei deiner Gemeinde nach, eine einheitliche Aussage kannst du hier nicht bekommen. Im Übrigen gibt es auch Gemeinden, die trotz erfolgreichen WT eine erhöhte Steuer verlangen.

Jörg
12.04.2009, 15:05
Manuela, am besten du fragst direkt bei deiner Gemeinde nach, eine einheitliche Aussage kannst du hier nicht bekommen. Im Übrigen gibt es auch Gemeinden, die trotz erfolgreichen WT eine erhöhte Steuer verlangen.

Das ist rechtens nicht zulässig! Wer sein Wesenstest bestanden hat bezahlt die selbe Steuer wie zb. ein Pudel!!!!!!!

gruss

Gast20091091001
12.04.2009, 15:41
Das ist rechtens nicht zulässig! Wer sein Wesenstest bestanden hat bezahlt die selbe Steuer wie zb. ein Pudel!!!!!!!

gruss

:boese3:

Bei Rassehunden (Listenhunden) der Kategorie II kann im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden. Mit der Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens erhält der Besitzer eines solchen Hundes vom Ordnungsamt seiner Wohngemeinde ein sog. "Negativzeugnis" (Rechtsanspruch). Eine Haltungsgenehmigung ist nicht erforderlich.

5. Erhöhter Hundesteuersatz auch bei Negativtest?

Zu der Frage, ob eine Gemeinde berechtigt oder sogar verpflichtet ist, bei Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für sog. Kampfhunde das Vorliegen eines Negativattests im Sinne der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit steuermindernd zu berücksichtigen, wird Folgendes mitgeteilt:
Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, sich hinsichtlich ihrer Hundesteuersatzungen inhaltlich an der o.g. Verordnung zu orientieren. Insoweit ist es den Gemeinden auch freigestellt zu entscheiden, ob sie einen Hund, der aufgrund seiner Rassezugehörigkeit sowohl nach der o.g. Verordnung als auch nach der Hundesteuersatzung als "gefährlich" bzw. als Kampfhund gilt, trotz Vorliegen eines Negativzeugnisses mit dem erhöhten oder dem normalen Steuersatz belegen will. Die Gemeinden sind im Rahmen ihres Besteuerungskonzeptes befugt (aber nicht verpflichtet), auch die Halter von solchen Hunden mit dem erhöhten Steuersatz zu besteuern. Ob die Gemeinde von dieser Befugnis Gebrauch macht, steht nach der derzeitigen Rechtslage ausschließlich in ihrem satzungsrechtlichen Ermessen.
http://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/18614

Grazi
12.04.2009, 15:55
wenn du ein Wesenstest hast,bezahlst du auch nur die Steuer die für andere Rassen gelten!!! (ansonsten glaube ich 600€)
Nichts anderes. Hundesteuer ist Gemeindesache. Und die Gemeinde kann auch entscheiden, ob der bestandene WT eine Steuererleichterung nach sich zieht oder nicht.

Grüßlies, Grazi

Grazi
12.04.2009, 15:58
@OG-Jörg: Vielen Dank für deinen Beitrag!

@Cara Mia-Jörg: Es wäre schön, wenn du nicht mehr im Brustton der Überzeugung Sachen vertrittst, die rechtlich nicht haltbar sind und mit denen du andere Hund'ler nur unnötig verwirrst.

Grüßlies, Grazi

Jörg
12.04.2009, 16:05
@OG-Jörg: Vielen Dank für deinen Beitrag!

@Cara Mia-Jörg: Es wäre schön, wenn du nicht mehr im Brustton der Überzeugung Sachen vertrittst, die rechtlich nicht haltbar sind und mit denen du andere Hund'ler nur unnötig verwirrst.

Grüßlies, Grazi


sorry Grazia,,ich weiss von was ich schreibe!!!!!!!!!!!!
Wenn Ihr Euch sowas aufhalsen lässt,seid ihr selber schuld!
Wenn mein Hund auffällig wird muss ich mit solchen Konsequenzen rechnen wie du sie schilderst.
Amen*
Wenn ihr das mit euch machen lässt,bitte.Nicht mein Ding.:lach1:

Jörg
12.04.2009, 16:06
Und was ich schreibe liebe Grazia,lass das bitte meine Sorge sein wenn du nicht meiner Meinung bist,oder die Ahnung fehlt!

Jörg
12.04.2009, 16:08
:boese3:

Bei Rassehunden (Listenhunden) der Kategorie II kann im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden. Mit der Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens erhält der Besitzer eines solchen Hundes vom Ordnungsamt seiner Wohngemeinde ein sog. "Negativzeugnis" (Rechtsanspruch). Eine Haltungsgenehmigung ist nicht erforderlich.


http://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/18614



das ist nur zulässig wenn dein Hund AUFGEFALLEN IST!

Eine sehr gute bekannte von mir arbeitet im Innenministerium in München.DAS tHEMA KENNE ICH SEIT / JAHREN: pUNKT:lach1:

Jörg
12.04.2009, 16:16
Wenn dein Hund ab dem 18. Lebensmonat den Wesenstest bestanden hat und wurde auch später nicht auffällig,musst du auch keinen wiederholen!
Das ist Fakt.
:lach1:

Grazi
12.04.2009, 16:29
@ Jörg: Mäßige deinen Ton.

Zum Thema "Ahnung" schrieb ich jetzt lieber nix mehr, außer dass du vielleicht mal von deinem Tellerrand hochgucken solltest. Ein Blick nach Hessen widerlegt deine Behauptungen mit dem WT sofort.

Falls du Belege für deine Pauschallaussagen hast, darfst / solltest du die gerne hier im Forum für uns Ahnungslose einstellen.

Grüßlies, Grazi

Jörg
12.04.2009, 16:36
@ Jörg: Mäßige deinen Ton.

Zum Thema "Ahnung" schrieb ich jetzt lieber nix mehr, außer dass du vielleicht mal von deinem Tellerrand hochgucken solltest. Ein Blick nach Hessen widerlegt deine Behauptungen mit dem WT sofort.

Falls du Belege für deine Pauschallaussagen hast, darfst / solltest du die gerne hier im Forum für uns Ahnungslose einstellen.

Grüßlies, Grazi

Der Angriff kam von dir liebe Grazi..falls vergessen.Ich sage was Sache ist,wenns dir nicht passt,überlese mich doch!
Ist nicht mein Problem.
Entschuldige wenn es Leute gibt die auch was wissen.
Bezug auf Namen sage ich nichts.Ich weiss aber 2 Adressen am Odeonsplatz die dir deine Behauptungen widerlegen!

:lach1:

Jörg
12.04.2009, 16:37
Und das nächste mal bitte nur Jörg anschreiben,meine Cara kann nichts für den Stuss!

morpheus
12.04.2009, 16:43
Das ist rechtens nicht zulässig! Wer sein Wesenstest bestanden hat bezahlt die selbe Steuer wie zb. ein Pudel!!!!!!!

gruss

Ist es leider schon, les bitte das zweite Zitat von OG. Leider steht es den Gemeinden frei, von gewissen Rassen erhöhte Steuern abzuverlangen, es hängt vom Wortlaut der Satzung ab, mehr sag ich dazu öffentlich nicht.

Jörg
12.04.2009, 16:47
Ist es leider schon, les bitte das zweite Zitat von OG. Leider steht es den Gemeinden frei, von gewissen Rassen erhöhte Steuern abzuverlangen, es hängt vom Wortlaut der Satzung ab, mehr sag ich dazu öffentlich nicht.

,dagegen kann man rechtlich angehen!
Gesetz ist Gesetz.
Auflagen sind da um sie zu erfüllen,wenn du sie erfüllst kann keine Gemeinde was!:lach1:

Jörg
12.04.2009, 16:52
Als ich mit meinem Rotti nach Bayern zog,habe ich mit Freunden (eine ist beim Innenministerium am Odeonsplatz beschäftigt) sehr ausführlich alles besprochen.
Was das Ministerium angibt musst du erfüllen!Keine Gemeinde kann dich außer Leinenzwang zu was anderem befehlen!
Wenn ich mich mit Auflagen an alles halte und mein Hund nicht auffällig wird,kann mich keine Gemeinde nötigen weiteres zu tun.!

morpheus
12.04.2009, 16:57
Jörg, es geht nicht um Auflagen, sondern um erhöhte Steuern trotz WT. Und dies ist aufgrund der Satzungsautonomie der Gemeinde möglich. Gegen welches Gesetz soll das verstossen? Art. 3 GG?

Vielleicht gibt es aber mittlerweile Urteile, dann lass ich mich gerne eines Besseren belehren.

Jörg
12.04.2009, 16:59
Klar gibts es Gesetze ,und keiner kann dich nötigen wenn du diese erfüllst.!
Wäre noch schöner...

Jörg
12.04.2009, 17:00
Wer seinem Wesenstest nachkommt und der Hund wird nicht auffällig,kann keiner eine höhere Steuer verlangen.Das is aba sowas von Fakt!

morpheus
12.04.2009, 17:05
Dann nenn mir bitte das Gesetz. Hast du das zweite Zitat von OG gelesen? Wie interpretierst du das?

Goofymone
12.04.2009, 17:08
Will auf keinen Fall bestreiten, dass es solche Fälle nicht gibt. Aber hier mal was:

Neben der allgemein üblichen Hundesteuer erheben die Kommunen deutlich erhöhte Steuern für so genannte Kampfhunde. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Aufwandssteuer, die von den Städten und Gemeinden im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts erhoben werden. Mit der im Vergleich zur herkömmlichen Hundesteuer deutlich erhöhten Kampfhundesteuer soll die Haltung vermeintlich gefährlicher Hunde eingedämmt werden. Die Rechtmäßigkeit der in manchen Fällen bis zu achtfach höheren „Kampfhundesteuer“ ist von den Gerichten und letztlich auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits bestätigt worden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.01.2000, Az.: 11 C 8.99). Auch das erfolgreiche Ablegen eines Wesenstests befreit nicht von der erhöhten „Kampfhundesteuer“, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kürzlich entschied (Az.: 2 S 2695/03).
Quellennachweis: http://www.tierschutzakademie.de/00835.html

Jörg
12.04.2009, 17:10
http://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/11022

Jörg
12.04.2009, 17:12
Die Kategorie 2 (§1 Abs. 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) enthält die Rassen, denen diese Eigenschaften widerlegbar unterstellt werden. Das bedeutet, dem Halter ist die Möglichkeit eröffnet, der Gemeinde mittels eines Gutachtens von einem Sachverständigen glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, welches von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot befreit. Das Negativzeugnis kann allerdings mit Auflagen verbunden werden.

Jörg
12.04.2009, 17:13
Wenn ich diese Kriterien erfülle kann mir keiner was wollen!^^^^^^

Goofymone
12.04.2009, 17:15
Aber deshalb kannst Du dennoch für einen Anlagehund mehr Steuern bezahlen, als für einen Pudel oder sonst ein anderer Fifi! ;)

Edit: Es geht in diesem Thema um die "Listenhundsteuer" ;)

Jörg
12.04.2009, 17:15
Zucht und Haltung ist auch wieder ein Unterschied.
Kat 1 darf ich nur mit enormen Gutachten züchten.
Kat 2 ein Test und gut is.

Jörg
12.04.2009, 17:16
Mone ich bezahle das selbe wie der Jagdhund neben an.Auch mit meinem Rotti den ich hier 7 Jahre hatte!

Goofymone
12.04.2009, 17:18
Mone ich bezahle das selbe wie der Jagdhund neben an.Auch mit meinem Rotti den ich hier 7 Jahre hatte!


Das will ich Dir ja auch glauben, aber es ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich!!! Der eine hat die Listenhundsteuer und nen Ort weiter jibbet die nicht! Verstehst was ich meine?

Jörg
12.04.2009, 17:23
Das will ich Dir ja auch glauben, aber es ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich!!! Der eine hat die Listenhundsteuer und nen Ort weiter jibbet die nicht! Verstehst was ich meine?

ja das verstehe ich.Aber,
ich habe gerade Anruf gestartet.Außer Kategorie 1,wenn du ein Negativzeugnis hast ist keine Gemeinde oder Kommune berechtigt dir mehr Steuern abzuverlangen.
Kat 1 musst du Genehmigung haben für Zucht und haltung.
kat 2,und das ist Bundesweit,kommt drauf an wo deine Rasse auf dem Index steht,brauchst du nur ein Wesenstest um dich vor der erhöhten Steuer zu befreien.Alles andere ist Rechtswidrig!:lach2:

Goofymone
12.04.2009, 17:46
Nochmal langsam, bei Euch in Bayern ist es wohl so, dass wenn der Hund der Anlage 2 ein Negativzeugnis hat, entfallen die Auflagen und wohl dann auch (sofern ihr sie habt) die Listenhundsteuer!

Gehst Du in ein anderes Bundesland kann das Alles Null und Nichtig sein!

Ein Negativzeugnis muss nicht übertragbar in ein anderes Bundesland sein!

Ebenso verhält es sich mit der Listenhundsteuer.

So klarer?

Jörg
12.04.2009, 17:59
Ja Mone.
Ich dachte der Wesenstest zählt Bundesweit!:lach1:

Goofymone
12.04.2009, 18:02
Ja Mone.
Ich dachte der Wesenstest zählt Bundesweit!:lach1:

Nein nicht unbedingt!

Suko
12.04.2009, 19:00
Hallo,
wir zahlen hier in Schleswig-Holstein 49 Euro.

Susanne

Tenne
12.04.2009, 21:56
Tach

Jörg, es wäre schön wenn du nicht immer so auf deine Meinung beharren würdest, in anderen Bundesländern ist es auf jeden Fall anders als das was du schilderst.
Wir haben durch meinen Job mittlerweile 4 Bundesländern durch in denen es immer gleich war. Die Kommune ist die Stelle die die Hundesteuer festlegt und niemand anders. Wenn die der Meinung sind das eine entsprechende Hunderasse als gefährliche Rasse einzustufen ist, dann ist es leider so:traurig3:. Wenn dann der Steuersatz höher ist, musst du diese bezahlen, egal ob dein Hund einen Wesenstest hat oder nicht. Es liegt aber auch im Ermessen der Kommune deinen Test anzuerkennen und dir vielleicht die erhöhte Steuer zu erlassen, das ist aber kein MUSS der Kommune, sondern ein Entgegenkommen. Das einzige vorfür der Wesentest auf jeden Fall wichtig ist, ist die Leinen-und Maulkorbbefreiung.

Gruß Arnd

GOLIATH
12.04.2009, 22:20
Also ich zahle in Schwentinental (Schleswig- Holstein) für 2 Mastini,90 Euro.Gruss Goliath

KsCaro
12.04.2009, 22:36
Der Angriff kam von dir liebe Grazi..falls vergessen.Ich sage was Sache ist,wenns dir nicht passt,überlese mich doch!
Ist nicht mein Problem.
Entschuldige wenn es Leute gibt die auch was wissen.
Bezug auf Namen sage ich nichts.Ich weiss aber 2 Adressen am Odeonsplatz die dir deine Behauptungen widerlegen!

:lach1:

Jörg,

wenn Dir ein Moderator etwas sagt, dann halte Dich daran...ansonsten wirst Du irgendwann die Konsequenzen tragen.
Grazi, die im übrigen eine sachlich vollkommen korrekte Antwort gegeben hat, braucht sich von Dir nicht anpampen zu lassen.

@all:

Es ist grundsätzlich hilfreich Tipps nur dann zu geben wenn man weiß wovon man spricht. In dem Fall hilft es nicht wenn jeder schreibt was in seiner Gemeinde der Fall ist wenn ihr in einem vollkommen anderen Bundesland lebt.

Grundsätzlich gilt:
Hundesteuer ist Gemeindesache, auch in listenfreien Bundesländern können diese höher besteuert werden als andere Rassen und es gilt auch nicht automatisch nach bestehen des WT ein Recht auf gleiche Besteuerung.
Eine Anfrage lohnt sich aber in jedem Fall.
Gute Hilfestellung bekommt man sonst auch bei www.hund-und-halter.de

Jörg
13.04.2009, 05:36
Jörg,

wenn Dir ein Moderator etwas sagt, dann halte Dich daran...ansonsten wirst Du irgendwann die Konsequenzen tragen.
Grazi, die im übrigen eine sachlich vollkommen korrekte Antwort gegeben hat, braucht sich von Dir nicht anpampen zu lassen.

@all:

Es ist grundsätzlich hilfreich Tipps nur dann zu geben wenn man weiß wovon man spricht. In dem Fall hilft es nicht wenn jeder schreibt was in seiner Gemeinde der Fall ist wenn ihr in einem vollkommen anderen Bundesland lebt.

Grundsätzlich gilt:
Hundesteuer ist Gemeindesache, auch in listenfreien Bundesländern können diese höher besteuert werden als andere Rassen und es gilt auch nicht automatisch nach bestehen des WT ein Recht auf gleiche Besteuerung.
Eine Anfrage lohnt sich aber in jedem Fall.
Gute Hilfestellung bekommt man sonst auch bei www.hund-und-halter.de



@ Caro,

lesen im Zusammenhang verschafft überblick.
Du hast mich zitiert,aber ich habe nichts meinerseits erkennen können.
Auch wenn es ein Moderator ist habe ich Meinungsfreiheit.
Wenn ich hier jemand beschimpfen würde,wäre das eine andere Sache!
Und wenn ich ihr nicht passe soll sie mich kicken,dann weiss ich was ich davon zu halten habe.Auch unter Hundeleuten sollte Demokratie vorhanden sein.
Ich habe meine Sachlage zwecks Hundesteuer geschildert.
Aber einige meinen sie müssten sich die Sache so drehen das es ihnen genehmer ist!
Und wenn ich Moderator bin,sollte ich überlegen wie ich jemand anrede!
Ein Moderator muss sich gewählt ausdrücken können.

Jörg

Jörg
13.04.2009, 05:39
Tach

Jörg, es wäre schön wenn du nicht immer so auf deine Meinung beharren würdest, in anderen Bundesländern ist es auf jeden Fall anders als das was du schilderst.
Wir haben durch meinen Job mittlerweile 4 Bundesländern durch in denen es immer gleich war. Die Kommune ist die Stelle die die Hundesteuer festlegt und niemand anders. Wenn die der Meinung sind das eine entsprechende Hunderasse als gefährliche Rasse einzustufen ist, dann ist es leider so:traurig3:. Wenn dann der Steuersatz höher ist, musst du diese bezahlen, egal ob dein Hund einen Wesenstest hat oder nicht. Es liegt aber auch im Ermessen der Kommune deinen Test anzuerkennen und dir vielleicht die erhöhte Steuer zu erlassen, das ist aber kein MUSS der Kommune, sondern ein Entgegenkommen. Das einzige vorfür der Wesentest auf jeden Fall wichtig ist, ist die Leinen-und Maulkorbbefreiung.

Gruß Arnd


Arnd,nichts anderes habe ich behauptet wie du es hier schreibst.
Außer das es im ermessen liegt welche Kommune den Test anerkennt.
Wenn ich ein Test mache ,muss ich auch zu jemand gehn dessen Tests anerkannt sind.Ich kenne hier im Umkreis nur 2.

gruss Jörg

Monty
13.04.2009, 06:40
Nochmal langsam, bei Euch in Bayern ist es wohl so, dass wenn der Hund der Anlage 2 ein Negativzeugnis hat, entfallen die Auflagen und wohl dann auch (sofern ihr sie habt) die Listenhundsteuer!


Diese Aussage ist keinesfalls richtig

Auch in Bayern können bei Bedarf und trotz erfolgreichen Wesenstest, Auflagen im Negativzeugnis stehen (z.B. Leinenzwang bei einen nicht abrufbaren Hund)

Auflagen entfallen nicht automatisch!

Und auch die erhöhte Steuer entfällt nicht automatisch es gibt durchaus einige bayrische Städte und Gemeinden die sich mit erhöhten Steuersatz die Finanzen aufbessern z.B. Schwabach bei Nürnberg

enouk
13.04.2009, 07:38
Wir zahlen ohne Wesenstest 400 Euro, mit WT 72 Euro. Ich mach ihn jetzt gleich mit 7 Monaten (kostet 200 Euro) und dann nochmal mit 18 Monaten. Erstens weiß ich dann was auf mich zukommt, ich und der Hund kennen das Prozedere und zweitens ist es dann auch nicht teurer als die hohe Steuer zu bezahlen. Und falls mich jemand anschwätzt bis sie 18 Monate alt ist kann ich schon den Wesentest vorzeigen und demjenigen den Wind aus den Fahnen nehmen. (Kam bis jetzt nie vor, immer nur nette Kommentare)

connyw212
13.04.2009, 08:02
also wir zahlen 67 euro so wie alle hundehalter !!!!!:lach2:
und der wt is bei uns für die maulkorb und leinenbefreiung !!!!!
aber das is ja überall anders ....

enouk: geht das denn schon mit 7 monaten den wt zu machen, wird das anerkannt ?????

lg conny

Anne
13.04.2009, 08:14
Ich zahle 35€, also keine erhöhte Steuer. Aber, wird mein Hund auffällig, gleichgültig welcher Rasse er angehört sind 1000€ jährlich fällig, von den Auflagen mal ganz abgesehen. Das ist nur in unserer Gemeinde so.
Stückchen weiter ist eine erhöhte Steuer fällig, WT interessiert nicht.
Im Hamburger "Speckgürtel" kann es noch schlimmer sein. Nach 2000 haben dort viele Gemeinden für mehrere Hunderassen erhöhte Steuern verlangt.
Ein Amstaffhalter hatte gegen den erhöhten Steuersatz in seiner Gemeinde (30km von mir ernfernt) geklagt und verloren.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.

Peppi
13.04.2009, 09:49
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.

:lach2:


Ich glaube es existieren derweil einige Fälle, wo auch erfolgreich von Halterseiten geklagt wurde. Allerdings ist es immernoch fragwürdig, inwieweit man solche Urteile als Präzedenzfälle auch Länder übergreifend heranziehen kann.


Und vielleicht sollten wir für "manch einen" nochmal ein Thema aufmachen, in dem wir die Grundprinzipien des Föderalismus und den bürokratischen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland, etc. etwas näher bringen können. :lach1:

Gast280210
13.04.2009, 09:51
Wir zahlen ohne Wesenstest 400 Euro, mit WT 72 Euro. Ich mach ihn jetzt gleich mit 7 Monaten (kostet 200 Euro) und dann nochmal mit 18 Monaten. Erstens weiß ich dann was auf mich zukommt, ich und der Hund kennen das Prozedere und zweitens ist es dann auch nicht teurer als die hohe Steuer zu bezahlen. Und falls mich jemand anschwätzt bis sie 18 Monate alt ist kann ich schon den Wesentest vorzeigen und demjenigen den Wind aus den Fahnen nehmen.

Wir haben, für Cara und Tequila auf Anfrage ein Negativzeugnis erhalten, bei uns bedeutet das, keine höheren Abgaben. D.h. Du überbrückst bis zum 18. Lebensmonat und brauchst keine 2 Tests.

KsCaro
13.04.2009, 10:20
@Jörg
Deine Meinungsfreiheit endet da, wo mein virtuelles Hausrecht beginnt. *that's life*

Denk mal ein paar Tage in Ruhe drüber nach. ;)

Manuela
13.04.2009, 10:30
bei dem was ihr so an Hundesteuer bezahlt, wird einem schwindlig :eek:

ich bezahle für Deikoon im Jahr € 14,00 und es ist völlig egal, was für eine Rasse er ist - bei Anmeldung mußt du die Rasse allerdings bekanntgeben

Goofymone
13.04.2009, 11:06
Hier kostet der 1. Hund 120 Euro im Jahr, jeder weitere Hund 180 Euro im Jahr :traurig1:

Cleo-Leo
13.04.2009, 15:55
1.Hund 25,oo jeder weitere 50,oo im Jahr
für Cleo bis 18 Mon. mit vorl.Negativzeugnis also 50,oo dann Wesenstest-wenn ok weiter normal...recht einfach ....

Susanne
13.04.2009, 16:05
Hier bei uns ist der Steuersatz absolut unabhängig von der Rasse bzw. Liste,
-bei einem Hund 114 €/Jahr
-bei zwei Hunden 138 €/Jahr
-bei drei und mehr Hunden 150 €/Jahr

Der WT dient lediglich dem Hund damit er ohne Leine bzw. Maulkorb laufen darf.

Susanne

Simone
13.04.2009, 21:23
Bei uns im Ort kosten die Rassen:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier mehr Geld, nämlich 600 Euro, wenn man nur einen Hund dieser Rassen hält und 750 Euro pro Hund, wenn man mehrere Hunde dieser Rassen hält. Den gleichen Preis kosten bereits auffällig gewordene Hunde.

Alle anderen Hunde kosten:78 Euro pro Hund, wenn man nur einen Hund hält. 90 Euro pro Hund, wenn man 2 Hunde hat und 102 Euro pro Hund, wenn man 3 und mehr Hunde hält.

Suflaki
13.04.2009, 23:04
Hier kostet der 1. Hund 120 Euro im Jahr, jeder weitere Hund 180 Euro im Jahr :traurig1:

Bei uns muss man auch 120 für den ersten zahlen, allerdings zahlt man hier für den 2. gleich 240 Euro. :traurig1:
Ich glaube, ich ziehe um. ;)

Nina
14.04.2009, 07:55
Ich habe das glück das unsere Gemeinde bis jetzt überhaupt keine Hundesteuer erhebt egal für welchen Hund:lach2:

Cleo-Leo
14.04.2009, 09:47
In so kleinen Gemeinden wie hier kann man zum glück noch mit den betreffenden Leuten reden,als es mit Cleo feststand,bin ich sofort zum OA-ein Beamter wie er im Buche steht-dazu noch auf bayerisch-er war anfangs leicht überfordert...es gibt hier keine gemeldeten Listenhunde-ich treffe nur immer wieder -reinrassige "Mischlinge"welche sehr nach Fila,Dogo und Staff aussehen...-nun ,ich habe den guten Mann öfter besucht und war immer sehr nett,da kam eines Tages das vorl.Negativz.ins Haus geflattert ,mit Verweis -bei bestandenen WT-normale HS.-
ich weiß ,dass es in Großstädten anders läuft-dies ist vielleicht ein kleiner Vorzug des Landlebens....

Maike
14.04.2009, 13:23
Wir bezahlen hier für jeden Hund 31,30 Euro egal ob Katergoriehund oder nicht und wir "müssen" hier auch keinen Wesenstest machen.
Bin auch wirklich froh darüber, dass ich auf dem Land wohne ein paar Kilometer weiter in der Stadt ist das schon anders!