Einreise nach Frankreich

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Markus
28.06.2005, 10:18
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Einreise nach Frankreich” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

knutschkugel-liebhaberin
28.06.2005, 10:18
Einreise nach Frankreich
Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!
Bitte veröffentlichen und weiterleiten.

Die in Deutschland veröffentlichten Bestimmungen für die Einreise mit Hunden
nach Frankreich sind zumeist unvollständig, oft auch schlicht falsch!
Deshalb besteht akute Gefahr, dass die Einfuhr/Einreise eines Hundes nach
Frankreich gegen die dortigen Bestimmungen verstößt. Infolgedessen könnte
das Tier in Frankreich sofort beschlagnahmt und getötet werden! Auch bei
Reisen mit Tieren in oder durch andere Länder ist dringend zu empfehlen,
sich vorher den Original-Gesetzestext der Einreise- und ggf.
Rassebestimmungen zu beschaffen, da auch diese Bestimmungen in den in
Deutschland veröffentlichten Reiseinformationen meist unvollständig
wiedergegeben sind. Ein Irrtum aufgrund falscher Einreiseinformationen kann
für das Tier jedoch tödlich sein!

Allgemeine Bestimmungen für die Einreise mit Tieren nach Frankreich:

Hunde, Katzen und Frettchen, die älter als 3 Monate sind, benötigen einen
EU-Heimtierpass. Die Einfuhr von Tieren unter 3 Monaten ist nicht erlaubt.
Die Tiere müssen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Katzen zusätzlich gegen
Katzenseuche, geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 30 Tage vor der
Einreise erfolgt sein und dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die
Impfdaten müssen vom Tierarzt im Heimtierpass vermerkt sein.
Ihr vierpfotiger Begleiter muss außerdem durch Tätowierung oder Mikrochip
identifizierbar sein (auch bei Transit!).
Mitnahme von höchstens 3 Tieren erlaubt, davon nur 1 Tier zw. 3-6 Monaten,
ansonsten Sondergenehmigung der französischen Behörden erforderlich.

Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull,
Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne Zuchtbuch sowie
allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier,
Tosa und ähnlichen ohne in Frankreich gültigem Zuchtbuch, ist die
Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten! In Frankreich lebende
Tiere müssen kastriert/sterilisiert sein. Mit diesen Hunden dürfen weder
öffentliche Gebäude, Parks oder Gärten, noch öffentliche Verkehrsmittel
benützt werden. Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und
können getötet werden! Darüber hinaus werden Zuwiderhandlungen mit bis zu 6
Monaten Gefängnis und einer Geldbuße bis Euro 15.000 bestraft.

Für Hunde der Kategorie 2 (Wach- und Schutzhunde), der mutmaßlichen Rassen
Rottweiler und deren Mischlinge mit oder ohne Zuchtbuch sowie mutmaßliche
Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnliche mit
in Frankreich gültigem Zuchtbuch, benötigen, neben dem Heimtierpass, einen
gültigen Abstammungsnachweis, eben das Zuchtbuch, das die Rassezugehörigkeit
zur Kategorie 2 als Wach-/Schutzhund bestätigt, gemäss der französischen
Gesetzesvorlage.
Für Hunde beider Kategorien gilt: Die Hunde unterliegen in Frankreich
absolutem Maulkorb- und Leinenzwang und dürfen nur von Erwachsenen geführt
werden. Eine Extrahaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Die Tiere müssen
durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Die Haltung dieser
Hunde ist Jugendlichen unter 18 Jahren, Erwachsenen unter Vormundschaft,
Personen mit Tierhaltungsverbot sowie Vorbestraften verboten. Die Hunde
müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.
Fundhunde, die mutmaßlich einer der beiden Kategorien angehören, werden in
den städtischen Auffangstationen (Fourrières) getötet, ohne Rücksicht auf
ihr Alter!

Daraus ergeben sich einige Probleme:

Erstes Problem:

Die Rassebestimmung geht von französischen Zuchtbüchern (LOF) bzw. deren
Rassedefinitionen aus! Die im Heimtierpass eingetragene Rassebezeichnung
wird nicht anerkannt!!! Die zusätzlich nachzuweisende Rassezuordnung muss
von einem Fachtierarzt oder kynologischen Verein stammen. Doch auch in
diesem Fall besteht keine 100%ige Sicherheit, dass französische Behörden
diese anerkennen. Schon gar nicht, wenn das Dokument nicht in französischer
Sprache abgefasst ist. Eine entsprechende Übersetzung muss von einem
vereidigten Übersetzer stammen oder amtlich beglaubigt sein!
AmStaffs und AmStaff-Mischlinge, die nach deutschen Richtlinien unter die
Kategorie 2 fallen, werden ohne die oben beschriebenen Rassenachweise in der
französischen Praxis automatisch der Kategorie 1 zugeordnet, was die
sofortige Beschlagnahmung und Tötung zur Folge hat!

Zweites Problem:

In Frankreich müssen alle "Listenhunde", auch die der Kat. 2, bei der für
den festen Wohnsitz zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Ein
ausländischer Tourist hat aber keinen Wohnsitz in Frankreich. Er hat
lediglich eine Hotel- bzw. Ferienwohnungsadresse, oder er befindet sich auf
der Durchreise. Der Tourist kann seinen Hund also nirgendwo anmelden! Selbst
wenn an der Grenze die Einreise toleriert wird, können sich Touristen nicht
darauf verlassen, dass der Hund nicht andernorts beschlagnahmt und getötet
wird!
Die Vorlage deutscher Abstammungspapiere und Genehmigungen kann hilfreich
sein, nützt aber wenig, wenn die Dokumente nicht in französischer Sprache
abgefasst sind, und zwar von einem vereidigten Übersetzer, bzw. amtlich
beglaubigt!
Die Entscheidung und Sanktionen der französischen Behörden erfolgen also
willkürlich, bzw. nach Gutdünken, meist zum Nachteil des Hundes.
Drittes Problem:

In der französischen Rasseliste stehen bei jeder aufgeführten Rasse die
Zusätze "mutmaßliche" sowie "oder ähnliche", was die Definition erheblich
ausdehnt und die Auslegung vollends beliebig macht.

Viertes Problem:

Ein Polizist ist kein Kynologe, selbst Amtstierärzte kennen sich mit
Hunderassen oft nicht aus. Zudem kann eine Rassezuordnung bei Hunden ohne
Papiere nur aufgrund phänotypischer Merkmale getroffen werden.
Erfahrungen der vergangenen Jahre haben leider bestätigt, dass in Frankreich
jeder Hund, der für einen Laien wie ein "Kampfhund" aussehen mag, im Zweifel
der Kategorie 1 zugeordnet wird. Die Folgen können dramatisch sein:
Beschlagnahmung und Tötung des Hundes !!!

Der Arbeitskreis Tierschutz der SPD und die CIFAM/France raten daher
dringend ab, mit Hunden nach oder durch Frankreich zu reisen. Es kann zur
Katastrophe kommen! Bei Auseinandersetzungen mit den Behörden haben
Touristen schon aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse schlechte Karten.
Deutsch- oder Englisch sprechende Beamte sind ...selten