Schweiz: Tötung überzähliger Hunde im TH zulässig

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schweiz: Tötung überzähliger Hunde im TH zulässig


Markus
24.10.2008, 14:25
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Schweiz: Tötung überzähliger Hunde im TH zulässig” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Grazi
24.10.2008, 14:25
Mein Aufreger der Woche :boese5:

Ein Tierheim im Kanton Luzern, das mehr als 20 überzählige und problematische Hunde tötete, hat sich nicht strafbar gemacht. [....]

«Eine Tötung von Problemtieren und die Tötung von Hunden zwecks Reduktion ist nicht unter Strafe gestellt, auch dann nicht, wenn ein Dritter bereit ist, die Hunde zu übernehmen», begründete der Amtsstatthalter heute von den Heimbetreibern veröffentlichte Urteil. [....]

Wie der Amtsstatthalter in seinem Urteil festhält, ist nach geltendem Recht auch eine Tötung eines Tiers ohne vernünftigen Grund straflos, solange diese Tötung nicht aus Mutwillen geschieht. [...] Nicht mutwillig handle hingegen, wer Jungtiere wegen unkorrekter Fellzeichnung, wegen Nichtentsprechens des Rassenstandards, zu hohen Wurfzahlen oder wer Tiere wegen Überzähligkeit töte.

Hier geht's zum kompletten Artikel: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/story/12743136

Ich muss dieses Rechtssystem nicht verstehen.... :boese3:

Fassungslos, Grazi

Nadine
24.10.2008, 14:37
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Gast280210
24.10.2008, 14:37
Solange man in Tieren keine Kreaturen sieht sondern Dinge oder Gebrauchsgegenstände, wird sich diesbezüglich wohl nichts ändern.
Die ethische Grundeinstellung müsste sich dringend verändern.

Sehr, sehr traurig. :traurig3:

morpheus
24.10.2008, 17:30
Unfassbar, dann in dieser extrem sachlichen Amtssprache. Mich überkommt grad große Wut. Im Prinzip ist dem beliebigen Töten von Hunden somit Tür und Tor geöffnet. Einen Zahnfehler oder ein Knickohr wird man zur Not immer finden.

Wieder ein Land weniger auf meiner Urlaubsliste.

Tanja
24.10.2008, 19:26
:schreck::schreck::schreck:
Es ist sicher ein Thema wo man auf Messer´s Schneide balanciert. Bei überzählig gibts für mich gar keine Diskussion. Bei problematisch ist der Grad mal zu definieren. Für ein wenig rumgezicke sollte und darf man so nicht vorgehen. Aber es gibt immer mal einen Hund der absolut "hinüber" ist. Was wirklich schrecklich ist.Einer der keinen an sich ran lässt, man ihn nicht medizinisch Behandeln kann, ihm durch sein eigenes Verhalten kein Zugang zu Artgenossen möglich ist usw usw. Dann kann sicherlich mal abwägen ob es für den Hund nicht besser ist erlöst zu werden. Aber bei 20?? auf einmal???
Mit dieser Aktion haben sie sich aber quasi selbst "eingeschläfert" Sowas macht man einfach nicht und es wird sicherlich von der Bevölkerung dementsprechend quittiert.

tpgbo
25.10.2008, 07:41
Wie unmöglich finde ich das denn???:boese5:
Die armen Tiere hatten ja überhaupt keine Chance:traurig1:
Und sowas kommt in unseren Breitengraden tatsächlich vor!?!
Andererseits ist es in Spanien , Griechenland und wohl auch in Italien auch der Fall.
Wie verroht wirkt der Urteilssprecher, er kann kein Tierliebhaber sein, ebenso wenig wie die Verantwortlichen des TH:boese4:.
Ich wünsche den getöteten Hunden eine gute Reise über die Regenbogenbrücke und ein besseres neues Leben.

Tanja

Urs
07.11.2008, 09:32
Ich wünsche den getöteten Hunden eine gute Reise über die Regenbogenbrücke und ein besseres neues Leben.

Tanja

wünsche ich denen auch ...............Hessen :

„Weiter sollen die Tierschutzorganisationen stärker in den Vollzug eingebunden werden und die Einführung des Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzverbände und die Landestierschutzbeauftragte wird geprüft.“ „Besonders erfreulich dürfte für viele Tierfreunde die geplante Evaluierung der umstrittenen Hessischen Hundeverordnung sein. Rund 400 Hunde wurden bisher aufgrund der Verordnung des noch amtierenden Innenministers getötet“, erläutert Mike Ruckelshaus