Urteil zur Kampfhundebesteuerung eines Bullmastiffs liegt vor

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Markus
19.07.2008, 12:48
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Urteil zur Kampfhundebesteuerung eines Bullmastiffs liegt vor” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Simone
19.07.2008, 12:48
Wie "Hund und Halter" bereits am 03.07.2008 berichteten hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstrasse mit Urteil vom 02.07.2008 die Besteuerung eines Bullmastiffs als sog. Kampfhund auf Grundlage einer örtlichen Steuersatzung für unzulässig befunden. Nunmehr liegt das schriftliche Urteil vor. Darin heiß es sinngemäß wie folgt:
.....

Alles Weitere findet Ihr unter diesem Link:
http://www.hund-und-halter.de/modules.php?op=modload&name=PagEd&file=index&topic_id=110&page_id=595 (http://www.hund-und-halter.de/modules.php?op=modload&name=PagEd&file=index&topic_id=110&page_id=595)

Nadine
19.07.2008, 17:05
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
morpheus
19.07.2008, 17:05
In dem Urteil sind zwar einige gute Ansätze zu lesen, letztlich ist die Kommune mit ihrem Anliegen aber nur gescheitert, weil der BM in diesem Bundesland nicht gelistet ist. In einem Bundesland, in dem er gelistet ist, kann eine geneigte Kommune weiter die leeren Kassen unter dem Deckmantel des Schutzes ihrer Bürger füllen.

Scotty
21.07.2008, 19:12
Ein kleines Licht in der Finsternis :lach2:

Gabi
18.08.2008, 14:20
Zu früh gefreut. Die Stadt hat Antrag auf Berufung gestellt. Der Zirkus geht weiter. Es bleibt spannend.

Scotty
20.08.2008, 11:13
Zu früh gefreut. Die Stadt hat Antrag auf Berufung gestellt. Der Zirkus geht weiter. Es bleibt spannend.


War wohl klar, denn die Kosten für die Verhandlung darf der Steuerzahler bezahlen. Solch uneinsichtigen Dickköpfen von Politikern, sollte man diese Kosten vom Gehalt abziehen, dann würden sie vielleicht etwas einsichtiger sein.

Tanja
20.08.2008, 20:01
Ich freue mich drüber und hoffe das sie durchkommen. Auch ich habe geklagt weil wir trotz bestandenem Wesentest 500 Euro zahlen sollen. Und das sehe ich nicht ein. Gleiches Recht für alle oder wie war das ??

Gabi
21.08.2008, 09:07
Ich freue mich drüber und hoffe das sie durchkommen. Auch ich habe geklagt weil wir trotz bestandenem Wesentest 500 Euro zahlen sollen. Und das sehe ich nicht ein. Gleiches Recht für alle oder wie war das ??

Finde ich gut, dass Du auch klagst nur wenn viele sich wehren kann sich was ändern. Und ich glaube wirklich dass sich im Moment was tut. Die Richter in RLP meinten auch dass diese Listen für ne Probephase gewesen wären und auch überprüft werden müßten. Drücke Dir die Daumen, dass Du durch kommst. Hoffe Du hast einen guten Anwalt

Tyson
21.08.2008, 14:50
Ich freue mich drüber und hoffe das sie durchkommen. Auch ich habe geklagt weil wir trotz bestandenem Wesentest 500 Euro zahlen sollen. Und das sehe ich nicht ein. Gleiches Recht für alle oder wie war das ??

:lach2: Drücke Dir auch die Daumen, daß Du etwas erreichst, LG Manuela

Tanja
21.08.2008, 19:15
Danke!
Na wir hoffen auch. Bei uns in NRW kann oder soll? das Hundegesetz geprüft werden. So stand es jedenfalls drin. Aber ich warte da nicht ab. Ich sehe es einfach nicht ein das wir trotz super Wesenstest zahlen sollen. Mal abgesehen davon das ich auch noch ehrenamtlich für unsere Stadt Tierschutz leiste.
Für meine Hündin davor habe ich auch nur 72 Euro gezahlt. Dann wurde mal schwups 2003 die Steuersatzung geändert und bei der Anmeldung der jetzigen Hündin 2007 wollen sie Kohle machen. Nicht mit mir. Ich kämpfe halt für jeden "dieser Hunde".
Hab schon mal über eine Sammelklage nachgedacht...
Ja mein Anwalt ist sehr gut und zum Glück hatte ich vor Jahren mal eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen-selbst wenn nicht hätte ich geklagt.
Mal sehen was draus wird..

Gabi
22.08.2008, 09:03
So teuer ist aber die Klage nicht, dass sich die Kosten nach dem Streitwert richten. Sammelklage wäre sicher auch sehr eindrucksvoll. Ist ne gute Idee. Wir drücken auf jeden Fall alle Daumen und Pfoten. Wünsche Dir in gutes Durchhaltevermögen,das braucht man.

Peppi
22.08.2008, 09:20
Danke!
Na wir hoffen auch. Bei uns in NRW kann oder soll? das Hundegesetz geprüft werden. So stand es jedenfalls drin.

Wenn ich das richtig verstehe steht im bundesweiten Gefahrenabwehrgesetz (?), dass die Hundeverordnungen der einzelnen Länder nach einem Zeitraum von 5 Jahren zu überprüfen sind, bzw. Belege für die Richtigkeit der Annahme gefährlicher Rassen erbracht werden muss. Ist somit für alle Länder Pflicht.

Und wenn ich mich recht erinnere, hat NRW sogar schon Statistiken vorgelegt.

Finde grad nur die von 2006...

http://www.hundegesetze.de/down/NRWauswert_hundebericht_2006.pdf

Tanja
22.08.2008, 19:18
Wünsche Dir in gutes Durchhaltevermögen,das braucht man.

Liest sich für mich als ob die da schon Erfahrung mit gemacht hast?
Wir warten schon seit über einem Jahr das wir mal einen Termin vor Gericht bekommen.
Zur Sammelklage müssen sich nur einige einfinden..dann kann man gleich wegen der Hundesteuer und dieser blöden Gesetze klagen ;)

Tanja
22.08.2008, 19:23
Wenn ich das richtig verstehe steht im bundesweiten Gefahrenabwehrgesetz (?), dass die Hundeverordnungen der einzelnen Länder nach einem Zeitraum von 5 Jahren zu überprüfen sind, bzw. Belege für die Richtigkeit der Annahme gefährlicher Rassen erbracht werden muss. Ist somit für alle Länder Pflicht.

Und wenn ich mich recht erinnere, hat NRW sogar schon Statistiken vorgelegt.

Finde grad nur die von 2006...

http://www.hundegesetze.de/down/NRWauswert_hundebericht_2006.pdf

Besser hätte ich es nun auch nicht sagen können *g* Ja stimmt genau es ist das was ich meine. Bin also mal gespannt was und wann da mal Entscheidungen getroffen werden. Wobei wir ja schon Glück hatten das der DA von Liste 1 auf 2 runtergestuft wurde (bzw von §3 auf § 10)
Meine letzte Statistik ist auch nur von 2006.

Gabi
16.09.2008, 14:01
Hi ,
wollte nur sagen Urteil in Bad Dürkheim ist jetzt rechtskräftig.
Die Stadt hat ihren Antrag auf Berufung (aus welchen gründen auch immer????) zurückgezogen!

Tanja
16.09.2008, 21:18
<macht mal einen Freudentanz :lach2: