Ist der Cane Corso ein Anlagehund???

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Markus
07.03.2007, 20:47
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Ist der Cane Corso ein Anlagehund???” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Ritchie
07.03.2007, 20:47
Hallo,

habe mich ja bereits hier im Forum vorgestellt. Wir haben seit Samstag einen Cane Corso Welpen. Wir haben uns viel informiert, die LHV studiert, unsere Recherchen ergaben, dass der Cane Corso nicht auf der Liste steht. Nun meint aber einer meiner Kollegen, er würde auf der Liste stehen und zwar wäre Alano gleichzusetzen mit Cane Corso. Stimmt das???

Wir könnten alles Auflagen zur Haltung eines Anlage 1 oder 2 erfüllen, möchten aber trotzdem wissen, wie es so ist.

Wir kommen aus NRW, genauer Kreis Düren. Buddy ist noch nicht gechippt, das wollten wir zusammen mit der nächsten Impfung (3 Wochen) machen und ihn dann auch direkt anmelden. Wollen aber genau wissen, wo der Cane Corso nun steht. Bin jetzt echt ein bißchen verunsichert obwohl selbst eine Tierärztin aus dem Dorf meinte, dass er nicht auf der Liste stehen würde.

Freue mich auf viele Antworten

Gruß Ritchie mit Buddy

Nadine
07.03.2007, 21:07
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Carolina
07.03.2007, 21:07
Eigentlich sollte man sich vor dem Kauf genau darüber informieren, ob die Rasse gelistet ist und was dann für Auflagen zu erfüllen sind. Es könnte ja auch eine sehr hohe Kampfhundesteuer sein. Aber der Cane Corso ist in NRW nicht gelistet. Ein Cane Corso ist auch nicht mit einem Alano zu vergleichen, sind zwei absolut unterschiedliche Rassen und haben nichts gemeinsam.
Hier die aktuelle Liste von NRW


Anlage 1

Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier

Anlage 2

Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Mastiff
Mastin Espanol
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Rottweiler
Tosa Inu

sowie ihre Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Ritchie
07.03.2007, 21:14
Hallo,

wir haben uns ja erkundigt, die LHV gelesen, Tierärzte befragt. Alle sagen eindeutig, dass er nicht auf der Liste steht.

Bin nur verunsichert, da mein Kollege selber einen Pitbull hat und er der festen Überzeugung ist, dass der Cane Corso ein Anlagehund ist.

Selbst wenn Buddy ein Listenhund wäre, eine höhere Steuer müßten wir nicht zahlen, solange nichts vorfällt ist es der gleiche Steuersatz wie bei anderen 40/20 Hunden. Nur halt die Auflagen, die könnten wir aber ohne Probleme erfüllen.

Scotty
07.03.2007, 21:46
Es kann euch passieren, daß er höher besteuert wird. Rasseliste bei der Kämmerei ist nicht gleich Rasseliste des Bundeslandes, Auflagen drohen euch keine. Es sei denn, ihr erzieht den kleinen nicht ordentlich ;)

Grazi
08.03.2007, 06:34
Sag' deinem Kollegen, er soll sich selber mal besser informieren, bevor er irgendwelchen Mist verzapft. ;)

Der CC war hier in NRW noch nie auf der Liste. Die einzigen Bundesländern, in denen er angeblich gefährlich ist/war, sind/waren Bayern und Brandenburg
(weiss nicht, ob sich das mittlerweile geändert hat und hab' gerade keine Zeit, dass zu überprüfen).

Grüßlies, Grazi

Don
08.03.2007, 07:38
@ Ritchie

Nur ruhig Blut
Also der Cane Corso steht nicht auf der Liste in NRW wir wohnen schließlich auch hier mit Don Carlo .Er wird aber in NRW als sogenannter 40 / 20 iger Hund geführt ( das bedeutet 40 cm groß und 20 Kilo schwer )für einen Neuzugang würde es bedeuten das ein Wesenstest ab dem 15 bis 18 Monat jedenfalls in NRW durchzuführen ist !
Sollte man auf eine 6 Jährige nachweisliche Hundeerfahrung und sich in dem Besitz eines Hundes befinden entfällt der Wesenstest !
Hoffe ein bisschen Licht ins Dunkle gebracht zu haben
Gruß Don :lach1:

Alano / Dogo Canario Heimat Spanien
Cane Corso Heimat Italien

Monty
08.03.2007, 08:53
Die einzigen Bundesländern, in denen er angeblich gefährlich ist/war, sind/waren Bayern und Brandenburg
(weiss nicht, ob sich das mittlerweile geändert hat und hab' gerade keine Zeit, dass zu überprüfen).

Grüßlies, Grazi


Leider ist das immer noch so...

Camelot
08.03.2007, 09:17
hallo ihr lieben,
auch wenn das jetzt nix mit diesem fred zu tun hat:
ich dachte den "Alano" gibt es nicht mehr????

das habe ich aus dem I-Net von einer züchterseite ( www.presa-canario.de )

"Der " Alano" ist eine seit Jahrhunderten ausgestorbene Hunderasse. Verschiedene, selbst ernannte Vereine versuchen aus den "Söhnen" des Alano eine Renaissance dieser uralten Hunderasse zu betreiben. Da die Bausteine für diese Hunderasse mit weit über 50 % beim Presa Canario liegen, kommt es oftmals zu Verwechslungen. Warum allerdings manche Züchter nicht mal wissen welchen Typ Hund sie züchten, weiß ich leider auch nicht.
Definitiv ist der Alano kein "Dogo Canario". Seriösen Züchter, welche kynologisch die Renaissance des Alano beleben wollen, wünsche ich viel Glück bei diesem harten Stück Arbeit."

wie kann ein hund, den es nicht mehr gibt auf der anlage 2 stehen :confused:

Don
08.03.2007, 10:24
Leider nicht zum Thema passent trotzdem
wäre vielleicht mal die Seite von
Wikipedia unter Dogo Canario ratsam !


Zu dem Thema : Alano / Dogo Canario


Unter Alano
Problematik mit der Bezeichnung Alano
Gruß Don :lach2:

Grazi
08.03.2007, 10:32
Er wird aber in NRW als sogenannter 40 / 20 iger Hund geführt ( das bedeutet 40 cm groß und 20 Kilo schwer )für einen Neuzugang würde es bedeuten das ein Wesenstest ab dem 15 bis 18 Monat jedenfalls in NRW durchzuführen ist !
Sollte man auf eine 6 Jährige nachweisliche Hundeerfahrung und sich in dem Besitz eines Hundes befinden entfällt der Wesenstest !
Hoffe ein bisschen Licht ins Dunkle gebracht zu haben Ganz im Gegenteil, da du das LHG vollkommen falsch in Erinnerung hast. :boese3:

1. 40/20er-Regelung: gilt für alle ausgewachsenen Hunde ab 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg Gewicht.

2. Für diese sogenannten "großen Hunde" ist kein Wesenstest erforderlich!

3. Verfügt man über eine mindestens 3-jährige Großhunderfahrung und ist in dieser Zeit nicht auffällig geworden, entfällt der Sachkundenachweis, den Hundeneulinge erbringen müssen.

Hier der genaue Gesetzestext:

§ 11 Große Hunde

(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.

(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.

(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.

(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.

(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.

(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

Quelle: Land NRW (http://www.munlv.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/hundegesetz/index.php#elf)

Grüßlies, Grazi

Don
08.03.2007, 10:47
Kein Problem
Ganz im Gegenteil, da du das LHG vollkommen falsch in Erinnerung hast.

Kleiner Tipp !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das Landeshundegesetz NRW Neuerungen zum 01 . Janur 2003 Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 18 Dezember 2002 das Landeshundegesetz verabschiedet .
Es ist am 01.01.2003 in Kraft getreten .Die neuen Regelungen lösen die Bestimmungern der bisherigen Landeshundeverordnung ab .

Gruß Don :sorry: :sorry:

Grazi
08.03.2007, 11:01
Kleiner Tipp !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das Landeshundegesetz NRW Neuerungen zum 01 . Janur 2003
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 18 Dezember 2002 das Landeshundegesetz verabschiedet .
Es ist am 01.01.2003 in Kraft getreten .Die neuen Regelungen lösen die Bestimmungern der bisherigen Landeshundeverordnung ab. Was möchtest du mir damit sagen? :35:

Ich habe genau aus diesem Gesetz zitiert. Falls dir anderslautende Gesetzestexte bekannt sind, wäre es lieb, wenn du mir die Quelle nennen könntest. Bin ja gerne bereit dazuzulernen...

Grüßlies, Grazi