Klage wegen Hunderauferei, was nun?

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Markus
31.03.2005, 20:44
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Klage wegen Hunderauferei, was nun?” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Reni
31.03.2005, 20:44
Nun haben wir wohl ein echtes Problem. Ich brauche mal Euren Rat.

Anfang Jamuar gab es Streß mit Tequila und einem kleinen Mischlingshund von einem Nachbarn. Mein Mann war mit Bonny und Tequila spazieren; beide Hunde waren nicht angeleint. Am Waldrand bemerkte er unseren Nachbarn mit seinem Hund,der wie wild bellte. Mein Mann rief "Bleib" und unsere Hunde blieben stehen,der Nachbar pfiff jedoch seinen Hund zu sich heran, worauf Bonny das als Aufforderung ansah und sofort zu dem Mann lief :mad: Na ja, jedenfalls der kleine Hund bellte weiter und rührte sich nicht von der Stelle, darauf hin knurrte Tequila ihn an, als der kleine dann weiter bellte, schnappte Tequila einfach zu und hielt den Dackel-Mischling im Maul fest :eek: Bevor mein Mann noch etwas tun konnte, schmiss sich der Nachbar auf Tequila, um ihm den Hund aus dem Maul zu reißen, dabei wurde der kleine Hund verletzt. Tequila stand regungslos da. Mein Mann bot sich sofort an beim TA anzurufen und zu schauen wer Bereitschaft hätte (es war Sonntag), als wir die Nummer erfahren hatten, war der Nachbar wohl schon zum TA gefahren. Mein Mann erkundigte sich am Abend nach dem Befinden des kleinen Hundes und erfuhr, dass drei Wunden genäht werden mussten. Wir wollte in Verbindung bleiben.

Am nächsten Tag fuhr der Nachbar zu seinem Hauptwohnsitz nach Berlin und bei uns stand die Kripo vor der Tür, mein Mann war wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt worden. Ihr könnt Euch vorstellen wie begeistert er darüber war, der Polizist nahm die Gegendarstellung meines Mannes auf und meinte, dass da nicht viel passieren könne, wahrscheinlich würde das Verfahren auch eingestellt werden.

Ich hatte inzwischen die Haftpflichtversicherung informiert, die dann auch 50 % der TA-Kosten trug mit der Begründung, dass beide Halter gleichermaßen Schuld wären, da beide Hunde nicht angeleint waren.

In der Anzeige hieß es u.A., dass mein Mann mit zwei Kampfhunden unterwegs war und dies ja gefährlich sei usw., der selbe Mann sagte vor einem Jahr aber auch, dass er es super fände, dass wir einen Hund aus dem Tierschutz zu uns genommen hätten. Na ja, soviel dazu.

Doch nun zum Punkt: Heute kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dort wurde mitgeteilt, dass es Anhaltspunkte für eine Klageerhebung gebe, man aber davon absehen würde, wenn mein Mann einmalig 75,00 € zahlen würde. Mein Mann will nun Widerspruch einlegen, weil er auf keinen Fall diesen Betrag zahlen will und er sich nicht für schuldig hält. Was meint Ihr dazu?

Nadine
31.03.2005, 21:27
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Anne
31.03.2005, 21:27
geht sofort zum RA.achtet darauf,dass die widerspruchsfrist nicht abläuft.

warum gab es eine anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung?wurde der andere hundebesitzer verletzt?

BordeauxdogFan
31.03.2005, 22:22
Wahrscheinlich werde ich wieder von dem einen oder anderen unhöflichen Mitglied angegriffen, aber das ist wohl leider die Tendenz in diesem Forum in letzter Zeit. Trotzdem möchte ich mich hierzu kurz äußern.

@Reni
So wie Du den Fall hier geschildert hast, würde ich sagen, dass Du mit den €75,- an Bußgeld statt einer Klage sehr gut weggekommen bist. Ich würde die €75,- bezahlen und den Fall damit schliessen. Es kann bei einem Widerspruch nur noch schlimmer werden.

DogoGina
01.04.2005, 04:16
@Reni
So wie Du den Fall hier geschildert hast, würde ich sagen, dass Du mit den €75,- an Bußgeld statt einer Klage sehr gut weggekommen bist. Ich würde die €75,- bezahlen und den Fall damit schliessen. Es kann bei einem Widerspruch nur noch schlimmer werden.

da schliess ich mich mal an
auch wenns sehr ärgerlich ist
aber zahlt ihr nicht und es kommt zu einer Verhandlung würde ich sagen kann
es passieren das Ihr für eure Wuffis Auflagen bekommt ! wie Leinenpflicht
oder auch Maulkorbzwang !
denn man weis ja nich was der Richter für ein Typ ist :o
haben so einen änlichen Fall schon hier selber erlebt
und die Frau ist 65 der Rotti den sie hat iss 8 Jahre, der Gute darf nur noch im eigenen Grundstück ohne Leine und Maulkorb laufen obwohl er so ein guter iss :(
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Julie
01.04.2005, 08:30
Würde die € 75,00 auch berappen. Denn: es sind exotische Hunde. Hättet Ihr Schäferhunde würde ich sagen, klagt. Aber mit diesen Hunden ist man immer auf der angesch.. Seite.
Da ist leider die Realität in Deutschland.

Würde aber den Nachbarshund im Auge behalten. Denn wenn dieser Hund ständig andere ankläfft, zeigt das, dass er seinen Hund nicht im Griff hat.

morpheus
01.04.2005, 08:44
Wie schon erwähnt, fahrlässige Körperverletzung würde bedeuten das der andere Hundehalter verletzt wurde, die Verletzung des Hundes erfüllt den Tabestand nicht.

Ansonsten meine ich auch, schluck die Pille und zahl, letztlich zum Wohle der Hunde. Wer weiß, wie es sonst ausgeht.

Die 50% der Versicherung sind prinzipiell okay, uns wurden in einem ähnlichen Fall 70% erstattet, mit der Aussage, dass der Größenunterschied der Hunde einen höheren Betrag rechtfertigt. Allerdings kennen wir den Versicherungsmenschen sehr gut... ;)

Wie Waldi
01.04.2005, 08:49
WENN Ihr die zugegeben lächerlichen 75 €uronen bezahlt, ist das doch ein Schuldeingeständnis. Beim nächsten "Vorfall" heißt es dann "der Hund ist bereits einmal auffällig gewesen".
Hmmmm schwierige Sache. Ich würde auch einen Anwalt einschalten. Wenn Du eine Empfehlung brauchst, dann schreib eine PN.

ASTA
01.04.2005, 08:57
Ich sehe das wie WieWaldi!
Einmal gezahlt=Schuldeingeständnis und Hunde, die auffällig geworden sind.
Wehe, wann dann nochmals auch nur eine Kleinigkeit dazukommt.
Ab zum Anwalt!

Carolina
01.04.2005, 08:57
Hallo Reni,
ich würde auf jeden Fall einen Anwalt zu rate ziehen.
Bin grade nicht zu Hause, aber ich habe eine Adresse von einem guten Anwalt bei dir im Norden, bekommst heute Mittag die Tel.-Nr.
LG Caro

morpheus
01.04.2005, 09:03
WENN Ihr die zugegeben lächerlichen 75 €uronen bezahlt, ist das doch ein Schuldeingeständnis. Beim nächsten "Vorfall" heißt es dann "der Hund ist bereits einmal auffällig gewesen".
Hmmmm schwierige Sache. Ich würde auch einen Anwalt einschalten. Wenn Du eine Empfehlung brauchst, dann schreib eine PN.

Bin da auch nicht ganz rechtskundig, aber ich meine, in dieser Größenordnung wird nichts aktenkundig gemacht. Sicherlich kann anwaltlicher Rat nicht schaden, aber eine Verschlimmbesserung ist immer möglich und das weiß kein Anwalt im Vorfeld. Bei uns ist die Polizei mit dem Ordnungsamt nicht identisch, wenn klaglos gezahlt wird, wird da sicher keine Meldung gemacht.

Wie Waldi
01.04.2005, 09:06
Bin da auch nicht ganz rechtskundig, aber ich meine, in dieser Größenordnung wird nichts aktenkundig gemacht.

ja eben weil hier kein Fachmann zu finden sein wird (oder doch?) bleibt an Reni nur der Rat auch diesbezüglich einen Anwalt zu befragen.

@Caro: vielleicht meinen wir ja den gleichen Anwalt... Ich schreib Reni schon mal die Adresse, dann kann ich mich brüsten schneller gewesen zu sein als Du :-Þ

ASTA
01.04.2005, 09:07
Bei uns wird von der Staatsanwaltschaft zum Ordnungsamt und zum VeterinärAmt weitergeleitet!!
Wir hatten auch schon mal einen Fall, in dem wir wegen nicht angeleinter Hunde von einem Jogger angezeigt wurden. Wir haben uns nur noch gewundert, von wo wir überall Post bekamen!
Da wir als Hundehalter bislang ohne Makel waren, wurde alles eingestellt.
Aber es war ein Mega-Theater und die Nerven lagen blank!

Reni
01.04.2005, 09:25
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Dass ein Zahlen gleichzeitig ein Schuldanerkenntnis bedeutet, habe ich so auch nicht gewusst. Ja, wir werden uns an einen Anwalt wenden. Danke schonmal vorab für die Pn`s.
Tequila tut keinem Menschen was, er hat ja auch geduldet, dass der Nachbar sich auf ihn geschmissen hat. Er ließ sich den Hund aus dem Maul ziehen.
Wir haben es auch so gesehen, dass mein Mann damit ja keine fahrlässige Körperverletzung begangen hat. Selbst der Polizist schüttelte den Kopf und meinte, dass das ja die Hunde unter sich ausgemacht hätten.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Reni
01.04.2005, 09:28
Bemerken wollte ich noch, dass es Tequila zur Zeit gesundheitlich wieder sehr schlecht geht. Selbst nach dem Vorfall wollte er tagelang nicht mehr spazieren gehen. Es ist ihm alles zu streßig. Der Arzt sprach schon mit uns darüber ihn einschläfern zu lassen, aber wir hoffen immer, dass es ihm wieder etwas besser geht. Unser Nachbar würde doch im Falle des einschläferns denken, wir hätten es wegen der Rauferei getan. Wir hängen an dem Dicken.

BordeauxdogFan
01.04.2005, 12:16
Liebe Reni,

das tut mir sehr leid, dass es Tequila schlecht geht.

Verlasse Dich nicht immer auf Anwälte um für Dich die richtigen Entscheidungen zu treffen. Kaum ein Anwalt wird Dir raten zu bezahlen, wenn eine Klage ihm mehr Geld einbringt.

Wenn durch Zahlung von €75.- von einer Anklage abgesehen wird, ist die Angelegenheit damit ein für alle Male erledigt.

Reni
01.04.2005, 13:56
Ich habe mit dem Anwalt gesprochen, den mir WW empfohlen hat. Er rät mir auch zu zahlen, weil, egal ob wir zahlen oder nicht, mit Maßnahmen von Seiten des Ordnungsamtes zu rechnen ist. Er meinte wenn wir Glück hätten, würde es zu keinen weiteren Maßnahmen kommen. Das Problem ist eben auch die Rasse. Zwar steht der BM bei uns nicht mehr auf der Liste, aber die Leute sind ja nach wie vor verunsichert und ängstlich.
Es würde mir nur wahnsinnig leid tun für Tequila, wenn er einen Maulkorb tragen müsste, er kommt schon so kaum mit dem Leben zurecht. Na und wenn ich dann für meinen extrem kurzbeinigen und dicken Hund auch noch das Grundstück neu einzäunen müsste, dann würde ich wohl persönlich mit Hund beim Ordnungsamt vorstellig werden. :confused:

Carolina
01.04.2005, 13:57
Ich würde Reni schon raten, mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen, weil die Kripo ja schon da war und eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gemacht wurde.
Der Anwalt hat sich spez. auf alles rund um die sog. Kampfhunde und gibt auch Ratschläge, ohne es gleich auf einen Prozeß ankommen zu lassen.
Dem Hundehalter wurde doch vorab schon angeboten, für die Tierarztkosten aufzukommen, er hatte aber keine Einsicht und gleich eine Anzeige erstattet.
Da bei Reni die Bullmastiffs auf Liste 2 stehen, würde ich kein Risiko eingehen.
Das hat auch nichts damit zu tun, ob die Polizei mit dem Ordnungsamt in Verbindung steht, weil so ein Eintrag dann Aktenkundig bleibt.
LG Caro

PS. Es tut mir auch sehr leid, dass es Tequila so schlecht geht :43:

Monica
01.04.2005, 17:40
Hallo Reni

Tut mir leid für Dich, dass es Tequila so schlecht geht, und dann auch noch sowas... :(
Ich kann Dir leider keinen Rat geben, da ich (glücklicherweise!!!) keine Erfahrung damit habe... ich drücke aber ganz fest die Daumen, dass die Sache für euch und Tequila keine Konsequenzen hat! Halt uns auf dem Laufenden, ja? :56:

Liebe Grüsse
Monica

Urs
01.04.2005, 18:05
hallo reni


bedenke mit der bezahlung anerkennst du die schuld voll (ist so bei uns in der schweiz)

...könnte theoretisch dann später noch sanktionen gegen den hund verhängt werden

gehe doch zu einem anwalt ...bin der gleichen meinung wie carolina

presa
01.04.2005, 20:42
Hallo Reni,

ich beziehe mich nur auf das geschriebene von Dir in Deinem ersten Beitrag.
Da geht von der gesetzesmäßigen Lage ganz klar hervor, dass der Verursacher einer Deiner Hunde war. Ob er auf den Pfiff von dem anderen Herrn gehört hat, oder nicht ist völlig unrelevant. Dein Hund ist zum anderen gelaufen und war nicht abrufbar.
Da schreibst Du auch, dass die Staatsanwaltschaft von einer Klageerhebung absieht, wenn Du die 75 Euro zahlst. Guter Rat von mir: BEZAHLE. Wenn das weiter verfolgt wird, kostet es bestimmt mehr. Dackelmischling gegen großen Hund. Wer zieht da wohl den kürzeren?

Die Gesetzeslage ist da sehr eindeutig.
Eine Schuldanerkennung bei einem Ordnungsgeld liegt auch nicht vor. Ist ja schließlich nicht Aktenkundig.
Sorry, aber so ist nun mal die Rechtslage. Der Herr hat seinen Hund abgerufen, und Ihr ward nicht in der Lage Eure abzurufen.

Diese Schilderung ist von meiner Sichtweise als Sachverständinger erstellt.
Also lieber bezahlen und Ruhe einkehren lassen. Ich würde sogar sagen, dass 75 Euro noch sehr wenig sind.

Jeannette
01.04.2005, 22:16
Hi Reni,

hätte auch spontan zu "ZAHLE" plädiert.

Habe bei hundefreundlichen Polizisten, Polizeihundeführern und Jägern nachgefragt. Einstimmige Antwort: ZAHLE!

TIP: hinterlasse den Ablauf beglaubigt vom RA beim Amt.......wenn mal wieder etwas vorkommt..........seufz, hier ist NRW, da kann es klappen.

Carolina
02.04.2005, 07:21
Vielleicht unter Vorbehalt bezahlen, aber trotzdem den Rat eines Anwaltes einbeziehen. Sicher hat Reiner recht und die Höhe vom Strafgeld ist echt ein Witz.
Aber hoffentlich kommt nichts hinterher wegen der Rasse.
LG Caro

zombie
02.04.2005, 15:36
Hallo...

Ich bin zwar noch ganz frisch hier, aber ich kann Dir einen guten Tipp geben, um die Schockwirkung aufzuheben.... Ich behandel meine Tiere nur mit Homöopathie (z.B. Kreuzotternbiss) und daher mein Rat , mit dem wir bei unserem Zombie selbst schon Erfahrungen gemacht haben... Gib Deinem Doggie Arnica C200 (in Globuli = Kügelchen) ein einziges Mal 5 Stück.... dann müsste der Schock aufgehoben sein... drücken Dir und Tequila die Daumen :30:

Sabine
02.04.2005, 18:26
Wenn ich mir die Sachen hier so durchlese,bin ich auch der Meinung,daß Du das Geld zahlen solltest.Villeicht mit etwas Bauchschmerz weil es ja sozusagen ein Schuldeingeständnis ist,und Du bist zweifelsohne unschuldig,aber um allen Ärger aus dem Weg zu gehen und wenn der schon anfängt mit Kampfhunden u.s.w.
dann zahle lieber und der Käse ist gegessen.Kannst ihn ja einen Marder ins Auto setzen der seine Kabel frißt oder die Luft rauslassen,dann ist der Ärger auch schnell verflogen.Hi,Hi.
Gruß Sabine und Alessa

Katja
03.04.2005, 19:41
Hallo Reni,
egal ob Ihr zahlt oder nicht kommt der ****** vors Gericht.
Laika wurde 1995 in einer Parkanlage von einer betrunkenden Dame mit dem Fahrrad angefahren.Sie stürzte,ich kümmerte mich um sie,gab ihr meine Telef.nr. (obwohl nichts passiert war). Zwei Tage später stand die Polizei in meiner Firma und führte mich ab.(Wie ein SCHWERVERBRECHER).
Nun bin ich vorbestraft wegen fahrlässiger Körperverletzung,unerlaubtes entfernen vom Unfallort und unterlassenden Hilfeleistung.Ach ja ich vergaß der ganze spaß hat mich 10.000DM gekostet.(Schmerzenzgeld und Gerichtskosten)Die Versicherung hatte sich auch noch geweigert zuzahlen weil Leinenzwang im Park war. :eek:

presa
03.04.2005, 20:53
Wie soll das bitte vor Gericht kommen wenn der Staatsanwalt es schon anbietet gegen eine Zahlung von 75 Euro einzustellen? Erzählt doch den Leuten hier nicht immer so Schwachsinn. Wenn was eingestellt wird, kann es nicht vor Gericht gehen.

Katja
04.04.2005, 08:46
Sorry das mit dem Staatsanwalt hab ich wohl übersprungen.Wenn das der Fall ist zahl sonst könnte es wie bei mir ausgehen

Reni
05.04.2005, 19:52
Um das hier mal abzuschließen: Wir zahlen!!! Ja, es ist wohl wirklich das einzig Richtige. Habe heute auch noch eine Rechnung von dem Anwalt bekommen, der mich telefonisch beraten hat. Nun sind die Kosten ausreichend ;)

Wir hoffen, dass es dann dabei bleibt.

@Reiner, auch der Nachbar konnte seinen Hund nicht abrufen, aber es ist schon so wie Du schreibst, wir können wohl froh sein, dass der Betrag nicht noch höher ausgefallen ist.

Wie Waldi
06.04.2005, 08:19
Reni, mach mal Deinen Posteingang leer :)

Reni
06.04.2005, 15:49
Posteingang geleert, warte auf Post :36: