Kampfhundeverordnung

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Markus
10.09.2006, 00:56
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Kampfhundeverordnung” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Josch
10.09.2006, 00:56
hallo, über die suche konnte ich leider nichts herausfinden und über google bin ich auf dieses forum gestoßen :lach1:

wir wohnen momentan mit drei katzen und meiner mini-bulli hündin in bayern und ziehen demnächst nach nrw. freuen uns schon total darauf und wohnungen mit hund zu finden ist relativ einfach. aber fast alle verweigern "kampfhunde". nun ist es ja so, daß ein mini-bulli ja kein kampfhund ist. weiß auch bayern, die sonst recht streng sind. hier hatten wir nie probleme und wurden auch von der gemeinde direkt darauf angesprochen, daß minis ja keinerlei probleme mit sich führen und wir uns nicht sorgen brauchen.

jetzt haben wir aus reinem interesse und um sicher zu gehen mal bei der stadt gelsenkirchen nachgefragt und schau an: jeder mini-bulli, der größer als 35 cm ist, ist kein mini-bulli sondern ein normaler. ergo --> die wollen aus meiner dana einen kampfhund machen, die sonst nirgendwo einer ist und uns damit die sache erheblich erschweren. dana ist leider 41 cm groß und 17kg schwer, für einen mini etwas großgeraten (gibt ja auch menschen mit 220cm^^), für einen normalen bulli aber doch schon mal 10-15cm zu klein und 8-9kg zu leicht!!

kennt jemand von euch die rechtliche lage und wie das denn nun genau aussieht? herzlichen dank schon mal im vorraus :lach2:

gruß
josch

Nadine
10.09.2006, 06:47
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
morpheus
10.09.2006, 06:47
Sicher bin ich mir da nicht, aber solltest du Papiere haben, müßtest du auf der sicheren Seite sein. Falls nicht würde ich ein Rassegutachten von einem im neuem Bundesland zugelassenen Sachverständigen machen lassen. Dies sollte notfalls auch vor Gericht mehr Bestand haben als eine willkürliche Größenobergrenze.

Josch
10.09.2006, 09:44
rassegutachten klingt gut da ich dana bewußt ohne papiere geholt hab. leg darauf nun mal keinen wert. gibts aber bestimmt fachleute, bei denen man das machen muß oder kann das ein tierarzt auch?

morpheus
10.09.2006, 10:10
Ich denke mal, dass die Leute, die von den Behörden zur Durchführung von Wesenstests bestellt sind, auch Rassegutachten durchführen dürfen. Bei uns in Bayern werben die zumindest in ihren Internetauftritten damit.

Conner
10.09.2006, 10:14
Wie alt ist Dana denn ? Wenn sie ein Mini-Bulli ist ist sie doch bestimmt von einem Züchter, der auch eine entsprechende Bescheinigung ausstellen kann.
Je mehr "Papier" Du hast, umso besser. Heutzutage in Deutschland hättest Du besser Papiere bei dieser Züchtung..........

Anne
10.09.2006, 10:22
Wende dich mal an Reiner, evtl. kann der dir helfen.

http://www.hundegutachter-reichert.de/

Simone
10.09.2006, 10:31
Hallo!

Wo genau hast Du Dich denn erkundigt? Hier in NRW ist nämlich die Handhabung der VO von Ort zu Ort verschieden, wie haben sehr nette und lockere Ordnungsämter, dafür auch einige, die es sehr genau nehmen und streng sind. Ist Deine Dana größer als 40 cm, fällt sie in NRW auf jeden Fall unter die 40/20 Regel, wie alle Hunde, die größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg sind. Vielleicht meinten die vom Ordnungsamt ja das? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die aus einem Mini-Bulli nur wegen der Größe einen normalen Bulli machen dürfen. Du hast doch Papiere über sie? In welche Stadt wirst Du denn ziehen?

Den Text des Gesetzes findest Du hier:
http://www.tierheim-schwerte.de/LHundG-Dateien/VerwaltungsvorschriftenLHundG.pdf#search=%22NRW%20 Hundeverordnung%20Gesetzestext%22
und da stehen solche seltsamen Regelungen ja nicht drinnen!
Du müßtest somit "nur" die Auflagen für einen großen Hund erfüllen.

Ups, ich sehe gerade, dass Du keine Papiere hast. Dann wäre ein Rassegutachten sicher sinnvoll, denn soweit ich weiß, mußt Du beweisen, dass Dein Hund nicht zu einer der Liste-Rassen gehört und nicht das Ordnungsamt beweisen, dass er es tut!

Josch
10.09.2006, 11:44
erstmal ein danke von dana für die unterstützung :lach2:

dana ist 3,5 jahre alt und die tips für das rassegutachten sind klasse. bei diesem reichert werde ich auf alle fälle mal anschellen :)

die antwort von dem herrn, bei dem wir angefragt haben, sagt deutlich aus, daß dana vom mini-bulli zum normalen bulli (liste2) wird, sobald sie nicht mehr dem rassestandart von 35cm höhe angehört.

die 20/40 Regel (großer hund/kleiner hund) wären für uns auch kein Problem, uns ist nur wichtig, daß sie nicht plötzlich zum "kampfhund" abgestempelt wird. vielleicht hab ich da in der stadt gelsenkirchen einfach den falschen herrn angeschrieben der von tuten und blasen keine ahnung hat und einfach nur glaubt, die größe macht den rasseunterschied. meine freudin ist tierärztin und war empört über die aussage des beamten.

soweit ich weiß, mußt Du beweisen, dass Dein Hund nicht zu einer der Liste-Rassen gehört und nicht das Ordnungsamt beweisen, dass er es tut!
dieser satz macht mir hoffnung :)

KsCaro
10.09.2006, 14:34
Wenn Du keine VDH/FCI-Papiere für sie hast, dann wird sie wohl wegen ihrer Schulterhöhe in NRW als Standard-Bulli eingestuft.
Ist nicht weiter tragisch (verstehe aber nicht das ihr in Bayern keine Probleme hattet, gerade dort ist es sehr streng), Du beantragst ne Haltegenehmigung, brauchst ggf. nachträglich nen Sachkundenachweis und kannst über nen Wesenstest eine Leinen-und Maulkorbbefreiung erhalten.

Ein bayrisches Rassegutachten MUSS in NRW nicht erkannt werden, die sind da manchmal etwas eigen.

Kannst Dich auch gerne bei uns im Forum bei den NRWlern schlau machen, wir haben genügend Liste1 bzw. 2-Halter bei uns auch z.T. direkt aus Gelsenkirchen. ;)

Simone
10.09.2006, 19:14
Hallo!

(liste2) wird, sobald sie nicht mehr dem rassestandart von 35cm höhe angehört.


Ein Liste-2 Hund in NRW hat es auch nicht so schwer, mach Dir also nicht allzu viele Sorgen! Ich habe mit meinen beiden Bullmastiff-Damen ja Listenhunde und bislang (toi, toi, toi, dass es so bleibt) habe ich keine Probleme gehabt. Die Leute unseres Ordnungsamtes sind total nett und ich habe sehr schnell eine Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang bekommen. Die Vorraussetzungen wie Versicherung, Chip und Sachkundenachweis braucht ein Großhundehalter auch, die zusätzlichen Vorraussetzungen wie Wesenstest und Führungszeugnis sollten hoffentlich auch kein Problem darstellen. Ich habe mit meinen Hunden den Wesenstest beim Club für Molosser gemacht und das hat alles gut geklappt. Somit gelten sie nun, nach der Befireiung, als normale große Hunde und haben den gleichen Leinenzwang wie große Hunde (zB in Ortschaften, Naturschutzgebiet etc.). Sicherlich muss man bei einer solchen Rasse etwas mehr aufpassen, da man falls etwas passiert schneller ÄRger bekommt, aber ansonsten sehe ich in NRW keine großen Schwierigkeiten.

Ich finde es aber gut, dass Du Dir frühzeitig viele Gedanken über die VO machst. Mir geht es ähnlich, da ich vermutlich nächstes Jahr nach Hamburg ziehen werde. Ich war erst auch besorgt, habe dann aber Anne aus Schleswig H. und Andrea aus HH getroffen und mache mir nun nicht mehr so große Sorgen. Vielleicht triffst Du Dich hier in NRW auch mal mit Listenhundehalter und schaust Dir an, dass es in der Realität bei uns gar nicht so schlimm ist! - zumindest für Liste 2 Hunde, bei Liste 1 ist es sicher noch alles schwieriger...
Viel Erfolg!

Josch
11.09.2006, 14:15
bin jetzt auch ganz durcheinander mit liste 1 & liste 2 hunden. finde bullis mal da und mal dort aufgelistet. kann mir jemand eine vernünftige liste "verlinken"?

haben sich die listen irgendwann mal geändert?

Angua
11.09.2006, 16:13
... hat die ehemalige Landeshundeverordnung NRW abgelöst.

Genaues findest Du sicher beim MUNLV (www.munlv.nrw.de) oder direkt hier:
http://www.munlv.nrw.de/sites/service/volltextsuche.htm

Viel Erfolg und viel Glück wünscht
der kleine Zoo im Wald und
Astrid

Josch
11.09.2006, 18:50
danke, das hat geholfen. also bullterrier doch liste 1 sogar. na dann bin ich mal gespannt was da noch geht.

übrigens: haben heute unseren wohnungsvertrag bekommen. hund erlaubt (sofern die ruhe der nachbarn gewährleistet ist und ich kann an der hand abzählen wie oft unser hund in drei jahren gebellt hat), keine rasse ausgeklammert....juhu....


übrigens: nochmal herzlichen dank für eure hilfe, wenn ich darf, bleib ich noch etwas hier im forum ;) :lach2:

gottfried
11.09.2006, 19:10
ich würde trotzdem erstmal einfach hinziehen und abwarten .... vileicht fragt auch gar niemand mehr wenn du ihn anmeldest, aber sonst werden die sicher keine schlechten karten haben für die willkür (du hast ja keine papiere und irgendwie müssen sie ja befugt sein soetwas zu machen sonst kommt jeder und sagt ... meiner ist ein zu gross geratener mini usw.) naja viel glück:lach1:

Grazi
12.09.2006, 06:30
ich würde trotzdem erstmal einfach hinziehen und abwarten .... vileicht fragt auch gar niemand mehr wenn du ihn anmeldest, aber sonst werden die sicher keine schlechten karten haben für die willkür Da muss ich dir leider widersprechen: falls ein Hund (vor allem ein Liste 1-Hund) nicht beim OA gemeldet wird und dieses evtl. erst später per Zufall drauf kommt, hat der Hundehalter ein Problem, weil er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Und im § 20 (Ordnungswidrigkeiten) steht:

"§ 20 legt Ordnungswidrigkeitentatbestände für Verstöße gegen alle wesentlichen Pflichten des LHundG NRW (Absatz 1 und 2) fest und bestimmt zur wirksamen Abschreckung einen Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro".

Ausserdem kann dem Hundehalter dann Unzuverlässigkeit unterstellt werden... was im Extremfall zum Einzug des Hundes führen könnte.

Normalerweise wird in NRW das LHG nicht sooo streng ausgelegt und derart drastisch geahndet, doch man sollte sich lieber nicht in eine angreifbare Position begeben.

Und was die Mini-Bulli / Bulli-Frage angeht, siehe § 3.2.3:

"Soweit die zuständige Ordnungsbehörde nach Nr. 3.2.2 zu einer Einstufung des Hundes als Kreuzung im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 gelangt und dies von der Halterin oder dem Halter angezweifelt wird, überträgt § 3 Abs. 2 Satz 3 die Beweislast für das Nichtvorliegen einer solchen Kreuzung aus Gründen der Gefahrenvorsorge auf die Halterin oder den Halter. Damit wird verhindert, dass die Erlaubnispflicht und sonstige Halterpflichten durch Schutzbehauptungen umgangen werden."

Selbst wenn das OA also bei der etwas zu groß geratenen Mini-Bulli-Maus auch nur von einem Bullterrier-Mix (und keinem reinrassigen Vertreter) ausgeht, obliegt es dem Hundehalter, das Gegenteil zu beweisen.

Grüßlies, Grazi

Simone
12.09.2006, 13:42
Hallo!

Ich würde auch auf keinen Fall ohne diesen Punkt sicher geklärt zu haben nach NRW ziehen! Du brauchst nur an die falschen Nachrbarn geraten und eine Anzeige zu bekommen und dann ist Dein Hund der Leidtragende.

Bzgl. der Hundehaltungserlaubnis würde ich Dir empfehlen, Deinen Vermieter auf Deinen Hund - bzw. die Rasse - anzusprechen. Eine Hundehaltungserlaubnis kann ggf. vom Vermieter eingeschränkt werden, d.h. wenn Deine Nachbarn doof sind, könnte es passieren, dass er dann sagt, dass keine Liste 1 Hunde erlaubt sind.

Am einfachsten wäre es sicher, wenn du ein Rassegutachten hättest, in dem belegt ist, dass er ein Miniature Bulli ist, denn dann solltest Du keine Probleme haben.
Ich drücke Dir die Daumen, dass alles gut läuft. Es ist ja auch immer abhängig von den jeweiligen Leuten im Ordnungsamt und von Deinen zukünftigen Nachbarn...

Josch
12.09.2006, 21:30
nachdem ich die ganzen infos hier aufgeschnappt habe, werde ich jedenfalls:

- rassegutachten wenn möglich in nrw machen
- mich vor ort noch genauer informieren und ggf. alle tests, die sie bestehen wird, absolvieren.

das wichtige war die wohnungssuche, da vielerorts entweder kein hund oder kein "kampfhund" erlaubt war. hab es mir schwarz auf weiß geben lassen, das 1 hund erlaubt ist, egal welche rasse.

worst case: dana wird an einen guten freund hier in bayern ->verschenkt<- ;-) und bleibt bayerin.

Grazi
13.09.2006, 05:59
worst case: dana wird an einen guten freund hier in bayern ->verschenkt<- ;-) und bleibt bayerin. Soll heissen: Hund bleibt offiziell in Bayern gemeldet, lebt aber in NRW?

Das dürfte schon steuerrechtlich nicht funktionieren. Eine Nachbarin ist hier mal angeschwärzt worden, weil sie zwar ihren eigenen Collie ordnungsgemäß gemeldet hatte, tagtäglich jedoch auch den Schäfer-Mix ihrer Tochter während derer Arbeitszeit betreute. Obwohl für den Hund im Nachbarort Hundesteuer entrichtet wurde, hat das Steueramt sie "drangekriegt". Lebensmittelpunkt des Hundes sei Bonn, daher müsse die Steuer auch in die Bonner Stadtkasse fließen.

Für alle Reglementierungen laut LHG dürfte dasselbe gelten; schließlich greifen die ja schon bei allen Personen, die nur einen Listenhund ausführen. Lebt der Hund nachweislich in NRW, müssen auch hier alle Auflagen erfüllt werden. Täuschungsmanöver dürften schnell als vorsätzlicher Betrug ausgelegt und entsprechend geahndet werden, falls sie irgendwann einmal auffliegen...und das geht manchmal schneller, als man denkt.

Grüßlies, Grazi

Simone
13.09.2006, 12:23
Ist denn die HundeVO in Bayern besser als in NRW? Ich dachte, Bayern wäre auch recht streng mit den Auflagen?

Gib nicht auf, Du bekommst das schon hin! Auch in NRW gibt es Liste 1 Hunde, die ganz normal behandelt werden. Wenn Du einen Wesenstest mit ihr absolviert hast, dann kann sie doch auch von Leine- und Maulkorb befreit werden! Gut ist, dass Du die Wohnung gefunden hast. Wenn nun noch die Nachbarn ok. sind, sollte es keine großen Schwierigkeiten geben - auch wenn sie als normaler Bulli beurteilt werden sollte. Erkundige Dich beim OA auch nach der Hundesteuer, die ist nämlich unterschiedlich und teilweise für Listenhunde hoch. Oft wird sie dann aber nach Wesenstest den anderen Rassen angepaßt.

Gibt es denn hier im Forum nicht NRW-Leute mit einem Liste 1 Hund???

gottfried
13.09.2006, 19:05
also wenn es ein minibulli ist und du ihn als diesen anmeldest kann ich mir nicht vorstellen das man dich dafür belangen kann oder gar den hund wegnehmen.... es kann höhstens sein das sie dann ein rassegutachten verlangen wenn es kontrolliert wird aber das du da eine horende strafe bezahlen musst oder als unverantwortlich eingestuft wirst kann ich mir nicht vorstellen wenn der mini als ungefährlich gilt

Grazi
14.09.2006, 06:58
es kann höhstens sein das sie dann ein rassegutachten verlangen wenn es kontrolliert wird aber das du da eine horende strafe bezahlen musst oder als unverantwortlich eingestuft wirst kann ich mir nicht vorstellen wenn der mini als ungefährlich gilt Ich muss mich leider wieder einklinken, da deine Sichtweise leider einen Ticken zu naiv ist. Die Rechtslage ist so, wie sie ist. Normalerweise wird das OA einem vernünftigen, gesprächsbereiten Hundehalter auch keinen Strick draus drehen, wenn er sich mit all den Paragraphen nicht auskennt und bei der Anmeldung was schief läuft. Sollte jedoch der Eindruck entstehen, dass eine vorsätzliche Täuschungsabsicht vorliegt, und sollte man dann noch zufälligerweise an einen Paragraphenreiter geraten, könnte das schwerwiegende Folgen haben.

Nur zur Veranschaulichung: gestern habe ich die Unterlagen ausgefüllt, um Mortisha als 40/20er Hund in NRW zu melden. Dort findet sich bei der Erklärung zur Sachkunde gemäß § 6 des LHG folgender Hinweis:

"Eine wahrheitswidrige Erklärung kann zur Annahme der Unzuverlässigkeit des/der Hundehalters/in und somit zur Untersagung der Hundehaltung führen."

Dies wohlgemerkt "nur" bei der Meldung eines -laut LHG- großen Hundes. Bei einem potentiell "bösen" Liste 1-Hund sieht die Lage sicher nicht lockerer aus.

Bitte nicht falsch verstehen: ich möchte hier keine Panik machen und den Teufel an die Wand malen. Aber man sollte schon wissen, was man tut und im Vorfeld alle Risiken ausschalten. Ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Ordnungsämtler oder mit dem AmtsVet hilft manchmal ungemein. Ich habe bisher zumindest in Bonn nur gute Erfahrungen damit gemacht... wie's allerdings in Gelsenkirchen ausschaut, weiss ich nicht.

Grüßlies, Grazi

Wie Waldi
14.09.2006, 09:48
Ich muss mich leider wieder einklinken, da deine Sichtweise leider einen Ticken zu naiv ist.

Ist sie nicht, denn Gottried schrieb:
"also wenn es ein minibulli ist und du ihn als diesen anmeldest"

:)

Ich denke mit einem Rassegutachten, das einen Mini bescheinigt, kann da gar nichts passieren.

Mausebär
14.09.2006, 10:22
Hallo zusammen!

Ich melde mich hier mal als Besitzerin eines Liste 1 Hundes (Staff-Mix) zu Wort.

Als Listenhund-Besitzer (egal ob Liste 1 oder 2) muss man folgende Auflagen erfüllen: Polizeiliches Führungszeugnis, Erlaubnis des Vermieters zur Haltung eines Listenhundes, das Ordnungsamt muss die Wohnung abnehmen, der Hund muss gechipt und versichert sein.

Hier in Düsseldorf ist es so, dass man sich beim Veterinäramt zum Wesenstest anmelden kann und so eine Maulkorb- und Leinenbefreiung bekommen kann (findet ca. alle 2 Monate statt, Kosten: 96 Euro). Haben wir beides vor 3 Wochen geschafft! *freu* :lach2:

Danach wird er nicht mehr als "gefährlicher" Hund angesehen und man muss dann auch nur noch die "normale" Hundesteuer zahlen. Das sind für uns statt 600 Euro nur 96 Euro im Jahr!

Der Unterschied zwischen einem Liste 1 und Liste 2 Hund besteht nur darin, dass man für den Erwerb eines Liste 2 Hundes kein öffentliches Interesse wahren muss, d. h., einen Liste 2 Hund kann man von Privat erwerben, während man einen Liste 1 Hund nur aus dem Tierheim bekommt. Alle anderen Auflagen sind gleich.

Hier in Düsseldorf sind die Mitarbeiter beim Ordnungsamt super nett und haben mir viel geholfen!

Falls Du noch Fragen haben solltest, melde Dich einfach!

Liebe Grüße

Biggi

Josch
14.09.2006, 11:06
Hallo zusammen!

Ich melde mich hier mal als Besitzerin eines Liste 1 Hundes (Staff-Mix) zu Wort.

...das Ordnungsamt muss die Wohnung abnehmen, ......

Biggi


da da tut sich gleich die nächste frage auf: was heißt, die wohnung muß abgenommen werden. kampfhundsicher???....hehe

Gruß
Jürgen

Grazi
14.09.2006, 11:44
Ist sie nicht, denn Gottried schrieb:
"also wenn es ein minibulli ist und du ihn als diesen anmeldest"

:)

Ich denke mit einem Rassegutachten, das einen Mini bescheinigt, kann da gar nichts passieren. Yep, aber dieses Rassegutachten hat sie (noch) nicht und Gottfrieds Vorschlag hieß "hinziehen und abwarten, ob was passiert". Und es ist IMO etwas naiv zu glauben, dass schon nichts passieren wird, wenn das OA einem doch auf die Schliche kommt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Deshalb finde ich es richtig, dass sich Josch hier (und woanders) nach der richtigen Vorgehensweise erkundigt und sich vorher absichert.

Grüßlies, Grazi

Josch
14.09.2006, 14:59
hab eine freundliche antwort von den herren der stadt gelsenkirchen bekommen, als ich mal kurzerhand genauer nachgefragt habe, wie es sich nun verhält.

antwort e-mail 1:

Sehr geehrter Herr xxx,

hinsichtlich Ihrer E-Mail vom 11.09.2006 teile ich Ihnen mit, dass ein Miniatur-Bullterrier nur dann erlaubnisfrei in Nordrhein-Westfalen gehalten werden kann, wenn das Tier

eine Schulterhöhe von 35,5 cm (adult) und
ein Gewicht von 4,5 bis 12 kg

nicht überschreitet.

Hilfreich wäre der Nachweis eines Stammbaums des Miniatur-Bullterrier-Clubs, um das Tier als Miniatur Bullterrier einstufen zu können.

daraufhin hab ich nachgefragt, inwiefern ein Rassegutachten hilfreich ist, wenn stammbaum nicht vorhanden ist.

antwort e-mail 2:

Sehr geehrter Herr xxx,

ich darf nochmals auf den Inhalt meiner E-Mail vom heutigen Tage verweisen.
Rassetypisch sind für einen Bullterrier die Ihnen übermittelten Größe- und Gewichtsverhältnisse.
Sollte Ihr Tier diese Maße überschreiten, gilt das Tier als Bullterrier und damit als gefährlicher Hund im Sinne des § 3 Abs. 2 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2002. Die Haltung wäre damit erlaubnispflichtig.
Es ist lediglich hilfreich, einen Stammbaum nachweisen zu können.

dann werd ich dana mal auf die prüfungen vorbereiten und zusehen, daß ich alles parat habe, was die herren da wollen. schön zu wissen, daß good old germany händeringend nach "kampfhunden" sucht und sich auch noch welche selbst erschafft. bin mal gespannt, was dana dazu sagt, daß man auch ihr einen gefährlichen hund machen will. :boese2:

Josch

Simone
14.09.2006, 18:26
Sowas blödes.... :boese5: Aber Ihr schafft das schon! Mach den Wesenstest und dann wird es hoffentlich alles gut gehen. Mausebärs Nachricht klingt doch ganz positiv. Ich habe zwar "nur" Liste 2 Hunde, aber auch in meinem OA waren die Leute nett und die Genehmigung etc. nicht allzu schwer. Ich drücke Dir die Daumen!

gottfried
14.09.2006, 19:01
also ich finde es ja auch richtig, dass sie sich informiert und bescheid weiss was sie alles braucht ... ich würde mich auch informieren ....trotzdem wäre ich hingegangen und hätte einen mini bulli angemeldet (wenns wirklich einer ist ... ich hätte dann zwar auch nicht gelogen wenn sie nach ahnentafel bzw. schulterhöhe gefragt hätten ----aber wenn ich einen mb habe , gehe hin und melde einen mb an, wo soll da unverantwortlichkeit sein ... und dass ein hund ohne papiere genau dem standart entspricht kann doch eigentlich keiner verlangen .... oder ist etwa die kreuzung von minibullis mit anderen hunden als gefährlich einzustufen...????wenn der minibulli an sich nicht als gefährlich gilt ......ich würde mich bei sowas im recht sehen und hätte keine probleme damit)
aber das kann schon ärger mit sich bringen...:boese3: dessen bin ich mir schon bewusst
mich betrifft es zum glück nicht bei mir würde ein "richtiger bulli " auch nicht mehr kosten wie meiner jetzt(ca.20 euro/jahr) und wenn du einen zwinger angemeldet hast ist es noch weniger :lach2

Mausebär
15.09.2006, 08:13
da da tut sich gleich die nächste frage auf: was heißt, die wohnung muß abgenommen werden. kampfhundsicher???....hehe

Gruß
Jürgen

Ja genau - kampfhundesicher!:boese1:

Bei meiner vorherigen Wohnung musste ich sogar die Türklinke der Wohnungstür gegen einen Drehknopf austauschen. Der Hund könnte ja auf die Klinke springen und die Türe öffen!

Nach meinem Umzug letztes Jahr kam das Ordnungsamt wieder raus. Hat sich aber nur einmal umgesehen und sind wieder gegangen. Dieses Mal haben sie "nur" die Türe auf Kratzspuren untersucht - Türklinke war dieses Mal egal!

Wenn man einen Garten hat, ist es ganz kriminell. Der Zaun muss min. 2 m hoch und 50 cm in die Erde eingelassen sein. Außerdem darf er oben nicht gerade sein, sondern muss nach innen schräg hochgehen. Die bösen Tiere können ja mal eben so aus dem Stand über 2 m springen!!:schreck:

Angua
15.09.2006, 13:03
.... Mörder, Kinderschänder, Vergewaltiger, Tierquäler erhalten eine Therapie, Freigang, Hafturlaub, Hilfe bei der Wohnungssuche - damit sie es schnellstmöglich wieder tun können.

Und auf die blosse Vermutung einer Gefährlichkeit hin werden harmlose Hunde zu Bestien erklärt und ihre Menschen dürfen fürderhin nur noch in so einer Art Bärengehege leben...
Verlieren ihre Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum (Hund kann ja jederzeit eingezogen werden), sind komplett überwachbar und überhaupt potentielle Gewaltverbrecher.

Davon mal abgesehen, dass die meisten Bauvorschriften in Siedlungen (und im Außenbereich erst recht) derartige Umzäunungen gar nicht zulassen. Was dann - willkommener Grund, die Haltung eines Liste-1-Hundes zu untersagen? Oder gute Möglichkeit, sich endlich einen ordentlichen Zaun bauen zu können, wo das sonst nicht möglich wäre?

Leicht verstörten Gruß:schreck: vom kleinen Zoo im Wald und
Astrid

Josch
15.09.2006, 13:45
also das mit der kampfhundsicheren wohnung ist echt der hammer. wieder was dazugelernt!

ich kann ja beide seiten verstehen. klar fühlen sich mütter mit ihren kindern auf der straße sicherer, wenn die "gefahr" gebannt ist und der hund nicht frei herumläuft. allerdings kann man es auch übertreiben und ist absolut nicht auf die rasse zurück zu führen.

etwas unverständlich ist mir noch die aussage, 35,5 cm hoch und max. 12 kg schwer. wenn ich jetzt einen mini habe, der einfach nur FETT ist, wird dann auch ein normaler bullterrier draus? oder ich habe einen bulli, der einfach nur kleingeraten ist: ist es dann ein mini-bulli? echt verzwickt das ganze, in meinen augen sind manche beamte einfach nur *sorry* fachidioten *nochmalsorry*. paragraphen studiert und den blick fürs wesentliche verloren.

offtopic--> ich hoffe doch, in NRW auch mal ein paar kampfschmuser zu treffen und kennenlernen zu dürfen. dana würd sich auch freuen :)

gruß
J

Simone
15.09.2006, 21:27
Wenn man einen Garten hat, ist es ganz kriminell. Der Zaun muss min. 2 m hoch und 50 cm in die Erde eingelassen sein. Außerdem darf er oben nicht gerade sein, sondern muss nach innen schräg hochgehen. Die bösen Tiere können ja mal eben so aus dem Stand über 2 m springen!!

Ach Du sch...., das wußte ich auch nicht. Das ein Zaun nötig ist kann ich ja verstehen, dass er nicht 50 cm hoch sein sollte auch, aber die Angaben sind ja nun wirklich übertrieben.:35:

BrinaSa
16.09.2006, 22:00
Hallo!!

Komme aus Gelsenkichen und hier leben viele Familien mit großen "Kampfhunden"!!!
Eine frühere bekannte hat auch 2, und hat zwei kinder!!
Die hunde sind wirklich Super Lieb!!!!
Ich kann den ganzen paragraphen quatsch nicht verstehen!!
Ich finde ein wesentest sollte ausreichen!!! und nicht größe und gewicht!!
Ein Schäferhund oder ein Dackel kann auch gefährlich werden, wenn man das mal so genau nimmt!!!


Viel Glück!!!
Sabrina

Lenchen
16.09.2006, 22:09
@BrinSa:
Ja da hast du recht ich glaub sogar das die Schäferhunde in der Beisstatistik an erster stelle stehen!
Tja und nicht unsere süßen Knutschkugeln*grins*:31:
@all: Ausserdem liegt es an den Besitzern und nicht an den Hunden wie gefährlich sie seihen können:lach1: