Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

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Markus
02.04.2017, 16:41
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

kallinski
02.04.2017, 16:41
Nachdem unser geliebter Molossermix verstorben ist, würden wir gerne einem älterern Hund aus dem Tierheim ein neues zu Hause geben.
Nun fällt die Rasse hier in NRW unter "besondere Rassen" der Landeshundeverordnung und wir brauchen eine Halterlaubnis.
Was heisst das? Kommt jemand nach Hause und guckt sich an wie der Hund gehalten werden soll?

Beantrage ich die nur, lege Sachkunde, Führungszeugnis, Chip und Haftpflicht vor und bekomme sie dann?

Danach fällt ja noch der Wesenstest für Leinen und Maulkorbefreiung an oder?
Auch bei Hunden der Anlage 2 , richtig?

Dankeschön kallinski

Nadine
03.04.2017, 05:35
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Grazi
03.04.2017, 05:35
Nun fällt die Rasse hier in NRW unter "besondere Rassen" der Landeshundeverordnung und wir brauchen eine Halterlaubnis.
Was heisst das? Normalerweise beantragt man die Haltegenehmigung, bevor der Hund einzieht.... und ich schätze, auch das TH wird darauf bestehen, um nicht zu riskieren, dass er wieder retour kommt, weil die Erlaubnis womöglich nicht erteilt wird.

Als bei mir die Pläne, eine alte DA-Hündin als Pflegehund konkreter wurden, reichte ein Anruf bei meinem Sachbearbeiter vom OA und es gab keine Einwände... allerdings ist meine "Hunde-Akte" recht dick und man verließ sich wohl drauf, dass ich das hinbekomme. Die benötigten Unterlagen hätte ich nachreichen dürfen.

Einige OAs sind aber recht streng und kompromisslos. Wenn man die "übergeht" und den Hund aufnimmt, bevor die Erlaubnis vorliegt, könnte es Ärger geben.

Kommt jemand nach Hause und guckt sich an wie der Hund gehalten werden soll? Das kann sein, muss aber nicht. Rein rechtlich gesehen darf jemand die Haltungsbedingungen und Räumlichkeiten samt Grundstück inspizieren.

Beantrage ich die nur, lege Sachkunde, Führungszeugnis, Chip und Haftpflicht vor und bekomme sie dann? Hier kannst du dir alles im Detal durchlesen: Erlaubnis nach § 4 des LHG NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=5116&aufgehoben=N&det_id=372689&anw_nr=2&menu=1&sg=0)

Bis auf den Nachweis des besonderen Interesses (§ 4 Absatz 2) gelten für euch alle Punkte.

§ 10
Hunde bestimmter Rassen
(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

(3) Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.

Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=5116&aufgehoben=N&det_id=372695&anw_nr=2&menu=1&sg=0


Danach fällt ja noch der Wesenstest für Leinen und Maulkorbefreiung an oder? Auch bei Hunden der Anlage 2 , richtig?i Genau!

Na, dann hoffe ich, dass bald ein entsprechender Nothund bei euch einzieht! :)

Grüßlies, Grazi

kallinski
03.04.2017, 07:21
Dankeschön. Noch ist der Hund auch nicht eingezogen. Müssen ja vorher alles erledigen.
habe bis jetzt auch nur den normalen Sachkundenachweis, brauche ja aber dann den für "bestimmte Hunderassen".
Mir war nur gar nicht bewusst, dass das doch echt etwas anders läuft , als bei normalen großen Hunden.Aber das sollte uns nicht abhalten.
Aber wir möchten auch nichts riskieren. Das soll alles seine Ordnung haben.
Hoffe wir bekommen den Wesentest dann schnell hin, der alte Knopf der angedacht ist, soll sich nicht lange mit Maulkorb plagen müssen.

Grazi
03.04.2017, 08:22
Mir war nur gar nicht bewusst, dass das doch echt etwas anders läuft , als bei normalen großen Hunden.Aber das sollte uns nicht abhalten. Gute Einstellung! :ok:

Aber wir möchten auch nichts riskieren. Das soll alles seine Ordnung haben. Genau. ich gehe bei so was auch lieber auf Nummer Sicher und kläre alles vorher ab.

Hoffe wir bekommen den Wesentest dann schnell hin, der alte Knopf der angedacht ist, soll sich nicht lange mit Maulkorb plagen müssen. Habt ihr schon einen guten und fairen Pruefer ins Auge gefasst? Wir haben ja in NRW im Grunde eine freie Prueferwahl bei Hunden bestimmter Rassen.

Ihr müsst den WT nicht bei eurem VetAmt ablegen. Genau genommen müsst ihr das nicht mal bei einem VetAmt machen, sondern könnt z.B. auch zu einem Trainer gehen, der offiziell anerkannter Sachverständiger ist. Siehe: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=5116&aufgehoben=N&det_id=372695&anw_nr=2&menu=1&sg=0

Grüßlies, Grazi

kallinski
03.04.2017, 09:11
Zum Glück ist eine mir sehr gut bekannte und fähige Tierärztin dazu befähigt. Da habe ich gerade schon angerufen, sie würde das mit uns machen. Die ist Hunden und gerade Notnasen sehr zugetan.

kallinski
03.04.2017, 09:16
Aber ich muss sagen, erstmal hat uns das ganze Prozedere doch etwas "überfahren" , auch die Formulierungen die man so dann in der Landeshundeverordnung findet. Bisschen als hätte man Monster am Ende der Leine. Da verstehe ich, dass das nicht jeder auf sich nimmt und sich anderweitig entscheidet.
Aber wir haben unser Herz an die Mastin Espanols verloren.
Unserer letzter kam als Nothund , allerdings als "Bernhardinermix" vor 11 Jahren zu uns, da fiel vieles dann weg.
Aber nun ist es wie es ist, es soll einer werden und dann müssen wir alles erfüllen.
da wäre es in anderen Bundesländern mit dem Mastin einfacher.

kallinski
03.04.2017, 09:17
Ihr seid ja auch Mastinmix -Besitzer ;-)

Grazi
03.04.2017, 10:59
Ihr seid ja auch Mastinmix -Besitzer ;-) Nope.... wir haben 2 French Bulldog-Mixe, 1 Cane Corso und einen Presa-Mix. ;)

Die MEs gefallen mir aber auch richtig gut: für den TSV Wörrstadt, wo wir unseren letzten Neuzugang herhaben, stellen wir bei der MVH immer wieder Hunde dieser Rasse ein und haben da schon so manchen Traumhund entdeckt. Auch live haben sie uns bei den Besuchen im TH sehr gefallen!

Grüßlies, Grazi

kallinski
03.04.2017, 11:05
Dachte in eurem Neuzugang sei etwas Mastin?

Grazi
03.04.2017, 11:23
Sofia müsste ein Presa Canario x Shar Pei sein! :)

Grüßlies, Grazi

kallinski
03.04.2017, 11:49
ah ok. aber eine ziemlich gelungene Mischung. Sie war ja schon länger in der Vemittlung. Habe sie nämlich auch mal im Auge gehabt. Aber unsere Hündin ist etwas schrullig mit anderen Damen.

Grazi
04.04.2017, 05:57
Na, soooo lange auch wieder nicht: sie ist am 22.10.2016 ins TH Wörrstadt gekommen und am 14.01.2017 bei uns eingezogen. ;)

Meine Mädels haben schon immer mit anderen Weibern zusammengelebt und kennen es nicht anders... das hat bisher (bis auf ein paar Startschwierigkeiten) immer geklappt. Und Sofia ist glücklicherweise rundum verträglich und geht jedem Streit aus dem Weg.

Grüßlies, Grazi

Prya
04.04.2017, 11:29
huhu

was heisst denn eigentlich Halteerlaubnis in NRW?
In Bayern ist Kat 1 generell verboten aber alles was Kat 2 ist darf ich generell erstmal halten. Wenn Wesenstest bestanden dann läuft er als "normaler" Gebrauchshund und mit Glück je nach Gemeinde auch zum normalen Hundesteuersatz. Wenn nicht bestanden drohen halt Auflagen wie Maulkorb-/ oder Leinenpflicht.

Aber ich hab mir im Vorfeld keine "Erlaubnis" geholt als ich mich für Prya entschlossen hatte, sondern lediglich angefragt wie schnell ich den Wesentest nachliefern muss...

Und die bei der Gemeinde waren super freundlich und meinten auch ich soll den Hund erstmal ankommen lassen, bevor ich dem Hund den Wesentest antu.... Und bis dahin zahl ich auch erstmal nur die normale Hundesteuer.

Im schlimmsten Fall der Fälle hätte ich dann halt wie gesagt Maulkorbpflicht und Kampfhundsteuer bezahlen müssen, aber wegnehmen kann mir doch niemand einen Kat 2 Hund - solange er nicht auffällig geworden ist.

LG
Heike

Grazi
04.04.2017, 13:03
Halteerlaubnis heisst tatsächlich genau das, wonach es klingt: Man muss sich die Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse von Amts wegen genehmigen lassen....und diese Genehmigung auch immer mit sich führen, wenn man mit dem Hund unterwegs ist.
Bekommst du (aus welchen Gründen auch immer) keine solche Genehmigung und schaffst ihn dir trotzdem an, wird er eingezogen.

Normalerweise ist es aber kein Problem, das offizielle OK zu bekommen.... wenn du ein sauberes Führungszeugnis hast, etc.pp. (siehe die von mir genannten Websites).

Grüßlies, Grazi

kallinski
04.04.2017, 13:11
Ich gehe eigentlich auch davon, dass es kein Problem werden sollte. Wüsste nicht warum.
Wenn ich alle Sachen beisammen habe uns zum Amt gehe, bekomme ich dann sofort eine Halterlaubnis oder Dauert das wieder?

Grazi
04.04.2017, 17:47
Das kommt wahrscheinlich auf den zuständigen Beamten an. ;)

Grüßlies, Grazi

Prya
05.04.2017, 07:28
Halteerlaubnis heisst tatsächlich genau das, wonach es klingt: Man muss sich die Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse von Amts wegen genehmigen lassen....und diese Genehmigung auch immer mit sich führen, wenn man mit dem Hund unterwegs ist.
Bekommst du (aus welchen Gründen auch immer) keine solche Genehmigung und schaffst ihn dir trotzdem an, wird er eingezogen.

Normalerweise ist es aber kein Problem, das offizielle OK zu bekommen.... wenn du ein sauberes Führungszeugnis hast, etc.pp. (siehe die von mir genannten Websites).

Grüßlies, Grazi

Und ich dachte schon immer die Bayern sind komisch, was das Thema Listenhund angeht:stupid::shake:

LG