Besuch von der Polizei

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Markus
03.10.2014, 20:37
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Besuch von der Polizei” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Mirko
03.10.2014, 20:37
Hallo
Letzten Mittwoch hatte ich Besuch von der Polizei die wahren in unserer Siedlung
Präventiv zum Thema Einbruch unterwegs . Ich war im Garten und hatte die Terrassentür nach vorne offen deshalb haben sie bei mir geschellt . Sie fragten
mich wie ich mein Haus gegen Einbruch gesichert habe ich sagte das ich einen Hund habe . Die beiden Beamten waren sehr nett und wollten den Hund gerne sehen ich ging mit ihnen ums Haus und zeigte ihnen meinen Dicken . Einer der Beamten sagte das er einen GSS habe und war total begeistert von meinen Hund . Dann habe ich sie gefragt was wäre wenn jemand Einbrechen würde und mein Hund würde den Einbrecher verletzen ? Also sagte der Beamte in Deutschland gilt Körperliche Unversehrtheit vor Eigentumsrecht natürlich kann man sein Eigentum schützen sagte er dann aber die Verhältnismäßigkeit muss stimmen . Das soviel bedeutet wenn ich Pech habe vor dem Kadi Lande . Ich habe daraufhin etwas gegoogelt und recherchiert . Bin daraus nicht wirklich schlau geworden kennt sich jemand mit der Thematik aus ? Es kann doch nicht sein das solche Leute einen noch verklagen können hallo wo sind wir denn hier !!!

Lg Mirko

Nadine
03.10.2014, 21:41
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Wupperdog
03.10.2014, 21:41
Hallo, Mirko.

Da ich in diesen Thematiken auch aus - und weiterbilde versuch ich mal einfach zusammenzufassen:

Es gibt in Deutschland das sogenannte "Jedermann Recht". Dieses Recht setzt sich aus verschiedenen Paragraphen des Strafrechts und des BGB zusammen und hat den Zweck, jedem Bürger legal Mittel zur Selbsthilfe zu geben, bis hoheitliche Hilfe (Polizei, Feuerwehr etc.) kommt.

Was der Polizist da gesagt hat ist maximal die halbe Wahrheit. Es gilt IMMER die sogenannte "Verhältnissmäßigkeit der Mittel". Juristisch genau versteht man darunter "das mildeste Mittel was geeignet ist, die Gefahr / den Angriff erfolgreich zu beenden".

Hier wurde bewusst eine schwammige Definition benutzt, eben damit man sich in so einer Ausnahmesituation nicht riesig Gedanken machen muss.

Einfach gesagt auf Dein Beispiel: Bist Du ein Kickboxer mit viel Erfahrung, im Training, hast Du andere Mittel als nen Hund.
Bist Du aber Familienvater, untrainiert (oder nur leichter Freizeitsport) wird Dir auch mit Hund nix passieren WENN (!) Du nach dem Angriff direkt Krankenwagen und Polizei holst.

Und sagst Du hast Deine Familie in Gefahr gesehen. Denn Lebenserhalt geht immer über alles!:ok:

asw-steyr
03.10.2014, 22:31
oder deine Hunde vereiteln den Einbruch/Übergriff auf dich oder dein Eigentum und das hier passiert :

http://www.molosserforum.de/allgemeines/23697-polizei-erschiesst-2-hunde-in-ruesselsheim-11.html

zu deiner Frage denke ich- das liegt dann am Ende immer im Ermessen des Richters, und nicht zu vergessen an deinem und dem "Einbrecher" seinem Anwalt.

Gruß

Mike

Mirko
04.10.2014, 08:38
@asw-steyr die Geschichte kenn ich ! So wie ich das im www gelesen habe
liegt wirklich viel im ermessen des Richters ! Wenn man viel Pech hat und
man hat nen Gutmenschen als Richter kann es übel ausgehen .

blue
04.10.2014, 08:52
In Spanien so geregelt,das ein Hund einen Einbrecher auf dem eigenen Gelände abwehren und auch verletzen darf.
Nicht aber ein PPP-Hund,also eine der gefährlich eingestuften Rassen. den diese müssten im Normal-Fall laut Gesetz auch im eigenen Grundstück so gesichert sein,das sie niemanden verletzen können...sprich,Zwinger oder Kette im eigenen Garten !

Unsere netten Polizisten,die bei uns die Auflagen-Kontrollen für die Lizenz machten,waren aber verständnisvoll und gaben uns den Tipp,das ,wenn dann sowas passieren sollte ,doch bitte dann einer der Bullterrier gebissen haben soll.;) Und die Durchwahl zu ihrem eigenen Notfall-Anschluss hier im Ort.
Versteh einer die Welt....

Mirko
04.10.2014, 09:21
Hi blue gibt es in Spanien auch Rasselisten ? Oder wird der Hund wenn er aufgefallen ist individuell als gefährlich eingestuft ? Also zum Thema zurück
durch die vielen Urteile die man im Netz findet kann man nur sagen
armes Deutschland wenn Verbrecher noch Schadenersatz bekommen !!!
Am besten alle Wachhunde verbieten und alle Fenster und Türen auf !

blue
04.10.2014, 10:38
Klar,Rassenlisten gibt's doch fast überall.
7 Rassen sind in gesamt Spanien gelistet und jede Provinz hat noch ein eigene Liste mit mehr Rassen....ganz,wie in Deutschland.

Auch die Auflagen sind fast überall gleich : extra Versicherung,Lizenz,Maulkorb,Leine...und eben noch ein paar Extras: Zwinger oder Unterbringung innerhalb des Grundstücks,ausbruchsichere Umzäunung und Listenhund-Steuern.
Bei uns 120,- € pro Hund...normale Hunde kosten 50,- €...wenn dann wirklich mal angemeldet.
Angeblich gibts bei uns in der Stadt (10.000 Einwohner) ganze 35 Hunde...:p

Nicol
04.10.2014, 15:10
Meineswissens, darf Dein Hund nicht beißen, nichteinmal einen Einbrecher, der in Dein HAUS kommt!
Willkommen in Deutschland!

Peppi
05.10.2014, 05:33
Wenn man noch mehr Pech hat, kann einem auch ein Dachziegel aufn Kopf fallen!

http://i205.photobucket.com/albums/bb94/Fistlayne/naked-gun-facepalm_zpse20e7b3a.gif (http://s205.photobucket.com/user/Fistlayne/media/naked-gun-facepalm_zpse20e7b3a.gif.html)

Mirko
05.10.2014, 11:24
@Peppi das Risiko eines Einbruchs ist weitaus höher
als das dir ein Dachziegel auf die Birne fällt !

Monty
05.10.2014, 12:21
:D ergo ist ebenso das Risiko höher, das es Konsequenzen hat, wenn der Hund einen Einbrecher beißen würde...

Mirko
05.10.2014, 13:15
ergo da kann sich das Diebesgesindel aber freuen !!!

Peppi
05.10.2014, 14:05
auch noch geschützt von "denen da oben".

Armes Deutschland!


ironie off.

:p