1.Tollwutimpfung ist nur ein Jahr gültig?

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Markus
02.09.2014, 10:31
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „1.Tollwutimpfung ist nur ein Jahr gültig?” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Mola
02.09.2014, 10:31
Hallo Ihr,

gerade habe ich mir nach dem Lesen einiger Impf-Threads den Impfpass meiner 15 Monate alten BMin angesehen. Meine Hündin wurde im März 2014 mit dem Wirkstoff Nobivac T geimpft. Eingetragen wurde die Gültigkeit für ein Jahr, also bis März 2015.
Daraufhin habe ich bei meiner Tierärztin nachgefragt. Die Tierarzthelferin klärte mich auf, dass es sich um eine Grundimmunisierung handelt und man laut "Impfkommission" nach einem Jahr nochmals Tollwut impfen muss damit man dann für drei Jahre die Gültigkeit bekommt.
Ganz neu wäre sogar, dass man jetzt 3 Tollwutimpfungen geben würde!?

Im Internet steht über Nobivac T dass man nicht nachimpfen muss und die Impfung 3 Jahre gültig sei. Was stimmt denn nun? Ich möchte auf keinen Fall zu viel impfen.

Könnt ihr mir bitte weiter helfen?

LG Anke

Nadine
02.09.2014, 11:01
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Monty
02.09.2014, 11:01
Nobivac® T

KatzenRinderHundePferdeSchaf
Überblick
Veröffentlichung
Serviceartikel
PRODUKTGRUPPE

Kleintierimpfstoffe
Pferdeimpfstoffe
Rinder- und Schafimpfstoffe
Tollwutimpfstoff
Injektionssuspension für Hunde, Katzen, Frettchen, Rinder, Pferde und Schafe - Tollwutimpfstoff, inaktiviert



Zusammensetzung

Eine Dosis (1 ml) enthält

Arzneilich wirksamer Bestandteil:
inaktiviertes Tollwutvirus, Stamm Pasteur RIV
mind. 3 Internationale Einheiten*

Wirtssystem: BHK-Zellen

*gemessen nach WHO-Standard

Adjuvans:
Aluminiumphosphat 0,66 mg

Konservierungsmittel:
Thiomersal 0,1 mg
Anwendungsgebiet(e)

Zur aktiven Immunisierung von gesunden Hunden, Katzen, Frettchen, Rindern, Schafen und Pferden gegen Tollwut.
Die Impfung verhindert Erkrankung und Mortalität.

Beginn der Immunität:
Eine schützende serologische Antwort von > 0,5 I. E. ist in der Regel bei Hunden und Katzen 3 Wochen, bei allen anderen Zieltierarten 4 Wochen nach Impfung zu erwarten.

Dauer der Immunität:
Bei Hunden und Katzen 3 Jahre, bei Rindern und Pferden 2 Jahre, bei Frettchen und Schafen 1 Jahr.
Gegenanzeigen

Nach der Tollwut-Verordnung ist es verboten, tollwutkranke oder tollwutverdächtige Tiere zu impfen.
Klinisch erkrankte oder geschwächte Tiere sind von der Impfung auszuschließen.

Nebenwirkungen

Nach Impfung kann es zu einer vorübergehenden Schwellung an der Injektionsstelle kommen.
Weitere Nebenwirkungen sind sehr selten (<1/10 000), üblicherweise handelt es sich hierbei um Überempfindlichkeitsreaktionen vom Typ I, wie Gesichtsschwellungen und Juckreiz.

Falls Sie Nebenwirkungen (insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind) bei geimpften Tieren feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt mit.
Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung

Intramuskuläre oder subkutane Injektion von 1 ml Impfstoff

Grundimmunisierung:
einmalige Impfung im Alter von:



Hund, Katze

Frettchen

Rind, Pferd

Schaf

Alter


12 Wochen

12 Wochen

6 Monate

6 Monate

Art der Anwendung

i.m./s.c.

s.c.

i.m.

s.c.


Wiederholungsimpfung:
einmalige Impfung


Hund, Katze

Frettchen

Rind, Pferd

Schaf

alle 3 Jahre

1 x jährlich

alle 2 Jahre

1 x jährlich


Bei Hunden und Katzen wird mit Nobivac® T ein wirksamer Impfschutz im Sinne der Tollwut-Verordnung erreicht, sofern die Impfung
- im Falle einer Erstimpfung mindestens 21 Tage und längstens 3 Jahre zurückliegt und
- im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 3 Jahre nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 3 Jahre zurückliegt.
Hinweise für die richtige Anwendung

Vor Verwendung ist der Impfstoff auf Zimmertemperatur zu bringen (+15 °C bis + 25 °C).
Es sind sterile Spritzen und Nadeln zu verwenden.

Wartezeit

Hund, Katze, Frettchen: Nicht zutreffend
Rind, Pferd, Schaf: Null Tage
Besondere Lagerungshinweise

Arzneimittel außer Reich- und Sichtweite von Kindern aufbewahren.
Im Kühlschrank lagern (2°C – 8°C). Vor Frost schützen.
Angebrochene 10-Dosen-Fläschchen sollten innerhalb eines Arbeitstages aufgebraucht sein.
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem dem Behältnis angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden.
Besondere Warnhinweise

Bei versehentlicher Selbstinjektion ist unverzüglich ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzuzeigen.

Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:
Keine

Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode:
Trächtigkeit: Kann während der Trächtigkeit angewendet werden.

Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen:
Es liegen keine Informationen zur gegenseitigen Verträglichkeit (Kompatibilität) dieses Impfstoffes mit einem anderen vor, mit Ausnahme der Hunde- und Katzenimpfstoffe des gleichen Herstellers.
Es wird daher empfohlen, keine anderen Impfstoffe als diese zeitgleich, aber ortsgetrennt mit dem Produkt Nobivac® T zu verabreichen.

Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich:
Nach Verabreichung einer Überdosierung wurden keine anderen als unter Punkt "Nebenwirkungen" genannten Reaktionen beobachtet.

Inkompatibilitäten:
Nicht mit anderen Impfstoffen, immunologischen Produkten oder Tierarzneimitteln mischen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich

Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den nationalen Vorschriften zu entsorgen.
Handelsformen

Packungsgrößen:
Karton zu 10 x 1 ml = 10 Dosen
Karton zu 50 x 1 ml = 50 Dosen
Flaschen zu 10 ml = 10 Dosen

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.
Stand

Januar 2008

Weitere Angaben

1. Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Tollwutschutzimpfungen sind zu beachten.
Über die aktuellen Bestimmungen zur Einreise in andere Länder informieren die jeweiligen Botschaften oder Konsulate.
2. Vor Gebrauch schütteln.

Grazi
02.09.2014, 12:17
Bitte die Quelle angeben!

Grüßlies, Grazi

Scotti
02.09.2014, 12:39
Hallo Ihr,

gerade habe ich mir nach dem Lesen einiger Impf-Threads den Impfpass meiner 15 Monate alten BMin angesehen. Meine Hündin wurde im März 2014 mit dem Wirkstoff Nobivac T geimpft. Eingetragen wurde die Gültigkeit für ein Jahr, also bis März 2015.
Daraufhin habe ich bei meiner Tierärztin nachgefragt. Die Tierarzthelferin klärte mich auf, dass es sich um eine Grundimmunisierung handelt und man laut "Impfkommission" nach einem Jahr nochmals Tollwut impfen muss damit man dann für drei Jahre die Gültigkeit bekommt.
Ganz neu wäre sogar, dass man jetzt 3 Tollwutimpfungen geben würde!?

Im Internet steht über Nobivac T dass man nicht nachimpfen muss und die Impfung 3 Jahre gültig sei. Was stimmt denn nun? Ich möchte auf keinen Fall zu viel impfen.

Könnt ihr mir bitte weiter helfen?

LG Anke
Ab einem Alter von mindestens 12 Wochen ist dieser Impfstoff, laut Hersteller für 3 Jahre einzutragen.
Mehrfach impfen tut man nur um sicher zu gehen dass die Antikörper die von der Mama kamen weg sind, weil die die WIrksamkeit der Impfung zunichte machen. Die sind bei deinem Hund mit 100% Sicherheit nicht mehr vorhanden.

Was die STIKO sagt ist eh irrelevant, wichtig ist was der Hersteller sagt.
Such dir nen anderen TA zum Impfen, das ist Geldschneiderei.

Mola
03.09.2014, 08:05
Hallo,
und vielen Dank für eure Antworten. Ich hatte schon befürchtet abgezockt zu werden. Das einem so frech ins Gesicht gelogen wird finde ich ziemlich enttäuschend.
Kann ich denn darauf bestehen, dass die Eintragung im Impfbuch berichtigt wird?
LG Anke

Scotti
03.09.2014, 08:51
Nein. Du kannst den Tierarzt der das gemacht hat bitte es umzutragen, sollte er sich weigern, hast du keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Maren&Bruno
03.09.2014, 09:17
Zu bedenken ist, dass bei Auslandsreisen z.B. Skandinavien, die jährliche Tollwutimpfung nachgewiesen werden muss....(war mein letzter Stand). Ich kann mich auch nochmal bei meiner TÄ kundig machen, wenn Du möchtest.

Scotti
03.09.2014, 09:19
Es muss eine GÜLTIGE TW Impfe nachgewiesen werden. D.h. das was im Heimtierpass eingetragen ist. Bei einem 3 jahres Impfstoff also 3 Jahre.

Mola
03.09.2014, 20:40
Skandinavien ist viel zu kalt. Wir brauchen die Impfung mehr für's südliche Ausland:D
Dann werde ich mal versuchen das Impfbuch ändern zu lassen. Es ist wirklich eine blöde Situation. Man will seinen Tierarzt auch nicht verärgern. Wechseln ist hier leider nicht so einfach.
Euch allen vielen Dank für die Hilfe.

LG Anke

Monty
05.09.2014, 11:34
Bitte die Quelle angeben!

Grüßlies, Grazi


Quelle: Beipackzettel

bx-junkie
05.09.2014, 11:36
Quelle: Beipackzettel

falsch, den wirst du nicht abgeschrieben haben ;)

Das ist die Quelle: http://www.msd-tiergesundheit.de/products/nobivac_t/nobivac_t.aspx

Monty
05.09.2014, 11:38
nö, der war kopiert.

bx-junkie
05.09.2014, 11:54
nö, der war kopiert.

?? Kopiert von der Seite nehme ich an, zumindest entspricht es ja Wort für Wort dem was da steht...von einem Beipackzettel (Papierform) kannste nix kopieren (Copy/Paste)deswegen ja mein "aber nicht abgeschrieben" ;)

Monty
05.09.2014, 12:00
?? Kopiert von der Seite nehme ich an, zumindest entspricht es ja Wort für Wort dem was da steht...von einem Beipackzettel (Papierform) kannste nix kopieren (Copy/Paste)deswegen ja mein "aber nicht abgeschrieben" ;)


doch, den hatte ich eingescannt weil der ein oder andere TA (Helfer) hier ähnlich falsch ins IB eingetragen hatte

bx-junkie
05.09.2014, 12:08
doch, den hatte ich eingescannt

Dann sähe das aber anders aus...aber lass es gut sein, mir ist es doch ohnehin egal wollte nur behilflich sein

Monty
05.09.2014, 12:12
Du warst doch behilflich

bx-junkie
05.09.2014, 12:21
:lol: den Eindruck hatte ich zwar eher nicht, aber Danke.