Einbrecher

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Markus
03.02.2013, 20:01
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Einbrecher” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Emma
03.02.2013, 20:01
ich muß mir das mal von der Seele schreiben....
letzen Montag haben sie versucht bei uns einzubrechen....
....sowohl ich als auch Emma waren zuhause.

Als Vorwort, vor etwa 3 - 4 Wochen haben sie es bei unseren Nachbarn versucht, und Emma hat es bemerkt und schlimmeres verhindert....

also hab ich gar nicht daran gedacht die würden das bei uns versuchen.......

nun mal was ich fragen will
Emma schlägt nicht an .......
sie brummt nur , will heißen , komm doch und du wirst merken was läuft.....
ist das bei euren auch so ?

ich hab gelernt meinen Hund zu lesen
was wäre hätte sie einen erwischt ?

ich muß gestehen ich hab sie dann in den

Nadine
03.02.2013, 20:12
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Leeloocat
03.02.2013, 20:12
Paula schlägt an und da sie sonst so gut wie gar nicht bellt nehmen wir das sehr ernst wenn sie plötzlich länger bellt. Beim erstenmal, wo sie Nachts länger bellte haben wir nicht weiter nachgedacht und waren auch zu faul aus dem warmen Bett aufzustehen. Am nächsten Tag mußten wir dann feststellen, das man uns unsere Blumenkübel von der Fensterbank geklaut und mutwillig zerstört hatte.
Jetzt reagieren wir immer wenn sie sich meldet. Beim zweiten Mal war es " nur" ein Betrunkener, der an die Hauswand pullern wollte. Den haben wir dann vertrieben. Wie sie reagieren würde wenn wirklich jemand ins Haus einbrechen würde kann ich mir aber nicht vorstellen. Hoffe auch das ich das nie erleben werde... :)

Dega
03.02.2013, 21:06
Delchen bellt ab und zu im Garten, wenn dort jemand vorbeiläuft. Ich rufe sie dann und dann ist sie auch still und kommt sofort. Sie bellt eigentlich selten und hält sich auch nicht dran.
Als bei mir voriges Jahr versucht wurde einzubrechen, hat sie auch gebellt, aber anders als sonst, ernster und böser, und sie ließ sich auch nicht abrufen. Das hat einerseits mich alarmiert und andererseits den Einbrecher in die Flucht geschlagen. Ich bin rausgegangen zum Nachsehen und habe ihn noch die Straße entlanglaufen sehen.

Dorkas_Dosenöffner
03.02.2013, 21:09
Die Elfe kläfft nich, sie schlägt an wenn sich was rührt was nicht in ihr Terretorium passt...
Mal ne Frage, was passiert, wenn der Hund nen Einbrecher auf dem Gelände stellt und verletzt. Wie ist es da eigentlich mit der Haftung?

Bensmann
03.02.2013, 21:26
wenn der Hund nen Einbrecher auf dem Gelände stellt und verletzt. Wie ist es da eigentlich mit der Haftung?

Normalerweise würd ich sagen, der Einbrecher ist selbst Schuld, aber Ich befürchte, da kommt man als Hundebesitzer in Teufelsküche...:(

Mrs. Brightside
03.02.2013, 21:32
Die Elfe kläfft nich, sie schlägt an wenn sich was rührt was nicht in ihr Terretorium passt...
Mal ne Frage, was passiert, wenn der Hund nen Einbrecher auf dem Gelände stellt und verletzt. Wie ist es da eigentlich mit der Haftung?

Kannst Schmerzensgeld berappen..:boese1:

Bertha bellt und würde auch stellen, aber mehr, keine Ahnung..
Oder sie verpisst sich..:kicher:

Dorkas_Dosenöffner
03.02.2013, 21:36
Schmerzensgeld??? Hüstel...
Le Madame lässt da nimmer viel über, wofür ich Schmerzensgeld berappen könnte...
Nun würds mich echt rechtlich interessieren.. Bringt es was, passende Schilder an den Zaun zu hängen?

Mrs. Brightside
03.02.2013, 22:07
Normalerweise hat man ja ne Haftpflichtversicherung. Die würde dann für den Schaden aufkommen. Wie es bei Einbruch aussieht, müsste ich noch in Erfahrug bringen.
Als HH übernimmt man für seinen Hund eine Gefährdungshaftung. (Hund-potenzielle Gefahr für die Umwelt)
D.h du bist Schuld (ggf. Mitschuld), wenn dein Hund andere verletzt oder Dinge zerstört.
Schilder schützen dich nicht. Finde grad den Link nicht..:hmm:

Edit:
Oder doch..http://www.tierschutz-hundeforum.de/forum/showthread.php?5933-Hundewarnschilder
Wenn ich mich irre, bitte korrigieren. ;)

Mrs. Brightside
03.02.2013, 22:26
Ich hab paar wichtige Paragraphen gefunden:
BGB § 833 Haftung des Tierhalters
'Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.'

aber:
5. Mitverschulden und Haftungsausschluss
a) Mitverschulden
Bei Mitverschulden des Geschädigten bei der Schadensentstehung ist § 254 BGB anzuwenden.
b) Haftungsausschließendes Einverständnis
Streitig ist, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch von vornherein zu versagen ist, weil der Geschädigte von vornherein in die tierspezifische Gefahr eingewilligt hat.

und dann:
§ 254 BGB
Mitverschulden
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.

Ich würde jetzt laienhaft sagen, der Einbrecher macht sich mitschuldig..aber Ch bin auch kein Anwalt. ;)

Alano-Dennis
03.02.2013, 22:28
Die Elfe kläfft nich, sie schlägt an wenn sich was rührt was nicht in ihr Terretorium passt...
Mal ne Frage, was passiert, wenn der Hund nen Einbrecher auf dem Gelände stellt und verletzt. Wie ist es da eigentlich mit der Haftung?

Ganz platt gesagt, muss man in Deutschland den Einbrecher vor dem Hund schützen. Du musst als den Hund so wegsperren das man gut einbrechen kann, oder das Gründstück so sichern das man nur mitm Panzer & schwung raufkommt. :hmm:

So isses halt im Land der Bürokraten. Andernorts darfste zur Waffe greifen,
hier darfste dich erst wehren wenne im eigenen Blut liegst.

Mrs. Brightside
03.02.2013, 22:35
Ganz platt gesagt, muss man in Deutschland den Einbrecher vor dem Hund schützen. Du musst als den Hund so wegsperren das man gut einbrechen kann, oder das Gründstück so sichern das man nur mitm Panzer & schwung raufkommt. :hmm:

So isses halt im Land der Bürokraten. Andernorts darfste zur Waffe greifen,
hier darfste dich erst wehren wenne im eigenen Blut liegst.

Jopp.
http://toelt-und-hund.de/urteile-hund/hundehalterhaftung/index.php

Schwieriges Thema..

Dega
03.02.2013, 22:53
Ich finde bei dem Link nichts zu Einbrechern. Nur zu einem uneingeladenen Besucher, der die Haustüre öffnet, die nicht abgeschlossen war.
Das ist in meinen Augen eine andere Sache, als wenn sich ein Einbrecher "gewaltsam" Zutritt zu einer (verschlossenen) Wohnung verschafft, indem er das Schloss manipuliert oder so etwas.
Oder ich habe nicht genau genug geschaut.

Jule69
03.02.2013, 23:14
Ich finde bei dem Link nichts zu Einbrechern. Nur zu einem uneingeladenen Besucher, der die Haustüre öffnet, die nicht abgeschlossen war.
Das ist in meinen Augen eine andere Sache, als wenn sich ein Einbrecher "gewaltsam" Zutritt zu einer (verschlossenen) Wohnung verschafft, indem er das Schloss manipuliert oder so etwas.
Oder ich habe nicht genau genug geschaut.

Ich hab´ auch nichts gefunden :35:.

asw-steyr
04.02.2013, 01:14
Mal ganz ehrlich, ich würde jeden Richter gerne und mit einem Grinsen im Gesicht erklären das ich lieber als Schuldiger weggesperrt werde als im eigenen Blut zu liegen, oder schlimmeres...

Kommt es bei einem Einbuch zu einem Biss ist das in unserer Rechtslage (Österreich) doch ein Waffengebrauch, dieser ist dann gerechtfertigt wenn ein Angriff auf eigenes/anderer Leben und Gesundheit bevorsteht und mit keinem geringeren Mittel abgewert werden kann (körperlicher Einsatz, Pfefferspray usw.).
Aus dieser Sicht scheint es doch besser der Hund kommt zum Biss, als z.B. Faustfeuerwaffen zu gebrauchen, da ja beim Hund in keinster Weise von einer Tötungsabsicht auszugehen ist-sehr wohl aber körperverletzend auf den Gegner/Einbrecher einwirken kann.
Zu bedenken gebe ich hald noch, das Einbrecher auch zum Teil bewaffnet sind, und dann sicher weniger Anstalten machen auf einen Hund zu schießen als auf z.B. Polizeibeamte oder Bewohner...

Wir hatten in Vorjahr bei uns in Steyr einen Verrückten der mit einem Sturmgewehr von einem Balkon ballerte, eine Spezialeinheit der Polizei (Cobra) kam dann mit Hund zum Einsatz, der Hund wurde tötlich getroffen jedoch kein (menschlicher) Beamter...

Gruß

Mike

lenaschatz
04.02.2013, 07:12
Genauso so ist es hier.... man muß an seine Haustür ein Schild hängen Achtung or dem Hund...damit der Einbrecher gewarnt ist....und wenn er dann doch so blöd ist reinzukommen und unsere süßen beißen dann dürfen wir Strafe bezahlen...bzw. es wird or dem Gericht dann diskutiert. Ein z.B. Dackelbesitzer kommt wahrscheinlich geringer weg aber wir mit unseren lieben können on ner fetten Strafe ausgehen und sie haben wieder ein Grund sich das Maul über unsere sogenannten Kampfis zu zerreizen...

Doc_S
04.02.2013, 07:35
...
nun mal was ich fragen will
Emma schlägt nicht an .......
sie brummt nur , will heißen , komm doch und du wirst merken was läuft.....
ist das bei euren auch so ?

ich hab gelernt meinen Hund zu lesen
was wäre hätte sie einen erwischt ?
...


Mäuschen schlägt an. Das zuverlässig. Zu jeder Tages- und Nachtzeit. Sie geht nach vorne bis zum Zaun, das Bortsentier geht ebenfalls bis zum Zaun, versteift und brummt. Im Haus bei Xana das gleiche, Don ist hier jedoch eher lasch.
Habe also beide "Varinten".

Und das "was passiert, wenn der Hund einen Einbrecher erwischt?" wurde hier schon des Öfteren diskutiert.
Am besten den erlegten Einbrecher gleich "wegbarfen". ;)

Dega
04.02.2013, 09:09
Am besten den erlegten Einbrecher gleich "wegbarfen". ;)

Das gibt Knochenkot. Nicht gut! :boese3:
;)

Mrs. Brightside
04.02.2013, 11:28
Ich hab´ auch nichts gefunden :35:.

Ja, ihr habt recht dort war es kein Einbruch. Mir ging es nur ums Schild und die Wirksamkeit. War ein wenig wirr, gestern..:sorry:
Die Frage, wie das jetzt mit dem Einbrecher aussieht, kann ich immer noch nicht beantworten. Ich glaub, die Rechtslage ist da nicht so eindeutig..:35:

Gonzalez
04.02.2013, 11:41
Schmerzensgeld??? Hüstel...
Le Madame lässt da nimmer viel über, wofür ich Schmerzensgeld berappen könnte...
Nun würds mich echt rechtlich interessieren.. Bringt es was, passende Schilder an den Zaun zu hängen?

Wichtig ist kein Schild wie "Vorsicht gefährlicher Hund" hinzuhengen, wenn man nämlich bereits weiß das sein H gefährlich ist muß er entsprechend gesichert sein. "Vorsicht H" ist besser

Es zählt auch hier die Verhätnismäßigkeit der Mittel, ist der Einrecher bereits auf der Flucht hat man schlechte Karten wenn der H ihn verfolgt und verletzt.

Ist der Einbrecher bereits im Haus verändert sich die Situation bez. Gefahr f. eigenes Leben, allerdings muß man trotzdem warnen ( genauso wie mit einer Waffe ) "verlassen Sie das Haus oder ich lasse meinen H los.

Dorkas_Dosenöffner
04.02.2013, 11:46
Jetzt wirds noch diffiziler...
Mein Hund kann sich IM und UMS Haus frei bewegen...
Also wirds schwierig... ACHTUNG MEIN HUND KOMMT... zu rufen.

Achja.. und klar ist die Elfe versichert :D

Peppi
04.02.2013, 11:53
Zuständiges Amt fragen!

Dorkas_Dosenöffner
04.02.2013, 12:00
es ist doch pervers...

Da muss man sich über die Unversehrtheit eines Verbrechers Gedanken machen, nur weil man nen Hund im Haus hat.

Gonzalez
04.02.2013, 12:03
Jetzt wirds noch diffiziler...
Mein Hund kann sich IM und UMS Haus frei bewegen...
Also wirds schwierig... ACHTUNG MEIN HUND KOMMT... zu rufen.

Achja.. und klar ist die Elfe versichert :D

Wenn Dein H Leute beißt die unangemeldet auf euer Grundstück kommen habt ihr ein Proplem sollte es zu verletzungen kommen, der H muß entsprechend gesichert werden.

Mickey48
04.02.2013, 12:05
Das gibt Knochenkot. Nicht gut! :boese3:
;)

Ihr habt doch bestimmt ein Blumenbeet...oder wollt eins oder mehrere anlegen...:pfeiff:

Dorkas_Dosenöffner
04.02.2013, 12:05
Aber es ist Privateigentum.. mit Zaun drumrum... Wen ich nicht einlade begeht doch Hausfriedensbruch, oder nicht?

Peppi
04.02.2013, 12:31
Aber es ist Privateigentum.. mit Zaun drumrum... Wen ich nicht einlade begeht doch Hausfriedensbruch, oder nicht?

Zuständiges Amt fragen, schriftlich bestätigen lassen = sichere Seite.

bx-junkie
04.02.2013, 12:36
Aber es ist Privateigentum.. mit Zaun drumrum... Wen ich nicht einlade begeht doch Hausfriedensbruch, oder nicht?

oder einen Einbruch, ja...ändert aber nichts daran das der Einbrecher Strafanzeige stellen kann wenn er gebissen wird ;) Du bist verpflichtet dein Grund und Boden so abzusichern, das kein Unbefugter dieses betreten kann (dazu gehören auch Warnschilder die auf einen Hund hinweisen)...sollte es doch einer versuchen und auch schaffen, bist du insoweit wenigstens fein raus, da du deinen Pflichten nachgekommen bist.

Man sollte mal das BGB bemühen, da ist so etwas niedergeschrieben ;)

bx-junkie
04.02.2013, 12:36
Zuständiges Amt fragen, schriftlich bestätigen lassen = sichere Seite.

Das Amt hat damit nichts zu tun..BGB regelt das...

Peppi
04.02.2013, 12:39
In D entscheiden die Richter, gem. BGB.

Sonst ruf das BGB an! ;)

bx-junkie
04.02.2013, 12:42
In D entscheiden die Richter, gem. BGB.

Sonst ruf das BGB an! ;)

nee lesen reicht durchaus...kann man überall für kleines Geld kaufen...der Beamte auf dem OA müßte da auch nachlesen, oder kennt es auswendig, soll ja vorkommen :D

Peppi
04.02.2013, 12:52
Ok, dann macht das so! :lach4:

Ich habs bereits!

Gonzalez
04.02.2013, 12:57
Aber es ist Privateigentum.. mit Zaun drumrum... Wen ich nicht einlade begeht doch Hausfriedensbruch, oder nicht?

Und, kannst du deshalb jeden umlegen wie in Texas? Genausowenig kannst Du einen H einfach so rumlaufen lassen von dem du weißt das er sofort zubeißt wenn er Fremde auf dem Grundstück sieht.

H die entsprechend ausgebildet sind gelten als Waffe, alletdings beißt der H dann auch nicht gleich, sondern stellt und verbellt als erstes.

Wenn Du von der oben beschriebenen GEfährlichkeit weisst muß der H entsprechend gesichert werden, dass er eben kein Kind killt das nur seinen Ball holen wollte.

Auch ist nicht jeder "fremde Besucher" gleich ein Einbrecher, bei mir war mal ein mir unbekannter Mann hinten neben unserem Anbau gestanden und hat sich die Adresse vom Gesrüstbauer abgeschrieben.

Das ist ohne Wertung meinserseits, nur die aktuelle Lage.

Guayota
04.02.2013, 13:01
Bin mir nicht sicher und besitze kein BGB.

Mir wurde gesagt Schilder & sicheres Grundstück reicht nicht bzw. darauf kommt es nicht an. Sondern eben, dass das "Recht auf körperliche Unversehrtheit" (des Einbrechers) bei einem Einbruch sozusagen über allem anderen steht. Im Gegensatz zu Amiland - stand your ground usw.
Deshalb darf man weder scharfe Hunde, noch Selbstschussanlagen, Bärenfallen oder Gruben mit Speeren drin auf dem eigenen Privatgrundstück installieren. Auch nicht wenn man davor warnt oder ne 10 Meter Mauer drumrum zieht.

Wurde ja schon gesagt - wenn eine Einbrecher Anstalten macht, mit einer Waffe auf dich oder deine Familie loszugehen, darf man den Hund hetzen oder sich mit sonstigen "legalen Waffen" verteidigen.
Ansonsten Schmerzensgeld und Hund evt. auf der Liste (in Hessen jedenfalls).
So wurde mir das gesagt - stimmt das nicht?

Man kann dann ja...;)...ne? Wenn man das weiß...

Gonzalez
04.02.2013, 13:12
Auf jeden fall drei mal schießen, mit dem ersten auf den Einrecher und dann zwei mal in die Decke.

Dann kannste sagen Du hast zeimal einen Warnschuß abgegeben und dann scharf geschossen ;-)

Doc_S
04.02.2013, 13:20
Auf jeden fall drei mal schießen, mit dem ersten auf den Einrecher und dann zwei mal in die Decke.

Dann kannste sagen Du hast zeimal einen Warnschuß abgegeben und dann scharf geschossen ;-)

;)
...damals meinte der Ausbilder: "Schießen sie auf die Beine. Schlüsselbein, Nasenbein,..."

Isis78
04.02.2013, 13:47
Bin mir nicht sicher und besitze kein BGB.

Mir wurde gesagt Schilder & sicheres Grundstück reicht nicht bzw. darauf kommt es nicht an. Sondern eben, dass das "Recht auf körperliche Unversehrtheit" (des Einbrechers) bei einem Einbruch sozusagen über allem anderen steht. Im Gegensatz zu Amiland - stand your ground usw.
Deshalb darf man weder scharfe Hunde, noch Selbstschussanlagen, Bärenfallen oder Gruben mit Speeren drin auf dem eigenen Privatgrundstück installieren. Auch nicht wenn man davor warnt oder ne 10 Meter Mauer drumrum zieht.

Wurde ja schon gesagt - wenn eine Einbrecher Anstalten macht, mit einer Waffe auf dich oder deine Familie loszugehen, darf man den Hund hetzen oder sich mit sonstigen "legalen Waffen" verteidigen.
Ansonsten Schmerzensgeld und Hund evt. auf der Liste (in Hessen jedenfalls).
So wurde mir das gesagt - stimmt das nicht?

Man kann dann ja...;)...ne? Wenn man das weiß...

Jup, in Hessen ist das so.

Einbruchsserien hat es hier mehr als genug gegeben.
Seitdem wir hier wohnen, sind zumindest die direkt angrenzenden Grundstücke verschont geblieben.
Zum Herbst ist die örtliche Polizei in der Nachbarschaft unterwegs, und checkt bei Bedarf, ob es in den Häusern "Aufrüstbedarf" bei z.B. Fenstern und Türen gibt.
Die Beamten, die damals bei uns im Haus waren, meinten allerdings, dass das Bellen eines großen Hundes mehr als abschreckend wirkt und sie nur wenige Einbrüche zu bearbeiten hatten, in denen auch große Hunde im Haus leben.
Ob es dafür ne Statistik gibt, die auch für nicht Beamte zugänglich ist, weiß ich nicht.

Louis&Coco
04.02.2013, 15:53
Bei uns in Ö ist es bezüglich Hund im Garten so:
Theoretisch müsste man sein Grundstück so einfrieden, dass die Haustüre ggf. ohne Gefährdung zu erreichen ist. Sollte z.B. die Rettung, Feuerwehr oder unsere Freunde und Helfer sich Zugang zu Haus verschaffen müssen, könnte es sonst Probleme geben.
Das wissen allerdings bei uns nur die wenigsten, die ihren Hund im Garten halten...:hmm:

Sollte ein Einbrecher durch einen Hundebiss verletzt worden sein, ohne dass Notwehr im Spiel war, wird er mit Sicherheit schön auf Schmerzensgeld etc. klagen...und das mit guter Aussicht auf Erfolg. :stupid: Bei Notwehr wird's wahrscheinlich eine Streitfrage...
Probieren kann er's jedenfalls...wenn's ihm nicht zu peinlich ist...

Isis78
04.02.2013, 17:26
Zitat:
"Einschlägig vorbestrafte Häftlinge wurden befragt, welche Schutzmaßnahmen am effektivsten sind.
Mehr als 50 Prozent der Befragten gaben an, sie würden nie in ein Haus oder eine Wohnung eindringen, in der ein Hund lebt."

Quelle: http://www.kirasoftware.com/Hunde_und_Einbrecher.php

Bensmann
04.02.2013, 18:11
Was ich besonders schlimm daran finde ist eigentlich, dass sich jemand mit ner Absicht eine Straftat zu begehen, in mein Haus/Grundstück begibt und später noch ne Anzeige stellen könnte, wenn er vom Haus/Hofhund gebissen wird. Recht auf Körperliche Unversertheit um jeden Preis, auch wenn ne Straftat vorausgeht? Paradox...:hmm:

Louis&Coco
04.02.2013, 19:17
...wie heißt es so schön: Recht hat nicht immer was mit Gerechtigkeit zu tun...(Aussage eines Richters) :hmm:

Leyana
04.02.2013, 23:06
Ohne Anspruch auf Korrektheit:

Ich meine mal gelesen zu habe, dass man bei den Schildern aufpassen muss. Hängt dort zb ein "Vorsicht, bissiger Hund" gilt das als Beiweis das man wusste, dass der Hund bissig ist und man ihn im Falle eines Beissvorfalls nicht genug abgesichert hat. Anders wäre es bei einem "Hier wache ich", da hier niemand annehmen kann, man wüsste das der eigene Hund beisst.

Obs stimmt weiß ich wie gesagt nicht, es klang damals nicht gänzlich unlogisch.

Peppi
05.02.2013, 07:46
Jup, in Hessen ist das so.

Einbruchsserien hat es hier mehr als genug gegeben.
Seitdem wir hier wohnen, sind zumindest die direkt angrenzenden Grundstücke verschont geblieben.
Zum Herbst ist die örtliche Polizei in der Nachbarschaft unterwegs, und checkt bei Bedarf, ob es in den Häusern "Aufrüstbedarf" bei z.B. Fenstern und Türen gibt.
Die Beamten, die damals bei uns im Haus waren, meinten allerdings, dass das Bellen eines großen Hundes mehr als abschreckend wirkt und sie nur wenige Einbrüche zu bearbeiten hatten, in denen auch große Hunde im Haus leben.
Ob es dafür ne Statistik gibt, die auch für nicht Beamte zugänglich ist, weiß ich nicht.

Als wir anfingen nach einem Häuschen zu suchen, kamen wir auch irgendwann zu ner Alarmanlagenfirma. Der Typ meinte ebenfalls, dass Hunde die beste Alarmanlage seien.

Nach dem "Bügersteig-Tratsch", fahren die organisierten Banden übrigens die Straßen ab und kleben irgendwelche unauffälligen Aufkleber an die Laternen vor den Häusern, in denen Hunde wohnen, oder "markieren" diese anders.

Keine Ahnungs ob da was dran. :35:

Ich hab alle Aufkleber abgeknibbelt! :D

Isis78
05.02.2013, 08:01
Die Einbuchsserien bei uns fanden immer zu den vierteljährlichen Sperrmüllterminen statt.
Nachdem mir die ersten Male mulmig zu Mute war, weil 48 h lang irgendwelche Transporter im Schleichtempo am Haus vorbei gefahren sind, habe ich mit den Hunden präsenz im Vorgarten gezeigt:D
Auch beim rausbringen von unserem entsorgten Krempel waren zwei der Jungs immer dabei. Nebeneffekt war der, dass mir der Kram nicht direkt aus der Hand gerissen wurde, sondern erstmal stehen blieb.

Herrchen hatte das Thema wohl auch gestern mit Kollegen, weil bei einigen in Ffm und Umgebung wohl schon eingebrochen wurde. Professionelle Banden beobachten die Häuser eine geraume Zeit bevor da eingestiegen wird, von daher wissen die in der Regel, ob dort Hunde leben oder nicht. Der Verdacht, dass die Häuser markiert werden, ist dann nicht so abwegig.

Dega
05.02.2013, 09:02
Als wir anfingen nach einem Häuschen zu suchen, kamen wir auch irgendwann zu ner Alarmanlagenfirma. Der Typ meinte ebenfalls, dass Hunde die beste Alarmanlage seien.

Nach dem "Bügersteig-Tratsch", fahren die organisierten Banden übrigens die Straßen ab und kleben irgendwelche unauffälligen Aufkleber an die Laternen vor den Häusern, in denen Hunde wohnen, oder "markieren" diese anders.

Keine Ahnungs ob da was dran. :35:

Ich hab alle Aufkleber abgeknibbelt! :D

Ich könnte mir schon vorstellen, dass da was dran ist, aber der Trick ist Jahrhunderte alt. Das wurde schon im Mittelalter gemacht (natürlich nicht mit Aufklebern) in Form von Zinken: http://de.wikipedia.org/wiki/Zinken_(Geheimzeichen)

heder
05.02.2013, 09:24
Also bei uns muss daruaf hingewiesen werden, das sich ein Hund im Haus oder auf dem eingezäunten Grundstück aufhält. Wie das Schild hierbei aussieht ist egal, aber von Vorsicht bissiger Hund, sollte man absehen, da es eventuell (Aussage von befreundetem Anwalt), bei einem Vorfall, negativ ausgelegt werden könnte.

Und wenn jemand in dein Haus einbricht und Du oder dein Hund verletzt diese Person, kommt es auf jeden Fall zu einer Anzeige ( wen ich es richtig verstanden habe, ist das ein normaler Routinevorgang). Wie das ganze dann später gehändelt wird, liegt dann wohl auch im Ermessen der zuständigen Behörden.

Hutch z.b. fängt erst mal an zu brummen, aber so laut, das ein bellen schon fast überflüssig ist. Erst im nächsten Schritt wird dann ein bis zweimal warnend gebellt. Liegt wohl aber auch in der Natur des BM,sich in allen Situationen recht ruhig zu verhalten.

Louis&Coco
05.02.2013, 10:58
Ich hab alle Aufkleber abgeknibbelt! :D

:kicher:

Im Süd-Osten Österreichs, wo ich früher gewohnt habe, ist es nur eine Frage der Zeit, wann die alljährliche/n Einbrechergruppe/n kommen. Jedes Jahr auf's Neue wenn die Tage kürzer werden, steigen die Einbrüche rasant an...:boese1:
Beängstigenderweise passieren dann innerhalb von ein paar Tagen in einem bestimmten Gebiet etliche Vorfälle und jedes Jahr haben die eine andere "Masche" bzw. Vorlieben.
Vor ein paar Jahren z.B. hatten sie es genau auf die Haushalte abgesehen, die Hunde haben! Da diese sich sicher fühlten und wahrscheinlich etwas nachlässiger waren, keine Ahnung. Es wurde ausspioniert und abends dann Köder ausgelegt um die Hunde zu betäuben...:schreck: Und damit hatten sie nicht selten Erfolg! :schreck::schreck:

In dem Jahr hatten wir zuhause ganz schön Muffensausen, obwohl wir mehrere Hunde hatten...die hätte es alle erwischen können da durch die Bank verfressen! :hmm::p

Kann mich im Übrigen nicht an viele geschnappte Banden erinnern...scheint im Grenzbereich zu Ungarn ein lukratives Geschäft zu sein...;)

Doc_S
05.02.2013, 11:30
Das Problem mit den umherziehenden Einruchsbanden häuft sich leider.
Gerade bei uns in der ländlichen Gegend.

Bekannte in den Staaten haben gegen solche ungebetenen Gäste genügend Waffen, mein Favorit ist das Bushmaster AR15 mit nem 100er drum. ;)
Damit gibts keine Probleme, jedoch als der Pit-Mix den UPS- Mann gebissen hat. Da war das Gejammer groß. :hmm:

Monty
05.02.2013, 22:39
mmmh, ich lebe hier auch (meist) alleine. Am Ortsrand kurz vor Feld und Wald, eher gutsituierte Wohnecke...

Meine Westiewarnanlage war immer sehr aufmerksam und hatte alles gemeldet, jetzt habe ich zwar Ruhe vor den Gebell bei jeden Spaziergänger. Ich sollte aber wirklich mal darüber nachdenken, nicht immer alles offen stehen zu lassen.

... denn der Bulli würde nicht einmal blinzeln, wenn da wirklich ein Unbefugter aufs Grundstück käme.

Die gesetzliche Situation ist mir dabei ziemlich gleichgültig, ich kann mich selbst wehren und würde es wahrscheinlich auch mit aller Kraft tun. Notwehr ist nicht strafbar.

Gonzalez
06.02.2013, 08:53
Notwehr ist nicht strafbar.

Grundsätzlich richtig, ein "Notwehrexzess" allerdings schon.

Bedeutet Du muß wissen wie der Einbrecher z.B. bewaffnet ist bevor Du entsprechend reagierst.

Wartest Du hinter der Tür bis er reinkommt und ziehst ihn mit nem Knüppel einen über und er hat bleibende Schäden kannst Du Probleme bekommen. Vor allem wenn der Einbrecher unbewaffnet war und Dir eventuell auch noch körperlich unterlegen.

Wäre Dumm gelaufen, da kommt ein unbewaffneter 60 KG schwerer Einbrecher Nachts in Dein Haus und Du mußt vorher prüfen wie er bewaffnet ist und wie eine rein körperliche Auseinandersetzung gelagert wäre.

Dein Überraschungseffekt ist natürlich weg, aber hey, hier ist D was kümmern uns da die Opfer. Opfer in D zwingen den Täter ja quasi zur Tat, also wer ist hier nun eigentlich Opfer und Täter.

Warum gibst Du dem Einbrecher nicht einfach alles was er haben will, dann wäre er nie zur Gewalt gezwungen worden ;-)

Und wenn er nach dem Raub halt noch Deine Frau vergewaltigen will war sie bestimmt zu aufreizend angezogen Abends im Bett.

Wer Zynismus findet darf ihn behalten.

Monty
06.02.2013, 18:06
ich bin ne fast 60jährige Frau...und notfalls schiebe ich den Kerl ein Messer in die Hand...sorry aber ich warte doch nicht bis der Oberhand hat...

Gonzalez
06.02.2013, 18:11
ich bin ne fast 60jährige Frau...und notfalls schiebe ich den Kerl ein Messer in die Hand...sorry aber ich warte doch nicht bis der Oberhand hat...

Hast ja recht, man sollte kreativ sein und in keinem Fall auf "gerechte Urteile" hoffen.

Auf der See und vor D Gerichten ist man in Gottes Hand.

Monty
06.02.2013, 19:58
Yepp und ich bin sicher das mir mehr geglaubt wird - auch wenn ich notfalls einen Meineid schwören müsste...

Guayota
07.02.2013, 10:39
Und wenn er nach dem Raub halt noch Deine Frau vergewaltigen will ...

Das kam bestimmt alles schon vor.
Genau wie andersrum sicher schon der "Halbstarke" bei der Mutprobe den Gartenzwerg vom Rasen zu klauen von 5 "Security-Rottweilern" abgenagt wurde, die Herrchen auf ihn gehetzt hat.
Oder du wirst umgenietet weil du auf ein Grundstück gehst um nach dem Weg zu fragen...
Ein Einbrecher MUSS eben nicht zwangsläufig auch ein Vergewaltiger, Frauenschänder, Mörder, Tierquäler, Henker, Folterknecht sein. Auch "ohne Wertung". Denke aus dem Blickwinkel ist das wohl einzuordnen.

Recht auf Körperliche Unversertheit um jeden Preis, auch wenn ne Straftat vorausgeht? Paradox...:hmm:
Ja, ist halt ein schnödes Menschenrecht glaub ich? Vielleicht um zu verhindern, dass jeder nach eigenem Gutdünken auf "Verdächtige" losgeht...mit einer "Härte", die jedem Einzelnen persönlich angemessen erscheint? Wieder ohne Wertung...
Und natürlich auch zum Schutz vor'm Staat.;)

Peppi
07.02.2013, 10:46
http://www.amazon.de/Gott-9-0-Gesellschaft-spirituell-wachsen/dp/3579065467

;)

bmk
07.02.2013, 12:21
hab ein schickes "cave canem"- schild mit joschis portrait am gartentor hängen, ausserdem ist das tor nur per code zu öffnen. wenn er bei dunkelheit seltsames rund ums haus hört, schlägt er an. hört sich für aussenstehende wohl ziemlich unlustig an. wer bei mir rein will, ist selber schuld. nevermind the dog, beware of owner!

Guayota
07.02.2013, 12:49
wer bei mir rein will, ist selber schuld. nevermind the dog, beware of owner!

Wäre ich ein Fremder "hier" würde ich so aus dem Zusammenhang gerissen denken: Wow. Da wird sie noch großgeschrieben! Die gute alte Gastfreundschaft! :D;)

Obwohl...das ist auch wieder sowas Religiöses, oder? :unschuldig:

Ist das eigentlich auch verallgemeinerbar? Gedanklich meine ich?

Wer bei mir rein will...wer in unsere Strasse, in unser Dorf, unsere Stadt, unser Bundesland, unser Deutschland, Europa...will? Oder ist das ein falscher Denk-Ansatz? :35:

Peppi
07.02.2013, 12:55
Wer bei mir rein will...wer in unsere Strasse, in unser Dorf, unsere Stadt, unser Bundesland, unser Deutschland, Europa...will? Oder ist das ein falscher Denk-Ansatz? :35:

In dem Zusammenhang hast Du "Höhle" vergessen! ;)

presahl
07.02.2013, 12:56
Bin da ganz bei bmk: wer bei mir einbrechen will, hat mit dem Hund wohl eher das kleinste Problem...

Guayota
07.02.2013, 13:00
In dem Zusammenhang hast Du "Höhle" vergessen! ;)

Hmmm. Stümmt.

presahl
07.02.2013, 14:10
Ganz im Ernst: wer macht sich in einer solchen Situation denn noch Sorgen um Verhältnismäßigkeit und eventuelle Anklagepunkte bezgl. Notwehrexzessen?

Wer bei mir einbricht, hat sich die Folgen selber zuzuschreiben. Und mir ist es letzendlich egal, ob es rechtliche Folgen nach sich zieht.

Jeder sollte da klug genug sein, die Ereignisse so darzulegen, dass in diesem Fall eben ein gegenärtiger Angriff abzuwehren war und alle Rechtfertigungsgründe der Notwehr gegeben waren. Monty hat das ja schon schön dargestellt.

Recht und Gerechtigkeit sind nun einmal zweierlei Dinge...

asw-steyr
07.02.2013, 15:27
Ganz im Ernst: wer macht sich in einer solchen Situation denn noch Sorgen um Verhältnismäßigkeit und eventuelle Anklagepunkte bezgl. Notwehrexzessen?

Wer bei mir einbricht, hat sich die Folgen selber zuzuschreiben. Und mir ist es letzendlich egal, ob es rechtliche Folgen nach sich zieht.

Jeder sollte da klug genug sein, die Ereignisse so darzulegen, dass in diesem Fall eben ein gegenärtiger Angriff abzuwehren war und alle Rechtfertigungsgründe der Notwehr gegeben waren. Monty hat das ja schon schön dargestellt.

Recht und Gerechtigkeit sind nun einmal zweierlei Dinge...

:ok:Bin ganz Deiner Meinung, wie gesagt...ich lass mich gerne auch wegsperren anstatt ich in meinem Blut liege oder schlimmeres !

Gruß

Mike

Guayota
07.02.2013, 15:35
Tssssss.

Typisch Kampfhundehalter. ;)

asw-steyr
07.02.2013, 15:39
nein waffenbesitzer :lach4:

Doc_S
07.02.2013, 15:43
NRA 4ever ;)

Guayota
07.02.2013, 15:55
nein waffenbesitzer :lach4:

Ah! Einbrecher? ;)

Peppi
07.02.2013, 16:19
Ist das nicht das Gleiche?

Monty
07.02.2013, 18:39
:ok:Bin ganz Deiner Meinung, wie gesagt...ich lass mich gerne auch wegsperren anstatt ich in meinem Blut liege oder schlimmeres !

Gruß

Mike

Ich denke schon, das die meisten Menschen die Verhältnismäßigkeit wahren.

Zumindest bin ich mir sicher das ich die jugendlichen Heimkehrer die nachts die Abkürzung durch meinen Garten wählen (wollen) weiterhin gerne mal mit den Gartenschlauch erfrischen werde..tja und wenn ich es nicht bemerke dann ist es mir ehrlich gesagt auch egal...

Wenn dann aber jemand ins Haus eingedrungen ist ist das eine Nummer heftiger, genauso wie meine Reaktion darauf.

Bensmann
07.02.2013, 19:38
Ja, ist halt ein schnödes Menschenrecht glaub ich? Vielleicht um zu verhindern, dass jeder nach eigenem Gutdünken auf "Verdächtige" losgeht...mit einer "Härte", die jedem Einzelnen persönlich angemessen erscheint? Wieder ohne Wertung...
Und natürlich auch zum Schutz vor'm Staat.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole...
Recht auf körperliche Unversertheit, auch wenn definitiv eine Straftat vorausgeht? Sorry, der "Einbrecher" kommt ja nicht in meine Hütte und respektiert mein Recht auf Eigentum/Hausrecht und körperliche Unversertheit. Ich bleib dabei, dass passt einfach nicht...:hmm:

asw-steyr
07.02.2013, 23:29
Ah! Einbrecher? ;)

...der war echt gut, bin aber eher das Gegenteil :p

Peppi
08.02.2013, 07:15
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole...
Recht auf körperliche Unversertheit, auch wenn definitiv eine Straftat vorausgeht? Sorry, der "Einbrecher" kommt ja nicht in meine Hütte und respektiert mein Recht auf Eigentum/Hausrecht und körperliche Unversertheit. Ich bleib dabei, dass passt einfach nicht...:hmm:

Ich denke mal es ging um die Sicht des Gesetzgebers, der sich um eine komplette Gesellschaft zu kümmern hat und versucht, möglichst allen Beteiligten gerecht zu werden.

Wenn Dein Pool tiefer als 1,20 (????) ist, musst Du Deinen Garten entsprechend einzäunen, damit da keine Kinder drin ersaufen. Die haben nämlich einen anderen Blick auf die Welt und wollen nicht zwangsläufig Böses, wenn sie Dein Eigentum betreten.

presahl
08.02.2013, 08:48
Tssssss.

Typisch Kampfhundehalter. ;)

Richtig...ich hab alle Klischees erfüllt. Kameradschaftlicher Gruß an asw-steyr :p:lach4:

Gonzalez
08.02.2013, 09:35
NRA 4ever ;)

From my cold, dead hands :D

Peppi
08.02.2013, 09:38
http://www.youtube.com/watch?v=VkmEZs_Kcms

:D

Guayota
08.02.2013, 10:41
Ich denke mal es ging um die Sicht des Gesetzgebers, der sich um eine komplette Gesellschaft zu kümmern hat und versucht, möglichst allen Beteiligten gerecht zu werden.

Genau - Danke! ;)

Bensmann
08.02.2013, 16:28
Ich denke mal es ging um die Sicht des Gesetzgebers, der sich um eine komplette Gesellschaft zu kümmern hat und versucht, möglichst allen Beteiligten gerecht zu werden.

Das ist mir soweit schon klar, ich dachte, oder besser gesagt "hoffte" halt nur, dass irgendwie unterschieden wird (also zwischen Eindringling Einbrecher und/oder Kind). Ich hab vermutl. einfach nur ein falsches Verständnis für Gerechtigkeit...:sorry:

asw-steyr
08.02.2013, 16:57
http://www.youtube.com/watch?v=tfBnu3Pzcxo

... die oma ist der hammer !

gruß

mike

Bensmann
08.02.2013, 17:06
...ich war 40 Jahre im Geschäft, also hinter dem Tresen...:kicher:
Schönes Ding...:lach4:

Monty
08.02.2013, 17:37
...ich war 40 Jahre im Geschäft, also hinter dem Tresen...:kicher:
Schönes Ding...:lach4:

:D 60, 60 Jahre im Geschäft...

Bensmann
08.02.2013, 19:42
Tatsächlich sogar 60 Jahre...:sorry:

Emma
09.02.2013, 00:26
sorry, den Tag waren wohl nicht nur ich sondern auch der PC nicht ganz da
daher der halbe Post,
also, wir haben überall Warnschilder und keine 3 Wochen vorher hat das Emmchen Einbrecher beim Nachbarn bemerkt und verscheucht ...
an besagtem Tag war auch ich Zuhause ( wenn auch oben)
und das ganze Fensterbrett voll Blumenpötte....
....waren die nur dooof ??????

ich hätte nieeeee gedacht meine Dummnuss überhaupt reagiert , vor dem Einbruch bei den Nachbarn.....

....aber wenn ich denk es stimmt was nicht, schick ich sie halt auch in den Garten
wohl net so gut

Monty
09.02.2013, 08:54
....aber wenn ich denk es stimmt was nicht, schick ich sie halt auch in den Garten
wohl net so gut

Ich farge mich immo, hast DU Angst nach den versuchten Einbruch bei euch?

Wenn du den Hund vorschickst, hast du ja selbst schon etwas bemerkt und bist wach...dann gehe doch mit in den Garten.

Lerne den Hund auf Kommando zu bellen (heißt bei uns aber nicht "gib Laut", sondern "action (time)", actiontime bedeutet dann hinterher, fang ihn...

...muss ja nicht jeder gleich wissen, was ich meine und ist auf Fremde sehr beeindruckend.

Peppi
15.05.2013, 11:34
Das hier hab ich gerade gefunden:

http://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/hunderecht-haftung-hundebiss-bei-warnschild-warnung-vor-dem-hunde-vorsicht-bissiger-hund.html


Und ich wollte "bissiger Hund"... :p

Doc_S
15.05.2013, 12:10
..und in wieviel Sprachen muß ich das Schild „Vorsicht, bissiger Hund“ sichtbar anbringen, damit Haftungsminderung anerkannt wird? ;)

Peppi
15.05.2013, 12:20
http://www.der-tieranwalt.de/tieranwalt-online/index.php

;)

DerSchwabe
15.05.2013, 15:44
Also mein Presa ist jetzt zwei geworden. Der liebste und tollste Hund der Welt. Aber wehe es will jemand ins Haus oder den Garten. Sein Wachtrieb ist enorm, bewacht stundenlang im Garten und ist extrem aufmerksam. Er schlägt dann an, aber ob er wirklich beißen würde glaub ich (bis jetzt) noch nicht, wills auch gar nicht wissen. Im Prinzip hat er so ein "bedrohliches" Bellen, dass schreckt doch extrem ab. Also bei uns kommt keiner rein.

Monty
15.05.2013, 19:07
Ich bin ganz froh, das mein Faultier nicht anschlägt und wacht. Den Hund der Gefahr auzusetzen, dass ihn ein Einbrecher absticht oder vergiftet will sicher Niemand...Oder?

Bewegungsmelder, Licht, Alarm, Kameras usw. kosten Geld - verlieren aber nicht ihr Leben... Nö lieber wehre ich mich selbst...

DON HACKI
20.05.2013, 15:56
Zum Thema Schutz durch Hunde gab es mal einen interessanten Bericht
in der Tagesschau. Boerboel in Südafrika.
Ist schon was älter:
Möchte sofort darauf hinweisen das ich das Ganze nicht glorifizieren will!

http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video815496.html

Lee-Anne
20.05.2013, 22:08
Danke für den interessanten Link.

Ich habe auch so einen „durchgeknallten“ Schutzhund, wohne im tiefsten Oberbayern und finde den übersteigerten Schutzhund-Trieb für hiesige Verhältnisse ziemlich unpassend.

Ich kenne aber auch die Gegebenheiten in SA. Und selbst dort war ich mit „weniger Schutzhund“ besser bedient.
Meine Erfahrung.

Lucy
21.05.2013, 07:21
Zum Thema Schutz durch Hunde gab es mal einen interessanten Bericht
in der Tagesschau. Boerboel in Südafrika.
Ist schon was älter:
Möchte sofort darauf hinweisen das ich das Ganze nicht glorifizieren will!

http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video815496.html

Finde ich sehr sehr interessant. Und das die Hunde Nachts an Firmen gegeben werden oder an Privatleute (natürlich mit Hundeführer).

Finde nur die Ausbildung krass, aber nicht für die Hunde sondern für die Leute, die die Angreifer spielen. Da sind ja viele ohne Schutzanzug. Die können ja froh sein wenn der Hund sich nur den mit Schutzanzug packt :D

Doc_S
21.05.2013, 09:04
Zum Thema Schutz durch Hunde gab es mal einen interessanten Bericht
in der Tagesschau. Boerboel in Südafrika.
Ist schon was älter:
Möchte sofort darauf hinweisen das ich das Ganze nicht glorifizieren will!

http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video815496.html

Guter Bericht, irgendwie habe ich den in Erinnerung aus einem anderen Thema, habe ich den nicht mal gepostet bzw. wurde der Bericht diskutiert? Interessant ist bei dem Burenhund-Züchter/ Sicherheitsfirma, daß Bernhardiner, Deutsche Dogge und Ridgeback dort mit einstehen. ;)

Ich glaube, daß die Ansprüche an Sicherheit in SA um einiges höher sind als in unseren Breiten. Es ist zwar auch in D ein Anstieg bei Einbrüchen zu erkennen, aber die "Qualität" des Vorgehens der Banden in SA ist schon eine andere. Dort werden ganze Familien niedergemetzelt und ich kann verstehen, daß dort neben Betonmauern mit Glaschscherben on top, Schutzhunden und als letztes Mittel die .44er im Nachttisch gang und gäbe sind.

Aber zurück zum Thema:
Wir sind hier in D, hier herrschen teilweise umstrittene Gesetze, ein Schutz von Hab und Gut, Leib und Leben kann nur mit beschränkten Mitteln vollzogen werden. Täterschutz ist teilweise wichtiger als Opferschutz. :hmm:
Und ich kann mich zwar selbst zur Wehr setzen, fühle mich aber durch meine Hunde um ein vielfaches sicherer.

Peppi
21.05.2013, 09:37
Täterschutz ist teilweise wichtiger als Opferschutz. :hmm:

Hallo Doc,

das ist doch eher den polemischen Volksdiskussionen entnommen.

Es geht größtenteils darum, dass keine Kinder, die gerne mal Streiche spielen, oder Äpfel in Nachbars Garten klauen, gleich vom Wachhhund gefressen werden. ;)

Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen attestieren dem bellenden, lärmenden Hunden allerdings immer noch eine große abschreckende Wirkung - was vor allen Dingen auf den Lärm zurückzuführen ist.

Man sollte sich nicht von Extrembeispielen, wo Hunde im Garten vergiftet werden, o.ä. verunsichern lassen und die Kirche im Dorf lassen.

Und ein bisschen Aufpassen ist doch ein toller Job für den Vierbeiner!