Landehundegesetz Rheinland-Pfalz / WILLKÜR!!

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Markus
23.03.2006, 17:22
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Landehundegesetz Rheinland-Pfalz / WILLKÜR!!” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Claudia Aust-W.
23.03.2006, 17:22
Hallo!

Im Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz sind keine Rassen auf einer 2. Liste als "widerruflich" gefährlich ausgeschrieben.

Nun muß ich mit Entsetzen feststellen, daß in umliegenden Kommunen und Gemeinden Rassen wie z.B. der BM, BX, Tosa etc. etc. als gefährlich eingestuft werden, wenn nicht der Nachweis der Ungefährlichkeit erbracht wird!
Hinzu kommt eine hohe Hundesteuer.

Wie kann es sein, daß Gemeinden eine willkürliche 2. Liste ausrufen und mit erhöhter Steuer belegen dürfen???

Meine Frage an Bernhard Kuhn bei der Landesordnungsbehörde Rhld.-Pfalz erbrachte nur, daß es rechtens sei und die Gemeinden nach gutdünken ihre Rasselisten erweitern können! :boese5: :boese4:


Wo bin ich denn??? :boese2:
Weiß wer Näheres?

LG!
Claudi

Nadine
23.03.2006, 18:04
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
morpheus
23.03.2006, 18:04
Wo bin ich denn??? :boese2:

LG!
Claudi

In einem Rechtsstaat, liebe Claudia, so steht es zumindest im Grundgesetz.

Auch im Freistaat Bayern gibt es geschäftstüchtige Gemeinden, die Kat 2
Hunde trotz bestandenen Wesenstest mit vierstelligen Steuersätzen belegen.

Wie dies konkret aussieht, will ich hier nicht darlegen, der Jurist nennt es lapidar Satzungsautonomie der Gemeinden. Am besten man zieht dorthin, wo der Bürgermeister selbst einen Rottweiler hält, dort brennt steuertechnisch ganz sicher nichts an...:boese3:

Kirsten BM
24.03.2006, 07:44
Hi Claudi :herz:

Dummerweise sind Ordnungsrecht und Steuerrecht zwei versch. Schuhe!

Die Gemeinden dürfen das schon...

Unser Bürgermeister hatte das selbe vor, hat sich aber in einem Gespräch überzeugen lassen, den BM von seiner Gemeindeliste wieder herunter zu nehmen, da der BM in ganz Hessen lt. Inninminister nicht mehr gelistet ist.
Wir sind die einzigen BM Halter in unserer Großgemeinde (umfaßt 13 Dörfer) und das seid 20 Jahren.
Für uns ist der Kuchen zum Glück gegessen und ich drücke allen die Daumen, dass es bei euch in Zukunft (so fern sie auch sein möge) solche dummen Listen, die einzig zum Auffüllen der leeren Gemeindekassen dienen, nicht mehr geben wird.....:lach3: