Fehler in der Hundesteuersatzung

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Markus
19.03.2012, 20:19
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Fehler in der Hundesteuersatzung” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Herbstgold
19.03.2012, 20:19
Wer findet den Fehler?

Aus der Hundesteuersatzung der Stadt Wülfrath:

(2) Gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1 Buchstaben d und e sind solche Hunde,
[...]
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls
a) die in § 3 Abs. 2 Hundesgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2002 (Landeshundegesetz) als gefährliche Hunde genannten Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier,
[...]

Naaaaa?

OK, da ist es: American Staffordshire Bullterrier, denn diese Rasse gibt es nicht.

Hier wäre also durchaus die Möglichkeit als Halter eines American Stafford Terriers gegen die erhöhte Kampfhundesteuer Beschwerde einzulegen, da man keinen der gelisteten Hunde hat.

Um nun eventuellen Übermut direkt zu bremsen, natürlich kommt man damit nicht durch, denn bei der Benennung sog. gefährlicher Hunde sind die Gemeinden nicht an die Rasselisten gebunden, aber man kann der Behörde damit schon gewaltig auf den Wecker gehen.

Damit wird dann zumindest ein Teil dieser unverschämten Zwangsabgabe wenigstens wieder durch Verwaltungsaufwand aufgefressen :D

Wer also als getriezter Listibesitzer ein bissel zurücktriezen will, sollte sich die Hundesteuersatzung seiner Gemeinde einmal genauer ansehen ;)