Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung

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Markus
29.02.2012, 10:22
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Emmamama
29.02.2012, 10:22
Habe eine Zusammenstellung verschiedener Gerichtsurteile bezüglich Hundehaltung und Mietrecht gefunden - sowohl für Mieter als auch Vermieter interessant...
:lach3:



http://www.dogs-magazin.de/wissen/urteile-wohnen-mit-hund-72271.html

Nadine
29.02.2012, 11:34
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
bx-junkie
29.02.2012, 11:34
Danke für den Link :ok:

Das hier find ich ganz interessant...

9. Amtstierarzt darf unangemeldet kontrollieren
Halter mehrerer Hunde müssen stets mit der Kontrolle durch einen Amtstierarzt rechnen. Auch, wenn sie keine Zuchtzwecke verfolgen, sind sie verpflichtet, dem staatlichen Veterinär Zutritt zur Wohnung und Einblick in die artgerechte Hundehaltung zu gewähren. Wer sich weigert, riskiert verwaltungsrechtliche Sanktionen, wie z.B. Bußgelder (AG Germersheim, Az: 7018 Js 2499/97 OWi).

Peppi
29.02.2012, 12:43
Danke für den Link :ok:

Das hier find ich ganz interessant...
9. Amtstierarzt darf unangemeldet kontrollieren
Halter mehrerer Hunde müssen stets mit der Kontrolle durch einen Amtstierarzt rechnen. Auch, wenn sie keine Zuchtzwecke verfolgen, sind sie verpflichtet, dem staatlichen Veterinär Zutritt zur Wohnung und Einblick in die artgerechte Hundehaltung zu gewähren. Wer sich weigert, riskiert verwaltungsrechtliche Sanktionen, wie z.B. Bußgelder (AG Germersheim, Az: 7018 Js 2499/97 OWi).

Ne, die Uschi vom Amt sagt, die dürfen die Hunde sofort einziehen! Voll krass, ey!

;) :D

Sorella
29.02.2012, 13:51
Das mit dem Warnschild am Tor habe ich schon von einem befreundeten Polizisten gehört.Er selber besitzt einen BB und einen AB.
Er sagt das meine Beschiftung " Vorsicht bissiger Hund, betreten auf eigene Gefahr" nicht ausreicht.Er hat spezielle Schilder an jeder Seite des Grundstücks, sonst gibts rechtlich keinen Schutz.Was steht den so bei euch, ich habe vergessen was er mir erzählte was da stehen muss.Wollte bald eh drauf zurückkommen..

Peppi
29.02.2012, 14:08
Das mit dem Warnschild am Tor habe ich schon von einem befreundeten Polizisten gehört.Er selber besitzt einen BB und einen AB.
Er sagt das meine Beschiftung " Vorsicht bissiger Hund, betreten auf eigene Gefahr" nicht ausreicht.Er hat spezielle Schilder an jeder Seite des Grundstücks, sonst gibts rechtlich keinen Schutz.Was steht den so bei euch, ich habe vergessen was er mir erzählte was da stehen muss.Wollte bald eh drauf zurückkommen..

Ich GLAUBE man muss ein Foto von dem Hund anbringen und das gilt auch soweit ich weiss nur "ausserhalb". Also nicht in der Wohnsiedlung.

Ansonsten darf Dein Hund Einbrecher einfach nicht beissen. Nur stellen und verbellen. Und ich GLAUBE wenn man es ganz genau nimmt, benötigt man eine VDH Wachhundeausbildung...

Wo wir wieder beim Monopol wären...:hmm:

Bei uns steht: Warnung vor dem Hunde. Mut zum Risiko ... ;)

Wie Waldi
29.02.2012, 15:18
Vorsicht bissiger Hund

Ich meine mich dran zu erinnern, dass es da mal einen Fall von grober Fahrlässigkeit gab, als ein Hund dann außerhalb des Grundstücks einen Beißvorfall hatte.

sina
29.02.2012, 21:58
Das Thema Warnschild hatten wir doch schon einmal, oder?
Bei mir ist kein Schild am Haus, warum sollte ich auch Einbrecher warnen.:D

Es gibt doch tatsächlich noch nette Vermieter!:lach4:
Ich habe einen gefunden der mir sein nigelnagel neu saniertes Haus vermietet hat!:ok:
Die Bullys kennt der Vermieter (ende 70!) vom Sehen und Biene hat er neulich lässig auf den Kopf getätschelt und " na Mausi" gesagt!:lach4:

Stefan CC
01.03.2012, 00:24
@Peppi ein Foto jau ist klar und nen Pfotenabdruck hihi

Das Grundstück muss erkennbar eingefriedet sein (nach Vorschrift) Briefkästen/Klingeln müssen von außen zugänglich sein, es muss ein Zugangs/Betretungsverbot vorhanden sein (Schild) am besten sollte das Tor verschlossen sein.
Der Hund+Halter brauchen eine Ausbildung(nix mit VDH). Hundeführer/Sicherheitsdienst
Es muss ein Warnhinweis vorhanden sein das es ein bissiger Hund ist.......er darf eig nur anzeigen...

Das lässt sich noch sehr lange fortführen.......


Zu der Sache mit dem Arzt, BGB Besitzrecht § 123 Hausfriedensbruch stgb aber auch das wäre Abendfüllend weil beide Seiten da einige Möglichkeiten haben. Aber ohne Voranmeldung garnicht er darf zwar kontrollieren aber er muss nicht reingelassen werden usw

Peppi
01.03.2012, 06:23
@Peppi ein Foto jau ist klar und nen Pfotenabdruck hihi

Das Grundstück muss erkennbar eingefriedet sein (nach Vorschrift) Briefkästen/Klingeln müssen von außen zugänglich sein, es muss ein Zugangs/Betretungsverbot vorhanden sein (Schild) am besten sollte das Tor verschlossen sein.
Der Hund+Halter brauchen eine Ausbildung(nix mit VDH). Hundeführer/Sicherheitsdienst
Es muss ein Warnhinweis vorhanden sein das es ein bissiger Hund ist.......er darf eig nur anzeigen...

Das lässt sich noch sehr lange fortführen.......

Danke für die Erläuterung. Hast Du ne Quelle? So wegen Rechtssicherheit. Wenn ich irgendwann sage, dass ich die Info aus einem Forum habe, lachen die mich wahrscheinlich aus. :lach4:

bx-junkie
01.03.2012, 07:14
Zu der Sache mit dem Arzt, BGB Besitzrecht § 123 Hausfriedensbruch stgb aber auch das wäre Abendfüllend weil beide Seiten da einige Möglichkeiten haben. Aber ohne Voranmeldung garnicht er darf zwar kontrollieren aber er muss nicht reingelassen werden usw

siehe wie ein Gericht entschieden hat...Hausfriedensbruch kommt schon mal nicht in Frage wenn der AmtsVet mit der Polizei sein Einlassrecht durchsetzt...

corso
01.03.2012, 09:36
Also das mit den Katzen finde ich auch gut und richtig .

Monty
03.03.2012, 10:03
Bei Gerichtsurteilen sollte aber nicht vergessen werden, dass es sich meist um "Einzelfall"-Urteile handelt und ein anderer Richter anderswo wieder . anders entscheiden kann.

heder
03.03.2012, 17:42
Auszug aus Akte / Vorfall 2006 mit meinem Rottweiler:

"Warnschilder am Grundstück sind nur Versicherungstechnisch relevant. Weiterhin muss das Grundstück so gesichert sein, das der Hund nicht aus eigener Kraft dasselbige ohne Aufsicht verlassen kann. Ist das Grundstück unverschlossen und für jedermann zu betreten, so haftet der Hundehalter bei einem Vorfall vollständig für den Schaden! Rechtsansprüche gegen den Geschädigten, wegen Hausfriedensbruches, etc, müssen vom Hundehalter gesondert zivilrechtlich geltend gemacht werden.

Verschafft sich ein Unbefugter gewaltsam Zutritt zu einem geschlossenen Objekt und wird sodann von einem Hund verletzt, obliegt der Schaden alleine beim Geschädigten, sofern am Objekt entsprechende Hinweise angebracht wahren."

Es handelte sich bei der Sache um einen Einbruchsversuch, d.h., der Typ wahr wirklich so irre und ist der Meinung gewesen, wenn er denn Hund im WZ am Terassenfenster sieht, hat er ja genug Zeit, das Küchenfenster aufzumachen und da einzusteigen! Was er nicht wußte: WZ - Küche zwei kleine Stufen ohne Tür!

Der Typ wurde von JAyJay durchs halb offene Fenster in die Küche gezerrt, in beide Beine und in die Schulter gebissen und dann festgehalten, bis jemand gekommen ist!

Wir mußten damals den Hund beim Vet-Amt vorstellen, wegen Kontrolle TW, und das wahrs auch schon. Eine Anzeige wegen Körperverletzung des Einbrechers wurde abgewiesen.

Musste aber 100 € Strafe zahlen, da ich am hinteren Eingang kein Hinweisschild angebracht hatte.

Peppi
06.03.2012, 10:16
Dann wollen wir doch alle das Urteil um es als Präzedingensfall ins Feld führen zu können... ;)

heder
06.03.2012, 14:10
Na denn , mal kräftig Gebote abgeben:lach4:


Aber mal Spaß beiseite, es obligt im Einzelfall immer den Gerichten, wie solche Fälle ausgelegt werden. Das ganze kann auch nach hinten losgehen!

Peppi
06.03.2012, 14:19
War gar kein Spaß. Ist doch sinnvoll sowas auszutauschen :35:

heder
06.03.2012, 14:29
Habe das schon verstanden, suche die Unterlagen mal raus und wenn jemand interesse hat, dann bitte PN! Werde aber aus Datenschutzgründen ein paar Stellen unleserlich machen.