Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

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Markus
30.08.2011, 12:33
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

JeZ&Chris
30.08.2011, 12:33
Hi Leute,
ich bin so sauer auf meine eigene Blödheit......:09:
Kurz unsere Geschichte...meine Freund wollte so gerne wieder einen Hund haben, wir haben lange überlegt was zu uns passt und uns dann für eine Englische Bulldogge entschieden, immer wieder mal nach Welpen gesucht und dann den old english bulldog gefunden, uns gefiehl die Rassebeschreibung gut und wir fanden es super das es eine Rückzüchtung der Englischen Bulldogge ist und sie somit athletischer und nicht so kurzschnäuzig ist.

Das mit der Rasse viel Schindluder getrieben wird war uns leider nicht so bewußt, wir haben dann im Januar einen Welpen gefunden, angeblich ein OEB, unbeabsichtigter Deckakt, von Privat.

So kamen wir an unsere Lotta.....Mutter hatten wir gesehen, Vater wurde uns auf Fotos gezeigt, angeblich ein OEB mit Papiere.

Haha....wenn man nen süssen Welpen sieht wird man echt schwach.

Heute sind wir uns sicher das Lotta auf keinen Fall eine OEB ist, man hat uns echt belogen, obwohl wir einen handschriftlichen Kaufvertrag haben.

Wir wissen nicht genau was Lotta ist aber wir vermuten das sie ein American Bulldog ist, evtl. Doggo Argentino Mix....wir haben nun Geschwister von ihr gefunden, die eine mußte schon zu Rassegutachten, angeblich ist da ein Pitbull mit drin, was ich nicht glaube weil Lotta viel zu groß ist.

Sie ist jetzt fast 8 Monate alt, wiegt 29 kg und ist fast 60 cm groß,
weiß vieleicht einer was wir nun tun sollen, weil wir haben Lotta ja als OEB angemeldet (kein Listenhund), als America Bulldog/ Dogo Argentino wäre sie aber auf der "Kampfhundliste".....gibts da Ärger vom Amt?

Bevor ihr fragt...wir lieben unser Lottchen über alles und werden sie nicht weg geben falls wir erhöte Steuern zahlen müßten, wäre uns egal....aber trotzdem muß ich mich ja mal informieren ausserdem intressiert mich Eure Meinung...
LG JeZ

Nadine
30.08.2011, 12:34
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Hola
30.08.2011, 12:34
Stell doch mal ein paar Fotos von der kleinen ein!
Rat kann ich dir da leider keinen geben, kenn micht net aus. Aber hier wird es bestimmt genügend Leute mit Ahnung geben!

JeZ&Chris
30.08.2011, 12:54
Ok ich versuche es mal mit den Fotos..hoffe es klappt..http://img4web.com/view/GW557Fhttp://

JeZ&Chris
30.08.2011, 12:56
http://img4web.com/view/GW557Fhttp://

Hola
30.08.2011, 12:58
ich kann nix sehen!

JeZ&Chris
30.08.2011, 13:07
ach ich versuche es nochmal...irgedwie klappts net http://imageshack.us/photo/my-images/21/tiere002.jpg/

JeZ&Chris
30.08.2011, 13:10
http://img21.imageshack.us/img21/4454/tiere002.jpg

JeZ&Chris
30.08.2011, 13:16
http://img59.imageshack.us/img59/495/lotta030.jpghttp://

BlackCloud
30.08.2011, 13:32
Dass das ne old english Bulldog sein soll, kauft dir keiner ab, meiner Meinung nach. Da sieht man schon deutlich ne American Bulldog raus.

Franco&Lucia
30.08.2011, 13:34
Ganz klar keine OEB.
Habt ihr euch noch nicht bei dem Züchter gemeldet?
Euch muss das doch schon vor Monaten aufgefallen sein!
Wie alt war sie denn als ihr sie geholt habt?

JeZ&Chris
30.08.2011, 13:59
Sie ist nicht vom Züchter sondern von Privatwie schon gesagt..angeblich ungewollter Deckakt.

Natürlich ist es uns schon eher aufgallen, aber es war uns noch nicht so ganz bewußt...und als Welpe sehen die alle gleich aus....wir haben sie mit 8 Wochen bekommen!
Und als OEB angemeldet so wie es ja im Kaufvertrag steht, man konnte es da ja noch nicht erkennen!!!
Ich habe nicht noch nicht mit den Leuten, wo wir sie her haben auseinander gesetzt, was würde das uns auch bringen!
Also was machen wir am besten, sofort zum Amt und ummelden oder Rassegutachten machen lassen, kein Plan, will ja auch das alles richtig läuft!

harlekin68
30.08.2011, 14:06
Niemals ist das ein OEB und an eurer Stelle würde ich die Papiere (Kaufvertrag) mit zum Amt nehmen und es da richtig stellen,den wenn die lieben Nachbarn dat machen kann es mal richtig blöd werden...

Franco&Lucia
30.08.2011, 14:13
Sie ist nicht vom Züchter sondern von Privatwie schon gesagt..angeblich ungewollter Deckakt.



Sorry, meinte mit Züchter die Leute die den Welpen an euch verkauft haben.
Ich würde die trotzdem zur Rechenschaft ziehen. Sowas sollte man nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.
Was mich aber wundert: Kaufverträge sind bei so privaten "Deckunfällen" eher selten :hmm:
Bezüglich deiner Steuerfragen usw. würde ich einfach zum Amt gehen und die Geschichte erzählen (mit Kaufvertrag). Ganz einfach.

JeZ&Chris
30.08.2011, 14:26
Ja ich denke die sollte man nicht so einfach davon kommen lassen.

Wir haben einen handschriftlichen Kaufvertrag gemacht, habe bei abholung von Lotta darauf bestanden, dort steht halt drin wer mir wann Lotta verkauft hat, zu welchem Preis und welche Rasse.
Im Impfbuch war auch schon old english bulldog eingetragen

Wir haben ja jetzt noch zwei Geschwister gefunden von Lotta die habe ja auch solche Problem....wie schon erzählt die eine mußte zum Rassegutachten, und dabei wurde gesagt es sei Pitbull mit drin...
naja dann werden wir wohl mal zum Amt stiefeln,
achso zur Info wenn Lotta als AB angemeldet wird ist sie bei uns in NRW ein Kat. 2 Hund....und ab welchem Alter wird der Wesenstest gemacht?

Sachkundenachweiß haben wir ja und in der Hundeschule sind wir auch regelmässig.
Achso eine Frage noch ist es richtig das bei bestandenem Wesenstest nur der normale Steuersatz fällig ist?

harlekin68
30.08.2011, 14:36
Hoffe das klappt mit dem Link

http://www.ortsrecht.hamm.de/satzung.php?id=227&

BlackCloud
30.08.2011, 14:37
Nen Pitbull seh ich da nicht drin. Aber eben eindeutig AB.

Der Wesenstest ist mit 2 Jahren fällig. Vorher reicht die Bescheinigung der Hundeschule.

Ob nach bestandenem Wesenstest die Steuer gesenkt wird, liegt an eurer Gemeinde - Hundesteuer ist Gemeindesteuer. Ich würde mich bzgl der Auflagen und der Steuer einfach bei eurem Amt eurer Stadt erkundigen.

JeZ&Chris
30.08.2011, 14:47
Ja das werde ich machen...ähhhm was brauche ich den für eine Bescheinigung von der Hundeschule?? Mit zwei Jahren erst...oje und vorher darf ich sie dann auch nicht ableinen und so weiter....die ARME...na dann müssen wir da wohl durch....

bobbie
30.08.2011, 14:53
Die Mama ist ne OEB, also ca. 40 cm Widerristhöhe. Die Kleine (übrigens bildhübsch ist sie die Lotta:lach4:) ist mit 8 Mon. schon 60 cm hoch.

Seid Ihr Euch da wirklich sicher, dass als Papa ein AB mitgemischt hat (60 cm)???:hmm:

AM BESTEN MAL Peppi fragen, unser Bio-Ass, ob das rein "technisch" hinhauen würde.

Ich tippe eher auf Dogo.

LG Bobbie

JeZ&Chris
30.08.2011, 15:00
hmm.....vieleicht is ja ne Deutsche Dogge drin..;o))...dann hätten wir kein Problem!!! Aber laut wiki ist ein AB doch bis 66 cm groß....

JeZ&Chris
30.08.2011, 15:06
Ich sach einfach Boxer Dalmatiner Mix, funzt bei anderen ja auch....nein war jetzt nur Spass....

bobbie
30.08.2011, 15:09
hmm.....vieleicht is ja ne Deutsche Dogge drin..;o))...dann hätten wir kein Problem!!! Aber laut wiki ist ein AB doch bis 66 cm groß....

Oh ein Freud'scher Veschreiber...;)

Trotzdem, Deine Kleine ist ja erst 8 Mon. alt, da geht schon noch was mit dem Wachstum. Unsere hat bis zu ca. 14 Monaten immer noch ein Zentimeterchen zugelegt.

*Aldo*
30.08.2011, 16:09
Achso eine Frage noch ist es richtig das bei bestandenem Wesenstest nur der normale Steuersatz fällig ist?

Also unser Aldo ist ja ein Fundtier und wurde vom TH als Mastino-Mix eingestuft - also auch Kategorie 2 in NRW. Wir hätten damit dennoch nur die 144 EUR/Jahr gezahlt. Nur Kategorie 1 Hunde sind teurer - oder hat sich da was seit letztem Jahr geändert????

Achso: und ich würd die Leute da auf jeden Fall mal anhauen, was das soll mit der Falschaussage. Jetzt habt Ihr nämlich die blöde Rennerei usw.:hmm:
Vorallem habt ihr ja auch denke ich mal trotz Privat-Unfall-Wurf auch Geld für was reinrassiges bezahlt oder? Sowas ist doch dann auch immer teurer oder nicht?

arko
30.08.2011, 16:13
aber fakt is doch , wenn du nicht schwarz auf weiß belegn kannst, was da für rassen drin stecken musst du nen rassenachweiß machen lassen. so kenn ich das zu mindest bei uns. erzählen kann man ja viel.auf jeden fall hätt ich mich noch ma mit den "züchtern" in verbindung gesetzt und sie ma gefragt ,wie se sich unter anderen die größe von deiner maus erklären .

BlackCloud
30.08.2011, 16:33
Ja das werde ich machen...ähhhm was brauche ich den für eine Bescheinigung von der Hundeschule?? Mit zwei Jahren erst...oje und vorher darf ich sie dann auch nicht ableinen und so weiter....die ARME...na dann müssen wir da wohl durch....

Ich sagte doch: fragt in eurer Stadt nach, wie die das mit den Auflagen so handhaben - das ist nicht einheitlich. Hier in Köln (und z.B. auch in Troisdorf) dürfen Hunde der Kat. 2 auch ohne Leine laufen, sofern man die 2 Jahre über zur Hundeschule geht und auch eine Bescheinigung von der Hundeschule vorlegen kann.

Die Bescheinigung kriegst du von der Hundeschule - die werden das schon kennen - da muss halt drinstehen, seit wann der Hund zur Hundeschule geht und dass er regelmäßig teilnimmt und einen guten Grundgehorsam hat.

JeZ&Chris
30.08.2011, 16:33
Hallo,
also ich werde mal ne Mail schreiben an den "Züchter", der soll mir das mal erklären warum ich hier nen 60 cm Riesenbaby sitzen habe...
Kann man nicht nen Gentest machen lassen um zu schauen was genau für Rassen bei Lottchen mitgespielt haben? Es gibt doch sowas...hat das vor dem OA bestand?

JeZ&Chris
30.08.2011, 16:34
Ich sagte doch: fragt in eurer Stadt nach, wie die das mit den Auflagen so handhaben - das ist nicht einheitlich. Hier in Köln (und z.B. auch in Troisdorf) dürfen Hunde der Kat. 2 auch ohne Leine laufen, sofern man die 2 Jahre über zur Hundeschule geht und auch eine Bescheinigung von der Hundeschule vorlegen kann.

Die Bescheinigung kriegst du von der Hundeschule - die werden das schon kennen - da muss halt drinstehen, seit wann der Hund zur Hundeschule geht und dass er regelmäßig teilnimmt und einen guten Grundgehorsam hat.

ok werde erkundigen...

BlackCloud
30.08.2011, 16:34
Also unser Aldo ist ja ein Fundtier und wurde vom TH als Mastino-Mix eingestuft - also auch Kategorie 2 in NRW. Wir hätten damit dennoch nur die 144 EUR/Jahr gezahlt. Nur Kategorie 1 Hunde sind teurer - oder hat sich da was seit letztem Jahr geändert????

Hundesteuer ist ne Gemeindesteuer - ergo jede Gemeinde handhabt das anders. Was bei euch in Dortmund so gilt, muss in Hamm nicht auch so sein.

Simone
30.08.2011, 17:08
Hallo,

Du kommst aus Hamm in NRW?

Deine "OEB" sieht nun wirklich nicht nach OEB aus. Eher wie ein American Bulldog-Mix und als solchen würde ich ihn beim Ordnungsamt melden. Du kannst ja durch Deinen Kaufvertrag beweisen, dass Du Deinen Hund anfang ordnungsgerecht angemeldet hast und der Fehler nicht bei Euch lag. Ich denke nicht, dass eine genaue Rasse-Untersuchung erfolgen muss. Es sollte reichen, wenn Du Deinen Hnd als AB-Mix ummeldest.

Dann müßt Ihr in NRW einige Auflagen erfüllen: Sachkundenachweis, polizeiliches Führungszeugnis, Versicherungsnachweis, entsprechend sicher eingezäuntes Grundstück. Es gilt Leinen- und Maulkorbpflicht bis zum Wesenstest mit 2 Jahren (oder 18 Monaten?). In den ersten beiden Lebensjahren kann der Hund aber von Leine- und Maulkorb befreit werden, wenn ihr einen Nachweis vorlegt, dass ihr regelmäßig eine Hundeschule besucht. Am besten beantragt Ihr beide die Haltungsgenehmigung, denn sonst darf ja nur einer von Euch offiziell mit dem Hund spazieren gehen.

Wenn ich mit bei den Internet-Anbietern DHD etc. die angeblichen OEB Welpen anschaue, sehe ich ganz oft andere Rassen... Manche sehen - schon als Welpen - aus wie Beagle, andere wie AB oder Staffs. Es ist manchmal ein wahres Rasseraten... :schreck:

JeZ&Chris
30.08.2011, 17:33
Hi...ja wir kommen aus Hamm in NRW.

Also nen Sachkundenachweis haben wir schon gemacht, weil sie ja über 40 cm ist brauchten wir den ja schon zu anmelden.

Versichert ist sie auch...Versicherung versichert auch Kampfis.
Führungzeugnis ist kein Thema, das ist Lupenrein.

In einer Hundeschule sind wir ebenfalls, seit Lottchen 12 Wochen alt ist.

Garten ist eingezäunt und Haltung von Kampfhunden auch erlaubt, Gott sei Dank, stellt euch mal vor mein Vermieter wäre dagegen dann hätten wir nen echtes Problem.

Puhh da bin ich ja froh, dann brauchen wir sie nur ummelden dem Amt alles erklären und dann halt in ca 1,5 Jahren den Wesentest machen.

Und der Züchter hat von mir ne Mail bekommen mal sehen was da zurück kommt....
LG

BlackCloud
30.08.2011, 17:39
Es gibt 2 Sachkundenachweise ... der eine ist für Listenhunde, der andere für 20/40er Hunde - kA ob der 20/40er auch für Kat. 2 Hunde gültig ist. Für Kat. 1 Hunde jedenfalls nicht. Ich musste nochmal extra einen Sachkundenachweis machen, obwohl ich schon einen für 20/40er Hunde hatte.

*Aldo*
30.08.2011, 17:42
Hundesteuer ist ne Gemeindesteuer - ergo jede Gemeinde handhabt das anders. Was bei euch in Dortmund so gilt, muss in Hamm nicht auch so sein.

ahhhh - ich verstehe! Dann will ich nix gesagt haben dazu....:lach4:

JeZ&Chris
30.08.2011, 17:50
Es gibt 2 Sachkundenachweise ... der eine ist für Listenhunde, der andere für 20/40er Hunde - kA ob der 20/40er auch für Kat. 2 Hunde gültig ist. Für Kat. 1 Hunde jedenfalls nicht. Ich musste nochmal extra einen Sachkundenachweis machen, obwohl ich schon einen für 20/40er Hunde hatte.

ok...dann sollte ich maich nochmal erkundigen

BlackCloud
30.08.2011, 18:02
Ich weiß, das ist alles total umständlich und nervig, aber so bist du auf der sicheren Seite. Ich würde aber sowieso erstmal mit den "Züchtern" reden, was ihr denn da nun für ne Rasse habt und dann mit allen Beweispapieren zum OA, um die Geschichte aufzuklären.

Jule69
30.08.2011, 18:25
- kA ob der 20/40er auch für Kat. 2 Hunde gültig ist. Für Kat. 1 Hunde jedenfalls nicht.

Nein, ist er nicht. Du brauchst für §10 Hunde ebenfalls den "großen".

@simone
:sorry: das ich dich korrigiere, aber du müsstest es doch besser wissen.
Die Haltegenehmigung hat nichts mit spazieren gehen zu tun.
Sie ist genau das, was sie aussagt. Eine Genehmigung zum Halten....., ohne diese darf das O-Amt den Hund einziehen!

Bei uns (Nettetal/Krefeld) dürfen die Hunde mit frühestens 15 Mon. am VT teilnehmen.

@BlackCloud
was die Steuer angeht, hast du grundsätzlich natürlich Recht, aber laut dem hier eingefügten Link handhabt Hamm das genauso wie Dortmund und Nettetal. In die hohe Steuer fallen nur gefährliche Hunde, keine §10 Hunde.

Jule69
30.08.2011, 18:44
Hallo,
also ich werde mal ne Mail schreiben an den "Züchter", der soll mir das mal erklären warum ich hier nen 60 cm Riesenbaby sitzen habe...
Kann man nicht nen Gentest machen lassen um zu schauen was genau für Rassen bei Lottchen mitgespielt haben? Es gibt doch sowas...hat das vor dem OA bestand?

Ich würde zum Amt gehen, die Sache richtig stellen und sie als AB (Mix?) anmelden. Als erstes Haltegenehmigung beantragen und brav die Auflagen erfüllen.

Ich glaube nicht, das sie den AB anzweifeln ;).

Bei der Versicherung solltest du das besser auch klarstellen, sonst stimmt u.U. die Police nicht und Lotta ist im Ernstfall vllt. nicht versichert :schreck:.
Brauchst du ja auch zur Vorlage beim Amt.

Grundstück muss dann übrigens auf 1,80m-2,00m Höhe ausbruchsicher eingezäunt sein. Es kann sein, das du das belegen musst, sonst darf sie nicht in den Garten.

Aber alles halb so wild :lach4:

Simone
30.08.2011, 18:54
Nein, ist er nicht. Du brauchst für §10 Hunde ebenfalls den "großen".

@simone
:sorry: das ich dich korrigiere, aber du müsstest es doch besser wissen.
Die Haltegenehmigung hat nichts mit spazieren gehen zu tun.
Sie ist genau das, was sie aussagt. Eine Genehmigung zum Halten....., ohne diese darf das O-Amt den Hund einziehen!
.

Hallo!

Also: Der normale Sachkundenachweiß reicht aus, nur bei Liste 1 Hunden muss ein anderer Sachkundenachweis gemacht werden. Der normale Sachkundenachweis kann bei Sachverständigen erfolgen, der Nachweis für Liste 1 Hunde muss beim Amtstierarzt erfolgen.

Ach ja, ich müßte es besser wissen? ;) Keine Sorge, auch wenn ich mich nicht perfekt ausgedrückt habe, kenne ich die VO in NRW mittlerweile wirklich gut.

Ich würde empfehlen, sowohl die Haltergenehmigung als auch den Test zur Leinen- und Maulkorbbefreiuung gemeinsam zu machen. Der Hund kann nur von einer Person im Haushalt angemeldet werden, dann ist er ordnungsgerecht gemeldet und wird nicht entzogen! Wollen aber beide mit dem Hund spazieren gehen, dann müssen sie dafür den Sachkundenachweis, Führungszeugnis etc. gemacht haben! Soll der Hund ebenfalls von Leine und Maulkorb befreit geführt werden, müssen auch beide den Test gemacht haben. Sonst muss der Hund Leine und Maulkorb tragen.

Ich habe mich zu diesem Thema sehr genau informiert und niemand darf mit einem Hund spazieren gehen, wenn er nicht die Sachkunde dafür hat. Aber selbst dann ist noch Maulkorb und Leine zu tragen, es sei denn deie Befreuung wurde für die betreffende Person ausgeteilt.

Sorry, war das jetzt verständlich?

Scotti
30.08.2011, 18:59
Für mich ist das eindeutig ein Dogo Mix.
Hübsche Dame. :)

BlackCloud
30.08.2011, 19:09
Ja was denn jetzt? Gilt der 20/40er Sachkundenachweis nun oder nicht?

Ich weiß nicht, wie das bei Kat. 2 Hunden aussieht, aber hier bei Kat. 1 Hunden darf nur der den Hund ausführen, der auf der Haltergenehmigung steht. Selbst wenn der Lebenspartner nen Sachkundenachweis hat, kann er nicht vorlegen, dass der Hund genehmigt ist. Ergo brauch auch der Partner ne Haltergenehmigung.

Mein Gott ist das alles kompliziert :hmm: sinnfreie Auflagen ...

blueyes71
30.08.2011, 19:12
Ich wohne in köln und hatte einen Rottweiler(Tierschutz) Kategorie 2,Da reichte der normale Sachkundenachweis nicht aus musste zum Veterinärsamt.Da habe ich dann auch später die Leinen und Maulkorbbefreiung gemacht.Ging alles sehr schnell und unkomplieziert.

blueyes71
30.08.2011, 19:13
Spazieren gehen bei Kategorie 2 nur die die denn grossen Sachkundenachweis (Veterinärsamt) haben und über 18 sind

BlackCloud
30.08.2011, 19:17
Na das ist ja mal ne klarere Aussage.

Vllt ist das in Hamm auch so. Lassen wir uns überraschen.

Jule69
30.08.2011, 19:19
Sorry, war das jetzt verständlich?

:sorry: Nur bedingt.

Hallo!

Also: Der normale Sachkundenachweiß reicht aus, nur bei Liste 1 Hunden muss ein anderer Sachkundenachweis gemacht werden. Der normale Sachkundenachweis kann bei Sachverständigen erfolgen, der Nachweis für Liste 1 Hunde muss beim Amtstierarzt erfolgen.

Der 20/40 Sachkundenachweis reicht nicht aus!

Ja, es gibt Sachvertändige neben dem Vet-Amt, die den "großen" abnehmen dürfen.

Ach ja, ich müßte es besser wissen? ;) Keine Sorge, auch wenn ich mich nicht perfekt ausgedrückt habe, kenne ich die VO in NRW mittlerweile wirklich gut.

Ich würde empfehlen, sowohl die Haltergenehmigung als auch den Test zur Leinen- und Maulkorbbefreiuung gemeinsam zu machen.

Die Haltergenehmigung macht man nicht, man beantragt sie beim O-Amt!
Das am besten (aber nicht zwingend) bevor der Hund einzieht.

Wollen aber beide mit dem Hund spazieren gehen, dann müssen sie dafür den Sachkundenachweis, Führungszeugnis etc. gemacht haben! Soll der Hund ebenfalls von Leine und Maulkorb befreit geführt werden, müssen auch beide den Test gemacht haben. Sonst muss der Hund Leine und Maulkorb tragen.

Ich habe mich zu diesem Thema sehr genau informiert und niemand darf mit einem Hund spazieren gehen, wenn er nicht die Sachkunde dafür hat. Aber selbst dann ist noch Maulkorb und Leine zu tragen, es sei denn deie Befreuung wurde für die betreffende Person ausgeteilt.

Ganz meine Meinung, diesbezüglich hab ich auch nie was anderes behauptet. :lach4:

*Aldo*
30.08.2011, 19:31
Spazieren gehen bei Kategorie 2 nur die die denn grossen Sachkundenachweis (Veterinärsamt) haben und über 18 sind

Genauso ists hier in Do auch. Ich hab auch mein Führungszeugnis einreichen müssen.

Jule69
30.08.2011, 19:32
Spazieren gehen bei Kategorie 2 nur die die denn grossen Sachkundenachweis (Veterinärsamt) haben und über 18 sind

:ok: stimmt....und für die ganz Pingeligen unter uns heißt es weiter..die Zuverlässigkeit nachweisen und..... die Person muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen.

Ohne die Bescheinigung über den bestandenen VT (Teamtest) für Maulkorb- und Leinenbefreiung aber eben nur mit Leine und Maulkorb :D.

JeZ&Chris
31.08.2011, 08:50
Also unser Aldo ist ja ein Fundtier und wurde vom TH als Mastino-Mix eingestuft - also auch Kategorie 2 in NRW. Wir hätten damit dennoch nur die 144 EUR/Jahr gezahlt. Nur Kategorie 1 Hunde sind teurer - oder hat sich da was seit letztem Jahr geändert????

Na das wäre natürlich super wenn das bei uns in hamm auch so wäre

Peppi
31.08.2011, 08:52
Hoffe das klappt mit dem Link

http://www.ortsrecht.hamm.de/satzung.php?id=227&


:pfeiff:

JeZ&Chris
31.08.2011, 08:52
Nein, ist er nicht. Du brauchst für §10 Hunde ebenfalls den "großen".

@simone
:sorry: das ich dich korrigiere, aber du müsstest es doch besser wissen.
Die Haltegenehmigung hat nichts mit spazieren gehen zu tun.
Sie ist genau das, was sie aussagt. Eine Genehmigung zum Halten....., ohne diese darf das O-Amt den Hund einziehen!

Bei uns (Nettetal/Krefeld) dürfen die Hunde mit frühestens 15 Mon. am VT teilnehmen.

@BlackCloud
was die Steuer angeht, hast du grundsätzlich natürlich Recht, aber laut dem hier eingefügten Link handhabt Hamm das genauso wie Dortmund und Nettetal. In die hohe Steuer fallen nur gefährliche Hunde, keine §10 Hunde.

Echt wo steht das welcher Link?????? Das brauche ich zum nachlesen denn das wäre super wenn wir trotzdem nur normale Steuern zahlen müssten!!!
Kann einer den LINK nochma einsetzten?

Anja
31.08.2011, 08:55
http://www.ortsrecht.hamm.de/satzung.php?id=227&

:lach3:

Franco&Lucia
02.09.2011, 21:19
Und, gibt es schon was Neues JeZ&Chris?

JeZ&Chris
07.09.2011, 05:37
Huhu..hier mal für alle Neugierig denn neusten Stand.....

Wir haben jetzt versucht Kontakt aufzunehmen mit dem "Züchter"....aber er reagiert nicht auch nicht auf E-mail.
...da ich ja Kontakt zu der Besitzerin von Lottas Bruder habe weiß ich aber das er ihr eine E-mail geschrieben hat, wollte von ihr wissen ob sie Probleme mit ihrem Hund hat, wollte sie deshalb anrufen aber hat sich dann auch nicht mehr gemeldet?

Am Freitag sind wir beim OA,
super ist das wir für Lotta nur die normale Hundesteuer zahlen brauchen da hier in Hamm nur §3 Hunde erhöte Steuern zahlen müssen.
Denn Rest erfahren wir Freitag, wollten zwar die Stellungsnahme von dem Züchter abwarten aber wenn er sich nicht meldet, wie lange soll ich warten....

Igraine
07.09.2011, 06:55
Das Mädchen kann gut und gerne ein Standard AB sein, 60cm ist nicht unbedingt ungewöhnlich. Allerdings habe ich auch tatsächlich schon sogenannte OEBs auf einer dänischen Ausstellung gesehen, die wie ABs aussahen, auch von der Höhe her. Die Besitzer waren ganz entrüstet, als ich fragte, wo sie den den hübschen AB her haben. Fakt ist, für einige bei den OEBs wird so gezüchtet EB+AB=OEB oder halt OEB+AB=OEB.... So sieht's aus, für die ist sowas ein OEB.

JeZ&Chris
07.09.2011, 08:56
Das Mädchen kann gut und gerne ein Standard AB sein, 60cm ist nicht unbedingt ungewöhnlich. Allerdings habe ich auch tatsächlich schon sogenannte OEBs auf einer dänischen Ausstellung gesehen, die wie ABs aussahen, auch von der Höhe her. Die Besitzer waren ganz entrüstet, als ich fragte, wo sie den den hübschen AB her haben. Fakt ist, für einige bei den OEBs wird so gezüchtet EB+AB=OEB oder halt OEB+AB=OEB.... So sieht's aus, für die ist sowas ein OEB.

Echt intressant...aber das sind dann doch eh keine Echten OEB`s....laut Standart werden die doch nur ca 40 cm und sehen auch sonst viel kompackter aus.
Hier in Deutschland nimmt mir doch keiner ne OEB ab, vor allem weil diese ganzen Rassegutachter nach Phänotyp die Rasse bestimmen.
Lottas Schwester mußte in Köln zum Gutachter, der meint sogar da wäre ein Pitbull drin!:schreck:...glaube ich aber nicht!!!

Antje
07.09.2011, 15:41
Echt intressant...aber das sind dann doch eh keine Echten OEB`s....laut Standart werden die doch nur ca 40 cm und sehen auch sonst viel kompackter aus.
Hier in Deutschland nimmt mir doch keiner ne OEB ab, vor allem weil diese ganzen Rassegutachter nach Phänotyp die Rasse bestimmen.
Lottas Schwester mußte in Köln zum Gutachter, der meint sogar da wäre ein Pitbull drin!:schreck:...glaube ich aber nicht!!!

Geh` mal auf eine OEB-Ausstellung, du wirst staunen, was dort alles als OEB in den Ring steigt...

Einen einheitlichen Standard gibt es nicht. Guckst du z.B. hier - nach oben ist alles (leider wieder mal) alles offen: http://www.frankenstein-bulldogs.de/oeb-standard-1.html
Und hier was zur Bildung:
http://www.frankenstein-bulldogs.de/oeb-verwirrung-1.html

Jule69
07.09.2011, 15:56
Vielleicht liegen hier auch Verwechslungen vor zwischen

- Old English Bulldog
- Olde English Bulldog ;)?

Unabhängig davon ist eure Lotta in meinen Augen trotzdem eher ein AB. :lach4:

JeZ&Chris
07.09.2011, 20:34
Vielleicht liegen hier auch Verwechslungen vor zwischen

- Old English Bulldog
- Olde English Bulldog ;)?

Unabhängig davon ist eure Lotta in meinen Augen trotzdem eher ein AB. :lach4:

Genau der Meinung sind wir auch....

Jule69
07.09.2011, 22:52
.
Lottas Schwester mußte in Köln zum Gutachter, der meint sogar da wäre ein Pitbull drin!:schreck:...glaube ich aber nicht!!!

Das würde sich beim OldeEB ja erklären ;).

Was habt ihr denn jetzt am Freitag vor?

JeZ&Chris
08.09.2011, 09:09
Das würde sich beim OldeEB ja erklären ;).

Was habt ihr denn jetzt am Freitag vor?

Ne ne...laut Kaufvertrag soll sie ja eine Old English Bulldog sein....ausserdem sehe ich gar keine ähnlichkeit mit nem Pitbull, aber so sind die Rassegutachter halt.


Wir werden am Freitag direkt zum Ordnungsamt fahren und die Sache aufklären....werden den Kaufvertrag vorlegen und sie dann als American Bulldog anmelden, hoffe das alles so klappt...vieleicht fahren wir auch vorher noch zu unserem Tierartzt und holen uns Rat bei ihm...evtl... nochmal Sachkundenachweis machen, das geht bei unserem Tierarzt....mal sehen!!

Alles andere müssen wir erstmal auf uns zu kommen lassen..

Sind am überlegen ob wir nen Gentest zur Rassebestimmung machen lassen...kostet ca. 80 Euro...aber ob uns das viel bringt weiß ich nicht!!

BlackCloud
08.09.2011, 09:11
nochmal Sachkundenachweis machen, das geht bei unserem Tierarzt....

Der Sachkundenachweis muss beim Veterinärsamt gemacht werden.

JeZ&Chris
08.09.2011, 09:18
Der Sachkundenachweis muss beim Veterinärsamt gemacht werden.

nein nicht für einen §10 Hund...den kann man auch bei unserem Tierarzt machen...

Jule69
08.09.2011, 11:18
Ne ne...laut Kaufvertrag soll sie ja eine Old English Bulldog sein....ausserdem sehe ich gar keine ähnlichkeit mit nem Pitbull, aber so sind die Rassegutachter halt.!!

Ja, das hab ich schon verstanden ;). Lotta sieht weder wie eine OEB aus, noch wie eine OldeEB, aber ich kenn ja ihre Schwester nicht.

Wir werden am Freitag direkt zum Ordnungsamt fahren und die Sache aufklären....werden den Kaufvertrag vorlegen und sie dann als American Bulldog anmelden, hoffe das alles so klappt...vieleicht fahren wir auch vorher noch zu unserem Tierartzt und holen uns Rat bei ihm...evtl... nochmal Sachkundenachweis machen, das geht bei unserem Tierarzt....mal sehen!!!!

Ja, das würde ich auch so machen. Sie gleich als AB anmelden und auch nix von Mix erzählen. Den AB wird man euch sicher ohne Zweifel abnehmen und dann seid ihr auch nicht in Erklärungsnot wegen der übrigen Anteile (Mix)

Den Sachkundenachweis würde ich auch vorher machen, der ist ja auch Bestandteil der Haltegenehmigung. Macht ´nen besseren Eindruck beim O-Amt wenn man sich schon drum gekümmert hat.
Bist du sicher das dein TA ihn abnehmen kann? Es gibt ein paar, aber nicht soo viele. Muss auf jeden Fall der große (120/130 Fragen) sein.

Alles andere müssen wir erstmal auf uns zu kommen lassen..

Sind am überlegen ob wir nen Gentest zur Rassebestimmung machen lassen...kostet ca. 80 Euro...aber ob uns das viel bringt weiß ich nicht!!

Würde ich freiwillig auf keinen Fall machen. :lach4: