Kein Wesenstest in BW???

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Markus
20.01.2006, 09:11
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Kein Wesenstest in BW???” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Mola
20.01.2006, 09:11
Hallo Baden-Württemberger,

habe eine Frage an euch!!
Wir ziehen nächsten Monat von NRW nach Baden-Württemberg, im Gepäck unsere BM-Hündin Tonton, 15 Monate, noch ohne Wesenstest.
Nun habe ich beim zuständigen Kreisveterinär in BW nachgefragt, ob ein Wesentest aus NRW auch anerkannt würde.
Die Antwort hat mich ziemlich verblüfft!
"Ein Bullmastiff muss in Baden-Württemberg keinen Wesenstest ablegen sondern erst wenn er auffällig geworden ist."

Stimmt das wirklich? Die Hundeverordnung liest sich nämlich etwas anders.
Danach müsste ein BM ohne Test immer an die Leine:traurig2:

Gruß, Anke

Nadine
20.01.2006, 10:03
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Mela
20.01.2006, 10:03
Hallo Anke , ein Mastiffwelpe von mir ist in BW und muß mit ca.15 Monaten den Wesenstest machen....ist nur viel einfacher als bei uns in NRW !!!
Habe selbst mal in BW gewohnt und kann Dir gerne weiterhelfen, wenn Du magst !
Liebe Grüße
Corinna

Caro-BX
20.01.2006, 15:39
Hallole Anke,

da hast du dich absolut verlesen, denn in der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde steht eindeutig:

§ 1 Abs. 3

Nur im Einzelfall Kampfhund, wenn aggressiv aufgefallen,.... und dann folgen neun Rassen.

Allerdings gilt laut PolVOgefH für alle Hunde dieser neun Rassen grundsätzlich Leinenzwang.

Dieser Leinenzwang kann auf Antrag von der Ortspolizeibehörde aufgehoben werden. (Laut Verwaltungsvorschrift z.B. nach nachgewiesener BH)

Allerdings:

nicht alle Gemeinden kennen die Verordnung!

Unsere hat für unsere Bordeaux Dogge trotz vorgelegter Prüfungen ( 2 X BH, 1 X Team Test Vizemeister), damals den Verhaltenstest verlangt.

Ich weiss aber nicht, ob das damals schon in der Verwaltungsvorschrift geregelt war.

Außerdem kann einen hier nach Gemeinde trotzdem die Kampfhundesteuer !!! voll treffen. Wir haben geklagt und leider für 2001 verloren, hoffen aber das ein anderer BX-Halter für 2003/2004 mehr Erfolg hat. (Revision wurde abgelehnt bei uns.:boese5: )

Wenn du magst, können wir mal telefonieren. In welche Ecke ziehst du denn? Wir wohnen in der Nähe von Pforzheim und Karlsruhe.

Wenn du telefonieren magst, kannst du mir deine Festnetznummer gerne per PN schicken und schreiben, zu welcher Zeit dir der Anruf am besten passt.

Wichtig:

Es gibt aber auch einige Gemeinden und Städte hier, die gar nicht wissen, dass die Hunde gem. § 1 Abs. 3 Leinenpflichtig sind.:lach2:

Caro-BX
20.01.2006, 15:41
Alles über die in BW geltende Verordnung findest du hier:

http://www.im.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=7235

Incl. diverser weiterer Links zu Ausführungsbestimmungen

Caro-BX
20.01.2006, 15:42
Hallo Anke , ein Mastiffwelpe von mir ist in BW und muß mit ca.15 Monaten den Wesenstest machen....ist nur viel einfacher als bei uns in NRW !!!
Habe selbst mal in BW gewohnt und kann Dir gerne weiterhelfen, wenn Du magst !
Liebe Grüße
Corinna

Hallo Corinna,

da ist der Halter deines Welpens falsch informiert worden.

s.Beitrag oben von mir

Mola
21.01.2006, 09:29
Hallo Caro-BX und Mela,

vielen Dank für eure Hilfe. Meine neue Gemeinde (Überlingen)hat mir mitgeteilt, dass es bei ihnen selbstverständlich keine erhöhte Hundesteuer gibt.
Der Veterinär ist für den Bodenseekreis zuständig.

Dann habe ich die Verordnung doch richtig gelesen, dass man nämlich dem "Leinenzwang" unterliegt. Also werde ich/Tonton auf jeden Fall einen Wesenstest machen.

Nun überlege ich nur noch ob in BW oder NRW?! Wird der Wesenstest in BW von der Kreispolizeibehörde abgenommen?

Grüße, Anke

Caro-BX
21.01.2006, 10:24
Es ist aber nicht sicher, dass die Überlinger einen Wesenstest für die Leinenbefreiung verlangen!

Rufe am besten bei deiner zukünftigen Gemeinde an und kläre es dort ab.

Ansonsten beneide ich dich um deine zukünftige schöne Wohngegend.

Caro-BX
21.01.2006, 10:29
Nun überlege ich nur noch ob in BW oder NRW?! Wird der Wesenstest in BW von der Kreispolizeibehörde abgenommen?

Grüße, Anke

In BW wird der Verhaltenstest gemeinsam von der zuständigen Polizeihundestaffel und dem zuständigen Veterinäramt abgenommen. (Kosten 170,00 €, falls nicht gerade erhöht)

Und wie bereits gesagt, Verhaltenstest für Molosser sind eigentlich nicht vorgesehen.

Es gibt aber nur noch selten Termine und so erlauben die meisten, dass man in einem anderen Kreis den Test macht.

Und ob der Wesenstest von NRW anerkannt wird, würde ich an deiner Stelle auch abklären.

Die sind hier in Baden-Württemberg manchmal sehr seltsam... aber wie gesagt, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Wir laufen seit vielen Jahren mit Caros Leinenbefreiung durch die Gegend, hat sich aber noch nie jemand zeigen lassen.

Dafür haben wir ihren Verhaltenstest aber sowohl von Bayer, Hamburg und MeckPom (entfällt seit 1.1.06) anerkennen lassen, was jedesmal Problemlos ging.

Mola
21.01.2006, 12:56
Hallo Anke,

ich überlege auch ständig hin und her, was ich machen soll. Ich möchte ja auch keine schlafenden Hunde wecken:)

Vielleicht ist es deshalb sinnvoller, den Test noch in NRW zu machen. Ohne Wessenstest ist man immer etwas unruhig, zumal ich ja später auch ab und zu nach NRW fahre.

Tonton würde den Test auch auf jeden Fall lässig bestehen, nur mit dem Lesen und Schreiben hapert es noch ein bisschen:)

Das du so viel Hundesteuer bezahlen musst finde ich auch sehr ungerecht. Das ist ja nur Abzocke der Gemeinde. Drücke dir die Daumen, dass die neue Klage Erfolg hat. Ansonsten weißt du ja---ab nach Überlingen:D

Liebe Grüße,
Anke

Mela
21.01.2006, 13:12
Hallo Corinna,

da ist der Halter deines Welpens falsch informiert worden.

s.Beitrag oben von mir

OH, gut zu wissen, danke Dir....vor 7 Jahren war es in Unterbaldingen( so hieß der kleine Ort ) noch anders !
Habe meine Welpenkäufer direkt benachrichtigt .
Liebe Grüße
Corinna

Caro-BX
21.01.2006, 18:54
Vor 7 Jahren war es noch anders?

In Baden-Württemberg ja, denn zu dem Zeitpunkt gab es hier heine HunderVO...

Caro-BX
21.01.2006, 18:56
Hallo Anke,

ich überlege auch ständig hin und her, was ich machen soll. Ich möchte ja auch keine schlafenden Hunde wecken:)

Vielleicht ist es deshalb sinnvoller, den Test noch in NRW zu machen. Ohne Wessenstest ist man immer etwas unruhig, zumal ich ja später auch ab und zu nach NRW fahre.

Tonton würde den Test auch auf jeden Fall lässig bestehen, nur mit dem Lesen und Schreiben hapert es noch ein bisschen:)

Das du so viel Hundesteuer bezahlen musst finde ich auch sehr ungerecht. Das ist ja nur Abzocke der Gemeinde. Drücke dir die Daumen, dass die neue Klage Erfolg hat. Ansonsten weißt du ja---ab nach Überlingen:D

Liebe Grüße,
Anke

Bevor du den Test in NRW machst, unbedingt abklären, ob er in BW anerkannt wird!

Ansonsten wie gesagt hat unser freiwillig absolvierte Verhaltenstest hier, uns problemlos Leinenbefreiung in drei Bundesländern verschafft. Für die BX gelten jetzt nur noch in einem weiteren Bundesland Auflagen, aber da wir da noch nie in Urlaub hinwollten, haben wir auch noch keine Befreiung beantragt.

Chicka001
01.02.2006, 20:45
Hallole, :lach1:

also ich lebe ja auch in BW ca. 25 -30km von Überlingen entfernt und habe eine BX-Hündin.

Leider verstehe ich ja auch immer nur Bahnhof, wenn ich die Hundeverordnungen durchlese, deshalb habe ich mal den Hr. Pawlik, den Vorstand des Molosser Clubs gefrag, was er meint.
Zu mal ich auch nicht weiß, wer denn sonst zuständig ist und genau Bescheid wissen müßte und einem klar und verständlich sagen kann, was denn nun wirklich Sache ist.

Er hat mir einen Auszug gemailt:


Für die weiter in der PolVOgH aufgeführten neun Hunderassen müssen weitere Anhaltspunkte für eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit im jeweiligen Einzelfall hinzutreten, um eine Kampfhundeeigenschaft zu begründen u.a. mit der daraus resultierenden Erlaubnispflicht für die Haltung, Leinen- und Maulkorbzwang und Vermehrungsverbot und Unfruchtbarmachung.

Auch nach seinem Verständnis muß also die BX bzw diese 9 Rassen erst auffällig werden, um unter die Restriktionen zu fallen.

Heißt für mich weder Maulkorb NOCH Leinenzwang! :04:

Caro-BX
02.02.2006, 08:56
Hallole, :lach1:

also ich lebe ja auch in BW ca. 25 -30km von Überlingen entfernt und habe eine BX-Hündin.

Leider verstehe ich ja auch immer nur Bahnhof, wenn ich die Hundeverordnungen durchlese, deshalb habe ich mal den Hr. Pawlik, den Vorstand des Molosser Clubs gefrag, was er meint.
Zu mal ich auch nicht weiß, wer denn sonst zuständig ist und genau Bescheid wissen müßte und einem klar und verständlich sagen kann, was denn nun wirklich Sache ist.

Er hat mir einen Auszug gemailt:


Für die weiter in der PolVOgH aufgeführten neun Hunderassen müssen weitere Anhaltspunkte für eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit im jeweiligen Einzelfall hinzutreten, um eine Kampfhundeeigenschaft zu begründen u.a. mit der daraus resultierenden Erlaubnispflicht für die Haltung, Leinen- und Maulkorbzwang und Vermehrungsverbot und Unfruchtbarmachung.

Auch nach seinem Verständnis muß also die BX bzw diese 9 Rassen erst auffällig werden, um unter die Restriktionen zu fallen.

Heißt für mich weder Maulkorb NOCH Leinenzwang! :04:

du solltest dich nicht beim moln die polvo bw lesen.

danach sind grundsätzlich auch die in § 1 abs 3 genannten rassen leinenpflichtig.

es ist allerdings so seltsam formuliert, dass wir ewig gebraucht haben es zu verstehen.

sorry, würde gerne mehr dazu schreiben, aber ist gerade wegen gebrochenem arm schlecht.

wir können aber gerne telefonieren. auf festnetz rufe ich dich auch gerne zurück, da phone flat.

meine telefonnummer schicke ich dir auf wunsch per pn.

Caro-BX
02.02.2006, 09:01
und hier nochmal der verweis auf den passus in der polvogefh bw

http://www.im.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/836/text_kampfhunde_verordnung1__1_.pdf

siehe § 4 Abs 3 zur leinenpflicht..

... sind kampfhunde und hunde der in § 1 Abs. 2 + 3 genannten rassen .... sicher an der leine zu führen...

Mola
02.02.2006, 09:26
Guten Morgen,

ich bin mittlerweile auch der Meinung, dass man zwar in BW keinen Wesenstest machen muss, der Hund aber dann eine Leinenpflicht hat.

Nun wollte ich noch vor meinem Umzug in NRW einen Test machen, aber es gibt keine Termine mehr beim Kreisveterinär. Also werde ich wohl in BW zur "Kreispolizeibehörde" gehen und dann endlich genaueres erfahren.

Liebe Grüße aus den Umzugskartons,
Anke:lach1:

Chicka001
02.02.2006, 11:55
hm :35:
also Frau *******, wenn ich jetzt aber den Bericht lese, den sie beigefügt haben, steht da in meinen Augen doch auch genau das, was doch auch Hr. Pawlik gesagt hat oder ?

Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen,(...) ,wenn sich Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren nach entsprechender Prüfung bestätigt haben und die Kampfhundeeigenschaft daraufhin von der Ortspolizeibehörde amtlich festgestellt wird.

Also ich kapier das irgendwie nicht :sorry:

Caro-BX: auf dem Link von dir war ich leider noch nicht, muß ich erst noch machen
wäre nett, wenn du mir mal deine Telefon nr geben würdest, in was für einem Bundesland wohnst du denn?

Wer muß denn wissen, was das alles heißt ? Polizei wohl nicht, Gemeinden wohl auch nicht? Rassevereine wohl auch nicht? Aber wer dann???? Rechtsanwälte? jemand beim VDH?
Irgend jemand muß doch kompetent und in der Lage sein um der 0815 Bevölkerung, wie wir es sind, zu erklären was die Paragraphen auf "deutsch" heißen.

Es ist wirklich egal wen du fragst,jeder sagt was anderes und liest was anderes aus der Verordnung

Felix
02.02.2006, 17:02
Hallo,

"Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen,(...) ,wenn sich Anhaltspunkte...".
Das heißt einfach: so lange niemand etwas von einem will gibt es keinen Ärger. Bei uns in Nordbaden ist das zum Glück so.

Gruß Felix

Caro-BX
02.02.2006, 18:12
Hallo,

"Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen,(...) ,wenn sich Anhaltspunkte...".
Das heißt einfach: so lange niemand etwas von einem will gibt es keinen Ärger. Bei uns in Nordbaden ist das zum Glück so.

Gruß Felix

das gilt für den wesenstest, nicht aber für den leinenzwang.

und schon gar nicht in einigen gemeinden für kampfhundesteuer:traurig3: :traurig3: :traurig3:

Caro-BX
02.02.2006, 18:14
hm :35:
also Frau *******, wenn ich jetzt aber den Bericht lese, den sie beigefügt haben, steht da in meinen Augen doch auch genau das, was doch auch Hr. Pawlik gesagt hat oder ?

Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen,(...) ,wenn sich Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren nach entsprechender Prüfung bestätigt haben und die Kampfhundeeigenschaft daraufhin von der Ortspolizeibehörde amtlich festgestellt wird.

Also ich kapier das irgendwie nicht :sorry:

Caro-BX: auf dem Link von dir war ich leider noch nicht, muß ich erst noch machen
wäre nett, wenn du mir mal deine Telefon nr geben würdest, in was für einem Bundesland wohnst du denn?

Wer muß denn wissen, was das alles heißt ? Polizei wohl nicht, Gemeinden wohl auch nicht? Rassevereine wohl auch nicht? Aber wer dann???? Rechtsanwälte? jemand beim VDH?
Irgend jemand muß doch kompetent und in der Lage sein um der 0815 Bevölkerung, wie wir es sind, zu erklären was die Paragraphen auf "deutsch" heißen.

Es ist wirklich egal wen du fragst,jeder sagt was anderes und liest was anderes aus der Verordnung

ich wohne in baden-württemberg, nähe karlsruhe und pforzheim.

telefonnummer schicke ich dir gleich per pn.

Chicka001
02.02.2006, 18:50
Hallo ****,

deine PN sind leider voll.

"In NRW steht dazu die BX auch auf keiner
Liste, mit welcher Begründung willst du
in NRW den Wesenstest machen ? Er ist
für NRW nicht notwendig, ausser der Hund hat
in gefahrvoller Weise Menschen oder Tiere
angegriffen oder bedroht. Du erweckst in NRW nur damit den Eindruck, Deine BX ist gefährlich und
das schadet uns allen ! "

Ich wohne in B-W und das war die Frage von mola, die aus NRW nach B-W ziehen möchte bzw wird.

Trotzdem vielen Dank für deine Antwort und die Telefonnr. von dem Rechtsanwalt, da es ja wirklich nicht so einfach ist mit den blöden Verordnungen, um da richtig durchzublicken.

Gruß
Petra