Wesenstest Niedersachsen?

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Markus
18.07.2011, 13:28
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Wesenstest Niedersachsen?” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

EmJoPu
18.07.2011, 13:28
Wollte nur mal kurz fragen, hatte leider nichts über die Suche gefunden, ob jemand von euch mal "freiwillig" beim Wesenstest war.

Mir geht dieses ganze geeier um meinen Johnny tierisch auf die Nerven und ich würde gern einfach den Leuten belegen, dass alles ok ist.
Nun habe ich aber feststellen können, dass er zum Beispiel ganz heftig auf "Besoffene" reagiert, er bellt stark und springt hin. Mit sowas komme ich doch nie durch den Test oder?

Habe mal gelesen, was die da machen, gfinde ich erstmal "heftig". Wie beurteilen die das denn, muss man da Glück haben, einen richtigen Prüfer zu bekommen, wann ein Hund aggressiv ist und wann ein Hund ein Hund ist?

Nadine
18.07.2011, 13:33
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Scotti
18.07.2011, 13:33
Meinst du das Geeier wird besser wenn du den Test hast?
Was findest du heftig? Es ist ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und sicher unterscheiden sich auch die Prüfer untereinander.

EmJoPu
18.07.2011, 13:51
Ich denke auf jeden Fall, habe ich dann was vorzuweisen. Mir wäre das irgendwie lieber.

Das "heftig" definiert sich dadurch:

Drei bellende Hunde stehen vor dem Hundehalter und
dem Hund (Abstand 2m).

Konfrontation mit einem selbstsicheren Rüden/einer
selbstsicheren Hündin hinter einem Zaun.

Eine Testperson geht auf den Hund zu, bedroht ihn,
macht Anstalten, ihn anzugreifen (ohne Hilfsmittel,
Abstand 2m).

Eine Person bedroht den Hund mit einem Stock
Zwei Hunde passieren den Prüfling (gut sozialisierte,
spielmotivierte Hündinnen,
Abstand etwa 2m).
Unmittelbar danach: der Halter stolpert und berührt
dabei den Hund.


Finde ich einfach etwas übertrieben....da scheint ja schon ein knurren und bellen schlecht für die Beurteilung zu sein.

BlackCloud
18.07.2011, 14:03
Die von dir oben genannten Situationen sind nicht einheitlich.

Hier in NRW hatte ich diese Hund zu Hund Provokation gar nicht. Das wäre bei mir auch für Linda katastrophal gewesen, sie hätte niemals die Maulkorbbefreiung bekommen (zumindest damals, heute sähe das vllt etwas anders aus). Ich hatte bei meiner Prüfung lediglich die Mensch-Hund-Provokation mit dem von dir beschriebenen bedrängen, stolpern, Stock schlagen etc und das lässt Linda alles total kalt, weil sie jeden Menschen toll findet (hallo, die freut sich, wenn sie angebunden von jemanden bedrängt wird :schreck:)

Da Niedersachsen ja keinen vorgeschriebenen Wesenstest hat, ist es schwer zu beurteilen, WAS genau die da eben testen. Vllt solltest du dich mal in einer Hundeschule erkundigen, je nachdem hatten die ja sicherlich mal individuell gefährliche Hunde, die für einen Wesenstest vorbereitet wurden.

EmJoPu
18.07.2011, 14:26
Ja stimmt, bei der Hundeschule könnte ich mal nachfragen. Vielleicht haben da schon welche Erfahrungen gemacht.

Weil ich denke echt, wenn die da den ruhigsten Hund haben wollen, das wird Johnny ihnen nicht liefern können. Er wird langsam erwachsen;) und möchte sich auch nciht von jedem mehr anfassen lassen. Wobei er das nicht durch beißen äußert sondern eher kurz wegspringen und wenn allerdings Alkohol im Spiel ist (bei dem Menschen :))) dann reagiert er schon deutlich anders...Das käme mir natürlich bei so einem Test nicht zu Gute. Da würde er schon bellen, glaub ich ;(

Monty
18.07.2011, 15:34
Wollte nur mal kurz fragen, hatte leider nichts über die Suche gefunden, ob jemand von euch mal "freiwillig" beim Wesenstest war.


:schreck: sind wir jetzt schon so weit, das wir diesen Blödsinn freiwillig mitmachen?

Was soll das bringen? (Der Test würde z.B. in Bayern nicht anerkannt werden und für ein paar Urlaube braucht es ihn nicht)

Dir ist schon klar, wenn du solch einen Test freiwillig machst du allen Menschen, die gegen diesen Blödsinn sind du einen lange Nase zeigst und außerdem diese hirnrissigen Gesetzte befürwortest!

bobbie
18.07.2011, 15:44
Hallo Emjopo,

Jetzt frage ich mal ganz blond..;)

Warum nimmst Du Dir zuerst mal nicht einen fähigen Hundetrainer und beseitigst die "Baustellen" von Jonnie?

Und wenn das erledigt ist, dann würde ich nen Gutachter aufsuchen.

Sollte Dein Jonnie nämlich beim Gutachten ein Kardinalsfehler unterlaufen, so wäre der Gutachter verpflichtet dies der Gemeinde mitzuteilen. Auch kostet so ein Gutachten 200 Euro aufwärts. Fürs Durchfallen ein wenig viel:hmm:

Wie alt ist Jonnie? Die meisten Gde. erkennen WT erst bei Hunden ab 18 Monaten an. Vorher gibts ein vorläufiges Neg.zeugnis (zumindest in BAY).

VG Bobbie

EmJoPu
18.07.2011, 16:09
Hallo Emjopo,

Jetzt frage ich mal ganz blond..;)

Warum nimmst Du Dir zuerst mal nicht einen fähigen Hundetrainer und beseitigst die "Baustellen" von Jonnie?

Und wenn das erledigt ist, dann würde ich nen Gutachter aufsuchen.

Sollte Dein Jonnie nämlich beim Gutachten ein Kardinalsfehler unterlaufen, so wäre der Gutachter verpflichtet dies der Gemeinde mitzuteilen. Auch kostet so ein Gutachten 200 Euro aufwärts. Fürs Durchfallen ein wenig viel:hmm:

Wie alt ist Jonnie? Die meisten Gde. erkennen WT erst bei Hunden ab 18 Monaten an. Vorher gibts ein vorläufiges Neg.zeugnis (zumindest in BAY).

VG Bobbie


Ja klar, würde ich auch erst die Sachen trainieren, ich wollte ja nur rein vorsorglich fragen, ob jemand schon mal Erfahrungen gesammelt hat, wie "streng" das gehandhabt wird...sonst im Netz finde ich nur "negatives" zum Test bezüglich der Beurteilungsfähigkeit der Prüfer.

Bei Johnny handelt es sich übrigens um einen Rigdeback :) Also wäre mir das mit Bayern egal. Nur, wenn die Leute bei Johnny schon Probs bekommen, möchte ich nicht wissen, wie schnell die bei meiner Emma (DC-BM-Mix) das Ordnungsamt einschalten bei so einem ******-Dorfgelaber. Und wenn das jetzt wirklich hart auf hart käme, würde Emma durchfallen, weil die ein kleiner Schisser ist. In Niedersachsen geht es bereits ab 15 Monaten.

bobbie
18.07.2011, 16:17
Du willst doch nicht wegen dummem Dorfgewäsch deshalb nen WT machen?:schreck:

Ganz ehrlich, wir haben im Januar den WT mit bravour bestanden. Bis heute hat noch kein Schwein gefragt, ob wir diesen Wisch besitzen.

In Erstaunen und Begeisterung versetzt unsere Betty die Leute DADURCH, dass sie folgsam ist und niemanden belästigt. Sie überzeugt durch ihr Verhalten und nicht durch irgendein Geschreibsel.

Bring das mit der Erziehung hin (viel viel Arbeit *seufz*) und Du kannst Dir die Kosten für ein Gutachten sparen.

VG Bobbie

butcher1995
18.07.2011, 19:11
Hi,

wir haben einen Wesenstest machen lassen, aber nur weil wir jetzt jährlich EUR 280,- Hundesteuer sparen :)
Ansonsten gibt es beim zuständigen Vet-Amt Listen mit Wesenstester die anerkannt sind.
Ist meines Erachtens nix dramatisches dabei. Allerdings würd ich das nicht machen, wenn es keine Vorteile bringt.

Gruß
Sascha

BlackCloud
19.07.2011, 07:35
Naja ... ich find diesen Wesenstest reine Schikane. Je nachdem wer da prüft, wird dir deutlich gemacht, dass dein Hund nicht gewollt ist und dann provozieren die umso mehr. Ich find das asozial und du kannst nichts dagegen machen.
Die wussten damals ganz genau, dass Linda fast blind ist und nen Kettentrauma hat - trotzdem wurde sie ohne meine Anwesenheit an einem Zaun gebunden und total bedroht. (Als wenn ich im Alltag meinen Hund in so eine Situation bringen würde!)

Ich bin froh, dass ich den Mist hinter mir habe und würd es nicht nochmal machen wollen.

EmJoPu
19.07.2011, 08:31
Naja ... ich find diesen Wesenstest reine Schikane. Je nachdem wer da prüft, wird dir deutlich gemacht, dass dein Hund nicht gewollt ist und dann provozieren die umso mehr. Ich find das asozial und du kannst nichts dagegen machen.
Die wussten damals ganz genau, dass Linda fast blind ist und nen Kettentrauma hat - trotzdem wurde sie ohne meine Anwesenheit an einem Zaun gebunden und total bedroht. (Als wenn ich im Alltag meinen Hund in so eine Situation bringen würde!)

Ich bin froh, dass ich den Mist hinter mir habe und würd es nicht nochmal machen wollen.

Genau sowas dachte ich mir nämlich. Johnny wurde nämlich von einer Besoffenen mal getreten, und wenn dann diese Situation wiederkommt, ich weiß ja nicht.

Dann werde ich wohl einfach nur weiter dran arbeiten, dass die drei Mäuse "perfekt" werden. :)

Danke aber für eure Meinungen.

Monty
19.07.2011, 15:40
Wenn du dir und deinen Hund etwas gutes tun willst, dann erziehe ihn und das "Miteinander" wird angenehm. Ihr könntet z.B. gemeinsam die Begleithundeprüfung machen.
Oder noch besser, - macht den VDH Hundeführerschein, das ist fast das gleiche und hinterher gibt es eine Bescheinigung, in der ganz dick steht: Den VDH Hundeführerschein können nur gut sozialisierte und erzogene Hunde erhalten... (oder so ähnlich)

Kostet weniger, macht mehr Spaß und ihr habt einen Beleg für Zweifler, zusätzlich gibt es in einigen Gemeinden NACH Vorlage des bestandenen Tests eine Ermäßigung auf die Hundesteuer.

EmJoPu
20.07.2011, 08:38
Das klingt eindeutig angenehmer. Werde mich gleich mal drüber informieren.

dankööööö :)

Monty
20.07.2011, 16:17
Der VDH Hundeführerschein wird leider nicht in jeden Ort angeboten. Vielleicht aber doch bei euch in der Nähe.

Ich hatte ihn damals mit Momo gemacht um auch etwas in der Hand zu haben, weil bei uns der Wesenstest erst mit 18 Monaten fällig ist.

Ich bin dazu aus Nürnberg rausgefahren in eine bestimmte Hundeschule. Der Ablauf war wie bei der BH nur das wir auch problemlos Hilfsmittel (Spielie, Leckerchen) verwenden durften (auch während der Prüfung - für die welche es zur Unterstützung brauchten.

Kostet meist knapp unter 100 Euro und dauert ca 6 Monate. Bei uns durfte und konnte man so oft auf den Platz, wie nötig war oder man wollte. Steuererlass gab es auch: 100 Euro :D

http://www.vdh-landesverband-niedersachsen.de/index.php/vdh-hundefuehrerschein

http://www.vdh.de/hundefuehrerschein-termine-suche.html

http://www.vdh.de/vdh-hundefuehrerschein.html

Bibo
28.07.2011, 10:43
Hallo,
bin hier neu.
Ich habe mir auch einen Bullmastiff in die Familie geholt und stehe auch vor der Überlegung den Wesenstest zu machen.
Ich habe mir den kompletten Test besorgt, gelesen und auch gedacht was soll das denn.
Einer der Punkte bezieht sich auf Menschen in schwarzem Mantel und Hut.
Ich trage selbst überwiegend schwarz und das kümmert Bibo null.
Was mir allerdings in fast 20 Jahren Hundehaltung aufgefallen ist, das viel Hunde, ungeachtet der Rasse, dank quietschenden Spielzeugen, auf quäkende Kinder reagieren, auf Betrunkene, wie du ja schon geschrieben hast usw..
Ich denke auch der Test gibt da keinerlei Sicherheit, rein Formaljuristisch kannst du damit nur beweisen das es kein " Kampfund" ist.
So habe ich das zumindest verstanden.
Das dein Hund in Stresssituationen nicht agro reagiert kannst Du damit aber nicht ausschließen, es müssen zu den getesteten Situationen nur noch ein, zwei Faktoren kommen die im Test nicht beachtet wurden und schon kann es losgehen.
Und dann ist es auch egal ob du einen Dackel oder einen Westi hast.
So habe ich das zumindest über die Jahre festgestellt.
Gruß
Thomas

Monty
28.07.2011, 16:37
Das dein Hund in Stresssituationen nicht agro reagiert kannst Du damit aber nicht ausschließen, es müssen zu den getesteten Situationen nur noch ein, zwei Faktoren kommen die im Test nicht beachtet wurden und schon kann es losgehen.

Gruß
Thomas

Und genau das ist der Grund warum Tests sinnlos sind! Freiwillige Tests sind nicht nur sinnlos sondern auch noch dumm (vom Halter).
Setzt auf eine vernünftige Sozialisierung und Erziehung, das bringt viel mehr.
So ein Test ist immer nur eine Momentaufnahme und keine (rechts)Sicherheit...

BlackCloud
28.07.2011, 16:50
Zumal du - je nachdem an welchen Prüfer du gerätst - echt Pech haben kannst. Denn der Hund darf bei diesem Test je nachdem wie streng der Prüfer ist, gar keine Aggressionen zeigen. War bei meinem Wesenstest so. Der Prüfer war ein richtiges A******** und hat verlangt, dass der Hund beim drohfixieren und bedrohlich hingehen nicht aggressiv reagieren darf. Der Typ nach mir mit seinem Staffbullmix ist bei der Übung durchgefallen und bekam deswegen keine Maulkorbbefreiung - dabei ist es ne Dreistigkeit zu verlangen, dass der Hund nicht einmal knurren darf, wenn er fixiert und bedroht wird :hmm:

Jule69
28.07.2011, 19:19
Hallo,
bin hier neu.
Ich habe mir auch einen Bullmastiff in die Familie geholt und stehe auch vor der Überlegung den Wesenstest zu machen.
Was mir allerdings in fast 20 Jahren Hundehaltung aufgefallen ist, das viel Hunde, ungeachtet der Rasse, dank quietschenden Spielzeugen, auf quäkende Kinder reagieren, auf Betrunkene, wie du ja schon geschrieben hast usw..
Ich denke auch der Test gibt da keinerlei Sicherheit, rein Formaljuristisch kannst du damit nur beweisen das es kein " Kampfund" ist.
So habe ich das zumindest verstanden.
Und dann ist es auch egal ob du einen Dackel oder einen Westi hast.
So habe ich das zumindest über die Jahre festgestellt.
Gruß
Thomas


Je nachdem in welchem Bundesland du wohnst, wirst du aber wohl nicht drum herum kommen ;).
Warum sollte ein Hund nicht auf Kindergequäke o.ä. reagieren dürfe? Was das Quieschspielzeug damit zu tun hat, ist mir unklar? Noch keiner meiner Hunde ist aufgrund dieser Teile aggressiv geworden.
Westi, Dackel und co müssen übrigens ebenfalls beim Verhaltenstest antreten, wenn sie z.B. in der Therapie eingesetzt werden, Altenheime besuchen o.ä. ;)
Eventualitäten gibt es wohl immer. Ich fand es trotz allem eigentlich recht aufschlussreich :sorry: und gar nicht sooo schlimm.

Der Hund darf lediglich nicht aggressiv auf´s Kind etc. reagieren.

Ob ich allerdings freiwillig teilnehmen würde, wenn ich mir nicht ganz sicher
sein könnte das der Hund besteht, nur um was in der Hand zu haben, würde ich mir gut überlegen. Fällt ein Hund durch (egal welcher Rasse) kann er als gefährlich eingestuft werden (mit allen Konsequenzen wie Maulkorb, hohe Steuer usw).
Ist er einmal als gefährlich eingestuft, gibt es keine 2 Chance :(.

BlackCloud
28.07.2011, 19:47
Was das Quieschspielzeug damit zu tun hat, ist mir unklar? Noch keiner meiner Hunde ist aufgrund dieser Teile aggressiv geworden.

Hunde mit hohem Beutetrieb reagieren sehr auf dieses Rumgequietsche und verlernen teilweise auch dadurch ihre Beisshemmung, weil sie, je mehr sie drauf rumbeissen, mehr Gequietsche bekommen, was sie aufputschen kann. Ist bei meiner Linda auch so - Resultat des Mistes: beim rumspielen mit nem kleinen Cairn Terrier schüttelte sie ihn wie ne Quietschebeute herum, weil der Hund so schön aufquietschte. Sollte man also vorsichtig sein mit.


Westi, Dackel und co müssen übrigens ebenfalls beim Verhaltenstest antreten, wenn sie z.B. in der Therapie eingesetzt werden, Altenheime besuchen o.ä. ;)

Dieser Verhaltenstest unterscheidet sich aber in einigen Punkten zum Wesenstest für gefährliche Hunde.

Ist er einmal als gefährlich eingestuft, gibt es keine 2 Chance :(.

Die gibt es aber auch bei manchen Listenhunden nicht, je nachdem wo man wohnt. In Hessen oder Hamburg z.B. - einmal verhauen, lebenslang Maulkorbpflicht.

cane de presa
28.07.2011, 20:25
Hunde mit hohem Beutetrieb reagieren sehr auf dieses Rumgequietsche und verlernen teilweise auch dadurch ihre Beisshemmung, weil sie, je mehr sie drauf rumbeissen, mehr Gequietsche bekommen, was sie aufputschen kann. Ist bei meiner Linda auch so - Resultat des Mistes: beim rumspielen mit nem kleinen Cairn Terrier schüttelte sie ihn wie ne Quietschebeute herum, weil der Hund so schön aufquietschte. Sollte man also vorsichtig sein mit.
du hast ein terrier kein molosser,auch wenn beide listenhunde sind.Ist es, was anderes ;)

Peppi
28.07.2011, 20:36
Haaaalllooooo,

was sind das immer für Schlussfolgerungen. Das packen und schütteln gehört zum Inventar so ziemlich jeden Hundes und hat sicher nix mit dem "Quitschie" zu tun. Und ein Hund wird wohl auch diese Geräusche unterscheiden können.

Das hat was mit Entwicklungsstufen zu tun.

Und außerdem darf man den Test sehr wohl wiederholen... lass uns doch hier bitte keine Horrorgeschichten verbreiten, die nicht stimmen.

Jule69
28.07.2011, 20:39
Hunde mit hohem Beutetrieb reagieren sehr auf dieses Rumgequietsche und verlernen teilweise auch dadurch ihre Beisshemmung, weil sie, je mehr sie drauf rumbeissen, mehr Gequietsche bekommen, was sie aufputschen kann. Ist bei meiner Linda auch so - Resultat des Mistes: beim rumspielen mit nem kleinen Cairn Terrier schüttelte sie ihn wie ne Quietschebeute herum, weil der Hund so schön aufquietschte. Sollte man also vorsichtig sein mit..


Ja, das mag insofern stimmen, das sie im Spiel das Maß verlieren, aber mir ist noch kein Hund aufgrund eines Quietschspielzeuges aggressiv auf irgendwen oder irgendwas losgegangen.


Dieser Verhaltenstest unterscheidet sich aber in einigen Punkten zum Wesenstest für gefährliche Hunde..

Hier nicht, sie waren mitten unter uns ;)



Die gibt es aber auch bei manchen Listenhunden nicht, je nachdem wo man wohnt. In Hessen oder Hamburg z.B. - einmal verhauen, lebenslang Maulkorbpflicht.

Sag ich doch, unabhängig von der Rasse :lach4:

Jule69
28.07.2011, 21:27
Und außerdem darf man den Test sehr wohl wiederholen... lass uns doch hier bitte keine Horrorgeschichten verbreiten, die nicht stimmen.

@Peppi, nein nicht unbedingt.
Deshalb habe ich geschrieben, kann als gefährlich eingestuft werden, nicht wird (also zwangsläufig).

Bei uns lief das folgendermaßen ab: Zu Beginn mussten sich alle Hunde im Kreis gruppieren und nacheinander Slalom laufen. Hier wurde sehr genau hingeguckt und aussortiert. Bei noch zu jungen und/oder unsicheren Hunden wurden angeraten den Zeitpunkt der Prüfung zu verlegen und zu gegebener Zeit zu wiederholen.
Zu diesem Zeitpunkt konnte auch noch jeder, der das Gefühl hatte, das klappt noch nicht, abbrechen und ebenfalls später erneut antreten/wiederholen.
Wer sich aber entschieden hat weiter teilzunehmen, der hatte ab da auch nur diese eine Chance. Hunde die massiv auffällig werden, sind dann raus. Für immer. Wir hatten leider auch welche dabei :(.

Keine Horrorgeschichte.

Für jeden der daran interessiert ist, mal dabei zu sein, kann ich nur raten mal unverbindlich beim Vet.Amt oder HuSchu erkundigen wann und wo der nächste Test stattfindet und mal als Zaungast (ohne Hund) teilzunehmen.
Bei uns kein Problem. Das man diese Möglichkeit hat, erzählen sie einem allerdings in der Regel nicht freiwillig ;).

Bibo
29.07.2011, 09:20
Da es für jedes Bundesland einen Wesenstest gibt, gehe ich doch mal davon aus das sie nicht umbedingt überall gleich sind.
Wie ja auch schon von anderen geschrieben wurde ist das mit dem quitschen auch mit eine Sache des Jagttriebs und war von mir daher eher allgemein mal so eingeworfen, ich sage mal als "Fußnote" wegen des Testes.
Es soll schließlich auch vorkommen das in einem Wurf Schäferhunde zB. auchmal ein Tier dabei ist das von Natur aus schon agro ist.
Der Prüfling wird zB. auch angebunden und bedrängt, hierbei sollte auch kein agressives Verhalten auftreten.
Ich denke hieran ist zu sehen das da einiges an der Realität vorbei geht, wenn ich einen von Euch in eine Ecke ohne Ausweg dränge und ihn oder sie heftig bedrohe, werdet ihr es auch nicht ausdiskutieren wollen ob ich euch jetzt absteche oder den Kopf streichle.
Vielleicht verdeutlicht das besser was ich meine.
Es ging hier schließlich um den Test für Niedersachen, ist im Internet zu finden, einfach über Google, Wesenstest Niedersachsen und mal lesen was da so steht.
Laut diesem Test werden die Tiere entsprchend gestresst und haben dann am besten neutral zu reagieren, wobei ich denke das bei einigen der Anforderungen auch keiner von uns wie aus dem Lehrbuch reagieren würde.
Und was massiv auffällig ist, liegt am Ende dann im Auge des Prüfers.
PS.: Ich habe festgestellt, das es Hundeschulen gibt die den Test nicht einmal kennen und mich darum gebeten haben ihn für sie mal auszudrucken. Was davon zu halten ist kann sich ja jeder sein eigenes Urteil bilden, ich habe diese Schule mit Bibo nicht mehr aufgesucht.

BlackCloud
29.07.2011, 10:09
du hast ein terrier kein molosser,auch wenn beide listenhunde sind.Ist es, was anderes ;)

Ich hab dieses Verhalten allgemein beschrieben und wollte das keiner Rasse andichten.

Und Peppi: natürlich hat das auch allgemein mit der Entwicklungsstufen zu tun, aber Hunde, die einen hohen Beutetrieb haben, reagieren auf so etwas eben doch mehr und scheinen es dann irgendwann nicht mehr unterscheiden zu können.

Und es ist sehr wohl Tatsache, dass es Bundesländer gibt, die nach verkacktem Wesenstest keine 2te Chance geben. Selbst schon von Bekannten aus Hessen mitbekommen.

cane de presa
29.07.2011, 12:29
Und Peppi: natürlich hat das auch allgemein mit der Entwicklungsstufen zu tun, aber Hunde, die einen hohen Beutetrieb haben, reagieren auf so etwas eben doch mehr
das meinte ich auch.
molosser haben mehr einen wehrtrieb als ein Jagdtrieb(beute),aber man kann natürlich in jede richtung "fördern".
Sinvoll ist es nicht.aber der Peppi würds warscheinlich so wollen.mit einem saupacker auf entenjagd zu gehen.Einen Retriever als selbststandigen wachhund einzusetzen. und ein Boerboel muss jeden fremden freundlich begrüssen, Muss ja alles in unsere gesellschaft passen;)

BlackCloud
29.07.2011, 13:13
Jaja ... die Gesellschaft eben ...

Übrigens hat Linda den Beute-/Jagdtrieb nicht nur vom Terrier - ein Pointer ist schliesslich ein Vorstehhund wie aus dem Bilderbuch ;) und der steckt eindeutig in ihr drin.

EmJoPu
29.07.2011, 15:08
Der Prüfling wird zB. auch angebunden und bedrängt, hierbei sollte auch kein agressives Verhalten auftreten.
Ich denke hieran ist zu sehen das da einiges an der Realität vorbei geht, wenn ich einen von Euch in eine Ecke ohne Ausweg dränge und ihn oder sie heftig bedrohe, werdet ihr es auch nicht ausdiskutieren wollen ob ich euch jetzt absteche oder den Kopf streichle.


Da muss ich auch sagen, dass mich sowas extrem annervt, nicht nur auf den Test bezogen, sondern auch im "normalen" Umfeld. Manche Leute vergessen, dass es sich um Tiere handelt und die auch ihren Kopf haben. Wenn ich manche Leute reden höre, meinen die wirklich, ein Hund soll wie so ein seelenloses Etwas rumrennen, nicht bellen und schon gar nicht knurren. Jeglicher Laut von dem Hund wird als aggressiv wahrgenommen...Das geht mir momentan tierisch auf die Nerven. Da kannste ja auch erklären, die wollen das nicht raffen. Müssen sie ja auch im Prinzip nicht, aber dann sollte die auch ihre Klappe halten, finde ich.
So genug ausgekotzt...

Jule69
29.07.2011, 18:09
Da es für jedes Bundesland einen Wesenstest gibt, gehe ich doch mal davon aus das sie nicht umbedingt überall gleich sind.


Nein sind sie nicht. Sie variieren sogar von Kommune zu Kommune. Deswegen mein Rat, einfach mal im zuständigen Bereich reinschnuppern! ;)

Der Prüfling wird zB. auch angebunden und bedrängt, hierbei sollte auch
kein agressives Verhalten auftreten.
Ich denke hieran ist zu sehen das da einiges an der Realität vorbei geht, wenn ich einen von Euch in eine Ecke ohne Ausweg dränge und ihn oder sie heftig bedrohe, werdet ihr es auch nicht ausdiskutieren wollen ob ich euch jetzt absteche oder den Kopf streichle.
Vielleicht verdeutlicht das besser was ich meine.


Nöö!!! Bei diesem angebundenen bedrängen, geht es lediglich darum eine ganz normale Alltagssituation nachzustellen.
Z.B. ich geh mit meinem Hund in die Stadt und muss kurz (aus welchem Grund auch immer) irgendwo rein, wo der Hund nicht mit darf. Also muss er eben draussen warten. Vielleicht kommt dann zufällig gerade eine Gruppe Kinder vorbei und eins stolpert (streift dabei vielleicht sogar noch den Hund) :schreck:.

Ich erwarte von einem normalen, gut sozialisierten, wesensfesten Hund, das er fähig ist, eine solche Situation auszuhalten.
Ansonsten hat er ohne Maulkorb in meinen Augen in der Tat nichts in der Öffentlichkeit zu suchen :sorry:.

Bibo
29.07.2011, 19:30
Das ist schon klar Jule.
Da sollte ein Hund gelassen bleiben,das sollten allerdings alle Hunderassen bleiben, also Wesenstest für alle.
Klar das ein Dackel im Verhältnis weniger anrichtet als ein Mastiff, vom Prinzip her dürfte man das allerdings nicht anders sehen, der Dackel kann einem am Boden liegenden auch ins Gesicht gehen und zulangen ist schließlich auch ein Jagdhund.

Jule69
29.07.2011, 19:42
, wenn ich einen von Euch in eine Ecke ohne Ausweg dränge und ihn oder sie heftig bedrohe, werdet ihr es auch nicht ausdiskutieren wollen ob ich euch jetzt absteche oder den Kopf streichle.

:sorry: aber das kommt hier anders rüber.

Ob nun WT für alle oder gute HuSchu/schlechte HuSchu, das ist doch ein anderes und leidliches Thema :(.

BlackCloud
30.07.2011, 07:51
Nöö!!! Bei diesem angebundenen bedrängen, geht es lediglich darum eine ganz normale Alltagssituation nachzustellen.
Z.B. ich geh mit meinem Hund in die Stadt und muss kurz (aus welchem Grund auch immer) irgendwo rein, wo der Hund nicht mit darf. Also muss er eben draussen warten. Vielleicht kommt dann zufällig gerade eine Gruppe Kinder vorbei und eins stolpert (streift dabei vielleicht sogar noch den Hund) :schreck:.

Ich erwarte von einem normalen, gut sozialisierten, wesensfesten Hund, das er fähig ist, eine solche Situation auszuhalten.
Ansonsten hat er ohne Maulkorb in meinen Augen in der Tat nichts in der Öffentlichkeit zu suchen :sorry:.

Sorry, aber meines Erachtens kann man ohne den Hund Einkäufe erledigen. Man sollte einen Hund nirgends anbinden, es gibt genug Idioten, die einen Hund ärgern, damit er zubeißt oder den angebundenen Hund sogar stehlen! Hört man oft genug!

Bei meinem Wesenstest habe ich dem Prüfer gesagt, dass meine Hündin ein ehemaliger Kettenhund ist und daher total Panik bekommt, wenn ich sie irgendwo anbinde und weggehe - ergo heißt das, dass ich im Alltag niemals meine Hündin irgendwo anbinden würde.

Trotzdem musste ich bei dem WT meine Hündin anbinden und weggehen, die daraufhin anfing zu weinen und verzweifelt versuchte die Leine durchzubeißen, während der Prüfer sie drohfixierte und mit 2 Krücken über ihrem Kopf rumknallte - kannst du dir vorstellen, wie verstört meine Hündin danach war? Ihr war der Mensch weitesgehendst egal, auf drohfixieren guckt sie nur weg - aber sie wollte einfach nur weg aus dieser Situation! Ich hab 10 Minuten gebraucht um sie runter zu kriegen, damit ich beim letzten Teil des Testes nicht durchfalle - für mich war das reine Schikane und Provokation des Prüfers und daher finde ich diese Übung unnötig und nicht korrekt!

Peppi
30.07.2011, 08:52
Und es ist sehr wohl Tatsache, dass es Bundesländer gibt, die nach verkacktem Wesenstest keine 2te Chance geben. Selbst schon von Bekannten aus Hessen mitbekommen.

Es las sich wie für NRW und hier ist es nicht so. ;)

Peppi
30.07.2011, 08:55
Nöö!!! Bei diesem angebundenen bedrängen, geht es lediglich darum eine ganz normale Alltagssituation nachzustellen.
Z.B. ich geh mit meinem Hund in die Stadt und muss kurz (aus welchem Grund auch immer) irgendwo rein, wo der Hund nicht mit darf. Also muss er eben draussen warten. Vielleicht kommt dann zufällig gerade eine Gruppe Kinder vorbei und eins stolpert (streift dabei vielleicht sogar noch den Hund) :schreck:.

Ich erwarte von einem normalen, gut sozialisierten, wesensfesten Hund, das er fähig ist, eine solche Situation auszuhalten.
Ansonsten hat er ohne Maulkorb in meinen Augen in der Tat nichts in der Öffentlichkeit zu suchen :sorry:.

Das sehe ich auch so, mit der Einschränkung diese Situation dann auch genauso zu testen - also nicht mit Kindern, aber das "vor dem Geschäft"-Szenario.

Allerdings sollte sowas für alle Hunde (meinetwegen ab Größe X) gelten und nicht an Rassen festgemacht werden.

Jule69
30.07.2011, 10:39
Sorry, aber meines Erachtens kann man ohne den Hund Einkäufe erledigen. Man sollte einen Hund nirgends anbinden, es gibt genug Idioten, die einen Hund ärgern, damit er zubeißt oder den angebundenen Hund sogar stehlen! Hört man oft genug!

Bei meinem Wesenstest habe ich dem Prüfer gesagt, dass meine Hündin ein ehemaliger Kettenhund ist und daher total Panik bekommt, wenn ich sie irgendwo anbinde und weggehe - ergo heißt das, dass ich im Alltag niemals meine Hündin irgendwo anbinden würde.

Trotzdem musste ich bei dem WT meine Hündin anbinden und weggehen, die daraufhin anfing zu weinen und verzweifelt versuchte die Leine durchzubeißen, während der Prüfer sie drohfixierte und mit 2 Krücken über ihrem Kopf rumknallte - kannst du dir vorstellen, wie verstört meine Hündin danach war? Ihr war der Mensch weitesgehendst egal, auf drohfixieren guckt sie nur weg - aber sie wollte einfach nur weg aus dieser Situation! Ich hab 10 Minuten gebraucht um sie runter zu kriegen, damit ich beim letzten Teil des Testes nicht durchfalle - für mich war das reine Schikane und Provokation des Prüfers und daher finde ich diese Übung unnötig und nicht korrekt!


Selbstverständlich kann man ohne Hund einkaufen gehen, auch ich tue das! Auch würde ich meinen Hund nicht ohne Grund irgendwo anbinden, AAABER, ich könnte es ;)!

Wir (in dem Fall mein Mann) hatte einmal mit einem unserer Hunde den Fall, er hat sich unterwegs verletzt, wollte keinen Schritt mehr gehen, hat bei dem Versuch sich zu bewegen sofort geschrien, ausgerechnet an so einem Tag liegt das Handy im Auto, weit und breit kein Mensch zu sehen, was tun???? 70 kg zum Auto tragen, ist nicht, schon bei dem Versuch ihn zu heben, fing er wieder an zu schreien :schreck:
Also anbinden und loslaufen. Das Auto stand zum Glück nur ca. 200 Meter entfernt. Ich will sagen, man kann halt in Situationen kommen, in denen es nicht anders geht.
Aber ohne Handy passiert uns nieee mehr :schreck:.

Was der Prüfer da bei euch abgezogen hat, ist wohl unter aller Sau!!
Aber ich denke, das ist nicht die Norm. Trotz dieser extremen Situation hat deine Hündin sich doch nichts zu Schulden lassen kommen, in die Leine beissen darf sie ja, eben nur nicht aggressiv nach vorne gehen.
Aber noch mal, was der gemacht hat ist, wenn es genau so war, nicht ok!

Jule69
30.07.2011, 10:53
Es las sich wie für NRW und hier ist es nicht so. ;)

Doch! Wie du weißt, wohnen wir ja auch in NRW und wie weiter oben bereits von mir geschildert, ist das auch in NRW so!

Das sehe ich auch so, mit der Einschränkung diese Situation dann auch genauso zu testen - also nicht mit Kindern, aber das "vor dem Geschäft"-Szenario.

Allerdings sollte sowas für alle Hunde (meinetwegen ab Größe X) gelten und nicht an Rassen festgemacht werden.

Ja, das das für alle Hunde ab Größe X gelten sollte, sehe ich auch so, aber.....du kannst ja daran arbeiten, die Gesetze zu ändern :D.

Bei uns wurde das so nachgestellt:
Einmal wurde an einem Zaun im Feld angebunden (rechts das Prüfungsgelände, links nichts als Feld), hier passierte dann ein Jogger mit Hund.
Einmal mussten wir in der Stadt vor einer Kirche (statt Geschäft) anbinden.

Vielleicht hatten wir Glück, aber es waren alles Dinge und Situationen die für einen Hund durchaus auszuhalten waren!

BlackCloud
30.07.2011, 11:18
Trotz dieser extremen Situation hat deine Hündin sich doch nichts zu Schulden lassen kommen, in die Leine beissen darf sie ja, eben nur nicht aggressiv nach vorne gehen.

Mag sein. Nichts desto trotz hatte ich danach eine völlig verstörte und unsichere Hündin neben mir, was mich echt wütend gemacht hat. Und das war meiner Meinung nach Ziel des Prüfers.


Aber noch mal, was der gemacht hat ist, wenn es genau so war, nicht ok!

Willst du sagen ich lüge?

Im Ernst, es war so. Ich hab genug Zeugen dafür, ich hab mich sogar beschwert, worauf man mir lediglich antwortete "es ist doch alles gut gegangen, also was wollen Sie?" :hmm:

Im Übrigen hat Peppi recht, in NRW gibt es eine zweite Chance auf Maulkorbbefreiung - nur nicht in Einzelfällen.

Hermine
30.07.2011, 12:14
Mal de dumme Frage! In Niedersachsen gibt es doch gar keinen Wesenstest mehr. Schon lange nicht. Das neue Gesetz schreibt vor, dass der Hundehalter einen Sachkundenachweis haben muss, Haftpflichtversichung, der Hund muss gechipt sein und er muss natürlich bei der Behörde steuerlich gemeldet sein. Oder habe ich da was Falsches in der Presse gelesen?

Jule69
30.07.2011, 12:23
Willst du sagen ich lüge?

Im Ernst, es war so. Ich hab genug Zeugen dafür, ich hab mich sogar beschwert, worauf man mir lediglich antwortete "es ist doch alles gut gegangen, also was wollen Sie?" :hmm:.

Nein, ich will nicht sagen das du lügst! Du würde ich mir nicht anmaßen!
Ich sage lediglich, das ich das so noch nicht erlebt habe und es, wenn es so war, unter aller Sau ist!

Im Übrigen hat Peppi recht, in NRW gibt es eine zweite Chance auf Maulkorbbefreiung - nur nicht in Einzelfällen.

:sorry: Was soll ich denn mit dieser Aussage anfangen? Es geht wohl in jeder Prüfung um den Einzelfall und wie gesagt, ich war ja dabei und hab es erlebt. Es gab keine zweite Chance :(! Das es in gewissem Rahmen eine Ermessenssache ist, steht ja nicht zur Debatte.
Aber man hat nicht grundsätzlich Anspruch auf eine zweite Chance. :lach4:

Peppi
30.07.2011, 12:38
:sorry: Was soll ich denn mit dieser Aussage anfangen? Es geht wohl in jeder Prüfung um den Einzelfall und wie gesagt, ich war ja dabei und hab es erlebt. Es gab keine zweite Chance :(! Das es in gewissem Rahmen eine Ermessenssache ist, steht ja nicht zur Debatte.
Aber man hat nicht grundsätzlich Anspruch auf eine zweite Chance. :lach4:

Frag mal bei Paul Probst nach. Zuletzt referierte er über die Möglichkeit der Wiederholung beim Soka Run 2011 in D-Dorf... Anfang Juni...:sorry:

Jule69
30.07.2011, 13:28
Frag mal bei Paul Probst nach. Zuletzt referierte er über die Möglichkeit der Wiederholung beim Soka Run 2011 in D-Dorf... Anfang Juni...:sorry:

:hmm: Kann ich leider gerade nicht aus dem Hut zaubern :sorry:.
Ich will mich auch gar nicht mit dir streiten, deshalb kann ich dir gerne die Tel.Nr. der Dame vom Vet.Amt hier geben ;). Sie ist sehr nett (will ich an dieser Stelle auch mal erwähnen), hat uns vom Sachkundenachweis, über den ganzen Behördenkram bis einschließlich WT begleitet und uns immer unterstützt :).

Sie ist sicher gerne bereit es dir zu erklären. :lach4:

Monty
30.07.2011, 14:42
Mal de dumme Frage! In Niedersachsen gibt es doch gar keinen Wesenstest mehr. Schon lange nicht. Das neue Gesetz schreibt vor, dass der Hundehalter einen Sachkundenachweis haben muss, Haftpflichtversichung, der Hund muss gechipt sein und er muss natürlich bei der Behörde steuerlich gemeldet sein. Oder habe ich da was Falsches in der Presse gelesen?


Du hast richtig gelesen, deshalb schrieb ich auch:
sind wir jetzt schon so weit, das wir diesen Blödsinn freiwillig mitmachen?

Was soll das bringen?

Dir ist schon klar, wenn du solch einen Test freiwillig machst du allen Menschen, die gegen diesen Blödsinn sind du einen lange Nase zeigst und außerdem diese hirnrissigen Gesetzte befürwortest!

Und ich bin wirklich traurig über jeden, der so etwas freiwillig mit seinen Hund macht.
Ein freiwilliger Test ist das Zugeständnis, das die Rasselisten richtig sind...statt sich gegen den Irrsinn in Deutschland bezügl. der Hunde zu wehren ...freiwillig ne...da fange ich wirklich zu spucken und stammeln an vor Unverständnis

@ Steffi...ich hoffe du bist von diesen Gedanken wieder abgekommen...

Peppi
30.07.2011, 17:06
:hmm: Kann ich leider gerade nicht aus dem Hut zaubern :sorry:.
Ich will mich auch gar nicht mit dir streiten, deshalb kann ich dir gerne die Tel.Nr. der Dame vom Vet.Amt hier geben ;). Sie ist sehr nett (will ich an dieser Stelle auch mal erwähnen), hat uns vom Sachkundenachweis, über den ganzen Behördenkram bis einschließlich WT begleitet und uns immer unterstützt :).

Sie ist sicher gerne bereit es dir zu erklären. :lach4:

Wir haben ja in dem anderen Threat auch den Fall, der behördlichen Fehlinformation, mit dem Bullmastiff. ;)

Vielleicht fragst Du sie mal nach der gesetzlichen Grundlage.

http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/index.php

:lach4:

Jule69
30.07.2011, 23:26
Wir haben ja in dem anderen Threat auch den Fall, der behördlichen Fehlinformation, mit dem Bullmastiff. ;)

Vielleicht fragst Du sie mal nach der gesetzlichen Grundlage.

:lach4:

Jaaa, genau das hatte ich bei meinem Vorschlag an dich auch im Hinterkopf!
Ich dachte du könntest dich gleich nach beidem erkundigen ;).
Was hilft es wenn ich dir dir sage, das sie gesagt hat..... du würdest doch versuchen dagegen zu halten. Also lass dich doch lieber gleich von kompetenter Stelle beraten.
In deinem Link finde ich übrigens nur den Hinweis, das man berechtigt ist die Sachkundeprüfung zu wiederholen :hmm:.
Ansonsten steht da nur, das beim Verhaltenstest im Einzelfall entschieden werden muss. was anderes habe ich ja auch nicht behauptet.
Wie gesagt, wenn du magst, ruf sie an und diskutier es mit ihr aus :D.
(ist nicht böse gemeint, einfach nur ein Vorschlag meinerseits).
Die aufgeführten Regelungen entsprechen übrigens auch dem, wie ich es erlebt habe. Der Hund darf lediglich kein übertriebenes, unangemessen aggressives Verhalten zeigen. Ansonsten darf er machen was er will, er muss nichts völlig emotionslos über sich ergehen lassen, so wie es oft behauptet wird.
Mir hatte man vorab auch eine Menge Horrorgeschichten erzählt, deswegen habe ich es mir auch erst angeguckt und dann entschieden.
Ich habe die Erfahrung gemacht, das auch hier lange nicht so heiß gegessen wie gekocht wird :sorry:. :lach4:

BlackCloud
30.07.2011, 23:54
Es ist auch eine Sache des Prüfers, ob der Wesenstest für dich und deinen Hund einfach wird oder nicht - dürfte ich ja persönlich miterleben - der Typ hat keinen Geheimnis draus gemacht, dass er Listenhunde nicht mochte :hmm:

Peppi
31.07.2011, 07:03
In dem Gesetz und den Durchführungsanweisungen (NRW!) sind die Regelungen fixiert, die für alle Bürger zu gleichen Teilen gelten.

Und es gibt kein Gesetz, dass der Test nicht wiederholt werden darf.

Da muss ich gar nicht mit irgendjemandem diskutieren. Wenn jemand was anderes behauptet, bitte um entsprechende Regelung (Quelle).

Monty
31.07.2011, 07:08
Ich sehe das genauso wie Peppi, da gibt es höchstens Aufklärungsbedarf bei den "Durchführenden". Gesetz ausdrucken und Ihnen zuschicken, basta.

Peppi
31.07.2011, 07:08
Es ist auch eine Sache des Prüfers, ob der Wesenstest für dich und deinen Hund einfach wird oder nicht - dürfte ich ja persönlich miterleben - der Typ hat keinen Geheimnis draus gemacht, dass er Listenhunde nicht mochte :hmm:

Für NRW:

(2) Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reak-tionen des Hundes, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. Die Verhaltensprüfung soll folgende Elemente (Prüfelemente) umfassen:
1. Überprüfung des Gehorsams des Hundes;
2. Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Jogger, Skater, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten;
3. Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (z.B. Auf-spannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen);
4. Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen (z.B.: Fahrradklingel; Geschrei; Trillerpfeife);
5. Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit;
6. Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden;
7. Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden.
Der Hund darf während des Prüfungsvorgangs keinen über das normale Maß hinausgehenden Reizen ausgesetzt werden, die nachvollziehbare und natürliche Abwehrreaktionen provozieren. Die Reize müssen dem Hund in angemessener Dosierung vermittelt werden, so dass überprüft werden kann, ob der Hund, ge-messen an der Reizstärke, ein der Situation nicht angemessenes Aggressions-verhalten aufweist.

Quelle: aus den Durchführungsanweisungen zum LHundG NRW, http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/index.php

Wenn die Prüfung davon stark abweicht, muss ich halt überlegen, ob ich mich der Obrigkeit beuge, oder auch mal sage: "Stop! Nicht mit mir!"

Vom letzten Schlag gibt's leider viel zu wenige...:sorry:

BlackCloud
31.07.2011, 08:21
5. Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit;
6. Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden;

Das war nicht Teil meines Wesenstestes. Auch nicht die Konfrontation mit fremden Hunden als sie angebunden war. Das war auch wohl unser Glück, sonst hätte Linda keine Maulkorbbefreiung bekommen.

Ansonsten wurde all das gemacht, was da steht. Nur eben mit extremer Provokation und starker Abneigung.

Ich hab mich übrigens beschwert - ich schrieb ja bereits, was ich als Antwort bekam ;)

Das Ganze ist über 2 Jahre her. Wer weiß, ob es diesen Prüfer noch gibt.

Jule69
31.07.2011, 12:03
In dem Gesetz und den Durchführungsanweisungen (NRW!) sind die Regelungen fixiert, die für alle Bürger zu gleichen Teilen gelten.

Und es gibt kein Gesetz, dass der Test nicht wiederholt werden darf.

Da muss ich gar nicht mit irgendjemandem diskutieren. Wenn jemand was anderes behauptet, bitte um entsprechende Regelung (Quelle).


Deine Reaktion verwundert mich überhaupt nicht, warum solltest du dich auch von offizieller Stelle belehren lassen, wo das erste Gebot doch lautet: Peppi hat immer recht.

In dieser Verordnung steht ausdrücklich, das man die Sachkundeprüfung innerhalb von 2 Monaten wiederholen darf.
Es steht aber nirgendwo, das mein ein Anrecht hat, die VP zu wiederholen :hmm:.

Wie gesagt, eine Quelle zur Erkundigung, hab ich dir ja vorgeschlagen, aber du diskutierst ja lieber hier, statt dich von einer sachverständigen Person aufklären zu lassen. Diese Dame weiß sicherlich Bescheid und kennt die Verordnungen in- und auswendig. Sie ist hier bei jeder VP dabei und das seit vielen Jahren.

Jule69
31.07.2011, 12:24
Es ist auch eine Sache des Prüfers, ob der Wesenstest für dich und deinen Hund einfach wird oder nicht - dürfte ich ja persönlich miterleben - der Typ hat keinen Geheimnis draus gemacht, dass er Listenhunde nicht mochte :hmm:


Ja, da hast du wohl recht. A*****löcher gibt es wohl leider überall.
Diesbezüglich habe ich hier wirklich großes Glück. Besagte Dame, deren Urteil letzten Endes ja mit ausschlaggebend war, war richtig angetan von meinen Dicken :ok: und sie hat mir von Anfang an Mut gemacht.

Aber um noch mal zum Anfang dieses Themas zurück zu kommen. Freiwillig bzw. nur um was in der Hand zu haben, würde ich diesen Test auch nicht machen.
Mir war aber an der Maulkorb- und Leinenbefreiung gelegen :).

Peppi
31.07.2011, 15:37
Deine Reaktion verwundert mich überhaupt nicht, warum solltest du dich auch von offizieller Stelle belehren lassen, wo das erste Gebot doch lautet: Peppi hat immer recht.

In dieser Verordnung steht ausdrücklich, das man die Sachkundeprüfung innerhalb von 2 Monaten wiederholen darf.
Es steht aber nirgendwo, das mein ein Anrecht hat, die VP zu wiederholen :hmm:.

:kiss:


Zu heiss gebadet?

Offenkundig hast Du doch viel eher das von Dir zitierte Problem.

Gruss an die Göttin vom Amt :lach4:

Jule69
31.07.2011, 15:55
Ups, auf die zarten Füße getrampelt und dabei auch noch das Ego erwischt? :sorry: ich hätte ja wissen müssen, das du das nicht verträgst, hab ich ja hier in anderen Themen schon des öfteren erlebt :lach4:.

EmJoPu
31.07.2011, 17:26
Du hast richtig gelesen, deshalb schrieb ich auch:
sind wir jetzt schon so weit, das wir diesen Blödsinn freiwillig mitmachen?

Was soll das bringen?

Dir ist schon klar, wenn du solch einen Test freiwillig machst du allen Menschen, die gegen diesen Blödsinn sind du einen lange Nase zeigst und außerdem diese hirnrissigen Gesetzte befürwortest!

Und ich bin wirklich traurig über jeden, der so etwas freiwillig mit seinen Hund macht.
Ein freiwilliger Test ist das Zugeständnis, das die Rasselisten richtig sind...statt sich gegen den Irrsinn in Deutschland bezügl. der Hunde zu wehren ...freiwillig ne...da fange ich wirklich zu spucken und stammeln an vor Unverständnis

@ Steffi...ich hoffe du bist von diesen Gedanken wieder abgekommen...

Da habe ich ja ein Thema von Zaun gebrochen :) War einfach etwas vorschnell, gerade weil es auch in Niedersachsen keine Pflicht ist und ich daher mich noch nie mit sowas auseinander gesetzt habe.
Ich bin aber auch nun eindeutig überzeugt, dass ich den nicht machen werde!!!

Peppi
31.07.2011, 18:51
Ups, auf die zarten Füße getrampelt und dabei auch noch das Ego erwischt? :sorry: ich hätte ja wissen müssen, das du das nicht verträgst, hab ich ja hier in anderen Themen schon des öfteren erlebt :lach4:.

:D Stimmenfang? Schutz der Gruppe? ;)

http://www.abendblatt.de/hamburg/article352389/Sugar-War-dieser-Wesenstest-manipuliert.html

Jule69
31.07.2011, 23:33
:D Stimmenfang? Schutz der Gruppe? ;)


:35: wozu, stehen hier irgendwelche Wahlen an :D?

Grazi
01.08.2011, 05:05
In dem Gesetz und den Durchführungsanweisungen (NRW!) sind die Regelungen fixiert, die für alle Bürger zu gleichen Teilen gelten.
Und es gibt kein Gesetz, dass der Test nicht wiederholt werden darf. Stimmt genau!

Jule... es ist gesetzlich explizit nicht verboten, den Test zu wiederholen. Jeder Ordnungsbeamte, der in NRW etwas anderes behauptet, irrt sich oder gibt bewusst Fehlinformationen weiter. Da gibt es schlicht und ergreifend nichts daran zu piddeln.

Sollte eine bestimmtes OA darauf bestehen, dass der WT lediglich ein Mal absolviert werden darf, sollte man sich - falls beim eigenen Hund aus welchen Gründen auch immer ein Wiederholungsbedarf besteht - Rechtsbeistand einholen und gegebenenfalls klagen.

Es wäre noch schöner, wenn sich das Amt auf §5 Absatz 3.4 der Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW) berufen dürfte...
Soweit Anhaltspunkte vorliegen, die zwischenzeitlich eine andere Beurteilung des Verhaltens des Hundes nahelegen, hat die Halterin oder der Halter auf Verlangen der zuständigen Ordnungsbehörde die erfolgreiche Wiederholung der Verhaltensprüfung nachzuweisen
... und dem Halter seinerseits bei Vorliegen ebensolcher Anhaltspunkte nicht dasselbe Recht zustünde.

Grüßlies, Grazi

Monty
01.08.2011, 07:05
Da habe ich ja ein Thema von Zaun gebrochen :) War einfach etwas vorschnell, gerade weil es auch in Niedersachsen keine Pflicht ist und ich daher mich noch nie mit sowas auseinander gesetzt habe.
Ich bin aber auch nun eindeutig überzeugt, dass ich den nicht machen werde!!!

Ist doch ok mal zu fragen oder darüber nach zudenken, Du hast doch schon zu Beginn des Themas geschrieben das die Alternative Hundeführerschein des VDH für euch interessant ist ;)

Peppi
01.08.2011, 09:07
Danke, Frau Grazi! :ok:

Jule69
01.08.2011, 13:07
@ Grazi, auch wenn ich dein Wissen und deine Kompetenz nicht in Frage stellen möchte, bin ich diesmal dennoch nicht von der Richtigkeit dieser Aussage überzeugt :sorry:.
Es mag richtig sein, das es kein Gestez gibt, das eine Wiederholung verbietet, aber m.E. nach gibt es eben auch kein Gesetz, welches einem dieses Recht zuspricht (wie z.B.bei der Sachkundeprüfung).
Demnach bleibt es wohl Ermessenssache der zuständigen Behörde/Kommune.

Mir wäre es auf jeden Fall zu heikel, irgendjemandem zu raten, geh mal hin und versuch dein Glück, wenn es diesmal nicht klappt, dann halt das nächste Mal.
Wird der Hund dann doch negativ bewertet und das Recht auf Wiederholung verweigert, hilft dem Hund auch die Klage nicht. Mir wäre das Risiko zu groß :(.


Vielleicht bringt ja dieser Paragraph ein wenig Licht ins Dunkel

15.2 § 15 Abs. 2 regelt das Verhältnis kommunaler Vorschriften zum LHundG und zu den aufgrund des LHundG erlassenen Verordnungen. In zahlreichen nordrhein-westfälischen Kommunen gelten örtliche ordnungsbehördliche Verordnungen oder Satzungen, die Regelungen zum Halten von Hunden aller Art im Gemeindegebiet enthalten. Die kommunalen ordnungsbehördlichen Rechtsvorschriften sollen ihre Geltung auch nach Inkrafttreten des Gesetzes behalten soweit sie nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen stehen.
Es bleibt den Kommunen unbenommen, auch künftig generelle Regelungen über das Halten von Hunden zu treffen, die den örtlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst sind und beispielsweise die jeweilige Bevölkerungszahl, die Bevölkerungsdichte sowie die Gesamtzahl von Hunden und den verfügbaren Freiraum berücksichtigen. Mit den Anleingeboten des § 2 Abs. 2 und § 11 Abs. 6 führt das LHundG NRW insoweit lediglich eine landesweite, in allen Städten und Gemeinden geltende Mindestpflicht ein.
Eine behördliche Entscheidung nach § 5 Abs. 3 über die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht des § 5 Abs. 2 befreit nicht von bestehenden Anlein- und Maulkorbpflichten in kommunalen Vorschriften. Darauf ist in der Entscheidung über die Befreiung hinzuweisen

Wie gesagt, ich will dir gar nicht unbedingt widersprechen, ich lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen. :sorry:

Peppi
01.08.2011, 13:17
Wow, Du kannst ja auch sachlich antworten! :kicher:


:ok:

Jule69
01.08.2011, 13:32
Wow, Du kannst ja auch sachlich antworten! :kicher:


:ok:

Aus deinem Mund betrachte ich das einfach mal als Kompliment :king:.

Du weißt doch sicherlich: wie man in den Wald hineinruft........:lach3:

Peppi
01.08.2011, 13:37
Ich wusste es war ne Ausnahme! :kicher:

Grazi
02.08.2011, 06:23
Es mag richtig sein, das es kein Gestez gibt, das eine Wiederholung verbietet, aber m.E. nach gibt es eben auch kein Gesetz, welches einem dieses Recht zuspricht (wie z.B.bei der Sachkundeprüfung). Stimmt....

Mir wäre es auf jeden Fall zu heikel, irgendjemandem zu raten, geh mal hin und versuch dein Glück, wenn es diesmal nicht klappt, dann halt das nächste Mal. ...das hat aber auch niemand getan!

Grundsätzlich sollte man mit einem Hund erst zum WT antreten,wenn man sich ziemlich sicher ist, dass er ihn bestehen wird. Es sei denn, man hat keine andere Wahl und der Prüfungstermin ist behördlich festgelegt (wobei man auch hier gegebenenfalls einen Aufschub erwirken kann).

Läuft der WT jedoch nicht wie gewünscht, sollte man sich damit nicht einfach so abfinden!

Wird der Hund dann doch negativ bewertet und das Recht auf Wiederholung verweigert, hilft dem Hund auch die Klage nicht. Auf dem Klageweg kann man durchaus eine Wiederholung des WTs erzielen...und letztendlich dem Hund damit helfen.

Grüßlies, Grazi

BlackCloud
02.08.2011, 07:21
Es sei denn, man hat keine andere Wahl und der Prüfungstermin ist behördlich festgelegt

War bei mir so. Linda zog am 9.1.2009 bei mir ein und am 12.1. hatten wir den Wesenstest - wir hatten laaaange Zeit um dafür zu trainieren :hmm: :09: *Achtung Ironie*

Peppi
02.08.2011, 09:24
Stimmt....

...das hat aber auch niemand getan!

Grundsätzlich sollte man mit einem Hund erst zum WT antreten,wenn man sich ziemlich sicher ist, dass er ihn bestehen wird. Es sei denn, man hat keine andere Wahl und der Prüfungstermin ist behördlich festgelegt (wobei man auch hier gegebenenfalls einen Aufschub erwirken kann).

Läuft der WT jedoch nicht wie gewünscht, sollte man sich damit nicht einfach so abfinden!

Auf dem Klageweg kann man durchaus eine Wiederholung des WTs erzielen...und letztendlich dem Hund damit helfen.

Grüßlies, Grazi

Richtig. Meines Wissens ist das in NRW aber gar nicht nötig, weil man allenfalls eine "Sperrfrist" von einigen Monaten bekommt.

Und meine Erfahrung ist sogar so, dass sich die Behörden eher Zeit lassen mit dem Termin, wegen der Sache mit der Pupertät. In Gelsenkirchen MUSS man den Test z.B. wiederholen, wenn der 1. Test unter 2 Jahren stattgefunden hat. Das wird auch vom geposteten gesetz so gedeckelt, wie die generelle Möglichkeit für Kommunen, eine Wiederholung nach X-Jahren zu fordern.

Wir mussten sogar warten, bis genug Prüflinge angemeldet waren.

So heiss wie im Jahre 2000 ist das ganze Thema in NRW nicht mehr und wir hatten Null Probleme mit irgendwelchen Behörden - eher im Gegentum.

Jule69
02.08.2011, 16:18
Stimmt....

...das hat aber auch niemand getan!

Das habe ich auch nicht behauptet. Hier wurde aber die Fehlinformation gegeben, man hätte ein grundsätzliches Recht auf Wiederholung.
Dies könnte für mein Empfinden einfach jemanden dazu veranlassen leichtfertig (und ohne besondere Veranlassung), nur um was in der Hand zu haben, voreilig teilzunehmen.
Das war ja der Beginn dieses Themas.

Grundsätzlich sollte man mit einem Hund erst zum WT antreten,wenn man sich ziemlich sicher ist, dass er ihn bestehen wird.

Genau darum geht es mir ;).

Läuft der WT jedoch nicht wie gewünscht, sollte man sich damit nicht einfach so abfinden!

Auf dem Klageweg kann man durchaus eine Wiederholung des WTs erzielen...und letztendlich dem Hund damit helfen.!

In dem Fall würde ich selbstverständlich auch klagen!!!

Mir ging es auch nur darum, sich und seinen Hund nicht unnötig und leichtfertig in diese Situation zu bringen!




Und meine Erfahrung ist sogar so, dass sich die Behörden eher Zeit lassen mit dem Termin, wegen der Sache mit der Pupertät. In Gelsenkirchen MUSS man den Test z.B. wiederholen, wenn der 1. Test unter 2 Jahren stattgefunden hat. Das wird auch vom geposteten gesetz so gedeckelt, wie die generelle Möglichkeit für Kommunen, eine Wiederholung nach X-Jahren zu fordern..

Das hat auch zu keiner Zeit irgenjemand in Abrede gestellt.
Die Kommunen haben das Recht, in bestimmten Fällen, eine Wiederholung zu fordern.
Aber leider der HH nicht.


Wir mussten sogar warten, bis genug Prüflinge angemeldet waren...

Wir auch, aber was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?
Uns war zu keiner Zeit ein Termin gesetzt, wir sollten den Zeitpunkt wählen, wenn wir der Meinung sind, der Hund ist soweit!
Wenn nicht die nächste Prüfung, dann halt die nächste.
Womit wir ja wieder bei meinem ursprünlichen Anliegen wären ;).


So heiss wie im Jahre 2000 ist das ganze Thema in NRW nicht mehr und wir hatten Null Probleme mit irgendwelchen Behörden - eher im Gegentum.

Schön das wir mal einer Meinung sind, genau das hab ich gepostet :D.

Peppi
02.08.2011, 16:28
Das habe ich auch nicht behauptet. Hier wurde aber die Fehlinformation gegeben, man hätte ein grundsätzliches Recht auf Wiederholung.

Das hat man auch, also ist es keine Fehlinformtion. Wie z.B. Nasebohren. Auch wenn es kein explicites Gesetz gibt, dass Nasebohren erlaubt, ist es nicht verboten.

Was verstehst Du denn genau nicht?

Dies könnte für mein Empfinden einfach jemanden dazu veranlassen leichtfertig (und ohne besondere Veranlassung), nur um was in der Hand zu haben, voreilig teilzunehmen.
Das war ja der Beginn dieses Themas.

Wenn jemand selektiv, bzw. falsch interpretierend liesst, ist das doch eher der Fehler des Lesenden, oder nicht?