NRW: Die ausführliche Stellungnahme nach 5 Jahren...

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Markus
06.06.2011, 17:27
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „NRW: Die ausführliche Stellungnahme nach 5 Jahren...” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Peppi
06.06.2011, 17:27
Ist zwar schon älter, aber ich hab das in der Form noch nicht gelesen...

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV14-2232.pdf

krass...:(

Nadine
06.06.2011, 17:37
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Doc_S
06.06.2011, 17:37
"Daneben gibt es die Kategorie der „großen Hunde“ (§ 11 Abs. 1
LHundG NRW; sog. 20/40er Hunde). Hier sind z.B. Hunde der Rassen
Dobermann und Schäferhund, die in den Beißstatistiken häufig genannt
werden, eingeordnet, sowie weitere Hunde aus der ehemaligen
Anlage 2 zur LHV NRW, die nicht mehr über die Rassenzugehörigkeit
erfasst werden. Für die Haltung solcher Hunde ist eine „feste Hand“
erforderlich und es ist die Sachkunde zum Umgang nachzuweisen.
Auch dürfen diese Hunde nur von Personen gehalten werden, die zuverlässig
sind.Letztlich enthält das LHundG NRW bestimmte Grundpflichten für alle
Hundehalter. Dazu zählt z.B. die Pflicht, Hunde so zu halten und zu
führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von
Menschen oder Tieren ausgeht. Das Gesetz bestimmt eine generelle
Anleinpflicht in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem
Publikumsverkehr sowie ein Verbot der Aggressionsausbildung
und -züchtung.
Verstöße gegen die Halterpflichten können empfindlich geahndet werden.
Das LHundG NRW ermöglicht es, einen Bußgeldrahmen von bis
zu 100.000 Euro auszuschöpfen und bestimmte schwere Verstöße ggf.
auch strafrechtlich zu ahnden."
Zitat von Seite 5, http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV14-2232.pdf

Wie ist das zu verstehen? Bzw. wie wird das getracked? Gibt es da ein 0815- Monitoring?

AlHambra
06.06.2011, 17:49
Im Fazit die Feststellung, dass Herdenschutzhunde ebenso "Gefährlich" seien, aber nicht gelistet sind, weil sie ja von einer "gewissen Klientel" gemieden werden, da der typische Soka ja leichter zu manipulieren ist.... :(

Grazi
06.06.2011, 18:35
Uff... das muss ich erst mal verdauen... :(

Grüßlies, Grazi