Tierarztkosten steuerlich absetzbar - hääää??

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Markus
03.05.2011, 09:46
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Tierarztkosten steuerlich absetzbar - hääää??” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Faltendackelfrauchen
03.05.2011, 09:46
Hallo zusammen,

gestern hat mir die Sparkassentante erzählt, dass im neuen Heft Stiftung Warentest von einem Fall berichtet wird, da hat ein Hundehalter geklagt, weil er die Tierarztkosten steuerlich absetzen wollte. Er argumentierte, dass Hunde Sachen sind und ebenso die "Reperaturkosten" absetzbar sein müssten, wie bei den anderen Reperaturkosten einer Wohnung. Er hat angeblich gewonnen.

Hat jemand von Euch davon gehört?? Ich bin ja steuertechnisch ne Null und weiß gar nicht den Fachbegriff für diese absetzbaren Kosten . Im genannten Heft habe ich den Artikel nicht gefunden und die gute Sparkassentante hat auf meine entsprechende Rückfrage per mail noch nicht geantwortet.....

Also es geht um "Privat"-Hunde, nicht um Dienst- oder Wachhunde.

Nadine
03.05.2011, 09:57
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
shaun_the_leprechaun
03.05.2011, 09:57
das wäre ja auch interessant zu wissen, finde es zwar ansich schändlich hunde als sachen zu bezeichnen, aber wenn man so was von der steuer zurückkriegt dann würd ich sagen ist es legitim!
wäre ja wirklich interessant zu wissen... hab aber auch noch von keinem jäger, schäfer, ect. gehört der seine ta-kosten von der steuer abgesetzt hätte...

Isis78
03.05.2011, 10:10
Soviel ich weiß, gilt diese Regelung nur für Diensthunde und dergleichen.
Es gibt einige Kollegen die vor den zuständigen Ordnungsämtern und Finanzämtern widerspruch eingelegt haben, um die Anschaffung, Hundesteuern und Tierarztkosten
genauso steuerlich geltend machen zu können wie andere Anschaffungen.

Ob das von Erfolg gekrönt ist, kann ich Dir noch nicht sagen, weil es jetzt durch die einzelnen Instanzen geht und jedes Amt unterschiedlich darauf reagiert

Faltendackelfrauchen
03.05.2011, 10:16
Wie geschrieben, hier in dem Artikel von Stiftung Warentest geht es NICHT um Dienst- und Wachhunde. Und es ist der gleiche Bereich in der Steuererklärung, in denen man Renovierungs- und Reperaturkosten absetzen kann. Bloß ich finde diesen doofen Artikel nicht!

Isis78
03.05.2011, 10:20
Jup, das habe ich schon verstanden.
Mir ging es darum, dass Hundeverhaltenstherapeuten und Hundetrainer vor den zuständigen Finanzämtern dafür kämpfen, dass für ihre Hunde dieselben Richtlinien gelten wie für Dienst- und Wachhunde!

Peppi
03.05.2011, 11:38
Das kann eigentlich nur Blödsinn sein.

Man zahlt "Steuern" für "Einnahmen aus XY". Selbständiger Arbeit, nicht selbstständiger Arbeit, Vermietung, Verpachtung, etc., etc.


Wenn diesen Einnahmen jetzt Ausgaben gegenüber stehen, darf man die auch geltend machen. Also ein Vertreter der von Ort zu Ort reisen muss, die Reisekosten.

Die müssen aber eben auch in irgendeinem Zusammenhang mit den Einkünften stehen - sprich Hund muss Mittel zu den Einnahmen sein, oder in irgendeinem Zusammenhang zu diesen stehen. Und das man dem FinAmt gegenüber "glaubhaft" machen!

bobbie
03.05.2011, 15:49
Wir können Betty voll absetzen, da Betty in unserem Firmengelände als "Wachhund" tätig ist.

Unser FA akzeptiert seit Einzug von Betty alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Hund entstehen, also auch Futterkosten, Hundeschule, Hundesteuer, Hunderversicherungen und selbstverständlich auch die TA-kosten.

Die Wachhund-Story muss allerdings nachweisbar, glaubhaft und plausibel sein. Dies war bei uns der Fall.

Sollte also von Euch jemand selbständig sein und es sind Wertgegenstände/Materialien zu bewachen und zu schützen, auf jeden Fall beim zuständigen FA probieren. Funzt natürlich nicht bei nem Yorkie :kicher:

VG Angie

Peppi
03.05.2011, 16:14
Sollte also von Euch jemand selbständig sein und es sind Wertgegenstände/Materialien zu bewachen und zu schützen, auf jeden Fall beim zuständigen FA probieren. Funzt natürlich nicht bei nem Yorkie :kicher:
VG Angie

Richtig. Das ist sogar ein Grund, sich in NRW einen Liste 1 Hund zuzulegen - also Welpe vom Züchter!

Wie Waldi
03.05.2011, 16:52
Die Tierarztkosten für Deinen Sofahund kannst Du nicht absetzen. Die Stelle, die Du meinst (Reparaturen etc.), sind die sog. außergewöhnlichen Belastungen. Darunter fallen aber keine Kosten für private Haustiere. M.W.

Wie Waldi
03.05.2011, 16:56
Richtig. Das ist sogar ein Grund, sich in NRW einen Liste 1 Hund zuzulegen - also Welpe vom Züchter!

Ernsthaft?
Wieso wird denn nicht argumentiert, dass ein Liste 2-Hund oder ein ungelisteter eben dieselbe "Arbeit" leisten kann?

Ich sehe hier jedenfalls kein begründetes Intertesse...

bobbie
03.05.2011, 16:58
Noch ganz vergessen.:sorry:

Das FA macht irgendwann mal ne Stichprobe. Also ganz wichtig, der Hund sollte IMMER auf dem zu bewachenden Gelände/Gebäude sein, also am abend bzw. in der früh nicht im kuscheligen Bett des Privathauses schnarchen (wenn der Finanzbeamte vor der Tür steht).;) (außer man ist gewerblicher Schmuckhändler und hat die Pretiosen auch zu Hause:))

Optimal, wie bei uns, ist, wenn das Privathaus sich auf dem zu bewachenden Firmengelände befindet.

VG Angie

Peppi
04.05.2011, 09:54
Ernsthaft?
Wieso wird denn nicht argumentiert, dass ein Liste 2-Hund oder ein ungelisteter eben dieselbe "Arbeit" leisten kann?

Ich sehe hier jedenfalls kein begründetes Intertesse...

Ich hab das mal irgendwo genau in diesem Zusammenhang gelesen, dass zum Beispiel ein "Juwelier" ein begründetes Interesse an solch einem Wachhund haben könnte...

Die Argumenation, dass man auch einen Liste zwei Hund verwenden könnte, kenn ich nicht, kann ich mir im Rassisten-Deutschland aber gut vorstellen. ;)

Faltendackelfrauchen
13.05.2011, 12:06
guckt mal da!

http://www.steuerberatung-knaak.de/index.php?page=aktuelles

dort der Absatz:

"Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Haustieren
Vom: 09.03.2011

Seit 2003 können haushaltsnahe Dienstleistungen zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer führen. Je nach Art der Dienstleistung ergeben sich unterschiedliche Absetzungsmöglichkeiten (§ 35 a EStG). In einem Verfahren vor dem Finanzgericht Münster hat ein Steuerbürger Aufwendungen für die Betreuung seines Haustieres geltend gemacht. Zu einem Urteil kam es nicht, weil das Finanzamt dem Kläger zustimmte. Unter Hinweis auf das Anwendungsschreiben des BMF v. 15.02.10 (BStBl. I S. 140) könnte eine steuerliche Berücksichtigung folgender Kosten möglich sein:

* Tierbetreuungskosten
* Tierpflegekosten
* Tierarztkosten für die Versorgung im Haushalt
Voraussetzung für eine Steuerermäßigung ist das Vorliegen einer entsprechenden Rechnung des Dienstleisters/Arztes und deren Bezahlung per Überweisung."

Voraussetzung für Anerkennung ist, dass die Behandlung Zuhause stattfindet! Aber immerhin!

leavinblues
18.05.2011, 12:52
Hund muß eine Schutzhundausbildung haben und es muß ein begründetes Interesse vorherrschen ( Einbruch auf dem Firmengelände oder Gebäude) nur der Verdacht allein genügt nicht. (Abweisung durch FA nach meiner Eingabe):lach4:

leavinblues
18.05.2011, 12:53
Dann wären aber alle Kosten, Futter, TA,Steuer usw. steuerlich anrechenbar.:ok:

deisterschreck
01.08.2011, 22:01
ja, da gibt es einen vergleich. es geht aber darum, dass der tierarzt nach hause kommt. http://www.finblog.de/2011/05/06/der-tierarzt-als-haushaltsnahe-dienstleistung/
schade, hatte auch gedacht, man könnte da was machen