Mit DC in den Urlaub nach Bayern?

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Markus
26.02.2011, 08:30
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Mit DC in den Urlaub nach Bayern?” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Bea
26.02.2011, 08:30
Hallo Ihr Lieben! Ich habe mal eine ganz banale Frage. Was müssen wir beachten, wenn wir nächste Woche nach Bayern fahren wollen? Unser Portos ist jetzt 19 Monate alt und bei uns in NRW ist er nicht auf der Liste. In Bayern ist der DC aber in Kategorie 2 eingestuft. Ich bedanke mich jetzt schon mal bei Euch.
L.G.Bea

Nadine
26.02.2011, 09:56
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
cane de presa
26.02.2011, 09:56
Eigendlich nur auf Anleinpflicht achten.Und darf nur vom Halter geführt werden...
Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.......

Punkt Nr.6
http://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/18614

Ach: Wenn jemand explizit nach der rasse fragt, sag Tiroler Dogge und du wirst keine probleme haben ;).

Bea
28.02.2011, 15:09
Vielen Dank für die Information. Gruß Bea

Monty
28.02.2011, 16:37
Steckt den Personalausweis ein - das ist hilfreich, wenn euch wirklich jemand anhalten sollte (was ich aber nicht glaube) um nachzuweisen, das ihr nicht in Bayern wohnt (ergo kein Negativzeugnis braucht)