Schadenersatzansprüche

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Markus
23.12.2005, 13:21
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Schadenersatzansprüche” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

zantoboy
23.12.2005, 13:21
Kennt sich jemand damit aus? Nicht nur unsere Caty ist gestorben, sondern mindestens noch 2 Geschwister von ihr (gleiche Erkrankung). Wollen jetzt eine Sammelklage machen. Hat jemand Tips von Euch?

Nadine
23.12.2005, 13:38
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
morpheus
23.12.2005, 13:38
Sucht Euch einen versierten Anwalt, der selbst Hundehalter ist. Der Streitwert ist nicht sonderlich hoch (Anschaffungskosten plus Tierartkosten), euer immaterieller Schaden wird euch wohl nicht ersetzt werden. Klingt jetzt vielleicht hart, aber der RA verdient an einem Verkehrsunfall mehr. Wählt deshalb sorgfältig aus und instruiert ihn auch dahingehend, ob sich so etwas in Zukunft verhindern läßt. Dann sollte er aber auch im Verwaltungsrecht fit sein.

Anne
23.12.2005, 13:46
Ob der RA selbst Hundehalter ist oder nicht,halte ich für nebensächlich.
Wichtig ist,es muß ein erstklassiger RA mit Schwerpunkt Vertrags/Verwaltungsrecht sein.Was nützt einem ein RA mit Hund, wenn er fachlich miserabel ist.Ihr könnt bei der Anwaltskammer nachfragen, oder im KGS-Forum.

morpheus
23.12.2005, 14:15
Dann würde ich zu einem erstklassigen Anwalt raten, der selbst Hundehalter ist.:)

Aber im Ernst, viel ist daran nicht zu verdienen und eventuell ist ein etwas höherer Arbeitseinsatz nötig.

Ich hab denn Tipp nur deshalb gegeben, weil ich juristisch nicht völlig unbedarft bin und ich im Bekanntenkreis schon haarsträubende Fälle im Zusammenhang mit Prozessen dieser Art erlebt habe.

Rocky
23.12.2005, 15:56
.... Recht zu kriegen sind zwei paar Schuhe und die können verdammt hart drücken!

Hallo

Wenn ich dir/euch einen Tipp geben darf dann schlaft noch ein paar mal gut und lange darüber. Überlegt es euch sehr gut was euch so ein Verfahren bringt. Die berechtigte Trauer und Wut über den Verlust eurer Caty sollte euch nicht dazu bringen möglicherweise etwas zu tun, was euch nachher nur noch mehr zu schaffen machen könnte! Denkt über folgende Punkte nach! Schadenersatz? Könnt ihr vergessen, der Aufwand ist den Ertrag nicht wert. Ein Zuchtverbot? Verdammt schwierig durchzusetzen. Gemeinsam mit anderen Betroffenen eine Art von Rache am Züchter nehmen? Prüfe gut wer sich bindet.

Ausserdem, ein Gerichtsfall, gerade mit einer Sammelklage verbunden ist aufreibend und kann ganz schön ins Geld (Gutachten usw) gehen! Dazu kommt wie erwähnt "Recht zu haben ....."

Prüft unbedingt vorher andere Wege. Beispielsweise mit der Zuchtaufsicht.

Freundliche Grüsse
Beat

Scotty
23.12.2005, 17:40
Würde den *** mal benachrichtigen. Sicher können die dir auch weiterhelfen.

Anne
23.12.2005, 18:30
Warum wird hier den geschädigten Welpenkäufern immer von einer Klage abgeraten?Leute,wie diese "Züchter",kann man nur über den Geldbeutel bekommen.Werden sie verdonnert zu zahlen,tuts weh,und das richtig.Die Chancen diesen Prozeß zu gewinnen sind erstklassig.
Ein Beispiel.
Vor ca. 15 Jahren hat ein Bekannter von uns einen FB-Züchter verklagt. Der gekaufte Welpe hatte schlimmste Demodikose und mußte mit knapp 5 Monaten eingeschläfert werden.Damals gab es noch kein "Gewährleistungsrecht",er hatte einen Vertrag mit Haftungsausschluß unterschrieben.Gerichtsstand war in Hessen,d.h.,er brauchte zwei Anwälte.
Das ganze Prozedere dauerte zwar knapp 2 Jahre,er gewann den Prozeß.
Der Züchter mußte neben dem Kaufpreis,alle TA,Fahrt,Telefon,Futterkosten bezahlen,zuzüglich Zinsen versteht sich.Das wichtigste an diesem Prozeßausgang war, mit dieser Hündin wurde nie wieder gezüchtet!

Sucht euch einen erstklassigen RA für Verwaltungsrecht ,der einen oder mehrere eigene Hunde :lach2: hat und legt los. Wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt braucht ihr euch über die Kosten keine Gedanken machen.
Knallt diesen "Züchtern" gemeinsam einen vor den Latz.

Urs
23.12.2005, 19:11
Schadensersatz des Welpenkäufers bei körperlichem Defekt des Hundes - Urteil
des Bundesgerichtshofs vom 22.06.2005 (BGH NJW 2005,2852 ff.)
Gut drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 01.
01.2002 hatte sich nunmehr der BGH in einem Revisionsverfahren u.a. mit der Frage zu befassen,
ob und ggfls. unter welchen Voraussetzungen ein Hundezüchter Schadensersatz in
Gestalt von Tierarzt- und Operationskosten für mögliche genetische Fehler eines Hundes zu
leisten hat.
Auslöser des Prozesses war eine etwa vier Monate nach Übergabe des Welpen tierärztlich
diagnostizierte Fehlstellung des Sprunggelenks der rechten Hintergliedmaße, die zu einer
übermäßigen 0-Beinigkeit führte. Der Züchter bot die Rücknahme des Hundes gegen Kaufpreiserstattung
bzw. eine Minderung desselben an, der Käufer verlangte indes Schadensersatz
insbesondere für die Operationskosten sowie die Übernahme der weiteren Kosten, welche
im Hinblick auf die zu Lebzeiten des Hundes weiter erforderlichen Behandlungsmaßnahmen
anfallen. Das Landgericht Oldenburg hat dem Welpenkäufer in der Berufungsinstanz
diese Ansprüche noch mit der Begründung zuerkannt! der Hundezüchter sei Unternehmer
und damit gelange die Beweislastregelung des Verbrauchsgüterkaufs (5 476 BGB) zur Anwendung,
welcher zufolge innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe das Vorliegen
des Sachmangels vermutet werde. Diesen Mangel habe der Verkäufer auch zu vertreten, da
er als Züchter für eventuelle genetische Fehler des Hundes einzustehen habe.
Diese Auffassung teilte der BGH nicht. Nach seiner Ansicht hat ein Züchter nicht schlechthin
für eventuelle genetische Fehler eines Hundes einzustehen. Vielmehr soll ein Züchter, der
eine Garantie für eine bestimmte Entwicklung des Tieres nicht übernommen hat, dessen anlagebedingte
Fehlentwicklung im wesentlichen nur dann zu vertreten haben, wenn er für die
genetischen Ursachen der Fehlentwicklung deshalb die Verantwortung zu tragen hat, weil er
bei der Zucht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und damit zumindest
fahrlässig gehandelt hat.
Im zu entscheidenden Sachverhalt sah der BGH keinen derartigen Fahrlässigkeitsschuldvorwurf,
da nichts dafür ersichtlich war, daß der Züchter seine Zucht entgegen den dafür geltenden,
auf Wissenschaft und Erfahrung beruhenden züchterischen Grundsätzen betreibt.
Vielmehr züchtet dieser seit über 30 Jahren national und international erfolgreich, war selbst
Zuchtwart und auch die übrigen Welpen des Wurfs wiesen keinen entsprechenden Mangel
auf. Zum Zeitpunkt der Übergabe des Welpen war daher für ihn nicht erkennbar, daß das
Tier eine genetische Fehlentwicklung aufwies. Im Ergebnis scheiterten folglich sämtliche
denkbaren Schadensersatzansprüche des Käufers daran, daß dem Züchter keine von ihm zu
vertretende Pflichtverletzung bei der Zucht vorgewoifen werden konnte. Der Käufer hätte
allerdings - ohne daß es auf eine entsprechende Pflichtverletzung angekommen wäre - vom
Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern können. Dies hat er allerdings abgelehnt.
Leider hat der BGH die für viele Züchter bedeutsame Frage, ab welchem Umfang ihrer Tätigkeit
sie als Unternehmer anzusehen und damit die strengeren Regeln des Verbrauchsgüterkaufs
(@ 474 ff. BGB) anzuwenden sind, nicht beantwortet. Das Landgericht Oldenburg ist
in der Vorinstanz jedenfalls davon ausgegangen, daß bei 50 verkauften Welpen pro Jahr von
unternehmerischem Handeln auszugehen sei. Diese Auffassung dürfte im Hinblick darauf,
daß auch der Kleingewerbetreibende als Unternehmer anzusehen und eine Gewinnerzielungsabsicht
nicht erforderlich ist, zutreffend sein. Auf der anderen Seite dürfte in Anlehnung
an den Begriff des gewerbsmäßigen Züchters nach dem TierSchG (vgl. Ziff. 12.2.1.5.1 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz) wohl noch kein Unternehmer sein,
wer ,,nurn zwei Zuchthündinnen oder zwei Würfe pro Jahr hat. Schwer vorhersehbar bleibt
prinzipiell alles, was über diese Grenzen hinausgeht, so daß eine Aussage des BGH wünschenswert
gewesen wäre.
Sofern es letztlich die Frage anbelangt, welche Mängel ein Züchter im Rahmen des Schadensersatzes
zu vertreten hat, kann jedenfalls grob festgehalten werden, da8 ein Züchter,
der sich an die geltenden, auf Wissenschaft und Erfahrung beruhenden züchterischen Grundsätze
hält, jedenfalls nichts falsch macht. Diese Vorgabe dürfte eigentlich eine Selbstverständlichkeit
sein.

morpheus
23.12.2005, 19:39
Hallo Urs,

ich denke, der von dir zitierte Fall ist nicht auf Caty übertragbar. Die Argumentation des BGH, dass ein Züchter nicht in jedem Fall für spätere Fehlentwicklungen des Hundes haftbar gemacht werden kann, erscheint mit durchaus nachvollziehbar. Im deutschen Schadensersatzrecht spielt der Begriff Schuld eine elementare Rolle. Kurz gesagt handelt derjenige zumindest fahrlässig, der die im Verkehr notwendige Sorgfalt außer Acht läßt. Und ohne den Fall hier genauer zu kennen (Kaufvertrag, zugesichert Impfungen, alter des Hundes), hat der "Züchter" möglicherweise gewisse Sorgfaltspflichten verletzt.

Ich persönlich würde die Sache nicht auf sich beruhen lassen, selbst wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte.

Mela
23.12.2005, 20:52
Sehr heikles Thema, ich habe auch schon geklagt und auch gewonnen....aber nochmal würde ich es nicht machen.....man sollte sich doch auch irgendwie anders einigen können...oder ?!?!!

Rocky
23.12.2005, 21:29
.... alle mit allem sofort zum Kadi rennen!

Hallo zusammen

Davon lebt eine ganze Industrie (Rechschutzversicherer, RA usw) mittlerweilen auch in Europa mehr als gut. Dabei wäre es so viel einfacher und unendlich kostengünstiger zuerst andere Mittel auszuschöpfen.

Das mit dem Züchtern eins auf den Latz knallen kann sehr schnell zu einem Rohrkrepierer werden! Ich kenne Fälle wo die Kläger am Schluss ganz schön dumm aus der Röhre kuckten und ich hätte meine rechte Hand gewettet, dass sie zu Ihrem Recht kommen!

Allerdings und das möchte ich festhalten, kenne ich die Faktenlage dieses Falles nicht und kann diesbezüglich auch keine Empfehlung oder eben nur eine zurückhaltende Empfehlung abgeben!

Freundlicher Gruss
Beat

Urs
23.12.2005, 21:46
Hallo Urs,

ich denke, der von dir zitierte Fall ist nicht auf Caty übertragbar. Die Argumentation des BGH, dass ein Züchter nicht in jedem Fall für spätere Fehlentwicklungen des Hundes haftbar gemacht werden kann, erscheint mit durchaus nachvollziehbar. Im deutschen Schadensersatzrecht spielt der Begriff Schuld eine elementare Rolle. Kurz gesagt handelt derjenige zumindest fahrlässig, der die im Verkehr notwendige Sorgfalt außer Acht läßt. Und ohne den Fall hier genauer zu kennen (Kaufvertrag, zugesichert Impfungen, alter des Hundes), hat der "Züchter" möglicherweise gewisse Sorgfaltspflichten verletzt.

Ich persönlich würde die Sache nicht auf sich beruhen lassen, selbst wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte.

Hallo morpheus

ich stimme Dir auch zu (aber das Prinzip ist das selbe)wurde miteinander Gesprochen und schriftlich protokolliert... wie sieht der Kaufvertrag aus ..etc. du musst ihm eine schuld nachweisen.. ohne genau dokumentiert zu sein ist eine Beurteilung unmöglich ....

Jedoch muss ich sagen dass schon das Gewicht der Welpe so einiges aussagt

zum Beispiel von meinem Wurf (04Dez.05)

http://welpen.parseus.com/bilder/AUFZUCHTAB.htm

morpheus
23.12.2005, 21:46
.... alle mit allem sofort zum Kadi rennen!



Ein verbeulter Kotflügel wäre für mich sicher kein zwangsläufiger Grund, aber wenn die eigene Marge oder monetäre Interessen wichtiger sind als das Leben eines Tieres, entwickle ich doch eine gewisse Lust zu streiten. Du nicht?

Rocky
23.12.2005, 23:07
.... einfach so sagen da ich die Faktenlage nicht kenne!

Hallo Stefan

Natürlich finde ich es richtig gegen Misstände auch vor Gericht anzugehen.

Allerdings wäre es fatal Zantoboy zu raten einfach voll loszulegen. Ich habe diesbezüglich meine Bedenken angebracht und abgeraten. So ein Verlust ist nicht einfach zu verkraften, etwas Zeit vergehen zu lassen und die Gedanken neu zu sammeln ist bestimmt nicht schlecht. Wenn Zantoboy und ggfs. weitere Kläger sich an den richtigen Stellen beraten lassen und dann in Erwägung ziehen eine Klage einzureichen ist das in Ordnung. Er oder sie tragen schliesslich dann das Prozessrisiko selber. Und gerade wegen diesem Risiko würde ich nie einfach so aus der Ferne eine Klage gutheissen!

Freundlicher Gruss
Beat

Goofymone
24.12.2005, 00:37
So wie Zantoboy verstanden habe, gibt es mehrere Kläger!! Und ich denke auch, dass sie sich zusammen schliessen sollten und dann den "Züchter" verklagen sollten!!! Ich drücke Euch auf alle Fälle die Daumen, dass die Gerechtigkeit siegt! Wenn es auch gleich zu spät für die armen Lebewesen ist!!!:traurig1:

Bullmastiff
24.12.2005, 12:37
[QUOTE=Rocky Er oder sie tragen schliesslich dann das Prozessrisiko selber. Und gerade wegen diesem Risiko würde ich nie einfach so aus der Ferne eine Klage gutheissen!
Freundlicher Gruss
Beat[/QUOTE]
Hallo Beat,
leider ist es tatsächlich so wie Du schreibst, "aus der Ferne" kann man den Fall wirklich nur gefühlsmäßig aber nicht "substantiiert" betrachten.
Dabei sollte man die "Weisheiten" von Dieter Hildebrandt "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben, man muss auch mit der Justiz rechnen" oder von Graham Chapman "Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist" nicht aus den Augen verlieren.....
Gruß
Yves

Gerhard
24.12.2005, 20:10
Wann sind denn die anderen Tiere verstorben? Es gibt Fristen einzuhalten. Ich kann nicht 1 Jahr nach Versterben des Tieres anfangen Klage einzureichen. Und ich wäre da vorsichtig, so eine Klage muss fundiert sein und gut vorbereitet und nach meinem Dafürhalten ist es außerordentlich wichtig, neben der guten fachlichen Qualifikation des Anwalts auch darauf zu achten, dass er sich mit Tieren sehr gut auskennt. Es ist nichts müßiger als seinem Anwalt alles Relevante der Tierzucht und Hundehaltung vorkauen zu müssen.

macJahn
25.12.2005, 10:49
Allso ich würde mal mit der Ganzen sache Zum RA gehn ihm das vortragen und mal sehn was es sagt der kann sich dan alles Durchlesen und mal schauen was es so gibt und alls Tipp wenn du im ADAC bist kanst du dir Kostenlos ne rechtsberatung Hollen bei nen anwalt in deiner Nähe habe ich damals auch gemacht allso ich Ärger Mit Frau Simone K. hatte und mus sagen war danch O.k
Gruß Michael

Gerhard
27.12.2005, 14:47
Es wird hier viel von einer Staube-Erkrankung geschrieben. Kenn ich nicht! Meint ihr eventuell Staupe?
Auf einen Amtstierarzt würde ich übrigens nicht hoffen. Wenn alles sauber ist, die Welpen relativ ordentlich gehalten werden und auch ein ausreichender Platz vorhanden ist, schreitet der mit Sicherheit nicht ein. Da müssen die Zustände schon derartig katastrophal sein, dass es zum Himmel stinkt, bis da mal Bewegung kommt. Habe mal jemanden eingeschaltet oder einzuschalten versucht wegen entsetzlicher Pferdehaltung (Halter hatte übrigens Pferdehaltungsverbot auf Lebenszeit), da wurde mir gesagt, da gehen wir nicht hin, da kriegen wir nur einen verpasst und außerdem, wenn die Pferde keine Hungerödeme haben!!!!