Kaja hat bestanden!!

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Markus
28.01.2011, 13:26
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Kaja hat bestanden!!” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

honey-bunny
28.01.2011, 13:26
Hallo Zusammen,

tatatataaaaaa.......die Kurze hat mal wieder den Wesenstest mir Bravour bestanden.

Hat sich absolut vorbildlich benommen und ich bin sehr stolz auf meine Süße. Ich hoffe, dass wir jetzt endlich Ruhe haben und Kaja ihr Hundeleben nun in Ruhe genießen kann und rennen und toben kann wie alle anderen auch.

Liebe Grüße

Julia und Kaja

Nadine
28.01.2011, 13:41
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Doc_S
28.01.2011, 13:41
Glückwunsch :lach4:

Mila
28.01.2011, 13:45
Glückwunsch auch von mir!!!

Aber warum "mal wieder"? Wie oft musste sie den WT denn schon machen?

honey-bunny
28.01.2011, 13:51
Naja..ein Mal...den hat sie auch super bestanden und ne Woche später wurde ich angezeigt, weil so ne Schnalle meinte, Kaja hätte ihren Hund gebissen. Leider ist der SoKa halt der Depp und das Negativzeugnis wurde befristet. Somit durften wir eben wieder antanzen.

Ich hoff, dass jetzt Ruhe ist.

Wie Waldi
28.01.2011, 13:54
Freut mich!

Mila
28.01.2011, 13:56
Ich hoff, dass jetzt Ruhe ist.

Das hoffe ich auch für euch :)

Peppi
28.01.2011, 14:03
:ok:

corso
28.01.2011, 18:03
herzlichen Glückwunsch:ok:

******* auf die deppen:king:

sina
28.01.2011, 20:47
Suuupi!:ok:

Marion
28.01.2011, 22:36
Das ist prima :ok:

und ich hoffe nun auch daß ihr zwei entspannt durch die Gegend gehen könnt.

Grüßel Marion

Nessie
29.01.2011, 09:02
Ich möchte euch beiden auch herzlich gratulieren :fuerdich:

BÖR
29.01.2011, 09:16
auch von uns HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

Guayota
29.01.2011, 09:52
Prima! :ok:

cane de presa
29.01.2011, 10:21
Glückwunsch ;)

Ute
29.01.2011, 10:55
Super :ok: und weiterhin alles Gute :lach4:

honey-bunny
29.01.2011, 20:46
Vielen Dank für die Glückwünsche.

Ja ich hoffe, sie kann ihr Hundeleben nun in vollen Zügen genießen....und müssen so eine Erfahrung wie vor nem Jahr nicht nochmal machen.

Übrigens, es stand wohl schon ein Termin fest an dem Kaja eingezogen werden sollte. Falls ich den WT diesen Monat nicht gemacht hätte. Wie furchtbar, nicht auszudenken, wenn die mir meine Püppy weg genommen hätten. Die sind doch nicht ganz sauber....

carlo&thyssen
29.01.2011, 22:21
Herzlichen Glückwunsch euch allen die diesen Test bestehen!!! Ich wohne Glücklicherweise in Schleswig-Holstein mit meinen Bullmastiff,da sie ja gerade 9 Monate werden sind sie eh total lieb und verträglich ,aber wir brauchen diesen Test auch nicht obwohl sie desen nin Schlaf bestehen würden :))))

cane de presa
30.01.2011, 11:29
Dann brauchst jetzt nur noch den Negativzeugnis von der stadt...kostet auch noch paar euros ;)
Ach und ich tu nicht jedem von dem Wesenstest erzählen.hab schlechte erfahrungen gemacht...
Allerdings falls mal was passiert(beisserei oder sogar sich bedroht fühlene "Opfer") meist ist sofort der "kampfhunde" der schuldige,
Sag sofort das ihr Hund diesen WT Nun auch machen muss falls schuld gleich wegen der rasse festgemacht wird.
Der einzigste vorteil wen man ein WT hat ;)

is mir leider schon paar mal passiert.
Ich/wir müssen alles machen/tun/beweisen aber die anderen laufen mit Psyco hunden frei rum.
Sogar ein freilauferndes angreifendes rudel 4 chowchows,sollte ich mit der Rossa die Schuldige gewesen sein.Bla bla bla
die Rossa hatte es sogar wunderbar "deeskalierend" gemeistert.....

zum glück hatte ich nicht die Shiva dabei.Die hätte warscheinlich min Zwei ins walhalla geschickt...

Grazi
02.02.2011, 11:44
Mensch, das ist ja super! Ich freue mich so für euch! :36:

Grüßlies, Grazi

honey-bunny
05.02.2011, 20:54
Ich freu mich auch, Danke Grazie, bzw. ich hoffe, dass ich mich freuen kann und mir nicht wieder die Stadt oder sonst wer nen Strich durch die Rechnung macht. Aber wenn Kaja jetzt immer noch nicht ohne Leine und Mauli laufen darf, dann mach ich eben noch die BH mit ihr. Und dann können die doch echt nix mehr sagen, oder?

Ach ja, heut kam mein neuer Hundesteuerbescheid: 800€....die sind ja nicht ganz sauber....muss ich am Montag gleich mal anrufen, da kann ja was net stimmen.

corso
05.02.2011, 21:42
Vielen Dank für die Glückwünsche.

Ja ich hoffe, sie kann ihr Hundeleben nun in vollen Zügen genießen....und müssen so eine Erfahrung wie vor nem Jahr nicht nochmal machen.

Übrigens, es stand wohl schon ein Termin fest an dem Kaja eingezogen werden sollte. Falls ich den WT diesen Monat nicht gemacht hätte. Wie furchtbar, nicht auszudenken, wenn die mir meine Püppy weg genommen hätten. Die sind doch nicht ganz sauber....

wie jetzt ,, du hast ihn von sich aus gemacht?

wir haben von der Stadt auch noch nichts bekommen....unserer ist jetz 19 mon.

vg

honey-bunny
06.02.2011, 07:31
Kaja ist jetzt mittlerweile ja schon 3. Wir mussten ganz normal den WT mit 18 Monaten machen. Ich wurde aber eine Woche nach dem WT angezeigt, dass mein Hund einen anderen gebissen hat, was überhaupt nicht wahr ist. Ich hatte 5 Zeugen, die andere keinen. Und trotzdem wurde unser Negativzeugnis dann eben befristet mit Maulkorb- und/oder Leinenpflicht bis 31.12.2010.
Jetzt mussten wir eben ein neues machen innerhalb eines Monats.

Isis78
06.02.2011, 07:42
Aber warum wollten sie den Hund denn einziehen??

Cira
06.02.2011, 11:54
Na dann ein herzliche Gewe! :ok:

...

honey-bunny
06.02.2011, 15:47
Aber warum wollten sie den Hund denn einziehen??

Wenn der Hund kein gültiges Negativzeugnis hat, ist das "unerlaubte Haltung eines Kampfhundes" und der Hund wird eingezogen.

Isis78
06.02.2011, 16:35
Wenn der Hund kein gültiges Negativzeugnis hat, ist das "unerlaubte Haltung eines Kampfhundes" und der Hund wird eingezogen.


Ja, das ist schon klar. Aber Du hattest das NEgativzeugniss doch, wenn auch nur befristet oder hab ich da was falsch verstanden.
Oder stand von Amtswegen ein Termin zum Einzug des Hundes fest, weil das vorläufige Zeugniss nur bis 31.12.10 Gültigkeit hatte??:sorry:

honey-bunny
06.02.2011, 17:11
Ich hatte quasi einen Monat Zeit um den neuen WT zu machen. Bis 31.01.11. Hätte ich das nicht gemacht, dann hätten sie den Hund eingezogen.
Ich weiß nicht, ob die das generell so machen. Schätze, das ist Vorschrift.

Isis78
06.02.2011, 17:37
Richtig, für mich las es sich so, dass es unabhängig vom WT einen Termin zum Einzug der Hündin gegeben hätte :sorry:

Aber das ist ja nun ausgestanden, also nochmal GLÜCKWUNSCH :ok:

Monty
06.02.2011, 20:13
Ich hatte quasi einen Monat Zeit um den neuen WT zu machen. Bis 31.01.11. Hätte ich das nicht gemacht, dann hätten sie den Hund eingezogen.
Ich weiß nicht, ob die das generell so machen. Schätze, das ist Vorschrift.

Nein , das ist NICHT Vorschrift und war sehr kulant vom OA München.

Um einen Hund einzuziehen reicht der Beschluss des OA.
Danach kann der Halter am Verwaltungsgericht klagen und das dauert...der Hund ist der Leidtragende und sitzt dann monatelang im Tierheim.

Monty
06.02.2011, 20:17
Wenn der Hund kein gültiges Negativzeugnis hat, ist das "unerlaubte Haltung eines Kampfhundes" und der Hund wird eingezogen.

Das ist ebenfalls Blödsinn, das Gesetz bzw. der entsprechende § wurde abgeschafft.


Änderung des Strafgesetzbuches: § 143 aufgehoben!

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18., ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006

Erstes Gesetz
über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Vom 19.April 2006


Artikel 168
Änderung des Strafgesetzbuches

(450-2)

Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2674), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird im Siebten Abschnitt des Besonderen Teils die
Angabe zu § 143 wie folgt gefasst:

"§ 143 (weggefallen)".

2. Der § 143 wird aufgehoben.


Zur Erinnerung:

StGB § 143 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden

(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen
gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen
einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden.
§ 74a ist anzuwenden.


Ich finde es ziemlich makaber wie wenig selbst Halter von gelisteten Hunden sich auskennen...sehr traurig

Betika
07.02.2011, 00:24
Herzlichen glúckwunsch!!!

Das ist ja doof das ihr denn W.T. wieder machen musstet wegen solche leute. Die ganzen vorurteile die kommen einen doch fast denn hals raus!! BAH......

honey-bunny
07.02.2011, 14:13
Monty, so stand es eben in dem Schreiben das ich vom Ordnungsamt bekommen habe, die anderen Infos hab ich vom Gutachter.

Monty
07.02.2011, 15:28
Ja und wenn dort gestanden wäre, das euer Hund euthanisiert werden soll... dann hättet ihr euch sicher auch nicht informiert...oder???

Ich kann es einfach nicht nachvollziehen,

...wenn ich einen gelisteten Hund habe, dann will ich doch für ihn und mich die beste "Lebensqualität", ergo ich informiere mich (an der Quelle) und lass mir nicht mit irgendeinen Gesetz drohen (das es nicht mehr gibt,usw.)

Ich denke ihr wollt im Grunde auch nur euren "Frieden"...aber deswegen muss man doch nicht alles für bare Münze nehmen was von oben kommt...

Peppi
07.02.2011, 15:39
Moment, moment.

Ist das in Bayern so drastisch anders?

Die Haltergenehmigung ist doch nicht der Wesenstest/Negativgutachten.

Wenn ich keinen "Wesenstest" hab, bedeutet dass doch "nur", dass mein Hund überall einen Maulkorb tragen muss und nicht von der Leine darf.

Zumindest ist das doch in NRW so, oder?

honey-bunny
07.02.2011, 15:50
So dachte ich das auch, aber die Stadt schrieb mir:

Ich zitiere:

Falls sie den Antrag nicht zurücksenden, halten Sie unerlaubt einen Kampfhund. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und bedeutet, dass Sie den Hund nicht länger halten dürfen.

Sprich, ich stelle einen Antrag auf ein Negativzeugnis bei der Stadt. Dafür brauch ich (natürlich den Antrag und) das Gutachten vom Sachverständigen (Wesenstest). Weil, ich kann ja kein Negativzeugnis beantragen ohne Gutachten (oder bin ich jetzt ganz falsch)? Zumindest kein unbefristetes ohne Auflagen (was wir ja natürlich haben wollen)....

Monty
07.02.2011, 19:04
Noch einmal vorab...ich finde es sehr gut, das die Stadt diesen eigentlich NICHT korrekten Weg gegangen ist, denn für euch war es nach den (angeblichen) Vorfall eine gute Lösung.

Was die Stadt da aber geschrieben hat, ist aber NICHT richtig und eigentlich hätte Sie anders handeln müssen (wenn sie sich an die Gesetzgebung gehalten hätte.)

Die Stadt hätte die Möglichkeit gehabt den Hund nach den (angeblichen) Vorfall sofort beschlagnahmen zu können (ohne Vorwarnung, per Bescheid)
Dann hättet ihr den Klageweg beschreiten müssen.

Das ist natürlich sch...e, besonders für den Hund, auch wenn ihr hinterher Recht bekommen hättet.

Ignorieren hätte die Stadt den (angeblichen) Vorfall auch nicht können, da er ja gemeldet wurde...

Ist was dran an solchen Meldungen beim Amt, bekommen Sie Ärger, ist Nichts dran, dann natürlich auch vom Halter der sich wehrt.

Das eine Stadt aber vorsätzlich (München ist sehr gut informiert und nicht ein 100 Seelen Ort) Falsches behauptet ist mehr als traurig den Bürger gegenüber, zumindest mir gibt dies sehr zu denken.

Ich glaube das die Stadt Zweifel an den Vorwürfen euch gegenüber hatte und sich durch den weiteren (eigentlich nicht einforderbaren Test) "absichern" wollte.

Dem Gutachter ist es grundsätzlich egal, wie oft das OA einen Test verlangt - er verdient jedesmal und wird eher nicht sagen "das braucht es nicht".
Für kompetent halte ich einen solchen Gutachter dennoch nicht, wenn er nicht die örtlichen Gesetze kennt.

Grundsätzlich kann in Bayern eigentlich jeder sich einen Kat.2 Hund anschaffen, das Gutachten und der Wesenstest sind NICHT verpflichtend vorgegeben. Das OA hätte bei Verweigerung diesen lediglich das Recht Auflagen (Maulkorb/Leinenzwang) zu verhängen - und selbstverständlich geht auch jeder Halter den Weg über das Gutachten und das Negativzeugnis, weil es ein Stück Normalität und Lebensqualität für den Hund bedeutet.

@ peppi
im Prinzip braucht/gibt es in Bayern KEINE Haltergenehmigung (Führungszeugnis, Haftpflicht, Chip usw.) ist alles im Gesetz NICHT vorgesehen.
Der einzelne Hund belegt durch seinen Test bei einen Gutachter, das er NICHT aggressiv ist. Daraufhin erteilt die Stadt bzw. das zuständige OA das Negativzeugnis für diesen Hund (was auch zeitlebens nicht wiederholt werden muss). Darauf gilt der Hund als "normaler Hund". Auflagen gibt es nur, wenn diese begründet werden können z.B. Leinenzwang innerorts, wenn der Hund nicht abrufbar ist. Dabei soll den Ausführungen des Gutachters Folge geleistet werden.

P.S. dieses Gesetz ist seit 1992 in Bayern in Kraft und kaum verändert worden...mich fuchst es unendlich, wenn andere Hundehalter "freiwillig" bzw. aus Unwissenheit dazu beitragen, das Sachen verlangt werden, die nicht rechtens sind. So schleicht sich durch die Hintertür eine sehr viel strengere Handhabung ein oder wird zumindest toleriert. Ausbaden tun es unsere Hunde.

cane de presa
07.02.2011, 20:12
Dann brauchst jetzt nur noch den Negativzeugnis von der stadt...kostet auch noch paar euros ;)

Dann bekommst dein Steuerbescheid mit normalen Steuersatz....................

Monty
07.02.2011, 20:28
Kostet in MÜ 50 Euronen

Monty
08.02.2011, 05:06
Ich freu mich auch, Danke Grazie, bzw. ich hoffe, dass ich mich freuen kann und mir nicht wieder die Stadt oder sonst wer nen Strich durch die Rechnung macht. Aber wenn Kaja jetzt immer noch nicht ohne Leine und Mauli laufen darf, dann mach ich eben noch die BH mit ihr. Und dann können die doch echt nix mehr sagen, oder?

Ach ja, heut kam mein neuer Hundesteuerbescheid: 800€....die sind ja nicht ganz sauber....muss ich am Montag gleich mal anrufen, da kann ja was net stimmen.

Sorry das hatte ich überlesen.

Statt der BH rate ich euch zum VDH Hundeführerschein. Die Anforderungen an den Hund sind (fast) identisch.
Auf den VDH HFS gibt es aber in sehr vielen Städten einen Steuernachlass.

Zusätzlich heißt es in der Bescheinigung :" Nur gut sozialisierte, verträgliche und friedliche Hunde können diesen bestehen"

Die Kosten dafür sind ähnlich

honey-bunny
08.02.2011, 20:04
Der Hund hat mich schon so viel Geld gekostet, da kommts darauf auch nimmer an.

Gut, dann werd ich mal schauen, wo ich den in MÜ machen kann. Danke, Monty...

Monty
08.02.2011, 21:00
Gut, dann werd ich mal schauen, wo ich den in MÜ machen kann. Danke, Monty...


Dann schau dir dies mal an...
http://www.vdh.de/vdh-hundefuehrerschein.html

Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e. V
Westfalendamm 174
44141 Dortmund
Telefon: +49 231 5 65 00-0
Telefax: +49 231 59 24 40
E-Mail: info@vdh.de
I

rufe an und Sie werden dir den nächsten in deiner Nähe liegenden (wahrscheinlich DSH Verein :D) nennen, meist wird halbjährlich (wie bei der BH) ein Termin angeboten.

Doc_S
09.02.2011, 06:26
Was ist jetzt eigentlich sinnvoller:
Der VDH-Hundeführerschein oder der D.O.Q.-Test 2.0 der Bundestierärztekammer?
Hat da jemand Erfahrungen?

Monty
09.02.2011, 18:10
Was ist jetzt eigentlich sinnvoller:
Der VDH-Hundeführerschein oder der D.O.Q.-Test 2.0 der Bundestierärztekammer?
Hat da jemand Erfahrungen?

Ich habe den D.O.Q.- Test Get nach §11...aber für andere Zwecke, ich strebe die Haltung eines APBT in Bayern an, irgendwie kriege ich die schon klein)irgendwann geben sie nach, irgendwann klappt das und wenn ich klage bis ich 90 bin

Den anderen kenne ich nicht und musste erst googeln. ich glaube da liegt auch das "Problem" es fehlt am Bekanntheitsgrad.
Der VDH Hundeführerschein ist bei vielen Städten und Gemeinden anerkannt und bringt sehr oft eine einmalige Steuerersparnis. Das ist bei fast ähnlichen Ausbildungsanforderungen natürlich ein Vorteil.