Italien: Rechte von Tieren im Straßenverkehr gestärkt

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Markus
15.08.2010, 17:51
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Italien: Rechte von Tieren im Straßenverkehr gestärkt” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Grazi
15.08.2010, 17:51
Ich habe euch mal die wichtigsten Passagen zusammengefasst und übersetzt.

Am 13. August sind in Italien einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die die Rettung von im Straßenverkehr verunfallten Tieren regeln.

Artikel 31 dieses Gesetzes führt den wichtigen Grundsatz ein, dass auch Tiere im Fall von Verkehrsunfällen ein Anrecht auf Rettung haben.

Die wichtigen Neuerungen für Tiere und Autofahrer:

• Verletzten Tieren zu helfen, wird zu einem Recht und einer Pflicht. Bei Unfällen ist man also verpflichtet, anzuhalten und sofortige Hilfe zu gewährleisten. Falls der Unfallverursacher nicht anhält und sich nicht um rechtzeitige Hilfe für die betroffenen Tiere bemüht, riskiert er ein Ordnungsgeld von 389 bis 1559 Euro. Ist man “nur” in den Unfall verwickelt und ruft keine Hilfe für die betroffenen Tiere, riskiert man ein Ordnungsgeld von 78 bis 311 Euro.

• Endlich wird der Transport eines schwerverletzten Tieres (rechtlich) als Notfall betrachtet… bislang geschah dies nur selten in Gerichtsverfahren wegen Verletzungen des Straßenverkehrsrechts. D.h.: wer sich um die Notversorgung kümmert, kann nicht belangt werden, wenn er auf dem Weg zum Tierarzt / zur Tierklinik gegen die STVO verstößt.

• Die Fahrzeuge von Tierärzten und von der Tierrettung werden denen der Rettungsdienste, der Feuerwehr und der Polizei gleichgesetzt: ein bedeutsamer Schritt nach vorne und eine Anerkennung der wichtigen Tierschutzarbeit.

Laut LAV (Lega Anti Vivisezione = Liga gegen Tierversuche) werden jedes Jahr mehrere tausend Tiere Opfer von Verkehrsunfällen auf italienischen Straßen. Ca. 80% der in Italien jährlich ausgesetzten Haustiere – schätzungsweise also 130.000 Tiere (50 000 Hunde und 80 000 Katzen) – sind in (auch tödliche) Verkehrsunfälle verwickelt. Nicht selten erleiden auch viele andere Tierarten schwere Verletzungen auf der Straße.

Die LAV betont, dass diese Reform endlich das Recht und die Pflicht anerkennt, diesen vielen Tieren zu helfen. Bisher wurden sie in den nationalen Verkehrsstatistiken vollkommen ignoriert. Man wertet diese Reform als aufklärerischen Fortschritt. Zum ersten Mal erkennt die STVO Tiere als “fühlende Wesen” an, die in der Lage sind, Schmerz und Freude zu empfinden.

Quelle: http://www.promiseland.it/view.php?id=3765

Das sind doch mal tolle Nachrichten! :ok:

Grüßlies, Grazi

Nadine
15.08.2010, 18:04
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Guayota
15.08.2010, 18:04
Klasse! :ok:

Aber das bezieht sich wahrscheinlich nur auf Haustiere, oder? Also nur Hunde und Katzen?

Ich war gerade auf der Seite, konnte aber nicht die Notrufnummer von der Tierrettung finden (weil ich kein Wort verstehe :hmm:)
Kannst du die noch dazuschreiben - für die "Italienurlauber"?
Oder gibt es keine "Zentrale" - und wie wird das dann geregelt...über die Polizei?
Danke.

Mickey48
15.08.2010, 18:07
Sowas könnte man ruhig auch im deutschsprachigem Raum einführen!:ok:

Hola
15.08.2010, 18:52
Das ist ja absolut toll, da soll dich Deutschland mal ein beispiel nehmen!
TOP SACHE!

Grazi
15.08.2010, 20:38
Aber das bezieht sich wahrscheinlich nur auf Haustiere, oder? Also nur Hunde und Katzen? Nein, das bezieht sich auch auf Wildtiere... fragt sich nur, wo da die Grenze gezogen wird. Muss man auch für eine Maus alle Hebel in Bewegung setzen? :35:

Ich war gerade auf der Seite, konnte aber nicht die Notrufnummer von der Tierrettung finden (weil ich kein Wort verstehe :hmm:)
Kannst du die noch dazuschreiben - für die "Italienurlauber"?
Oder gibt es keine "Zentrale" - und wie wird das dann geregelt...über die Polizei? Leider gibt es keine zentrale Tierrettung, die die Einsätze in ganz Italien regelt / vermittelt. So etwas gibt es wohl nur in einzelnen Gemeinden (wie hier in Deutschland ja auch).

Unter Guida pratica soccorso animali (http://www.lav.it/uploads/47/22572_Guida_pratica_soccorso_animali_LAV_2010_pdf. pdf) (Anleitung für die Tierrettung vom LAV) findet man folgende Notrufnummern:

verletzte Hunde oder Katzen
tierärztlicher Notdienst der Stadt/Region (auch nachts und an Feiertagen)
-> IMO sollte man sich die Nummer vorsichtshalber eh vom Reisebüro / Hotelier / Vermieter geben lassen, wenn man selber mit Tieren anreist

Ausnahme Venezien (Veneto): hier ist eine zentrale Tel.nr. eingerichtet worden. Und zwar die 118

Wildtiere
Wildtiere sind Aufgabe des Staates bzw. der einzelnen Regionen und Provinzen.

Man sollte also entweder die Polizei rufen oder das Staatliche Forstamt (zentrale Nummer: 1515), die dann den Kontakt zum nächstgelegenen Forstamt herstellt.

In besonderen Notsituationen (Dächer, Bäume, Stollen) sollte man die Feuerwehr anrufen. Zentrale Nummer: 115.
Dies gilt auch für Haustiere, die sich in Schwierigkeiten befinden.

Wenn es um ein Meerestier geht, sollte man die Küstenwache / Hafenmeisterei benachrichtigen. Zentrale Nummer: 1530.

Beobachtet man eine Tierquälerei
hat man mehrere Möglichkeiten, um Hilfe anzufordern

Forstamt: 1515
Carabinieri: 112
Staatliche Polizei: 113
Guardia di Finanza (Finanzpolizei):117
Polizeiwachen der lokalen Gemeinden: Zentrale der Gemeinde anrufen

Wichtig: Beweismaterial sammeln (Fotos, Video, Unterlagen), um die Tierquälerei später in schriftlicher Form zur Anzeige bringen zu können.
Wenn man sich dadurch selber in Gefahr bringen könnte, bitte nur Hilfe rufen!

streunende Hunde
Staatliche Polizei: 113
lokale Polizei

Grüßlies, Grazi

Grazi
15.08.2010, 20:47
Der nächste Hit! :ok:

In der o.g. Tierrettungs-Anleitung entdeckt: Das Aussetzen von Tiere ist nun ein Straftatbestand!
Wer ein Tier aussetzt, begeht laut Gesetz eine Straftat und kann zu einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 10 000 Euro verurteilt werden.

L'abbandono di animali è un reato! Chi abbandona un animale commette un reato e in base alla Legge 189/04 che ha riformato l’articolo 727, prima parte, del Codice penale, può essere punito con l’arresto fino a un anno o con un’ammenda sino a 10.000 euro.

Man kann nur hoffen, dass das auch von den Gerichten umgesetzt wird...

Btw: Beobachtet man das Aussetzen eines Tieres, sollte man alles Relevante notieren (wie z.B. das Autokennzeichen) und den Fall melden:
Carabinieri / Staatliche Polizei / Forstamt / lokale Polizei

Grüßlies, Grazi

Bulli-Fan
15.08.2010, 22:10
Find ich SUPER :ok::ok:
Man muß zwar einiges "lernen" (welches Nummer zu welchem Tier), aber es tut sich was :30:

Pöllchen
15.08.2010, 23:47
Das sind doch wirklich mal super tolle Nachrichten!

Lucy
16.08.2010, 06:10
Das ist ech super!
Sowas gehört sich auch mal bei uns eingeführt

tpgbo
16.08.2010, 06:58
Vom Prinzip her finde ich es superklasse, aber ob sich auch danach gerichtet wird....
Selbst bei uns fahren die Fahrer einfach weiter, wenn sie eine Katze erwischt haben, habe in einer Woche zwei tote Katzen von der Straße gesucht!
Für die Tiere wünsche ich mir von ganzem Herzen ein Umdenken!!!

Tanja

Guayota
16.08.2010, 08:34
Vielen Dank!

Wie Waldi
16.08.2010, 10:11
Bis auf diesen Punkt

"wer sich um die Notversorgung kümmert, kann nicht belangt werden, wenn er auf dem Weg zum Tierarzt / zur Tierklinik gegen die STVO verstößt."

finde ich das eine klasse Sache.

AlHambra
16.08.2010, 10:24
:ok::ok::ok:

Forza Italia !

Urs
20.08.2010, 09:25
das ist nun endlich ein kleiner schritt ... super :ok: