Wesenstest

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Markus
04.08.2010, 11:48
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Wesenstest” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Daniiie
04.08.2010, 11:48
Hallo :) nur mal angenommen ein Listenhund Kat. 2 würde zweimal durch einen Wesenstest fallen, weiß irgendjemand von Euch was das für Konsequenzen hätte? Man kann ja meines Wissens nach nur einmal wiederholen.... habe leider darüber im Internet nichts gefunden...

Nadine
04.08.2010, 11:52
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
bobbie
04.08.2010, 11:52
Warum nur einmal wiederholen dürfen? :hmm:

Du suchst Dir doch "Deinen" Gutachter selbst raus und bezahlst ihn auch. Das Gutachten bekommst DU zugeschickt und NICHT die Ordnungsbehörde (bei uns ist es so - da Du ja auch aus BY bist, müsste es ebenso sein).

M. M. nach kannst Du also 10x und mehr den WT machen.

Hast Du Bedenken durchzufallen? Warum?

LG Angie

Daniiie
04.08.2010, 12:01
hab das mal irgendwo im netz gelesen, dass man angeblich nur zweimal diesen test machen dürfte...

deine erklärung macht schon irgendwo sinn :) aber man braucht ja einen bestandenen westenstest um so einen hund überhaupt dauerhaft halten zu dürfen - wenn jetzt jemand einen "bösartigen" oder ungelehrigen hund hat könnte dieser also über jahre hinweg einen test nach dem anderen machen und hat trotzdem nix schwarz auf weiß?!?!

ne ne :) habe zum glück einen ganz lieben daheim und daher auch keine bedenken aber irgendwie überlegt man halt doch was wäre wenn.... bin schon a bissi aufgeregt wenn ich dran denke, dass es nächstes jahr im frühjahr soweit ist....

Wie Waldi
04.08.2010, 12:36
dürfen - wenn jetzt jemand einen "bösartigen" oder ungelehrigen hund hat könnte dieser also über jahre hinweg einen test nach dem anderen machen und hat trotzdem nix schwarz auf weiß?!?!


Doch! Nämlich, dass derjenige einen "bösartigen" oder ungelehrigen Hund hat.
Die Konsequenzen daraus sind IMO in dem Fall auch berechtigt.

Daniiie
04.08.2010, 12:43
ja ja auf jeden fall wären diese dann berechtigt... keine frage :)

Monty
04.08.2010, 12:50
Diese Frage hast du (oder war es doch jemand anderes?) doch schon gestellt? Und ich hatte sie dir ausführlich beantwortet.
Du fällst durch den bayrischen Test NICHT durch!

Schlimmstenfalls hast du einen Hund der den Test nicht gewachsen ist und das steht dann auch so drin (seine Defizite) und du erhältst dann halt Maulkorb oder Leinenzwang.

Wo habbert es denn beim Hund?
Weißt du was beim Test auf euch zukommt?

Mila
04.08.2010, 13:21
Soweit ich informiert bin, kannst du in diversen Hundeschulen und Hundesportvereinen o.ä. für den Test "üben", da wird also der Durchlauf bzw. alle möglichen Übungen / Tests geübt, mit dir und mit dem Hund, und dann seid ihr beide sicherer, wenns soweit ist!

Daniiie
04.08.2010, 13:27
nein ich habe diese frage noch nie zuvor gestellt. muss wohl jemand anderes gewesen sein... sonst würde ich ja nicht schon wieder fragen :)
es habbert zum glück nirgends. welpenspielstunden haben wir bereits hinter uns und sind jetzt auch einem hundesportverein beigetreten. wir bereiten und quasi bestens drauf vor :)

bobbie
04.08.2010, 13:38
Hi Danii, wie alt ist denn Dein Süßer?:lach4:

Monty
04.08.2010, 13:52
Ich habe es inzwischen auch gemerkt, es war jemand anderes...sorry das ich dich gleich angeblafft habe.

Ich hänge mal die Vorschriften und den Ablauf zum bayr,. Test an. Dann wisst ihr was auf euch zu kommt (ab S.3 beschrieben).

Daniiie
04.08.2010, 14:19
kein problem... ich seh sowas nicht so eng :D
da ich neu hier bin weiß ich noch nicht so wirklich wo ich evtl. schon besprochene themen finde....
vielen lieben dank - werd ich mir gleich mal durchlesen :D