Gesetzentwurf Thüringen

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Markus
01.06.2010, 13:41
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Gesetzentwurf Thüringen” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Scotti
01.06.2010, 13:41
http://www.thueringen.de/de/tim/aktuell/presse/47309/uindex.html
Na was da wohl von wird...:boese1:

Nadine
01.06.2010, 13:48
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Cash
01.06.2010, 13:48
:gruebel:die sich einen gefährlichen Hund anschaffen möchten, den besonderen Bedarf an diesem Hund nachweisen müssen, der nicht durch Hunde anderer Rassen gedeckt werden kann.
:stupid:

Gonzalez
01.06.2010, 15:07
Ich schlage folgende Regelung für Politiker vor die ein amt anstreben

2. Das Gesetz definiert, was gefährliche Politiker sind:


a: Politiker aus entsprechender Zucht (entsprechend zur bisherigen Regelung in der Gefahrenpolitikerverordnung),
b: Politiker, die auffällig geworden sind, z.B. durch Beißen, Hetzen, übermäßige Kampfbereitschaft (entsprechend zur bisherigen Regelung in der Gefahrenpolitikerverordnung). Für die auffälligen Politiker kann wie bislang ein Wesenstest angeordnet werden, um die Gefährlichkeit festzustellen.
c: Neu ist die Aufzählung von mehreren Politikerkasten, für die durch das Gesetz die Gefährlichkeit festgestellt wird. Als gefährlich werden exemplarisch im Gesetzentwurf insbesondere folgende Rassen eingestuft:
Berufspolitiker, Politiker die durch eine erhöhte Nähe zur Industrie auffällig wurden, Politiker die in ihrem Ministerien Gesetzentwürfe direkt von Lobbyisten erstellen lassen, Politiker die sich allg. nicht an die gängige Moralvorstellung der Bevölkerung orientieren, sowie deren Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Politikern.
Durch das geplante Gesetz wird eine Erlaubnispflicht für diese gefährlichen Politiker eingeführt. Die Voraussetzungen dafür, dass diese Erlaubnis erteilt wird, sind:


- der Halter muss mindestens 18 Jahre alt sein,
- der Halter muss eine Sachkundeprüfung bestehen (mit dem gefährlichen Politiker, nicht auf andere gefährliche Politiker übertragbar),
- es dürfen keine Zweifel über die Zuverlässigkeit des Halters bestehen, d. h. es dürfen z. B. keine Vorstrafen wg. Raub, Zuhälterei, Drogen oder Trunkenheitsfahrten vorliegen,
- der Halter muss den Abschluss einer Politiker-Haftpflichtversicherung nachweisen.
- Eine wesentliche Neuregelung des Gesetzentwurfs besteht darin, dass Personen, die sich einen gefährlichen Politiker anschaffen möchten, den besonderen Bedarf an diesem Politiker nachweisen müssen, der nicht durch Politiker anderer Rassen gedeckt werden kann.

Warum nur glaube ich das unsere Parlamente leer wären wenn wir unsere "Volksvertreter" nach oben beschr. Vorgehensweise auswählen würden.

LukeAmy
01.06.2010, 15:48
as Wort "exemplarisch" heißt ja, dass die genannten nur einige Beispiele sind...

heisst da kommen noch mehr Rassen dazu

DON HACKI
24.06.2010, 14:07
Quelle: http://www.mdr.de/nachrichten/7433012.html


Kampfhunde
Thüringen plant Liste gefährlicher Hunderassen

Thüringen will nun doch mehrere Hunderassen als gefährlich einstufen. Ein neuer Gesetzentwurf des Innenministeriums sieht vor, dass vier als "Kampfhunde" geltende Terrierrassen nur noch nach einer Sachkundeprüfung und mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden dürfen. Die Zucht und der Handel mit den Tieren wird verboten.
Staffordshire-Bullterrier
Er gilt künftig in Thüringen als gefährlich: der Staffordshire-Bullterrier.

kompletter Text: siehe Quelle

Peppi
24.06.2010, 14:18
So richtig grün sind die sich aber auch nicht oder? Ich habe unlängst irgendwo gelesen, dass noch viel mehr Rassen gelistet werden. U.a. auch die gleichen Auflagen für den AB. :(

Lucy
24.06.2010, 14:18
na Mahlzeit, da werden sich die Tierheime wieder füllen!

Ausserdem immer dieses Zuchtverbot, die wollen doch die Rassen gänzlich auslöschen oder? Kann ja nicht sein!

Wenn dem Menschen was nicht passt wird es ausgelöscht!

Mila
24.06.2010, 15:06
Zudem müssen sie vor der Anschaffung des Tieres beweisen, dass ein gefährlicher Hund für sie notwendig ist.

... vermeintlich "logische" Konsequenz: wozu kann ein "gefährlicher Hund" wohl notwendig sein, außer zum Verletzen /Töten von Lebewesen, d.h.: keiner braucht die Hunde mehr, die Rasse soll ausgerottet werden.
Finde ich ganz schön krass!!! Überhaupt diese Zuchtverbote etc., die so auf Ausrottung abziehen, darf man denn sowas?! Nur weil ein paar Leute zu doof sind sich vernünftig um ihre Hunde zu kümmern... und weil die Thüringer Regierung das Thema schnell vom Tisch haben will. Einfach nur traurig, wirklich...

Wie ist das eigentlich mit Leuten die eine oder mehrere der Rassen, die jetzt als Listenhunde gelten (sollen), halten? Werde die nachträglich verpflichtet alle Nachweise zu erbringen etc.? Geht ja eigentlich nicht, oder?

Ich warte echt nur noch auf den Tag, wo all die anderen Molosserrassen auch auf die Listen kommen

LukeAmy
24.06.2010, 16:09
das Thema gibts schon

http://www.molosserforum.de/off-topic-and-privates/13105-gesetzentwurf-thueringen.html

DON HACKI
24.06.2010, 19:14
Ups, da war ich im Urlaub. Entschuldigung. Vielleicht kann ein Mod die Themen zusammen führen,...:sorry:

LukeAmy
24.06.2010, 22:16
war doch nicht böse gemeint...

Grazi
29.06.2010, 16:58
Ups, da war ich im Urlaub. Entschuldigung. Vielleicht kann ein Mod die Themen zusammen führen,...:sorry: Erledigt. :lach4:

Grüßlies, Grazi