Kaja hat jetzt Leinenpflicht! *heul*

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Markus
30.11.2009, 16:13
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Kaja hat jetzt Leinenpflicht! *heul*” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

honey-bunny
30.11.2009, 16:13
Hallo Zusammen,

ich muss ein kleines bisschen ausholen:

wir waren letzten Monat bei uns in einem Hundefreilaufgebiet. Alles wunderbar. Kommt uns eine Hundehalterin mit einem Windhundmischling entgegen. Die Hunde haben sich beschnuppert und miteinander gespielt. Der Mischling hat schon die ganze Zeit meine Kaja angeknurrt. Sie ist diesem aus dem Weg gegangen auch nach mehrmaligem anknurren. Sie hat dann mit einem anderen Hund schön gespielt. Plötzlich greift der Mischling Sie an und Sie wehrt sich. Ich hab die Kaja untersucht und sie hat an der Zunge und Lefze geblutet. Ich sag noch:"die Kaja blutet" und plötzlich war die andere HH weg. Wir sind dann weiter, haben irgendwann umgedreht und sind zurück. Die HH kam uns wieder entgegen. Als wir kurz vor Ende der Auslaufstrecke waren, kommt sie uns hinterher gerannt und hat gesagt, dass ihr Hund an der Brust blutet. Die Kaja kann es definitiv nicht gewesen sein, da sie dem anderen Hund nur hinterhergerannt ist und nicht mal annähernd in Richtung Brust kam. Maximal an den Rücken. Wir waren zu fünft mit unseren Hunden unterwegs und jeder von uns hat genau gesehen, dass Sie nicht in den Brustbereich kam.
Das allles war zwischenzeitlich ca. 45 Minuten her.
Sie wollte von mir die Adresse und dass ich die TA Rechnung zahl. Ich hab ihr gesagt, dass sie damit nicht 45 Minuten später ankommen kann und dass es ja jetzt jeder andere auch gewesen sein kann. Sie meinte, dass ihr Hund erst später anfängt zu bluten. Ja ne, is klar! Sie hat mich aufs übelste beschimpft, die ganze Zeit angeschrien.
Ich kann sie ja verstehen aber mein Hund war das nicht!
Sie hat dann die Polizei gerufen und ich musste meine Personalien hergeben. Ich sehs irgendwie echt net ein. Mein Hund hat noch nie gebissen und wenn mir sowas passiert, dann such ich meinen Hund doch gleich ab und komm nicht erst 45 Minuten später damit an!
Wahrscheinlich hat er sich irgendwo im Gebüsch aufgerissen und sie will sich die TA Kosten sparen. Ich glaub echt ich spinn!

Nunja, nachdem sie mir ne TA Rechnung von 250€ geschickt hat, hab ichs meiner Versicherung vorsorglich gemeldet, allerdings auch, dass es meine Kaja nicht gewesen sein kann.

Diese dumme Nuss hat mich bei der Gemeinde angezeigt und heute kam ein Brief, dass die Kaja bis auf weiteres Leinenzwang an ner 1,5 Meter Leine hat.

Ich bin soo traurig. Am Boden zerstört.

Nadine
30.11.2009, 16:22
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Monty
30.11.2009, 16:22
Dann wende dich an einen Ra für Verwaltungsrecht! und lege sofort Widerspruch gegen diesen Bescheid des Ordnungsamtes ein, sont ist er spätestens in 4 Wochen rechtskräftig.

Einspruch kannst du formlos sofort selbst einlegen, damit die Frist gewahrt bleibt. Aber nimm keine Stellung, rechtfertige dich NICHT und Schildere vorab NICHTS! alleine den OA.

linda
30.11.2009, 16:23
oh man das ist ja krass. aber ich würde mir sowas nicht gefallen lassen.

meschi
30.11.2009, 16:25
Das klingt ja schrecklich!!! Furchtbar.... Manche Leute sind echt zu dreist.... :boese1:
Kann man sich gegen diese Maßnahme nicht irgendwie berufen??

Pit
30.11.2009, 16:34
Ab zum Anwalt, so, wie Monty vorschlägt!
Da würde ich mich dagegenstemmen.
Ich drück die Daumen und halte uns auf dem Laufenden.
Pit.

Babe
30.11.2009, 16:38
Würd auch sofort einen RA einschalten! Wünsch dir Glück und starke Nerven!

Monty
30.11.2009, 16:42
Kann man sich gegen diese Maßnahme nicht irgendwie berufen??

In Bayern wird ein Bescheid einer Behörde nach 4 Wochen rechtskräftig, wenn dagegen NICHT widersprochen und geklagt wird.

Diese Klage wird dich verdammt viel Geld kosten und ca 12 - 18 Monate dauern (wenn das Amt nicht von selbst einlenkt). Vor dem Verwaltungsgericht musst du erst selbst eine nicht unerhebliche Summe (ich schätze in deinen Fall ca 300 bis 500 Euro) selbst bezahlen, damit die Klage überhaupt angenommen wird. Solltest du diese gewinnen, bekommst du dieses Geld zurück.

Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung oder bist Mitglied bei Hund und Halter.
Wende dich am besten an einen Anwalt von dort. Hr. Weidemann ist der Beste und fast alles ist via mail, Telefon und Fax zu erledigen, die Entfernung ist dabei nicht relevant.

Und dann versuche eine schriftliche Zeugenaussage von den Leuten zu bekommen, die mit dabei waren.

Gast20102010
30.11.2009, 17:18
Ich kann mich Monty :ok: nur anschließen.. Lege sofort Widerspruch ein, der kostet nichts, sonst ist es in 4 Wochen rechtskräftig.

Und dann setze ein Schreiben auf, dass dein Hund nicht angefangen und vor allem, den anderen Hund nicht gebissen hat. Das lässt du dir von den Leuten unterschreiben, die dabei waren.

Das würde ich jetzt gleich machen, damit du es von diesen Leuten auch schriftlich hast. Mit diesem Schreiben kannst du dann auch zu deiner Behörde gehen und den Widerspruch persönlich abgeben und ihnen den Vorfall schildern. Vielleicht reicht das ja schon.. Sollte die Behörde nicht einlenken, dann würde ich einen Anwalt nehmen, am besten den Herrn Weidemann, der ist echt klasse. Mit einer Rechtschutzversicherung kostet das auch nichts..

Aber etwas unternehmen musst du, sonst wird dein Hund die Leinenpflicht nicht mehr los. Ausserdem hast du die Schuld schon damit anerkannt, dass du es deiner Versicherung gemeldet hast. Deshalb würde ich jetzt schnell reagieren. Wenn du die Tel.-Nr. von Herrn Weidemann brauchst, dann gib kurz bescheid.

Ich drücke dir ganz feste die Daumen..

Lee-Anne
30.11.2009, 17:23
Auf jeden Fall sofort und ohne Begründung Widerspruch einlegen, wie Monty schon geschrieben hat. Und auch schriftliche Zeugenaussagen einholen, solange alles noch "frisch" ist.

Ich würde evtl. auch die Blessuren, die Dein Hund abbekommen hat, noch vom TA bestätigen lassen.

Des Weiteren würde ich sofort eine Gegenanzeige erstatten. Du hast genügend Zeugen, dass ihr Hund angefangen hat und Deiner auch verletzt wurde. Also lass Dir das bitte nicht gefallen.

Tyson
30.11.2009, 18:32
Ich kann mich Monty :ok: nur anschließen.. Lege sofort Widerspruch ein, der kostet nichts, sonst ist es in 4 Wochen rechtskräftig.

Und dann setze ein Schreiben auf, dass dein Hund nicht angefangen und vor allem, den anderen Hund nicht gebissen hat. Das lässt du dir von den Leuten unterschreiben, die dabei waren.

Das würde ich jetzt gleich machen, damit du es von diesen Leuten auch schriftlich hast. Mit diesem Schreiben kannst du dann auch zu deiner Behörde gehen und den Widerspruch persönlich abgeben und ihnen den Vorfall schildern. Vielleicht reicht das ja schon.. Sollte die Behörde nicht einlenken, dann würde ich einen Anwalt nehmen, am besten den Herrn Weidemann, der ist echt klasse. Mit einer Rechtschutzversicherung kostet das auch nichts..

Aber etwas unternehmen musst du, sonst wird dein Hund die Leinenpflicht nicht mehr los. Ausserdem hast du die Schuld schon damit anerkannt, dass du es deiner Versicherung gemeldet hast. Deshalb würde ich jetzt schnell reagieren. Wenn du die Tel.-Nr. von Herrn Weidemann brauchst, dann gib kurz bescheid.

Ich drücke dir ganz feste die Daumen..

Jo, so würd ichs auch machen, drücke ebenfalls die Daumen, LG Manuela

Beate
30.11.2009, 18:36
Sofort schriftlichen Widerspruch einrichein bei der Gemeinde und einen RA zum Beratungsgespr. aufsuchen und der rät Dir dann wie Du weiter vorgehen kannst. Auch WENN Dein Hund gebissen hat... es handelt sich hierbei um zwei spielende Hunde die sich evlt grangelt haben... IST DAS EIN GRUND FÜR EIN BEHÖRDEN DING??? dann müsste fast jeder Hund Leinenzwang haben.

Mach sofort den Widerspruch per EBF und such dir nen RA, der hilft dir auch bzgl der TA Rechnung.

Liebe Grüsse u viel Erfolg und sag uns doch was passiert und rauskommt...viel viel Glück

Lg Beate

AlHambra
30.11.2009, 19:15
Kann mich nur anschliessen - wehr Dich !
Du hast ja sogar Zeugen !

Viel Glück

honey-bunny
30.11.2009, 19:28
Ja das problem ist halt, dass ich keine Rechtsschutzversicherung hab und Azubi bin und 450€ im Monat verdien. Ich hab überhaupt kein Geld für sowas. Allerdings bin ich über meine Hundehaftpflicht Rechtsschutz versichert. Von denen hab ich ein Schreiben bekommen, dass sie die Forderungen nicht annehmen und ich dies auch nicht tun soll, falls die andere HH auf die Idee kommt nen Anwalt einzuschalten, soll ich mich sofort melden und deren Rechtsabteilung wird sich dann darum kümmern.

Widerspruch hab ich heute weggeschickt, also so gehts ja net. Da kann ja jeder mit irgendnem Hirnfurz kommen.
Ich hab meine Aussage die ich bei der Versicherung gemacht hab und das Schreiben von der Versicherung beigelegt.

Beate
30.11.2009, 20:48
Ja klasse, dann war mal was dabei rauskommt, zumindest gut das die Versicherung bescheid weiss und Du das Schreiben an die Gemeinde verschickt hast...ich hab selber erst nen Rechtsstreit hinter mir (ich hoffe der ist nun vorbei) und weiss was das unnütz Nerven kostet... oh Du arme.. kann Dir sehr gut nachempfinden...

aber jetzt heisst es EINFACH WARTEN... cool bleiben warten warten.. :ok:
Drück Dir die Daumen!!! und wie!

Angela
30.11.2009, 22:32
Ich drück dir ganz doll die Daumen, das diese dumme Geschichte für euch gut aus geht.

Marion
30.11.2009, 23:15
Allerdings bin ich über meine Hundehaftpflicht Rechtsschutz versichert. Von denen hab ich ein Schreiben bekommen, dass sie die Forderungen nicht annehmen und ich dies auch nicht tun soll, falls die andere HH auf die Idee kommt nen Anwalt einzuschalten, soll ich mich sofort melden und deren Rechtsabteilung wird sich dann darum kümmern.
.

Gut, du bist also über die Hundehaftpflicht rechtsschutzversichert, das ist doch schonmal was.
Um die Schuldfrage in Bezug auf die TA-Kosten der Frau brauchst du dich normal nicht selber kümmern, denn alle Forderungen , die rechtmäßig an dich gestellt werden können, deckt die Versicherung ab.
Und wenn die Versicherung nicht zahlt weil es nicht rechtmäßig ist, dann kann die Frau auch keine Forderungen stellen, auch nicht einfach an dich.

Das ist schonmal gut.

Vielleicht gibt es bei deiner Hundehaftpflichtversicherung eine direkte Rechtschutzabteilung. Meistens haben die Versicherungen dann auch einen RA als Berater da sitzen.
Ich würde da fragen ob sie den Fall nicht doch übernehmen bzw. dir eine Kostendeckungszusage geben können.

Denn der Leinenzwang ist ja nun verhängt worden, weil man davon ausgeht daß deinen Hund Schuld trifft .
Und daß der keine Schuld hat ersieht man schon daraus, daß die Versicherung den Schaden der Gegenseite nicht übernimmt.

Der verhängte Leinenzwang steht ja in direktem Zusammenhang mit dem Vorfall und aus diesem Grunde ist meiner Meinung nach deine Versicherung auch dafür zuständig und müsste dir über die Rechtsschutzabteilung Kostendeckung geben.

Frage nochmal direkt bei der Versicherung nach.

Und ein RA in diesem Falle sollte nicht nur für Verwaltungsrecht sein sondern , das ist ganz wichtig: ein Hundefreund !

In einer eigenen Angelegenheit wo es um einen Hund ging habe ich seinerzeit über google einen Super-RA , der Hunde mag gefunden und der mich super vertreten hat.

Ich wünsche dir viel Glück
Marion

Grazi
01.12.2009, 11:13
Vorab: ich drücke dir die Daumen, dass du dich erfolgreich gegen den Leinenzwang & Co. durchsetzen kannst. Der Widerspruch ist ein erster wichtiger Schritt und du hast Glück, diese Hunde-Rechtsschutzversicheurng zu haben.

Was aber das "verspätete" Bemerken einer Wunde angeht, so kann das tatsächlich passieren. Im ersten Moment blutet es nicht, nach dem ersten Schock läuft der Hund weiter und plötzlich verfärbt sich das Fell an der betreffenden Stelle rot. Selbst schon erlebt. Allerdings ist das eine Sache von wenigen Minuten und fällt meist eher bei langhaarigen oder dichtpelzten Hunden verspätet auf.

Grüßlies, Grazi

honey-bunny
01.12.2009, 11:23
Sooo,

hab heute meinen Widerspruch (habs nochmal neu geschrieben) direkt bei der Tante vom OA abgegeben. Sie erzählte mir, dass Sie mit einem Mann telefoniert hat, der alles ganz genau gesehen haben will und sogar mit mir gesprochen hätte. Der Brüller ist, dass da kein mann dabei war der das gesehen haben könnte und mit mir hat auch keiner gesprochen. Echt unglaublich die Frau. Bin mal gespannt ob der unter Eid auch aussagt, da gewesen zu sein.

Und sie meinte, dass sie sich mit dem VetAmt in Verbindung setzen muss, da sie dass nicht alleine entscheiden kann.

Ich hoffe, dass das nicht wieder 6 Wochen dauert. Da ist mein Hund nämlich an der 1,5 Meter Leine gestorben.

Und es ging ja nicht um das Bemerken einer Wunde sondern, dass ihr medizinischer Wunderhund erst später anfängt zu bluten. Das letzte Mal als ihr Hund gebissen worden ist, hätte es erst 3 Stunden später angefangen zu bluten. Der Hund hat übrigens kurzes Fell. Würd ich mir mal Gedanken machen, wenn mein Hund ständig gebissen wird.

Kaja hatte letzte Woche auch ein Loch in der Backe, habs auch erst später gemerkt.

LukeAmy
01.12.2009, 12:49
gegenanzeige .außerdem kannst du v.d gemeinde verlangen.das sie einen wesensttest machen d.nichts kostet um zu zeigen das lieb ist und folgt

Scotti
01.12.2009, 13:07
Sauerei sowas.... Drücke dir die Daumen dass es gut für euch ausgeht .

honey-bunny
01.12.2009, 13:13
Jetzt warte ich erstmal ab, was die Gemeinde draus macht. Wenn die weiterhin blöd tun, dann kann ich weitergehen. Wir haben nen bestandenen Wesenstest, der wurde eine Woche vor diesem Vorfall gemacht. Da können die doch jetzt net kommen und nochmal einen verlangen, oder?

Wie ist denn das, gilt die Leinenpflicht nur innerhalb der Gemeinde, des Bundeslandes oder überall? Stand nix drin.

Goofymone
01.12.2009, 13:27
Jetzt warte ich erstmal ab, was die Gemeinde draus macht. Wenn die weiterhin blöd tun, dann kann ich weitergehen. Wir haben nen bestandenen Wesenstest, der wurde eine Woche vor diesem Vorfall gemacht. Da können die doch jetzt net kommen und nochmal einen verlangen, oder?

Aber selbstverständlich können die das! Und die können Dir sogar einen Gutachter benennen bei dem Du das Ganze nochmal ablegen musst!!!


Wie ist denn das, gilt die Leinenpflicht nur innerhalb der Gemeinde, des Bundeslandes oder überall? Stand nix drin.

Soweit ich informiert bin in den Bundesland wo Du wohnst und dort wo die Rasse auf der Liste steht!

honey-bunny
01.12.2009, 14:08
Naja, dann muss ich halt in nächster Zeit öfter nach Ba-Wü zu meinen Eltern fahren. Ist doch *******, oder?
Hab mich dem ganzen gestern Abend gleich mal widersetzt. Bin mit der Kaja auf die Hundewiese zum Spielen gefahren. Sie fängt immer schon zwei Kurven vorher an zu winseln, weil sie weiß wo es hin geht. Sie geht so gern dahin und sie liebt es mit den anderen zu toben. Ich könnt echt heulen, wenn ich dran denk, dass sie nicht mehr spielen darf. Das kann man doch keinem Hund antun.

april
01.12.2009, 14:11
Ich hatte auch mal so eine Sache mit meiner damaligen Staff Hündin, ist schon viele Jahre her. Da hatte der andere Hund auch nix (Dalmatiner, da hätte man Blut gesehen) und ich wurde angezeigt. Aber da galt Leinen und Maulkorbzwang nur bis zur Vorstellung beim Amtsvet.. Der hat das dann zum Glück wieder aufgehoben. Aber ein Schreck wars schon. Und vor allem bleibt sowas ja in der Akte stehen, egal wie's ausgegangen ist.
Naja, auf jeden Fall wehren und ich drück ganz feste beide Daumen!

Beate
01.12.2009, 18:50
Soviel ich weiss können die dir nen vereidigten Gutachter schicken DEN SIE BESTIMMEN und der ein neues Gutachten macht... aber wenn Dein Hund so keine Probleme macht, würde ich mir da keinen Kopf machen. Im gegenteil, wenns kleinigkeiten gibt die nicht sooo rosig funktionieren, nutze die Zeit um mit Deinen Hundi zu arbeiten.

Lass Dir JETZT nichts aus trotz o. unverständnis zu schulden kommen - lass deinen Hund an der Leine.. mehr ärger brauchst jetzt ned und dann abwarten auf den nächsten Schriftwechsel - so würde ICH es machen..

LG

Simone
01.12.2009, 19:50
Oje, das ist ja Mist. Gut, dass Du Zeugen hast. Ich würde mir von denen Eure Version schriftlich bestätigen lassen und dieses Schreiben dem OA zusenden. Ich drücke die Daumen!

sina
02.12.2009, 20:52
Ich drücke Euch die Daumen das alles bald überstanden ist

und Kaja nicht an die Leine muß!

Monty
02.12.2009, 21:50
gegenanzeige .außerdem kannst du v.d gemeinde verlangen.das sie einen wesensttest machen d.nichts kostet um zu zeigen das lieb ist und folgt


Blödsinn, sorry wenn du dich nicht auskennst, dann sei bitte still

Jetzt warte ich erstmal ab, was die Gemeinde draus macht. Wenn die weiterhin blöd tun, dann kann ich weitergehen. Wir haben nen bestandenen Wesenstest, der wurde eine Woche vor diesem Vorfall gemacht. Da können die doch jetzt net kommen und nochmal einen verlangen, oder?

Nein können Sie nicht, ich fürchte aber das negativzeugnis wird noch nicht ausgestellt sein und da werden sie euch jetzt warten lassen, bzw. dies nicht ausstellen wollen.


Wie ist denn das, gilt die Leinenpflicht nur innerhalb der Gemeinde, des Bundeslandes oder überall? Stand nix drin.

Innerhalb Bayerns Überall ! Steht eine Längenangabe dabei? Meist verlangen die Ämter Leinenlänge 120cm! Wenn ihr Glück habt 1,50m

Aber selbstverständlich können die das! Und die können Dir sogar einen Gutachter benennen bei dem Du das Ganze nochmal ablegen musst!!!

Soweit ich informiert bin in den Bundesland wo Du wohnst und dort wo die Rasse auf der Liste steht!

Das stimmt nicht, bitte keine falschen Infos weiter geben.

Nein können Sie NICHT. In Bayern darf man seinen Gutachter selbst wählen und wenn dieser staatlich anerkannt und vereidigt ist, können sie daran auch nicht rütteln.

Soviel ich weiss können die dir nen vereidigten Gutachter schicken DEN SIE BESTIMMEN und der ein neues Gutachten macht... aber wenn Dein Hund so keine Probleme macht, würde ich mir da keinen Kopf machen. Im gegenteil, wenns kleinigkeiten gibt die nicht sooo rosig funktionieren, nutze die Zeit um mit Deinen Hundi zu arbeiten.

Lass Dir JETZT nichts aus trotz o. unverständnis zu schulden kommen - lass deinen Hund an der Leine.. mehr ärger brauchst jetzt ned und dann abwarten auf den nächsten Schriftwechsel - so würde ICH es machen..

LG

Das ist ein sehr weiser Ratschlag, eine Strafe wegen den Verstoß gegen die Auflagen kannst du dir nicht leisten. Weder finanziell noch deinen Hund zuliebe.

Einmal bei einen Verstoß gegen den Leinenzwang erwischt und du bist schnell unzuverlässig und die betreiben alles damit du deinen "gefährlichen" Hund nicht mehr halten darfst.

Solltest du keine cm Angabe bei den Bescheid über den Leinenzwang haben, dann arbeite mit Schleppleine.

honey-bunny
03.12.2009, 07:21
Ja wir haben 1,5m. Aber ne Pupsgemeinde wie Haar kann doch nicht nen Leinenzwang für das ganze Bundesland aussprechen. Muss das dann nicht von ganz oben kommen? Des kanns doch net sein, nach 8 Wochen an ner 1,5 Meter Leine da geht die Kaja mit mir Gassi. Wo soll die denn mit ihrer Power hin?

Babe
03.12.2009, 07:39
Ist wirklich blöde! Hast keine Freunde oder Verwandten mit großem Garten wo du 1-2 die Woche hinkannst um sie toben und springen lassen?Ein Hundeplatz wäre auch nicht schlecht wo du mit deinen Bekannten HH hinfährst um sie mit den anderen toben zu lassen! Nicht unterkriegen lassen

Gast280210
03.12.2009, 08:15
Du bist in Haar, dass Hinterland ist ja auch nicht schlecht. Wenn Du ein Auto hast, fahr ins Grüne oder übe mit der Kleinen S-Bahn-Fahren. Du weisst, dass München und die Gebiete herum sehr "eigen" sind im Umgang mit Listenhunden. Jetzt auf keinen Fall provozieren. Kommt jetzt noch die geringste Kleinigkeit vor, wird es noch härter. Ich habe einen sehr erfahrenen, tollen staatl. vereidigten Sachverständigen. Er hat bei meinen beiden Hunden die Prüfung abgenommen. Ich rufe ihn später an und berichte Dir. Wenn Du möchtest, kannst Du ihn ja selbst anrufen. Gebe Dir gerne die Telefon-Nr. per PN.:king:

Gast280210
03.12.2009, 09:20
Also -

habe bei meinem Gutachter angerufen. Das Problem ist, dass der verordnete Leinenzwang Gemeindesache ist und auch nur für diesen Bereich gilt. Du kannst um eine Befristung bitten. Evtl. kannst Du anbieten, einen sozialisierungskurs zu machen. Bei erfolgreichem Abschluss, kannst Du die Befreiung erbitten, nicht fordern. Das Negativzeugnis, das die Gemeinde aufgrund des bestandenen Wesenstests ausgestellt hat gilt nach wie vor. Der Wesenstest, von einem anerkannten, vereidigten Sachverständigen abgenommen, gilt nach wie vor. Evtl. kann u.U., sollte sich noch mehr ereignen auch eine Maulkorbpflicht von der Gemeinde verhängt werden.
Wir aber wegen der Verhältnismäßigkeit meist nicht angewendet. Solltest Du wegziehen, kann die neue Gemeinde eine Kurzüberprüfung verlangen, auch wenn der Wesenstest bereits abgelegt und bestanden wurde. Diese Überprüfung wird von ebenfalls von einem Sachverständigen abgenommen.

Also, sei ein braves und vernünftiges Mädchen, halte dich an die Auflagen der Gemeinde, arbeite an der Klärung und Behebung und sei nett zu diesen Leuten. Die müssen im Zuge der Fürsorgepflicht für die Einwohner dieser Anzeige nachgehen und entsprechend handeln. Weiche künftig kritischen Situationen großräumig aus. Mit "jetzt erst recht" tust Du Katja keine Gefallen. Sollte es noch einmal in dem Gemeindebereich zu einer Auseinandersetzung kommen könntest Du u.U. Deinen Hund verlieren.

Ja, das Leben in Bayern ist hart.:hmm:

Djego
03.12.2009, 09:40
:schreck: Das sind hier ja Sachen!

Aber ich würde echt eine Gengenanzeige machen. Schreib den Vorfall genau auf und laß dir den von deinen Zeugen bestätigen. Laß dir auch gleich die Adressen geben, damit dein Anwalt (solltest du einen nehmen) keine Nachforschung stellen muß. Vielleicht bringt es ja auch etwas, wenn du Leute von dort frägst, ob der andere Hund schon öfter aufgefallen ist oder vielleicht jemand anderst auch einen Fall mit der Person hatte.

Bei uns gibt es auch einen Mischling, der immer ohne Leine läuft aber auf jeden anderen Hund los geht und auch bekannt ist. Hab mal mit ein paar anderen Hundehaltern gesprochen. Jeder kennt diesen Hund und sollte nochmal was passieren wären sie alle dabei ihre Fälle zu sammeln und zu bestätigen.

Wir drücken auf jeden Fall die Daumen!:ok:

honey-bunny
03.12.2009, 09:41
Ich hasse dieses Bayern seit ich hier wohne. Zumindest was die Hundesachen betrifft. Bin froh, wenn ich nächstes Jahr wieder nach Ba-Wü zieh.

Hab auch grad mit meiner Gutachterin telefoniert und sie meinte, dass ich ihr mal alles schicken soll. Mal sehen was sie noch machen kann...

Djego
03.12.2009, 10:18
Huhu!

Ziehst dann zu uns! Wir nehmen zusammen ein Häuschen mit großem Garten und dann können wir die zwei als rennen lassen! Bzw. bei mir auf den Felder interessiert es eh keinen. Nur beim "Sportpfad" solltest du sie dann an der Leine haben.:lach3:

honey-bunny
03.12.2009, 10:46
Da können wir mal drüber reden...

Gast280210
03.12.2009, 11:54
Ich hasse dieses Bayern seit ich hier wohne. Zumindest was die Hundesachen betrifft. Bin froh, wenn ich nächstes Jahr wieder nach Ba-Wü zieh.

Wie wär's denn mit "Danke Karin für die Info" :D
Ich habe nämlich extra für Dich bei meinem Gutachter in Niederbayern angerufen um Dir o.g. Info zu übermitteln. Mittlerweile ist mir aufgrund Deiner Reaktion klar, dass ich mir die Mühe hätte sparen können.

Wenn Du Bayern so hasst, kann ich Dir nur gute Reise wünschen. Warum bist Du eigentlich hierher gezogen?

Dein (vielleicht doch recht unreifes) Verhalten wird Dir und vor allen Dingen Deinem Hund auch in anderen Bundesländern Ärger einbringen. Wie willst Du Deinem Hund Disziplin beibringen, wenn Du selbst nicht in der Lage bist dies zu vermitteln, weil nicht vorhanden. Trotzreaktionen und Umzugspläne sind da fehl am Platz. Ich und alle anderen Hundebesitzer müssen hier im Wohngebiet (Verordnung der Gemeinde) die Hunde immer an der Leine führen. Also wo liegt da bei Dir das Problem. Was würdest Du machen, wenn Dein Hund aus Gesundheitsgründen wochenlang an der Leine gehen müsste? :sorry:

Wie Waldi
03.12.2009, 12:10
Uff Karin,
der hat gesessen!

Herbster
03.12.2009, 13:18
In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.


so siehts in wien aus ...

lg georg

honey-bunny
03.12.2009, 13:30
Oh sorry, Karin. Das war doch sooo überhaupt nicht gemeint. Das tut mir leid. Natürlich danke ich dir, ich bin nur im Moment so wütend, das war echt sehr lieb von dir.
Ich bin ausschließlich wegen meiner Ausbildung hierher gezogen.

Aber zu sagen, dass ich unreif bin, find ich auch nciht grad nett.

Versetz dich mal bitte in meine Lage.

Gast280210
03.12.2009, 13:52
Versetz dich mal bitte in meine Lage.

Schau mal:

http://www.molosserforum.de/meckerecke/8413-weil-meine-kleinen-so-gross-sind.html

meschi
03.12.2009, 14:07
In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.


so siehts in wien aus ...

lg georg

Wer hält sich dran? :pfeiff:
Aber das ist ein anderes Thema...

Herbster
03.12.2009, 14:09
Wer hält sich dran? :pfeiff:
Aber das ist ein anderes Thema...

ich net immer *gg* bei unsrer "haus" runde geht linus nachts immer ohne leine.. tagsüber schon.. denn linus hat ads... und sobald er was sieht.. hört er nimma *ggggg*

meschi
03.12.2009, 14:21
Halt mich auch nicht immer dran ;)

honey-bunny
03.12.2009, 14:33
Schau mal:

http://www.molosserforum.de/meckerecke/8413-weil-meine-kleinen-so-gross-sind.html

Tut mir leid, aber dann weiß ja das das in Bayern alles net so einfach mit den Kampfschmusern ist.

Kannst mir nochmal verzeihn?? Wollte dir nicht ans Bein pinkeln oder so....

Gast280210
03.12.2009, 14:44
Klar verzeih ich Dir.

Bayern hat aber auch seine guten Seiten, ich schimpfe schon auch aber tief im Innern liebe ich es hier zu sein. Oft sind es hier die "Zuagroast'n" die den meisten Ärger verursachen, wie die Dame in meinem Fall. Wohnt zwar hier, ist aber immer noch nicht hier angekommen und hat das Motto "Leben und Leben lassen" immer noch nicht verinnerlicht. :ok:

honey-bunny
03.12.2009, 15:17
Ich finds hier ja auch schön, so ist es ja nicht. Mir gefällts hier ganz gut, aber es ist halt der Ärger mit dem Hund. Ständig ist was, dann muss man da nen Wesenstest machen und da was und jetzt halt noch die Leinenpflicht. Das regt mich halt tierisch auf.
Auf der anderen Seite sind hier natürlich die schönen Parks, wo ja normal auch keine Leinenpflicht ist. Ist ja auch schön.

Monty
03.12.2009, 18:51
Ich bin jetzt ehrlich gesagt auch ziemlich angesäuert...

Du setzt aufs Spiel, das dir dein Hund ins TH gebracht wird. Hast du den Mumm, die Nerven und das Geld ihn da heraus zu klagen?

Halte dich an den Leinenzwang! Er gilt NICHT nur in der Gemeinde sondern BESTEHT IN GANZ BAYERN! Der Sachverständige hat eine falsche Auskunft gegeben.



Du weißt nie wer dich von deinen Nachbarn hängt, wir wurden sogar ohne Leine und Maulkorb gesehen, obwohl wir nachweislich im Ausland waren.

Zum Auslasten gehe auf den Hundeplatz, auf Privatgrund darfst du deinen Hund laufen lassen. Baue in Flirt oder Springpool, mache Suchspiele mit ihn, lerne ihn Tricks. Egal ob Agility oder ZOS. Es gibt tausend Möglichkeiten den Hund auszulasten.

Und glaube mir, ich weiß von was ich rede. Ich habe ein ganzes Jahr geklagt und mich mit meinen Hund versteckt, weil ich gegen den Maulkorbzwang geklagt hatte.

Diese Klage war der Grund, mir meinen Hund zu beschlagnahmen (wollen)- weil ich mich ja nicht füge und damit nicht zuverlässig bin (Kurzversion)

Beate
03.12.2009, 19:35
Also ich kann nur nochmal sagen...HALTE DICH VORBILDLICH momentan an den Leinenzwang, arbeite mit Deinem Hund und nutze die Zeit - wer weiss, zu guter Letzt kommt wirklich noch ein weiterer Gutachter und dann ist das geheule gross und dann ist die Chance rum ums eck.

Bayern hin oder her... obs hier extremer ist oder nicht...aber GIB NIEMANDEN den Alass zu sagen das "wir schlechte hundehalter" seinen. Die die dich anpissen wollen warten nur drauf u ärgerns sich grün und blau wenn DU alles richtig machst.

Wichtig ist dass Du jetzt mit viel verstand und wissen an die sache ran gehst. Man muss sich nicht alles gefallen lassen ... muss man auch nicht...aber im Recht muss man sein und das offensichtlich für jeden ... und keine angriffsfläche bieten lassen...dann wird alles gut:-)

Und vermeide einen Rechtsstreit - ich habe wg ner anderen sache grad einen hinter mir... und es kostet sooo viele nerven!!!!!!!!!:king:

Monty
03.12.2009, 21:18
nur mal so zum nachlesen die VO von BaWü: http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Kampfhunde-Verordnung/83522.html

der Test ist nicht so easy wie der in Bayern, dazu kommt Führungszeugnis, Sachkunde und saftige Strafen.

Da lebe ich mit meinen Hunden lieber in Bayern. Ich kenne sogar Menschen, die aus BaWü hier her gezogen sind, damit Sie sich einen Bullterrier halten können.

honey-bunny
04.12.2009, 11:28
Ich mach schön brav alles was die von mir wollen. Ich will natürlich nicht, dass die mir den hund wegnehmen. Habs ja eingesehen. Aber wir gehen halt so gerne auf unsere Hundewiese. Wir haben ja auch noch nen zweiten Hund zu Hause und nen großen Garten, so ist es ja nicht.

Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass die andere HH nen Anwalt einschält, so schätz ich die ein.

Monty, ist ja alles schön, aber die Kaja ist in Ba-Wü nicht gelistet.Dogo Canario. Somit deutlich einfacher.

honey-bunny
04.12.2009, 16:27
Hab mit meiner gutachterin heute nochmal telefoniert. Ich hatte ihr den Brief von der Gemeinde per email geschickt. Sie hat bestätigt, dass der Leinenzwang in ganz Bayern gilt. Sie meinte auch, dass ich jetzt erstmal abwarten soll was von der Gemeinde kommt. So werde ich dann wohl auch tun.

Ich halte euch natürlich weiter auf dem Laufenden.

Gast280210
05.12.2009, 07:54
Halte dich an den Leinenzwang! Er gilt NICHT nur in der Gemeinde sondern BESTEHT IN GANZ BAYERN! Der Sachverständige hat eine falsche Auskunft gegeben.

Sorry:sorry:
Mein Sachverständiger hat mir sicher die richtige Info gegeben, nur habe ich es wohl missverstanden. Er ist ein wandelndes Beispiel an Korrektheit und Kompetenz, er würde nie eine Auskunft erteilen, die nicht rechtlich fundiert ist.

Also - ich war's:sorry::o

Omnivor
05.12.2009, 21:05
Leinenpflicht ist ein Thema, das mich interessiert, vorallem, worüber ich mich in meiner Hundehalterlaufbahn schon mehr als genug ärgerte. Allerdings gehe ich diesmal sachlicher an diese Sache heran.

Nach meinen Erkenntnissen herrscht immer und überall Leinenpflicht. Dennoch hält sich fast niemand daran und diese Ordnung wird gern von Hundehaltern ignoriert und auch von der Polizei kaum beachtet.

Da, wo das Ordnungsamt intesniv unterwegs ist, wird die Leinenpflicht oft überprüft und durchgesetzt(kommt auf den Ordnungshüter an).

Leider, wirklich leider wird die Leinenpflicht aber immernoch wo es nur geht ignoriert. Nicht nur das: in manchen Hundeschulen wird den Teilnehmern fälschlicherweise gesagt, es gibt gar keine Leinenpflicht. Das ist natürlich völliger Unsinn und zeugt von Ahnungslosigkeit.

Ich selbst achte die Leinenpflicht und reagiere bei vielen Begegnungen mit anderen unangeleinten Hunden sofort mit Intoleranz.

Peppi
06.12.2009, 00:14
Leinenpflicht ist ein Thema, das mich interessiert, vorallem, worüber ich mich in meiner Hundehalterlaufbahn schon mehr als genug ärgerte. Allerdings gehe ich diesmal sachlicher an diese Sache heran.

Nach meinen Erkenntnissen herrscht immer und überall Leinenpflicht. Dennoch hält sich fast niemand daran und diese Ordnung wird gern von Hundehaltern ignoriert und auch von der Polizei kaum beachtet.

Da, wo das Ordnungsamt intesniv unterwegs ist, wird die Leinenpflicht oft überprüft und durchgesetzt(kommt auf den Ordnungshüter an).

Leider, wirklich leider wird die Leinenpflicht aber immernoch wo es nur geht ignoriert. Nicht nur das: in manchen Hundeschulen wird den Teilnehmern fälschlicherweise gesagt, es gibt gar keine Leinenpflicht. Das ist natürlich völliger Unsinn und zeugt von Ahnungslosigkeit.

Ich selbst achte die Leinenpflicht und reagiere bei vielen Begegnungen mit anderen unangeleinten Hunden sofort mit Intoleranz.

:ok:

Püppi
06.12.2009, 00:20
Das haben leider viele vergessen , oder wissen es nicht .

katinka
06.12.2009, 00:41
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.


auszug landeshundegesetz nrw :lach3:

Monty
06.12.2009, 06:03
In Bayern gibt es keinen generellen Leinenzwang aus den Gefahrenhundegesetz heraus, aber in den meisten Städten herrscht innerorts Leinenzwang. Für alle Hunde ab einer bestimmten Schulterhöhe (z.B. 50cm) in Nürnberg.

Kontrolliert wird unterschiedlich häufig von ständig bis überhaupt nicht.

Bei nicht gelisteten großen Hunden werden werden die Halter höchstens verbal dazu angehalten, ihr Tier an zu leinen.

Mit Listenhund bekommst du in fast allen Fällen Ärger mit den Amt - auch wenn sich das Amt widerspricht und der Hund nach ausgestellten Negativzeugnis ein "normaler" Hund ist. - Normal behandelt von den Ämtern wirst du nicht werden.

In München gibt es keinen Leinenzwang , bzw. nur auf Spielplätze darf der Hund nicht und in die mit den grünen Bollern gekennzeichnete Flächen.

Ein braver freilaufender Hund wird in München nicht auffallen, aber du kannst es nicht riskieren gesehen, gemeldet, verpfiffen oder erwischt zu werden

Peppi
06.12.2009, 09:37
Nach meinen Erkenntnissen herrscht immer und überall Leinenpflicht.

Meine Güte Du schreibst in dem anderen Thema was von Studienarbeit und sonstwas und dann so ein Käse. Das stimmt einfach nicht.

Und das Gerede von Ordnung die hergestellt werden muss, da denke ich an ein freudiges Ereignis vor 20 Jahren.

Mich nerven die Hunde die alles anspringen und penetrieren genauso, aber dieser typisch deutsche bürokratische Regelungswahn macht es doch auch nicht besser. Solche Pauschalaussagen führen dazu, dass die Menschen komplette aufhören selbstständig zu denken.

Es geht um Verantwortung und Rücksicht. Und wenn das mehr Leute verstehen KÖNNTEN, dann wären wir einen grossen Schritt weiter.

Die anderen Hunde sollen mich in Ruhe lassen. Punkt.

Was stört es mich da, ob der andere an der Leine ist, oder aber vielleicht mal gut hört. Wenn der Halter ihn ins Fuß nimmt kann jeder seinen Hund meinetwegen auch mit ins Kino nehmen.

Man sollte nur einfach die anderen Menschen respektieren.

Scotti
06.12.2009, 10:45
Meine Güte Du schreibst in dem anderen Thema was von Studienarbeit und sonstwas und dann so ein Käse. Das stimmt einfach nicht.

Und das Gerede von Ordnung die hergestellt werden muss, da denke ich an ein freudiges Ereignis vor 20 Jahren.

Mich nerven die Hunde die alles anspringen und penetrieren genauso, aber dieser typisch deutsche bürokratische Regelungswahn macht es doch auch nicht besser. Solche Pauschalaussagen führen dazu, dass die Menschen komplette aufhören selbstständig zu denken.

Es geht um Verantwortung und Rücksicht. Und wenn das mehr Leute verstehen KÖNNTEN, dann wären wir einen grossen Schritt weiter.

Die anderen Hunde sollen mich in Ruhe lassen. Punkt.

Was stört es mich da, ob der andere an der Leine ist, oder aber vielleicht mal gut hört. Wenn der Halter ihn ins Fuß nimmt kann jeder seinen Hund meinetwegen auch mit ins Kino nehmen.

Man sollte nur einfach die anderen Menschen respektieren.

100 Punkte, ist stimme dir vollkommen zu. :ok:
Mit Intoleranz kommen wir nicht weiter, Verständnis und Rücksicht auf allen Seiten wäre wünschenswert.
Leider gibt es immer wieder Menschen, auf beiden Seite, die einfach nur Bock haben Stunk zu machen.

Bin ich froh im Kaff zu wohnen wo ich meinen Hund laufen lassen kann, ohne einer Menschenseele zu begegnen, dafür aber Felder und Wälder ohne Ende habe. Leinenzwang gibt es hier auch nur in der Brut- und Setzzeit.

enouk
07.12.2009, 19:19
Laut unserer Stadtordnung gilt Leinenpflicht in "bebauten Gebieten". Aber es laufen trotzdem hier manche Hunde innerorts frei - was mich wenn sie folgen auch nicht stört. Negative Beispiele kenn ich von hier nicht. Die Hunde die nicht funktionieren sind hier auch angeleint bzw ich hatte wohl halt Glück und habe selbst noch keinen sonst getroffen. Mein Hund läuft auch viel frei (nicht gerade neben der Straße aber auch am Stadtrand im schwach bebauten Gebiet) aber wenn jemand entgegenkommt ruf ich sie ab, sie rennt weder auf fremde Leute noch Hunde zu...

Monty
08.12.2009, 04:42
Hab mit meiner gutachterin heute nochmal telefoniert. Ich hatte ihr den Brief von der Gemeinde per email geschickt. Sie hat bestätigt, dass der Leinenzwang in ganz Bayern gilt. Sie meinte auch, dass ich jetzt erstmal abwarten soll was von der Gemeinde kommt. So werde ich dann wohl auch tun.

Ich halte euch natürlich weiter auf dem Laufenden.

sorry, ich habe dies erst jetzt gelesen, bzw. gerafft.

Wenn du nichts unternimmst wird der Leinenzwang rechtskräftig (egal ob er gerechtfertigt ist oder nicht)...wenn du damit leben kannst und sowieso bald umziehst und dann für den Rest des Lebens deines Hundes darauf achtest dass ihr euch nicht mehr in Bayern frei bewegt...na ja...

Ich persönlich würde meinen Hund diesen Stempel nicht aufdrücken lassen und mich vor Gericht dagegen wehren.

honey-bunny
08.12.2009, 07:06
Ich hab doch Widerspruch eingelegt. Mehr kann ich in diesem Moment nicht tun. Ich hab die Frist eingehalten und jetzt muss ich abwarten. Was soll ich denn noch machen?

Monty
08.12.2009, 15:35
sorry mein Fehler, anscheinend habe ich gestern doch zu lange Geburtstag gefeiert. Jetzt wo du es schreibst fällt es mir wieder ein

honey-bunny
08.12.2009, 15:37
Kein Problem. Hattest du gestern?? Dann noch alles Gute von mir.

baanicwu
08.12.2009, 22:55
habe ich gestern doch zu lange Geburtstag gefeiert.

Wenn du es selber gewesen bist = Glückwunsch nachträglich!

Ansonstens Glückwunsch nachträglich an das Geburtstagskind!

Monty
09.12.2009, 04:37
Danke, das ist aufmerksam und ganz lieb . Ich gebe es meiner lieben Kollegin weiter, die freut sich immer ganz toll über Glückwünsche von "Fremden", selber hab ich im Sommer