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  #21 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 20:50
Benutzerbild von petra
Fürst / Fürstin
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Cara Beitrag anzeigen
Toll.

D. h., wenn kein Negativzeugnis mehr erstellt wird, ist ein Hund der Kategorie 1 od. 2 ab Geburt gefährlich. Die Erteilung des Negativ-Zeugnisses gibt dem Hund und dem Halter die Möglichkeit, bis zur Prüfungsreife mit 18 Monaten zu arbeiten und gilt in dieser Zeit (natürlich ohne Vorfall) als ganz normaler Welpe und Junghund. Nach bestandener Prüfung wird er dann offiziell vom Leinen- und Maulkorbzwang befreit. Als Cara mal gerade 5 Monate alt war, wurde sie von unserer direkten Nachbarin, als gefährlicher BX beim OA gemeldet. Sie hatte Angst um ihren eigenen Hund, einen Border Colli, dem sie nicht Herr wurde, der äußerst aggressiv reagierte, weil die Kleiner den ganzen Tag alleine war und noch nicht mal in den Garten konnte, um ihr Geschäft zu erledigen. Obwohl es noch nicht mal annähernd zu einem Konflikt kam, hatte Cara ab da schon mal ihren Ruf weg.

Sollte das Verhalten der Behörden Schule machen, sind alle Kategorie-Hunde mitsamt ihren Haltern stigmatisiert und ausgegrenzt. Einen kleinen Vorgeschmack davon hatte und habe ich mittlerweile in gesteigerter Form, mit meinem Zweithund Tequila. Wenn ich in der Gemeine grundlos (natürlich anomym) angegriffen werde und zwar nur aufgrund unserer puren Existenz, muss ich uns verteidigen ohne schuldig geworden zu sein. Selbst unser Sachbearbeiter bei der Gemeinde ist mittlerweile schon verzweifelt wegen der haltlosen Anrufe, kann aber nichts unternehme, weil manche (auch Hundehalter) sich durch pure Anwesenheit meiner beiden Hunde bedroht fühlen. Da gibt es kein Gegenmittel.
Kenne ich auch,die Hunde von mir(Mastinos)waren in den Augen des Negerdorfes in dem ich wohnte hässliche gefährliche Köter.Es wurde alle Geschütze aufgefahren!veterinäramt-ob die "Köter" genug zu fressen hätten!??Steckten die Hunde nur den Kopf aus dem Hoftor,durfte ich ein sattes Bußgeld zahlen.Das Ordnungsamt der betreffenden Gemeinde bot mir die kostenlose Einschläferung und"Entsorgung""der Tiere an!!!!!Mein Nachbar war der schlimmste!Vesoffen und blöd,aber gefährlich.Paula bekam ihre einzigen Welpen,die ein schönes Leben bei ihren Haltern hatten(ich habe die Halter jahrelang kontaktiert)Paula starb altersbedingt ruhig ein.Der ehemalige Nachbar säuft sich ,leider nur sehr langsam zu Tode.
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  #22 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 22:14
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Cara Beitrag anzeigen

Was bedeutet das? Werden Gutachten künftig nicht mehr anerkannt, geht man davon aus, dass (wie bei uns, ein staatlich vereidigter Gutachter) nicht in der Lage ist, das Wesen eines Hundes zu beurteilen?
Für den Gutachter NICHTS, denn in allen bayrischen Gutachten steht am Ende der Satz:

Es muss festgestellt werden, daß die Überprüfung eines Hundes immer nur den "Ist-Zustand" beschreiben kann und der Hundebesitzer nicht von der Sorgfaltspflicht bei weiterer Haltung und Führung entbunden ist.

Änderungen der Haltungsbedingungen, Halter od. Führerwechsel, Ausbildung und Erziehung etc. können das Wesensbild jedes Hundes beeinflussen und verändern.


deshalb hat kein (Hunde)Gutachter wegen seines Gutachtens, etwas zu "befürchten".

Probleme bekommt der Halter - ausbaden darf es der Hund
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L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4

Geändert von Monty (31.05.2009 um 22:16 Uhr)
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  #23 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 22:55
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von petra Beitrag anzeigen


Kenne ich auch,die Hunde von mir(Mastinos)waren in den Augen des Negerdorfes in dem ich wohnte hässliche gefährliche Köter.
Negerdorf? Wo wohnst du?
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LG Scotty und Happy im Herzen

Molosser in Not
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  #24 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 07:55
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

heißt hier auch oft nur ein Stadtteil/viertel im Volksmund "Negerdorf", weil die (frühere) Zeche keine eigenen Waschkauen hatte, deshalb mussten die Bergleute schwarz, bzw. dreckig nach Hause gehen.

Unsere Nachbarn aus Stein, die in der Graphitmühle vom Bleistift-Faber arbeiteten, waren hier auch einfach " N***r" und stolz drauf weil sie Arbeit hatten...die N***r der US Army hießen dafür wieder anders...

wie heißt es hier..."Wo die Hasen "Hosen" heißen, und die Hosen "Husen" heißen"
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L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4

Geändert von Monty (01.06.2009 um 08:04 Uhr) Grund: wieso xxten das jetzt N***r, war doch nicht rassistisch gedacht?
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  #25 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 10:40
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Standard Wer die Wahl hat ....

.... hat die Qual liebe Anne, ist es nicht so.

Zitat:
Wir haben Wahljahr und jede Stimme zählt
In der Hundefrage kann man höchstens zwischen dem Teufel und dem Belzebuben wählen, wer mal links und mal rechts sitzt, lässt sich kaum beurteilen!

Freundlicher Gruss
Beat
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  #26 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 10:41
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Anne Beitrag anzeigen
Vermutlich gibt es in dieser Gemeinde kaum betroffene Hundehalter, zumindest keine einflußreichen, somit wird wohl auch keiner dagegen klagen. Meine Befürchtung ist, andere kleine Gemeinde ziehen nach, kommen damit durch und bald schwappt diese Vorgehensweise über den Weißwurstäquator.
Im Resultat heißt das wieder, Hundehalter müssen gegen Behördenwillkür und politisch verordnetes Unrecht klagen. Das ist doch der Irrsinn, seit Jahren müssen Hundehalter in langwierigen, kostenintensiven, zermürbenden und überflüssigen Prozessen ihr Recht einklagen.
Wir haben Wahljahr und jede Stimme zählt.
Aber da ist doch gar nix beschlossen. Der Gemeinderat hat der Verwaltung einen Vorschlag unterbreitet. Wenn ich das bundeseinheitliche Gesetz zur Gefahrenabwehr richtig verstehe, ist darin auch die Zuständigkeit geregelt. Und die liegt bei den Ordnungsämtern (in Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern) der Städte und Gemeinden.

Der Gemeinerat hat doch keine Berechtigung Gesetze zu erlassen, oder zu ändern. Und in den Hundeverordnungen die ich kenne, steht immer das im "Einzelfall" besondere Maßnahmen getroffen werden dürfen.

Das hier ist Populismus gegen das Sommerloch... dank der bekloppten Hundehalterin
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  #27 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 10:59
Gast280210
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Aber da ist doch gar nix beschlossen. Der Gemeinderat hat der Verwaltung einen Vorschlag unterbreitet. Wenn ich das bundeseinheitliche Gesetz zur Gefahrenabwehr richtig verstehe, ist darin auch die Zuständigkeit geregelt. Und die liegt bei den Ordnungsämtern (in Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern) der Städte und Gemeinden.

Der Gemeinerat hat doch keine Berechtigung Gesetze zu erlassen, oder zu ändern. Und in den Hundeverordnungen die ich kenne, steht immer das im "Einzelfall" besondere Maßnahmen getroffen werden dürfen.

Das hier ist Populismus gegen das Sommerloch... dank der bekloppten Hundehalterin
Dein Wort in Gottes Ohr, leider ist in diesem unserem Lande mittlerweile alles möglich. Es gibt solch hirnrissige Erlasse, die man immer dann erfährt, wenn klammheimlich bereits alles abgesegnet wurde. Was Behördenentscheide betrifft, ist es meist eine Ermessensfrage und wer sitzt da wohl am längeren Hebel.

Es geht hier um Stimmungsmache, nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein". Dieser ständige Kampf um den Ruf des s.g. Kampfhundes zermürbt einige Halter, die sich einen lieben, großen Knuddelhund gewünscht haben aber mit so viel Anfeindung nicht fertig werden und damit auch nicht gerechnet haben. Im schlimmsten Fall, wird der Hund dann lieber abgegeben.
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  #28 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 11:33
Gast20091091001
Gast
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Darf ich mal fragen - zum Verständnis: Stellt in Bayern die Gemeinde (Verwaltung?) selbst das Negativzeugnis aus? Nachdem der Halter das Gutachten vorgelegt hat?

So steht es hier:
Zitat:
Hunde der Kategorie 2 sind, wenn für sie von der Gemeinde ein Negativzeugnis erstellt wurde, von den Restriktionen des Art. 37 LStVG befreit.

Dieses Negativzeugnis wird erteilt, wenn der Halter durch Vorlage eines Gutachtens nachgewiesen hat, dass sein Tier nicht die Merkmale eines gesteigert aggressiven und gefährlichen Kampfhundes aufweist.

Die formellen Mindestanforderungen eines solchen Gutachtens sind normiert und liegen den Gemeinden vor. Welche Anforderungen die Gemeinde an den Ersteller eines solchen Gutachtens (z. B. Tierarzt – dieser muss eine Zusatzausbildung durch die Landestierärztekammer haben oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger) stellt, bleibt dieser überlassen. Bei der Prüfung des Gutachtens kann die Gemeinde das zuständige Veterinäramt einzubeziehen.
[...]
http://www.polizei.bayern.de/news/re...dex.html/11321

...der letzte Satz:
Zitat:
Mit dem Negativzeugnis können allerdings Auflagen verbunden werden – siehe hierzu Art 18 Abs. 2 LStVG.
...hier der Art 18 Abs. 1 & 2 LStVG:
Zitat:
(1) 1 Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit können die Gemeinden durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden im Sinn des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken. 2 Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.

(2) Zum Schutz der in Absatz 1 genannten Rechtsgüter können die Gemeinden Anordnungen für den Einzelfall zur Haltung von Hunden treffen.
Dazu aus der Zeitungsmeldung:
Zitat:
Jetzt hat die Gemeinde [...] beschlossen, dass die Verwaltung für die Prüfung zukünftiger Anträge zur Erlaubnis auf Haltung eines Kampfhundes den Schutz von Leben und Gesundheit einen sehr hohen Stellenwert beimisst.
Das heisst, Gemeinden haben schon einen gewissen "Ermessensspielraum" und könnten theoretisch allen Kat.2-Hunde Haltern das Leben regelrecht "zur Hölle machen", wenn die Empfehlung an die Verwaltung lautet: "Der Einzelfall wird zum Regelfall", oder?
Zusammengefasst hat die Gemeinde einen Einfluss auf den Gutachter, kann eine Leinenpflicht auf öffentlichen Orten anordnen und über "die Anordnung im Einzelfall" eine MK-Pflicht einführen.
Wenn es so wäre, sind doch Anne's Befürchtungen absolut berechtigt! Vor allem, wenn sich dort keiner wehrt und sich das Verfahren etabliert...
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  #29 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 11:38
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Cara Beitrag anzeigen
ist es meist eine Ermessensfrage und wer sitzt da wohl am längeren Hebel.
Richtig, aber der Gesetzgeber spricht hier explicit von "Einzelfällen". Pauschalurteile - wie komplette Liste 2 Hunde - werden da m.E. nicht mit abgedeckt.

Ansonsten bin ich da in meiner Gefühlslage auch etwas hin und her gerissen. Ich meine niemanden aus der aktuellen Diskussion, aber auch hier im Forum hab ich schon einige Male gelesen: "Ich hab doch schließlich keinen Kampfhund sondern einen Molosser"!

Es mangelt einigen am Solidaritätsgedanken. Die Arschkarte haben die Liste 1 Hunde. Was geht es mich an, solange ich keinen Pitbull habe. Yippie, ich wohne in Bundesland XY, hier gibt's keine Auflagen. Also was schert mich der *******?

Das das nur der Anfang war/ist, sollte jedem klar sein.



Man kann nur hoffen, dass das benachbarte Ausland kompetentere Maßnahmen erläßt um die Beissvorfälle zu minimieren, von denen sich unsere Politiker dann etwas abschauen können.

Zu der Wahlfrage, gebe ich zu bedenke, dass ich vor der letzten Wahl sogar einige Parteinen anheschrieben habe, vor dem Hintergrund des Verstreichens der geforderten 5 Jahresfrist, zur Beobachtung der Entwicklung in der Hundesache.

Die CDU lies schriftlich verlauten, dass auch dieses Thema auf Ihrer 2do-Liste stünde und das man sehr an "vernünftigen" Regeln interessiert sei. Als nach der Wahl dann nix passierte, habe ich nochmal hingeschrieben. Keine Antwort mehr. Irgendwann kam diese Bundesweite Statistik raus und man sah sich in den Verordnungen bestätigt.

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  #30 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 11:48
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Ongoing Guerillas Beitrag anzeigen
Das heisst, Gemeinden haben schon einen gewissen "Ermessensspielraum" und könnten theoretisch allen Kat.2-Hunde Haltern das Leben regelrecht "zur Hölle machen", wenn die Empfehlung an die Verwaltung lautet: "Der Einzelfall wird zum Regelfall", oder?
Zusammengefasst hat die Gemeinde einen Einfluss auf den Gutachter, kann eine Leinenpflicht auf öffentlichen Orten anordnen und über "die Anordnung im Einzelfall" eine MK-Pflicht einführen.
Wenn es so wäre, sind doch Anne's Befürchtungen absolut berechtigt! Vor allem, wenn sich dort keiner wehrt und sich das Verfahren etabliert...
Der Gemeinderat kann empfehlen was er will. Die zuständige "BEHÖRDE" kann sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen. Der Gemeinderat besitzt keine Funktion die "Legislative" betreffend. Und das Bundesland beauftragt Städte und Gemeinden mit der Durchführung der Landesweit geltenden Hundeverordnungen.

Das mit dem Gutachter ist doch in allen geregelten Bundesländern so. Ich darf natürlich nicht zu Hans Wurst gehen und sagen, "Hier mach mal Gutachten feddig. Der is' lieb".

Aber es gibt doch auch im bayrischen Raum nicht nur böse Gutachter. Dann such ich mir halt einen vernünftigen aus. Ist hier doch nicht anders.
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