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Alt 22.04.2009, 15:49
Benutzerbild von Rocky
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Standard Hundegesetz Schweiz

22. April 2009, 15:04

Bundesrat gibt Weg für Hundegesetz frei
Der Bundesrat stemmt sich nicht länger gegen ein eidgenössisches Hundegesetz. Er begrüsst es insbesondere, dass die Nationalratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) damit die Verantwortlichkeit der Hundehalter stärken will.

Die WBK legt ihrem Rat in der kommenden Sommersession einen Verfassungsartikel und ein Bundesgesetz vor, um landesweit ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund zu gewährleisten. Die Auflistung gefährlicher Hunderassen, die verboten oder speziell behandelt werden sollen, liess sie wegen heftiger Opposition fallen.

An Tierschutzgesetz angelehnt
Der Bundesrat hatte sich anfänglich dagegen gewehrt, auf Bundesebene gesetzgeberisch aktiv zu werden. In der Vernehmlassung stiessen nun aber die Bundeskompetenz und das von der Kommission ausgearbeitete Hundegesetz auf breite Zustimmung. Die Landesregierung erhebt deshalb keine Einwände mehr.

Die Vorlage lehnt sich eng an das Tierschutzgesetz an, so beispielsweise mit der Meldepflicht bei Beissunfällen und mit der systematischen Aus- und Weiterbildung der Hundehalter. Dazu kommen- wie dies auch der Bundesrat vorgeschlagen hat - eine verschärfte Haftung und eine obligatorische Haftpflichtversicherung.

Mit diesen Bestimmungen gehe das Gesetz in die Richtung einer verstärkten Verantwortlichkeit der Hundebesitzer, hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme anerkennend fest. Es helfe zudem, die unterschiedlichen kantonalen Regelungen zu vereinheitlichen. Im Übrigen behielten die Kantone die Möglichkeit, weiter gehende Vorschriften zu erlassen.

Die Debatte über den Schutz vor gefährlichen Hunden läuft bereits seit einigen Jahren. Ausgelöst wurde sie durch die Pitbull-Attacke, bei der am 1. Dezember 2005 im zürcherischen Oberglatt ein sechsjähriger Knabe getötet wurde.

Quelle: SF TV / sda

Ahnend für sich eine gute Sache, nur wenn dann die Kantone (bei euch Länder) das Gesetz dann so "einheitlich-verschlimm-bessern" kommt auch auch nur noch dampfende K..... raus!
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Alt 22.04.2009, 16:13
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Standard AW: Hundegesetz Schweiz

Rocky, da hast Du aber voll recht! Mal sehen, wann sie damit anfangen unsere Kinder so gut vor Entführern etc. zu schützen, LG Manuela
__________________
Hunde haben alle guten Eigenschaften der Menschen, ohne gleichzeitig ihre Fehler zu besitzen
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Alt 23.04.2009, 07:13
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Standard AW: Hundegesetz Schweiz

Allso nicht Wundern wenn ein Züchter aus der Schweiz als Gewerbsmässiger-Züchter auftritt denn die Definition lautet :

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Kommunikation (KOM) 1/1

Wann ist eine Zucht gewerbsmässig?

Die gewerbsmässige Zucht ist meldepflichtig. Gewerbsmässige Züchter und Züchterinnen müssen entsprechend ausgebildet sein. Nach der am 1.9.2008 in Kraft getretenen Tier-schutzverordnung bedeutet Gewerbsmässigkeit „Handeln mit und Halten, Betreuen oder Züchten von Tieren in der Absicht, für sich, oder für Dritte ein Einkommen oder einen Ge-winn zu erzielen oder die eigenen Unkosten oder die Unkosten Dritter zu decken." Bei Züchtern kann man eine solche Absicht nur dann unterstellen, wenn aufgrund der abge-setzten Welpen davon ausgegangen werden kann, dass es sich um ein „Geschäft handelt". Kriterien hierfür sind:

- planmässige Zucht, Werbung, Bereitschaft einer unbegrenzten Zahl von Interessen-ten Jungtiere abzugeben,

- regelmässiger Verkauf von Jungtieren, nicht nur gelegentlich (Richtwerte: siehe Ta-belle),

- hohe Anzahl an Tieren, die umgesetzt und/oder zur Zucht gehalten werden.

Die einzelnen Kriterien sind Hinweise für eine Gewerbsmässigkeit. Für eine konkrete Ent-scheidung sind alle Umstände des Einzelfalles heranzuziehen.

Tabelle: Richtwerte für die Gewerbsmässigkeit bei Heimtierzuchten

Zucht von Hunden: Absatz von mehr als 3 Würfen pro Jahr

Zucht von Katzen1 : Absatz von mehr als 5 Würfen pro Jahr

Zucht von Kaninchen oder Zwergkaninchen: Absatz von mehr als 100 Jungtieren als Heimtiere pro Jahr (nicht Fleischproduktion)

Zucht von Meerschweinchen: Absatz von mehr als 100 Jungtieren pro Jahr

Zucht von Mäusen, Hamstern, Ratten, Gerbils: Absatz von mehr als 300 Jungtieren pro Jahr

Zucht von Vögeln: Mehr als 25 züchtende Paare von Vogelarten bis und mit Nymphensittichgrösse und regel-mässiger Absatz von Jungtieren Mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten grösser als Nymphensittiche (Ausnahme: Ka-kadu und Ara: 5 züchtende Paare) und regel-mässiger Absatz von Jungtieren Zucht von Zierfischen: Absatz von mehr als 1000 Jungtieren pro Jahr

Zucht von Reptilien: Absatz von mehr als 100 Jungtieren pro Jahr (Ausnahme: Schildkröten: mehr als 50 Jung-tiere) 1 Der Richtwert für Katzen liegt aufgrund der durchschnittlich kleineren Wurfgrösse und des in der Regel kleineren

Preises höher als derjenige für Hunde
__________________
Urs
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  #4 (permalink)  
Alt 23.04.2009, 07:27
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Standard AW: Hundegesetz Schweiz

Ooops, manchmal denke ich sollte man das ganze überregelte Beamtentum planmässig wegzüchten - da hätten wir wieder die Übersicht und billiger wäre es allemal
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