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morpheus 17.04.2009 17:49

Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Man beachte die Argumentation.:boese3:

Datum: 16.04.2009
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Kurzbeschreibung: Eine Gemeinde, die "Kampfhunde" wegen ihrer potenziellen Gefährlichkeit erhöht besteuern will, darf auf die Rasseliste in landesrechtlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr zurückgreifen, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die zugrunde liegenden Erkenntnisse offensichtlich überholt sind. Das hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 26.03.2009 entschieden und damit die Klage einer Halterin eines American Staffordshire Terriers abgewiesen.

Die beklagte Stadt hat in ihrer Hundesteuersatzung geregelt, dass für einen Kampfhund jährlich 600 EUR zu zahlen sind, während für alle anderen Hunde nur 81 EUR anfallen. Kampfhunde sind nach der Satzung solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde sind dabei insbesondere Hunde sogenannter Kampfhunderassen, u. a. der American Staffordshire Terrier. Die Klage der Klägerin gegen den Hundesteuerbescheid hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg; das Verwaltungsgericht hat beanstandet, dass die Stadt neuere Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen nicht beachtet habe. Dem ist der VGH nicht gefolgt.

Die erhöhte Hundesteuer für Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Stadt habe die Grenzen ihrer steuerrechtlichen Gestaltungsfreiheit nicht überschritten, indem sie manche Hunde automatisch und unwiderleglich, andere aber nur unter besonderen Umständen erhöht besteuere. Die Stadt habe sich an der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 orientieren dürfen, die u.a. bei Hunden der genannten Rasse die Eigenschaft als Kampfhund vermute. Diese Regelung sei vom VGH bestätigt worden. Im Interesse der Rechtseinheit habe sich die Stadt dieser Wertung anschließen dürfen. Es gebe nämlich keine Anhaltspunkte, dass die Einschätzung der Gefährlichkeit des American Staffordshire Terriers überholt sei. Es sei weiter daran festzuhalten, dass Hunde dieser Rasse ein genetisches Potenzial besäßen, aufgrund dessen sie in besonderer Weise ein gefährliches Verhalten entwickeln könnten. Hunde dieser Rasse hätten wegen ihrer gut bemuskelten Kiefer eine große Beißkraft. Das Zuchtziel sei früher auf eine „Kampfmaschine“ ausgerichtet gewesen, sodass in vielen Zuchtlinien ein übersteigertes und leicht auslösbares Angriffs- und Kampfverhalten festgestellt werden könne. In neueren wissenschaftlichen Untersuchungen werde bestätigt, dass Hunde dieser Rasse überdurchschnittlich durch „ein gestört oder inadäquat aggressives Verhalten“ auffielen. Sie stellten deswegen höhere Anforderungen an Züchter und Halter; es könne aber nicht verlässlich davon ausgegangen werden, dass entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Einzelfall vorlägen. Auch stelle die positive Verhaltensprüfung des Hundes nach der Polizeiverordnung jeweils nur eine Momentaufnahme dar, die angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens eine Gefahr nicht ausschließe.

Schließlich sei die Privilegierung anderer Hunderassen, wie z.B. des Deutschen Schäferhundes, Dobermann und Rottweiler, von denen ebenfalls eine abstrakte Gefahr ausgehe, die aber nicht von vornherein als Kampfhunde gälten, sachlich gerechtfertigt. Denn zugunsten der Halter dieser Hunde wirke sich die größere soziale Akzeptanz aus, die sogenannte Wach- und Gebrauchshunde in der Bevölkerung genössen. Diese sei mit diesen Hunden eher vertraut. Auch bei Züchtern und Haltern dieser Hunde bestehe zudem eine größere Erfahrung bezüglich der Eigenschaften dieser Hunde, deren Gefährlichkeit dadurch eher beherrschbar erscheine.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Az.: 2 S 1619/08).

BX-Isabell 17.04.2009 19:19

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Auch wegen solcher Urteile sage ich Ende des Jahres Deutschland du kannst mich mal am .....

Tyson 17.04.2009 19:34

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
:boese5: Das ist ja wohl die Höhe und mir fehlen einfach die Worte!!! LG Manuela :boese5:

ananda 17.04.2009 20:26

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
:boese5::boese5::boese5:
Mir geht es wie Manuela, da fehlen eigentlich die Worte. Bin richtig entsetzt.

Dagmar

Bilana 17.04.2009 20:47

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Da fehlen einem echt die Worte.

So ein Schwachsinn!

Da es hier aber um Geld für die Gemeindekasse geht, wird niemand ein ernsthaftes Interesse daran haben, diese Regelung zu ändern.

Carmen 18.04.2009 06:38

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Das ist eine Frechheit! :( Hunde bestimmter Rassen werden automatisch als Monster abgestempelt.Die sollen mal die Hundehalter kontrollieren! Wie war das noch mit dem Rassismus? Es gibt in keinem Land soviel Vorurteile wie in Deutschland.Ich gehe in ein paar Jahren ganz nach Malaga,dort kaufe ich mir eine Finca und kümmere mich um die Tiere.Ich habe hier auch die Schnauze voll !!!!!
LG Carmen

Grazi 18.04.2009 07:52

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Das hatte ich heute morgen in meinem Posteingang.... und ich habe mich immer noch nicht ganz beruhigt. :boese5:

Stinksauer, Grazi

Goofymone 18.04.2009 08:00

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Zitat:

Zitat von Grazi (Beitrag 126037)
Das hatte ich heute morgen in meinem Posteingang.... und ich habe mich immer noch nicht ganz beruhigt. :boese5:

Stinksauer, Grazi

Willkommen im Club :boese5:

Bahta 18.04.2009 10:38

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
BOAAAH echt geile Argumentation :boese5:

Rocky 18.04.2009 16:45

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Kommt doch in die Oase Schweiz, hier hat es höhere Berge, klarere Seen, frischere Luft. Ausserdem verdient man mehr und bezahlt weniger Steuern und das nicht nur Hundesteuern!

P.S. Bier gibt es mittlerweilen auch schon in grosser Auswahl :45:


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