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  #61 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 12:10
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 27.01.2009
Ort: Planet Earth
Beiträge: 1.375
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Es kommt immer darauf an wie es vor Gericht dargestellt wird.
Merke*
Es wird nirgendwo soviel gelogen wie vor Gericht!
Ist kein Scherz,ist Wahr!

Und als Opfer habe ich auch einige Möglichkeiten eine Sache darzustellen.*zwinker* Der Einbrecher kann viel erzählen,in dem Fall ist das Opfer immer glaubwürdiger als der Täter.

Jörg
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  #62 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 12:25
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 368
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Susanne Beitrag anzeigen
@ Nena

Na da wird sich dann der "clevere" Anwalt aber erst mit dem für mich zuständigen Ordnungsamt und Amtsveterinär auseinander setzen müssen, ich erfülle ja nur die mir gestellten Auflagen!

Susanne
In eurem Falle sicher.

Diese Schilder seh ich aber hier an vielen Zäunen und Toren, die gibts ja überall im Baumarkt. Ob die Leute solche Auflagen wie ihr sie habt auch erfüllen, ist mehr als fraglich.

Zum Thema:
Nena ist noch weit davon entfernt, überhaupt mal Meldung zu machen. Immerhin, sie setzt sich schon hin und wieder vor die Hoftür, und beobachtet das Grundstück. Meine beiden Frenchies sind nicht wirklich die Hunde, denen ich Verteidigungsaktionen zutrauen würde, aber man weiss ja nie.

Mein DSH-Mix Xanto hat in seinem Leben mehrfach deutlich gemacht, das er nicht lange gezaubert hätte, wenn mir jemand was wollte. Einen nächtlichen Vorderhaustürstehenden (man musste dazu aufs eingezäunte Grundstück) und etliche torkelnde, lallende, einen anquatschende Kneipengäste (wir wohnten neben einer Kneipe) hat er so deutlich gewarnt, das die selbst im Suff nicht mehr näher kommen wollten. Er war dabei aber immer von mir gut regel- und händelbar.

Ich muss solche Situationen nicht haben. Schlafe dann Nächte lang nicht gut.:traurig1:
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  #63 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 12:48
Benutzerbild von BX-Isabell
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 24.02.2008
Ort: Bayern
Beiträge: 955
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Nena Beitrag anzeigen
In eurem Falle sicher.

Diese Schilder seh ich aber hier an vielen Zäunen und Toren, die gibts ja überall im Baumarkt. Ob die Leute solche Auflagen wie ihr sie habt auch erfüllen, ist mehr als fraglich.

Zum Thema:
Nena ist noch weit davon entfernt, überhaupt mal Meldung zu machen. Immerhin, sie setzt sich schon hin und wieder vor die Hoftür, und beobachtet das Grundstück. Meine beiden Frenchies sind nicht wirklich die Hunde, denen ich Verteidigungsaktionen zutrauen würde, aber man weiss ja nie.

Mein DSH-Mix Xanto hat in seinem Leben mehrfach deutlich gemacht, das er nicht lange gezaubert hätte, wenn mir jemand was wollte. Einen nächtlichen Vorderhaustürstehenden (man musste dazu aufs eingezäunte Grundstück) und etliche torkelnde, lallende, einen anquatschende Kneipengäste (wir wohnten neben einer Kneipe) hat er so deutlich gewarnt, das die selbst im Suff nicht mehr näher kommen wollten. Er war dabei aber immer von mir gut regel- und händelbar.

Ich muss solche Situationen nicht haben. Schlafe dann Nächte lang nicht gut.:traurig1:
Mein Rotti Kevin,hatte eigentlich wenn er alleine war nie gebellt.
Der war immer sehr ruhig,aber konnte aus dem Nichts explodieren.Das war aber eher selten notwendig,wenn er zu ruhig wurde mußte ich Ihn meistens schnell rannehmen weil es dann meist unvermittelt losging.Zur Geburt meiner Nichte hatte ich einen Riesen Bären(ca.1,5m groß) als Geschenk mit nach Hause genommen.Ich wollte mal schauen was mein Dicker bei sowas macht.Kevin hat selbst bei einem Plüschtier sofort und ohne Ankündigung sofort den Hals"naßgemacht"...
Wenn meine Rotti Hündin Angel dabei war,hat die natürlich rumgezetert und er hat dann mitgemacht,aber das war eher Spaß.Gefährlich war er eigentlich nur wenn er ganz ruhig war.
Der hätte den Einbrecher reingelassen,damit ich nacher im Garten buddeln darf...
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  #64 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 15:41
Benutzerbild von Rammstein
Ritter
 
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Beiträge: 104
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Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Das meine liebe Emma sehr wohl zur Verteidigung seiner Familie bereit ist konnte ich an paar Beispielen erkennen.
Wenn zb mein Sohn Besuch hat und sich die Kinder anfangen zu Balgen oder Toben muß ich sie zurückhalten, da sie meinen Kleinen ''Retten'' will und mit aufgestellten Fell dazwischen springen möchte.
Deswegen kommt sie bei Kinderbesuch außer Reichweite,denn knappe 60 kg gegen 20 kg gehen nie gut aus.
Ebenso als mein Schulkumpel mich besucht hatte und wir aus Spaß rumkempeln wollten setze sie mit augestelltem Fell sofort zum Sprung an...
Also da versteht sie kein spaß...
__________________
  • Holger
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  #65 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 17:55
Benutzerbild von Rocky
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Ersigen (Bern)
Beiträge: 2.012
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Das mitteleuropäische Justizsystem hilft in erster Linie dem Täter. Das ist auch gut so, ansonsten eine ganze Branche von Rechtsverdrehern unterbeschäftigt und damit arbeitslos wäre.

Spass beiseite, man kann es drehen wie man will, einen Hund als scharfen Wächter zu haben ist schlecht. Sehr schlecht sogar, den die werden dir den Hund wegnehmen, ihn womöglich einschläfern und dich verklagen! Da nützen auch keine Schilder und Hinweise.

Hast du einen Einbrecher zu Hause kannst du dich schon wehren, falls du dich getraust. Aber auch da ist eine "passive Neutralität" durchaus angebracht. Solltest du den Einbrecher nämlich verletzen oder gar umbringen werden sie dich wohl nicht einschläfern, bestimmt aber büssen oder einsperren.

Also nimm deinen Hund als das was er ist, nämlich ein feiner Kamerad welcher allein schon durch sein Masse hoffentlich auf potentielle Kundschafter eines Einbruches abschreckend genug wirkt. Kaufe dir dafür eine hübsche Alarm- und Flutlichtanlage. Oder mach es wie ich, lass alle Türen einfach offen und hoffe dass die Einbrecher die Schlösser und Scheiben nicht kaputt machen.
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  #66 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 18:14
Benutzerbild von BX-Isabell
Kaiser / Kaiserin
 
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Ort: Bayern
Beiträge: 955
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Ich sage nur Spaten,und etwas Arbeit....
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  #67 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 21:52
Benutzerbild von Rocky
Kaiser / Kaiserin
 
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Ort: Ersigen (Bern)
Beiträge: 2.012
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

... meinst du Fallgruben
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  #68 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 22:14
Gast20091091001
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Rocky Beitrag anzeigen
... meinst du Fallgruben
Hallo Beat,
kennst du die Serie "Six Feet Under"...?

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  #69 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 09:35
Benutzerbild von Rocky
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Ersigen (Bern)
Beiträge: 2.012
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Hätte diese Serie im Pay-TV Angebot gehabt, habe sie mir aber nie angeschaut. Ich habe es schon gerne mörderlich, ziehe aber einen Tatort jeder amerkanischen Serie vor
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  #70 (permalink)  
Alt 25.03.2009, 14:16
Benutzerbild von Ivan
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Pyrbaum
Beiträge: 166
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Ongoing Guerillas Beitrag anzeigen
Hallo Jörg,
Ich gebe dir - von der Logik her betrachtet - vollkommen Recht! Aber ich glaube es ist vom Gesetz her einfach nicht richtig, was du schreibst!
Auch wenn einer in dein Grundstück einbricht, hat er immernoch das Recht auf körperliche Unversehrtheit! Das steht über allem! Deswegen darft du ihm weder einen Baseballschläger über den Kopf hauen, noch deinen Hund auf ihn hetzen oder Bärenfallen aufstellen!
Natürlich darft du ihn mit dem Baseballschläger oder dem Hund in Schach halten, bis die Cops kommen....mehr aber nicht!

Nur wenn dich jemand direkt körperlich angreift, hast du ein Recht auf Notwehr - Einbruch hin oder her...und sogar ob diese Notwehr übertrieben ausgefallen ist, entscheidet ein Gericht!
Für alles andere...so nach der "Selbst-Schuld -Denkweise"...muss man mit einer Anzeige des Einbrechers und mit Auflagen für den Hund rechnen, wenn er einen Einbrecher beim Klauen oder einen "flüchtenden Einbrecher" auf deinem Grundstück oder einen gerade über die Mauer kletternden angeht! Auch in Bayern!
Bestimmt berücksicht ein Gericht, dass du gerade ausgeraubt worden bist - aber straffrei kommst du bestimmt nicht davon!
Also wenn der Hund wirklich einen Einbrecher auf dem Grundstück angreift und verletzt, sollte man, glaube ich, darauf achten, dass es ein Einbrecher ist, der einen Baseballschläger in der Hand hält und versucht hat, die Familie anzugreifen....unter Zeugen!

Ja sind denn keine Juristen unter uns!?
RICHTIG!!
Also ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es besser ist, wenn der Hund nicht zubeisst! Als Halter bist Du immer der Depp und kommst nur mit ganz viel Glück aus der Nummer raus! Moralisch bestimmt nicht richtig, aber leider Gesetz bei uns in Deutschland! Armes Deutschland.......
__________________
LG... Andrea
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