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  #51 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 10:47
Benutzerbild von Susanne
Fila-Liebhaberin
 
Registriert seit: 19.09.2008
Ort: "Freistadt Wanne-Eickel", NRW, Deutschland
Beiträge: 2.097
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Hallo zusammen,
ich war zwei Tage nicht im Forum und habe also erst gerade eben die Diskussion hier gelesen. Ich für meinen Teil kann sagen, das bei uns das Ordnungsamt zuhause war um das Grundstück/Zaun nebst Wohnung zu "begutachten". Hier für uns ist/war die Auflage, 2 m hoher Zaun, Hinweisschilder am Zaun/Toreingang und Türeingang mit "Vorsicht, Gefährlicher Hund wacht!". Natürlich muß die Türklingel am Zaun/Toreingang angebracht sein. Die Abfallentsorger und der Postbote betreten das Grundstück nicht, die Tonne muß von uns vor das Tor gezogen werden und der Briefkasten hängt ebenfalls draußen am Zaun. Unser Fila mußte ebenfalls die BH bestehen, was ja aber für mich in meinen Augen eh Sinn macht. Laut Ordnungsamt und Versicherung sind wir somit abgedeckt, also für einen Einbruch bzw. unerlaubtes Betreten des Grundstücks!
Susanne
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  #52 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 11:05
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 368
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Susanne Beitrag anzeigen
... Hinweisschilder am Zaun/Toreingang und Türeingang mit "Vorsicht, Gefährlicher Hund wacht!".
Hm, gerade solche und ähnliche Schilder ("Vorsicht, bissiger Hund!") können einem im Falle eines unbefugten Betretens des Grundstücks durch Fremde das genick brechen. Denn ein kleverer Anwalt kann daraus schlussfolgern, das man als Halter von der Gefährlichkeit/Bissigkeit des Hundes wusste. Wenn sich der Einbrecher dann auch noch "geirrt" hat, und eigentlich im Nachbarhaus einbrechen wollte, haste schlechte Karten, wenn dem mehr als nur nen Stück Hose fehlt.
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  #53 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 11:10
Benutzerbild von Susanne
Fila-Liebhaberin
 
Registriert seit: 19.09.2008
Ort: "Freistadt Wanne-Eickel", NRW, Deutschland
Beiträge: 2.097
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

@ Nena

Na da wird sich dann der "clevere" Anwalt aber erst mit dem für mich zuständigen Ordnungsamt und Amtsveterinär auseinander setzen müssen, ich erfülle ja nur die mir gestellten Auflagen!

Susanne
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  #54 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 11:22
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 27.01.2009
Ort: Planet Earth
Beiträge: 1.375
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Also so gehts ja nicht!!!!

Wenn man sich so absichert mit Schilder etc. und auflagen.
Für ein saublöden,sorry, Einbrecher kann keiner was.
Soweit ist es hier nicht das wir es den Einbrechern gemütlich machen müssen.
Und wenn ich einen Einbrecher verprügel weil er mich ausrauben will,passiert mir auch nichts.
Das wäre ja noch schöner.
Im Falle eines Falles ist das Gesetz auf deiner Seite,wenn du alle Auflagen erfüllst.Glaube mir.
Du musst auch nicht angeben ob Wach-oder Familienhund.
Wer sich unerlaubt auf fremden Grundstücken aufhält muss mit Notwehr rechnen,egal welcher Art!

Jörg
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  #55 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 11:52
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Und wenn ich einen Einbrecher verprügel weil er mich ausrauben will,passiert mir auch nichts.


Auch das stimmt nicht. Du darfst ihn nur an der Flucht hindern.

Um ihm eine zu verplätten hast Du eine ganz kurze Zeit... irgendwas von 3 sekunden oder so. Übrigens auch Schüler, falls ein Lehrer handgreiflich wird.
__________________
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  #56 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 11:57
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 27.01.2009
Ort: Planet Earth
Beiträge: 1.375
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen


Auch das stimmt nicht. Du darfst ihn nur an der Flucht hindern.

Um ihm eine zu verplätten hast Du eine ganz kurze Zeit... irgendwas von 3 sekunden oder so. Übrigens auch Schüler, falls ein Lehrer handgreiflich wird.
In 3 Sek. hab ich den ordentlich zugerichtet...lach*

aber mal im Ernst,der Richter entscheidet nie nur Stur nach dem Gesetz,auch nach ermessen.Blöd sind die auch net.
Kann kein Richter sich erlauben das Opfer angklagt wird und Einbrecher verhätschelt wird.
Wäre ein Fall für die Presse..

Jörg
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  #57 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 11:59
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Das denke ich auch!

Aber wenn Du Pecht hast, kannst Du halt auch einen Hundehasser geraten!
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  #58 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 11:59
Benutzerbild von BX-Isabell
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 24.02.2008
Ort: Bayern
Beiträge: 955
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Bei einem Einbrecher gehe ich immer davon aus,das dieser gewaltbereit ist.
Deshalb habe ich einen großen Garten...ach ja und natürlich ein Spaten...
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  #59 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 12:02
König / Königin
 
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 680
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von BX-Isabell Beitrag anzeigen
Bei einem Einbrecher gehe ich immer davon aus,das dieser gewaltbereit ist.
Deshalb habe ich einen großen Garten...ach ja und natürlich ein Spaten...
:lach3 : lol

@Jörg
Ich würde mich nicht darauf verlassen,dass ein Richter "milde gestimmt"ist,bei diesen Hunden
wenn ein Mastiff,Mastino,Fila usw. einen Einbrecher erfolgreich angreift ist das doch ein gefundenes Fressen für die Presse und all die anderen , ich glaub dass da der Eigentliche Vorfall-der Einbruch-ganz schnell in den Hintergrund gerät.

PS Ich mußte schon 2x als Zeuge bei Straftaten aussagen-leider- und es ist erstaunlich wie dehn- und wandelbar das Gesetz teilweise ist--kommt immer auf den Mensch dahinter an
__________________
LG Leo

Geändert von Cleo-Leo (12.03.2009 um 12:13 Uhr)
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  #60 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 12:05
Gast20091091001
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Also so gehts ja nicht!!!!

Wenn man sich so absichert mit Schilder etc. und auflagen.
Für ein saublöden,sorry, Einbrecher kann keiner was.
Soweit ist es hier nicht das wir es den Einbrechern gemütlich machen müssen.
Und wenn ich einen Einbrecher verprügel weil er mich ausrauben will,passiert mir auch nichts.
Das wäre ja noch schöner.
Im Falle eines Falles ist das Gesetz auf deiner Seite,wenn du alle Auflagen erfüllst.Glaube mir.
Du musst auch nicht angeben ob Wach-oder Familienhund.
Wer sich unerlaubt auf fremden Grundstücken aufhält muss mit Notwehr rechnen,egal welcher Art!

Jörg
Hallo Jörg,
Ich gebe dir - von der Logik her betrachtet - vollkommen Recht! Aber ich glaube es ist vom Gesetz her einfach nicht richtig, was du schreibst!
Auch wenn einer in dein Grundstück einbricht, hat er immernoch das Recht auf körperliche Unversehrtheit! Das steht über allem! Deswegen darft du ihm weder einen Baseballschläger über den Kopf hauen, noch deinen Hund auf ihn hetzen oder Bärenfallen aufstellen!
Natürlich darft du ihn mit dem Baseballschläger oder dem Hund in Schach halten, bis die Cops kommen....mehr aber nicht!

Nur wenn dich jemand direkt körperlich angreift, hast du ein Recht auf Notwehr - Einbruch hin oder her...und sogar ob diese Notwehr übertrieben ausgefallen ist, entscheidet ein Gericht!
Für alles andere...so nach der "Selbst-Schuld -Denkweise"...muss man mit einer Anzeige des Einbrechers und mit Auflagen für den Hund rechnen, wenn er einen Einbrecher beim Klauen oder einen "flüchtenden Einbrecher" auf deinem Grundstück oder einen gerade über die Mauer kletternden angeht! Auch in Bayern!
Bestimmt berücksicht ein Gericht, dass du gerade ausgeraubt worden bist - aber straffrei kommst du bestimmt nicht davon!
Also wenn der Hund wirklich einen Einbrecher auf dem Grundstück angreift und verletzt, sollte man, glaube ich, darauf achten, dass es ein Einbrecher ist, der einen Baseballschläger in der Hand hält und versucht hat, die Familie anzugreifen....unter Zeugen!

Ja sind denn keine Juristen unter uns!?
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