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Grazi 13.02.2009 14:09

Machen sich Amts-TAs strafbar, wenn sie nicht gegen Tierschutzverstöße einschreiten?
 
Zitat:

Folgt man einem Rechtgutachten, das der Rechtsanwalt Rolf Kemper aus Berlin im Auftrag des hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz erstellt hat, dann macht sich ein Amtstierarzt strafbar, wenn er trotz begründetem Verdacht Tierschutzverstößen nicht nachgeht.
Hier geht's zum ganzen Artikel: animal-health-online

Hier geht's zum Gutachten

Grüßlies, Grazi


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