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  #11 (permalink)  
Alt 14.11.2008, 14:10
Benutzerbild von Grazi
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Zitat:
Zitat von Tigibaby Beitrag anzeigen
Wir machen es anders da wir nicht verheiratet sind meldet jeder ein Hund an. So kämen wir auf 78 Euro für's ganze Jahr. Trick 17
Je nach Gemeinde muss man mit so was vorsichtig sein. Hier in Bonn z.B. kennt man den Trick 17 auch und verhindert so etwas, indem laut Steuersatzung mehrere Hunde, die in einer Hausgemeinschaft leben, gemeinsam versteuert werden müssen.

Grüßlies, Grazi
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  #12 (permalink)  
Alt 14.11.2008, 14:23
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Zitat:
Zitat von Grazi Beitrag anzeigen
Je nach Gemeinde muss man mit so was vorsichtig sein. Hier in Bonn z.B. kennt man den Trick 17 auch und verhindert so etwas, indem laut Steuersatzung mehrere Hunde, die in einer Hausgemeinschaft leben, gemeinsam versteuert werden müssen.

Grüßlies, Grazi
...Jo so ist das hier bei uns auch und wir wohnen in Niedersachsen....

Grüßlis
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  #13 (permalink)  
Alt 14.11.2008, 19:20
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Aber was heißt "Hausgemeinschaft"? Darf dann also die Mieterin, die über uns wohnt, sich keinen Hund anschaffen, weil dann die "Steuer" für zwei Hunde in unserem Haus Berechnet wird?(Bei uns im Haus gibt es drei abgeschlossene Wohnungen). Vielleicht liegen wir falsch aber ich glaub das man unverheiratete nicht mit verheirateten gleich ziehen kann (weis nicht)
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gruß K&E und TIGI
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  #14 (permalink)  
Alt 14.11.2008, 20:05
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Zitat:
Zitat von Rübe Beitrag anzeigen
Hi,

Entschuldigt bitte, dass ich hier so reinplatze. Eigentlich habe ich etwas über’s Barfen gesucht … und jetzt bin ich hier gelandet. Also, das o. g. Zitat „HundesTeuer“ stammt von meiner Seite, deshalb ist es mir wichtig, das hier richtig zu stellen:

Die Hundesteuer (Steuersatzung der Kommune) hat in Hessen NICHTS mit dem Wesenstest und dem Sachkundenachweis (HundeVO/Liste) zu tun. Das ist richtig. Wenn eine Stadt beschließt, dass Pudel ab sofort höher besteuert werden, dann ist dem so. Allerdings müssen die Pudel dann weder einen Wesenstest ablegen, noch muss der Halter sachkundig sein. Die müssen blechen … sonst nix. Die Rasse wird ansonsten NICHT wie ein Listenhund behandelt.

Auch kann in Hessen nicht jede Stadt/Kommune frei entscheiden, welche Rassen sie auf die Liste der Gefahrenabwehrverordnung (HundeVO) nimmt. Das gilt NUR für die Hundesteuer.

Der betroffene BM ist also in Hessen nicht „gefährlich“ und seine Halterin muss den ganzen Budenzauber von wegen WT und Sachkunde nicht nachweisen, solange er nicht wegen eines eventuellen Vorfalls auffällig geworden ist?! In so einem Fall kann die Ordnungsbehörde eine Gefährlichkeit vermuten und WT und Sachkunde anordnen – unabhängig von der Rasse, das kann auch einen Dackel treffen – genau wie es Corso Tosa schreibt.

Nix für ungut und liebe Grüße von einem wirren Amtsschimmel
mit zumindest ein wenig Ahnung

Bingo so ist es ( übrigens in ganz Deutschland)

Für Hessen könnt ihr auch die erhöhte Steuer vergessen, wenn es sich nicht um einen Listenhund handelt oder dieser einen Wesenstest hat.

Dazu gibt es dieses Urteil aus Wiesbaden:

http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/u...teil_heldt.htm

bei den meisten Ämtern hat bis jetzt gereicht, damit zu drohen, ebenfalls zu klagen und gleich war die normale Hundesteuer ok...
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L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #15 (permalink)  
Alt 15.11.2008, 22:53
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Monty, vergiss es ...

Es kann jede Stadt/Gemeinde hier selbst bestimmen, welcher Hund oder welche Rasse einen erhöhten Steuersatz bezahlt. Tatsächlich gibt es Gemeinden, die die Steuer nach bestandemen WT wieder senken oder gar keine erhöhte Steuer verlangen, egal für welchen Hund. Aber es gibt auch genug, die das nicht tun.

Hunde, die durch angezeigte Vorfälle als gefährlich deklariert wurden, zahlen auch eine höhere Steuer, egal welcher Rasse. Deren einziger Vorteil ist (noch), dass sie den WT "nur" alle 4 anstatt alle 2 Jahre wiederholen müssen.

Und eine Wahl, den WT abzulegen oder nicht (bspw. dann Leinen- und Maulkorbzwang) hast du hier nicht. Entweder du bestehst den WT alle 2 Jahre oder du hast keinen Hund mehr.

Da kannste klagen, wie du willst. Vielleicht hatten Einzelne schon einen Erfolg damit, aber im Großen und Ganzen fällst du hinten runter. Noch ... *hoff*
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  #16 (permalink)  
Alt 16.11.2008, 07:39
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Zitat:
Zitat von Tigibaby Beitrag anzeigen
Aber was heißt "Hausgemeinschaft"? Darf dann also die Mieterin, die über uns wohnt, sich keinen Hund anschaffen, weil dann die "Steuer" für zwei Hunde in unserem Haus Berechnet wird?(Bei uns im Haus gibt es drei abgeschlossene Wohnungen).
"Wohngemeinschaft" wäre der passendere Ausdruck.

Selbstverständlich werden nicht alle Hunde in einem Mehrfamilienhaus zusammen versteuert. Hier müssen aber ganz klar ersichtlich getrennte Wohneinheiten vorliegen. In einer Wohngemeinschaft (also mehrere Hunde in einer Wohnung), die mit einer eheähnlichen Verbindung gleichgesetzt wird, geht das Amt von einer gemeinsamen Haltung aus und daher werden die Hunde auch gemeinsam versteuert.

Ein Blick in eure Steuersatzung sollte das aber klären.

Grüßlies, Grazi
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  #17 (permalink)  
Alt 16.11.2008, 18:40
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They call it "Hunde pro Haushalt"!

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  #18 (permalink)  
Alt 17.11.2008, 09:54
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Hallo!

Danke für Eure Antworten und auch Hilfsangebote. Das Thema hat sich - Dank Carolinas Unterstützung - geklärt: Der Ordnungsbeamte hatte sich vertan und konnte von der unerfahrenen Hundehalterin nicht so rasch vom Gegenteil überzeugt werden. Carolina hingegen konnte das Missverständnis klären, der BM ist nicht gelistet und braucht somit keinen Wesenstest etc.

Die Rasselisten und somit den Wesenstest etc. legen das Land fest, nur die Hundesteuer kann vom jeweiligen Ordnungsamt indivuell geregelt werden.
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LG Simone
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