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  #1 (permalink)  
Alt 24.10.2008, 14:13
Benutzerbild von Grazi
Gremlinfanatischer Mod
 
Registriert seit: 21.04.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 29.410
Images: 7
Standard Urteil zu Pflegestellen in Privatwohnungen

Ist vielleicht für den einen oder anderen hier von Interesse:

http://www.jusline.de/index.php?cpid...ec4&feed=28755

Auszug: "Ein Verein bedarf keiner Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wenn er Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung an neue Halter von Tierfreunden - auf Kosten und nach Vorgaben des Vereins - vorübergehend in deren Wohnungen betreuen lässt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden."

Grüßlies, Grazi
__________________


Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 24.10.2008, 19:34
Benutzerbild von Tanja
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 20.08.2008
Ort: In einem Dorf in NRW
Beiträge: 411
Standard

Anstatt über die Hilfe dankbar zu sein (solange dort alles mit rechten Dingen zugeht) ...Schön wenn Menschen versuchen zu helfen..
__________________
Wer meine Rechtschreibfehler findet kann sie behalten *g*
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