Urteil zu Pflegestellen in Privatwohnungen
Ist vielleicht für den einen oder anderen hier von Interesse:
http://www.jusline.de/index.php?cpid...ec4&feed=28755 Auszug: "Ein Verein bedarf keiner Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wenn er Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung an neue Halter von Tierfreunden - auf Kosten und nach Vorgaben des Vereins - vorübergehend in deren Wohnungen betreuen lässt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden." Grüßlies, Grazi |
Anstatt über die Hilfe dankbar zu sein (solange dort alles mit rechten Dingen zugeht) ...Schön wenn Menschen versuchen zu helfen..
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