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Linscho 24.07.2008 21:21

Maulkorbzwang für Welpen?
 
Wer kann uns weiter helfen?

Die Tage haben wir unsere 6 Monate alte Mastinohündin im Ordnungsamt angemeldet.
Ohne den Hund zu kennen, wurde unserer kleinen jetzt ein Leinen und Maulkorbzwang auferlegt(Maulkorb beim Freigang):traurig3:. Bis zum Wesenstest nächstes Jahr.
Die Rasse erschien der Beamtin nach gesehenen Bild im I-net als zu gefährlich, so die Begründung. Da wir bereits mit dem Gutachter Kontakt hatten, versuchte er telefonisch die zuständige Sachbearbeiterin davon zu überzeugen, das dies alles andere als gut wäre usw... leider ohne Erfolg

Hat jemand eine Ahnung ob dies überhaupt möglich, zulässig ist? Was könnte man machen, hat jemand ähnliches erlebt?

Viele Grüße
Andrea

Simone 24.07.2008 21:25

Hallo!

Erkundige Dich beim OA, ob sie einen vorläufigen Wesenstest anerkennen. Dann kannst Du jetzt einen Test machen und eine Beifreiung für ein Jahr erhalten und machst danach den richtigen Wesenstest.

Wenn das OA den Wesenstest erst mit 18 Monaten anerkennt, müssen Sie Dir ja eine Alternative anbieten, um den Hund bis dahin vom Maulkorb befreien zu können.

Linscho 24.07.2008 21:31

Hallo,



danke für deine schnelle ANtwort, an einen vorläufigen Test habe ich auch schon gedacht, bist du sicher das sie mir eine alternative bieten müssen?

Gruß Andrea

Monty 24.07.2008 21:40

Frankenland in Bayern?
wenn ja rufe mich bitte dringend an - Nr. kommt per pn

Conner 24.07.2008 21:54

In NRW ist es so, daß die Hunde bis 6 Monaten generell von den Auflagen befreit sind. Ab 6 Monate wird eine Bescheinigung vorgelegt, daß der Hund in der Junghundausbildung (egal bei welcher Hundeschule) ist und bekommt dann eine vorübergehende Befreiung von Maulkorb und Leine. Ab 15 Monate kann dann der Wesenstest zur endgültigen Maulkorb und Leinenbefreiung abgelegt werden.

Einfach nur blöde Behördenvorgänge, die Deinem Hund aber das Leben als "normaler" Hund ermöglichen.

LG
Annette

Bullifan 24.07.2008 22:05

Ein Auszug aus "Listenhunde Bayern.de"

>Hunde der Kategorie II dürfen gehalten werden (auch ohne Leine und Maulkorb) wenn der Halter ab dem 6. Lebensmonat der Gemeinde ein vorläufiges Gutachten und mit dem 18. Lebensmonat ein endgültiges Gutachten vorlegt. Die Gemeinde erstellt dann entweder ein befristetes Negativzeugnis (6-18 Lebensmonat) oder ein endgültiges Negativzeugnis (ab 18. Lebensmonat). München (KVR, Herr Huber, Ruppertstr. 19) bildet hier die große Ausnahme. Hier reicht ab dem 6. Lebensmonat ein Antrag auf ein befristetes Negativzeugnis ohne Gutachten und erst ab dem 18. Monat ein endgültiges Gutachten. Kosten für ein befristetes Gutachten: ab 80 Euro und für ein unbefristetes Gutachten: ab 250 Euro.<
Darf ich mal erfahren von wo genau du im Frankenland kommst? (Per PN)
Ich habe für meinen Kimba ein vorläufiges Negativzeugnis bekommen (bis zum 18 Monat) und letzten Mittwoch den Wesenstest abgelegt. Ein Maulkorb brauchte er nie.
Ich würde deinem Hund keinen Maulkorb anlegen auch wenn er es müsste, ich würde es sogar drauf ankommen lassen.
Ich hoffe für dich und deinen Hund daß alles gut geht und er das Ding nicht tragen muss.

Jack 24.07.2008 22:12

Bekannte hatten ihren Rotti 7 Monate alt angemeldet,sie mußten mit den Rüden zu einem Gutachter um ein vorläufiges Gutachten zumachen.Mit der Bescheinigung hatten sie dann kein Problem mehr.Bei uns ist das aber von Gemeinde zu Gemeinde oder Stadt verschieden.
Gruß Jacks Fraule

Linscho 24.07.2008 22:14

Hallo Bullifan,

danke für den Auszug, ich werde auf jedenfall alles probieren und Widerspruch einlegen. PN kommt

Conner, ja da ist es dann wohl schon etwas besser geregelt

Monty, danke nochmal

Monty 27.07.2008 09:11

Zitat:

Zitat von Bullifan (Beitrag 95542)
Ein Auszug aus "Listenhunde Bayern.de"

Ich würde deinem Hund keinen Maulkorb anlegen auch wenn er es müsste, ich würde es sogar drauf ankommen lassen.
Ich hoffe für dich und deinen Hund daß alles gut geht und er das Ding nicht tragen muss.


der Rat ist so etwas zweideutig - darauf ankommen lassen, event. angehalten und kontrolliert zu werden?

das wird bestenfalls teuer(Zwangsgeld)

schlimmstenfalls heisst es beim Amt nicht zuverlaessig an die Auflagen gehalten, zum Halten des Hundes ungeeignet, Erlaubnis verweigert.


oder meintest du damit notfalls auch gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?

Ich habe deinen Link zu den Listenhunden Bayerns geklickt und wollte dir eben ein oder zwei Hundeschulen, die sich ueber Listies freuen zusenden.

Dabei bin ich darauf gestossen das Du auf der Seite genau den Herren als Gutachter emfiehlst, der aus den Polizeidienst entlassen wurde, gegen den ermittelt wurde und den wir diese tolle Rasseliste zu verdanken haben :boese5:
Infos dazu schicke ich dir gerne

Bullifan 27.07.2008 10:08

@ Monty,
ich hatte beides mit gemeint, Widerspruch einlegen und es auch auf Kontrollen/Zwangsgeld ankommen zu lassen. Aber das muß natürlich jeder selber wissen wie weit man gehen will/kann.

Die Site ist nicht von mir und den Gutachter kenn ich auch nicht, wenn dem so ist tut es mir leid. Hatte halt gedacht es könnte weiterhelfen.
Mit Gutachtern im Münchner Raum habe ich eh nichts am Hut ,bin aus Nordbayern. Aber wenn du mir die Info über diesen Herren zukommen lassen würdest wäre ich dir sehr dankbar. Bin für jede Info über dieses Thema dankbar, denn auch ich bin nicht allwissend.:wie:


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