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  #1 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 14:20
Blue
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard befreiung der hundesteuer für Harz 4 und andere

[quote]Original von Blue&Steffi
Ein Jahr gültig

Auf Antrag kann für bestimmte Hunde eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. Dies allerdings nur, wenn der Hund für den angegebenen "Verwendungszweck" (z.B. als Blindenhund, Rettungshund usw.) geeignet ist. Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich an das Steueramt zu stellen. Ein erfolgreicher Antrag ist ein Jahr gültig. Danach muss er erneut gestellt werden. Dies gilt auch, wenn Sie mit umziehen und einen steuerlich befreiten Hund ummelden.

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:

Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen

Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen

Gebrauchshunde von Forstbeamten und Angestellten im Privatforstdienst, Berufsjägern, beauftragten Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern in der für den Forst-, Feld- oder Jagdschutz erforderlichen Anzahl

Gebrauchshunde für Herden in der erforderlichen Zahl


Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für:

Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich erforderlich sind, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen

Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind

Hunde, die von Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten

Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim der jeweiligen Stadt aufgenommen wurden


Benötigte Antragsunterlagen:

Formloses Schriftstück, in dem die Antragsstellung begründet wird

Bescheinigungen über die Höhe des Einkommens (Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, etc.)

evtl. Bescheinigungen über Unterhaltsleistungen

Bescheinigung über die Höhe der Miete

Nachweis über die Höhe der Heizkosten

evtl. Wohngeldbescheid

Sozialhilfeempfänger: Zusätzlich Kopie des Sozialhilfebescheids






http://www.meldebox.de/ummelden/hundesteuer-befreiung[/
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  #2 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 14:24
Benutzerbild von Don
Don Don ist offline
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 20.02.2005
Beiträge: 872
Standard

Steuerbefreit
werden auch Personen die einen Schwerbehinderten Ausweis haben
und über die betreffenden Buchstaben verfügen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen so ist es jedenfalls bei uns !


Gruß Don
__________________
Woran sollte man sich von der endlosen Verstellung, Falschheit und Heimtücke der Menschheit erholen,wenn die Hunde nicht wären,in deren ehrliches Gesicht man ohne Misstrauen schauen kann. Arthur Schoppenhauer

Geändert von Don (25.06.2008 um 14:28 Uhr)
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  #3 (permalink)  
Alt 26.06.2008, 06:32
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.01.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 3.557
Images: 2
Standard

... leider ist dies aber nicht in jeder Gemeinde gleich geregelt - nur Rettungs und Blindenhunde sind deutschlandweit überall steuerbefreit.
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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