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  #1 (permalink)  
Alt 01.12.2007, 19:45
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.784
Standard Überlassungsvertrag zwischen TSCHV

Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich suche den Vordruck eines Überlasungsvertrages für Tiere, der zwischen 2 Tierschutzvereinen geschlossen wird.
Beispiel:

Tierheim ****** gibt wegen Platzmangels 5 Hunde an das Tierheim ****** ab.

Zwischen diesen beiden Tierheimen muß ja ein Vertrag abgeschlossen werden. Die normalen Überlassungs/Schutzverträge zwischen Tierheim und Privatpersonen sind dafür nicht brauchbar.
Ich weiß, dass viele Tierheime die überlassenen Tiere per Abtrittserklärung an andere Tierheime übergeben. Allerdings suche ich einen Überlassungsvertrag, weil ich das für sicherer halte.

Ich hoffe, die versierten TSCH-Leute hier können mir helfen

Danke schon mal im Voraus
__________________
Gruß Vom Acker

Anne & Co.


In Blues we trust, Blues will never die
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2007, 23:12
Benutzerbild von Rocky
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Ersigen (Bern)
Beiträge: 2.012
Standard Mich erstaunt, dass zwischen ....

.... zwei Tierheimen nicht bloss eine mündliche Abmachung gelten kann? So im Sinne von Ehrensache, zwischen Zweien wo mehrheitlich das Wohl des Tieres im Vordergrund steht!

Hallo Anne

Wahrscheinlich hast du bereits einschlägige Erfahrungen gesammelt und darum möchtest du lieber auf ein schriftliches Regelwerk zurückgreifen. Wie kompliziert die Welt doch geworden ist.

Freundlicher Gruss
Beat
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  #3 (permalink)  
Alt 02.12.2007, 09:24
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.784
Standard

Beat,

solche Verträge zwischen TH`s müssen aus rein rechtlichen Gründen geschlossen werden. U.a., weil das abgebende TH nachweisen muß, wo die Tiere verblieben sind und das übernhemende TH nachweisen muß, woher die Tiere kommen. Jedes TH führt "Eingangs/Ausgangsbücher". Im Eingansbuch steht z.B. :
2.11.20008
Hund, Rüde, unkastriert, ca. 5 Jahre, Fundtier
oder Abgabetier, dann sind dort auch die Daten des Vorbesitzers notiert und die Abtrittserklärung liegt bei.
Ist alles nicht so einfach.
__________________
Gruß Vom Acker

Anne & Co.


In Blues we trust, Blues will never die
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