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  #1 (permalink)  
Alt 09.09.2006, 23:56
Josch
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kampfhundeverordnung

hallo, über die suche konnte ich leider nichts herausfinden und über google bin ich auf dieses forum gestoßen

wir wohnen momentan mit drei katzen und meiner mini-bulli hündin in bayern und ziehen demnächst nach nrw. freuen uns schon total darauf und wohnungen mit hund zu finden ist relativ einfach. aber fast alle verweigern "kampfhunde". nun ist es ja so, daß ein mini-bulli ja kein kampfhund ist. weiß auch bayern, die sonst recht streng sind. hier hatten wir nie probleme und wurden auch von der gemeinde direkt darauf angesprochen, daß minis ja keinerlei probleme mit sich führen und wir uns nicht sorgen brauchen.

jetzt haben wir aus reinem interesse und um sicher zu gehen mal bei der stadt gelsenkirchen nachgefragt und schau an: jeder mini-bulli, der größer als 35 cm ist, ist kein mini-bulli sondern ein normaler. ergo --> die wollen aus meiner dana einen kampfhund machen, die sonst nirgendwo einer ist und uns damit die sache erheblich erschweren. dana ist leider 41 cm groß und 17kg schwer, für einen mini etwas großgeraten (gibt ja auch menschen mit 220cm^^), für einen normalen bulli aber doch schon mal 10-15cm zu klein und 8-9kg zu leicht!!

kennt jemand von euch die rechtliche lage und wie das denn nun genau aussieht? herzlichen dank schon mal im vorraus

gruß
josch
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  #2 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 05:47
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
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Sicher bin ich mir da nicht, aber solltest du Papiere haben, müßtest du auf der sicheren Seite sein. Falls nicht würde ich ein Rassegutachten von einem im neuem Bundesland zugelassenen Sachverständigen machen lassen. Dies sollte notfalls auch vor Gericht mehr Bestand haben als eine willkürliche Größenobergrenze.
__________________
Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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  #3 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 08:44
Josch
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rassegutachten klingt gut da ich dana bewußt ohne papiere geholt hab. leg darauf nun mal keinen wert. gibts aber bestimmt fachleute, bei denen man das machen muß oder kann das ein tierarzt auch?
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  #4 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 09:10
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
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Ich denke mal, dass die Leute, die von den Behörden zur Durchführung von Wesenstests bestellt sind, auch Rassegutachten durchführen dürfen. Bei uns in Bayern werben die zumindest in ihren Internetauftritten damit.
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Es grüßt
Stefan

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  #5 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 09:14
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Wie alt ist Dana denn ? Wenn sie ein Mini-Bulli ist ist sie doch bestimmt von einem Züchter, der auch eine entsprechende Bescheinigung ausstellen kann.
Je mehr "Papier" Du hast, umso besser. Heutzutage in Deutschland hättest Du besser Papiere bei dieser Züchtung..........
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  #6 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 09:22
Benutzerbild von Anne
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Wende dich mal an Reiner, evtl. kann der dir helfen.

http://www.hundegutachter-reichert.de/
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Gruß Vom Acker

Anne & Co.


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  #7 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 09:31
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Hallo!

Wo genau hast Du Dich denn erkundigt? Hier in NRW ist nämlich die Handhabung der VO von Ort zu Ort verschieden, wie haben sehr nette und lockere Ordnungsämter, dafür auch einige, die es sehr genau nehmen und streng sind. Ist Deine Dana größer als 40 cm, fällt sie in NRW auf jeden Fall unter die 40/20 Regel, wie alle Hunde, die größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg sind. Vielleicht meinten die vom Ordnungsamt ja das? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die aus einem Mini-Bulli nur wegen der Größe einen normalen Bulli machen dürfen. Du hast doch Papiere über sie? In welche Stadt wirst Du denn ziehen?

Den Text des Gesetzes findest Du hier:
http://www.tierheim-schwerte.de/LHun...esetzestext%22
und da stehen solche seltsamen Regelungen ja nicht drinnen!
Du müßtest somit "nur" die Auflagen für einen großen Hund erfüllen.

Ups, ich sehe gerade, dass Du keine Papiere hast. Dann wäre ein Rassegutachten sicher sinnvoll, denn soweit ich weiß, mußt Du beweisen, dass Dein Hund nicht zu einer der Liste-Rassen gehört und nicht das Ordnungsamt beweisen, dass er es tut!
__________________
LG Simone
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  #8 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 10:44
Josch
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erstmal ein danke von dana für die unterstützung

dana ist 3,5 jahre alt und die tips für das rassegutachten sind klasse. bei diesem reichert werde ich auf alle fälle mal anschellen

die antwort von dem herrn, bei dem wir angefragt haben, sagt deutlich aus, daß dana vom mini-bulli zum normalen bulli (liste2) wird, sobald sie nicht mehr dem rassestandart von 35cm höhe angehört.

die 20/40 Regel (großer hund/kleiner hund) wären für uns auch kein Problem, uns ist nur wichtig, daß sie nicht plötzlich zum "kampfhund" abgestempelt wird. vielleicht hab ich da in der stadt gelsenkirchen einfach den falschen herrn angeschrieben der von tuten und blasen keine ahnung hat und einfach nur glaubt, die größe macht den rasseunterschied. meine freudin ist tierärztin und war empört über die aussage des beamten.

Zitat:
soweit ich weiß, mußt Du beweisen, dass Dein Hund nicht zu einer der Liste-Rassen gehört und nicht das Ordnungsamt beweisen, dass er es tut!
dieser satz macht mir hoffnung
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  #9 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 13:34
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Beiträge: 1.992
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Wenn Du keine VDH/FCI-Papiere für sie hast, dann wird sie wohl wegen ihrer Schulterhöhe in NRW als Standard-Bulli eingestuft.
Ist nicht weiter tragisch (verstehe aber nicht das ihr in Bayern keine Probleme hattet, gerade dort ist es sehr streng), Du beantragst ne Haltegenehmigung, brauchst ggf. nachträglich nen Sachkundenachweis und kannst über nen Wesenstest eine Leinen-und Maulkorbbefreiung erhalten.

Ein bayrisches Rassegutachten MUSS in NRW nicht erkannt werden, die sind da manchmal etwas eigen.

Kannst Dich auch gerne bei uns im Forum bei den NRWlern schlau machen, wir haben genügend Liste1 bzw. 2-Halter bei uns auch z.T. direkt aus Gelsenkirchen.
__________________
Liebe Grüße
Caro***

www.kampfschmuser.de
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  #10 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 18:14
Benutzerbild von Simone
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Hallo!

Zitat:
(liste2) wird, sobald sie nicht mehr dem rassestandart von 35cm höhe angehört.
Ein Liste-2 Hund in NRW hat es auch nicht so schwer, mach Dir also nicht allzu viele Sorgen! Ich habe mit meinen beiden Bullmastiff-Damen ja Listenhunde und bislang (toi, toi, toi, dass es so bleibt) habe ich keine Probleme gehabt. Die Leute unseres Ordnungsamtes sind total nett und ich habe sehr schnell eine Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang bekommen. Die Vorraussetzungen wie Versicherung, Chip und Sachkundenachweis braucht ein Großhundehalter auch, die zusätzlichen Vorraussetzungen wie Wesenstest und Führungszeugnis sollten hoffentlich auch kein Problem darstellen. Ich habe mit meinen Hunden den Wesenstest beim Club für Molosser gemacht und das hat alles gut geklappt. Somit gelten sie nun, nach der Befireiung, als normale große Hunde und haben den gleichen Leinenzwang wie große Hunde (zB in Ortschaften, Naturschutzgebiet etc.). Sicherlich muss man bei einer solchen Rasse etwas mehr aufpassen, da man falls etwas passiert schneller ÄRger bekommt, aber ansonsten sehe ich in NRW keine großen Schwierigkeiten.

Ich finde es aber gut, dass Du Dir frühzeitig viele Gedanken über die VO machst. Mir geht es ähnlich, da ich vermutlich nächstes Jahr nach Hamburg ziehen werde. Ich war erst auch besorgt, habe dann aber Anne aus Schleswig H. und Andrea aus HH getroffen und mache mir nun nicht mehr so große Sorgen. Vielleicht triffst Du Dich hier in NRW auch mal mit Listenhundehalter und schaust Dir an, dass es in der Realität bei uns gar nicht so schlimm ist! - zumindest für Liste 2 Hunde, bei Liste 1 ist es sicher noch alles schwieriger...
Viel Erfolg!
__________________
LG Simone

Geändert von Simone (10.09.2006 um 18:16 Uhr)
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