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Alt 13.02.2022, 18:27
Benutzerbild von Faltendackelfrauchen
Faltendackelsüchtig
 
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Standard Ab wann ist ein Mischling ein Listenhund & Hundesteuer

Hallo zusammen,

ab wann ist ein Mischling ein Listenhund? Wieviel Prozent Listenhund ist nötig, dass Euer Bundesland einen Mischling zum Listenhund stempelt?

Hintergrund. Bis zum Herbst war ich der Meinung, dass es egal ist, wieviel Prozent Listenhund in einem Mischling steckt. Er wird immer als Listenhund eingestuft. Zumindest fand ich dazu diverse Hinweise im Netz. Inzwischen weiß ich, dass in Bayern mind. 50% Listenhund in einem Mischling stecken müssen, damit er als Listenhund eingestuft wird. Die Bestimmung, wieviel Prozent Listenhund im Mischling steckt, kann dabei durch einen entsprechenden Gutachter erfolgen. Manche Behörden akzeptieren wohl auch Gentests. Unser Veterinäramt ist aber der Meinung, dass die Gentest den Prozentanteil nicht sicher bestimmen können bzw. sowieso noch zu ungenau sind. Unsere Behörde akzeptiert deshalb nur ein Rassegutachten von einem anerkannten Gutacher.

Wie ist das in anderen Bundesländern? Weiß jemand hier Bescheid?

Auslöser mich über das Thema zu informieren, war, dass der Stadtkemmerer im letzten Jahr den Antrag gestellt hat, eine Kampfhundesteuer einzuführen. Nach 30 Jahren!! Der Stadtkemmerer! Also ist klar, es geht nur darum, ein paar Euro mehr in die Stadtkasse zu bringen. Statt 80 € wollen sie nun 400 €. Ein "Kuhkaff" im Umkreis hat von 135€ auf 1000€ erhöht. Fast alle Gemeinden haben die Kampfhundesteuer in diesem Jahr entweder eingeführt oder drastisch erhöht und das nach 30 Jahren "Kampfhunde"-Gesetzgebung in Bayern. Anscheinend suchen die Städte und Gemeinde verzweifelt nach jeder noch so lächerlichen Einnahmequelle.

Deshalb hier auch die Frage an Euch, was zahlt Ihr an Hundesteuer?
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Tschüss
Faltendackelfrauchen
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Alt 14.02.2022, 15:34
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Ab wann ist ein Mischling ein Listenhund & Hundesteuer

Wir haben damals 550,- für unsere Staffhündin bezahlt. Als Veranlagt zählt doch wenn ein Elternteil Listi ist, also 50%. So hab ich es in Erinnerung. Deshalb gab es doch plötzlich so viele Labrador Mixe. Bei berechtigte
Zweifel darf das Amt einen Gentest bzw. Gutachten verlangen. Ich weiß noch, das viele Orgas die wildesten Mixe bescheinigten, damit man die „Kampfhundsteuer“ umgehen konnte. Ob es heute noch so ist, keine Ahnung
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Alt 14.02.2022, 16:48
Benutzerbild von Faltendackelfrauchen
Faltendackelsüchtig
 
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Standard AW: Ab wann ist ein Mischling ein Listenhund & Hundesteuer

Zitat:
Zitat von Das Maychen Beitrag anzeigen
Wir haben damals 550,- für unsere Staffhündin bezahlt. Als Veranlagt zählt doch wenn ein Elternteil Listi ist, also 50%. So hab ich es in Erinnerung. Deshalb gab es doch plötzlich so viele Labrador Mixe. Bei berechtigte
Zweifel darf das Amt einen Gentest bzw. Gutachten verlangen. Ich weiß noch, das viele Orgas die wildesten Mixe bescheinigten, damit man die „Kampfhundsteuer“ umgehen konnte. Ob es heute noch so ist, keine Ahnung
in welchem Bundesland lebst Du? Molosser sind bei Euch nicht gelistet?

Tja, das mit den 50% habe ich so vor der Aussage der Gutachterin nirgends im Internet gefunden...kann aber ja auch von Bundesland zu Bundesland anders sein.
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Alt 14.02.2022, 18:10
Benutzerbild von Faltendackelfrauchen
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Standard AW: Ab wann ist ein Mischling ein Listenhund & Hundesteuer

Habe gerade eine Diskussion bei den kampfschmusern gefunden. In Hessen ist es wohl egal, wie wenig Listenhund in einem Mix steckt, er wird immer als Listenhund eingestuft, dazu wurde die Durchführungsbestimmungen des IM Hessen vom 3.7.2002 zitiert. Andere Teilnehmer mutmaßen aber, dass die Durchführungsbestimmung in Hessen nicht rechtens ist...aber in Hessen sind bis auf den Dogo eh alle Molosser 2008 bzw. 2010 aus der Liste gestrichen worden.

Hier der Link zur Diskussion
https://kampfschmuser.de/t/bayerisch...ischlinge.828/

diese Beiträge hatte ich in meiner Recherche Anfang 2021 nicht gefunden, denn da steht das mit den 50% in Bayern....
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Geändert von Faltendackelfrauchen (14.02.2022 um 18:15 Uhr)
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Alt 14.02.2022, 21:06
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Ab wann ist ein Mischling ein Listenhund & Hundesteuer

Ich komm aus NRW und unsere Erfahrung ist 11 Jahre alt. Danach entschieden wir uns auf Anlage jeglicher Art zu verzichten um dem ganzen Behördenwahnsinn zu entkommen :-(
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Alt 15.02.2022, 06:56
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Standard AW: Ab wann ist ein Mischling ein Listenhund & Hundesteuer

Ich glaube nicht, dass es da irgendwo verbindliche Prozentangaben gibt, ob wann (innerhalb Deutschlands) ein Listenanteil zu einer Listenhundeinstufung führt... kann gut sein, dass das mal wieder sehr individuell (abhängig von den jeweiligen Ordnungsbehörden bzw. dem Einfluss des jeweiligen Gutachters) gehandhabt wird. Ich wundere mich jedenfalls immer wieder über diverse Bescheide aus unterschiedlichen Bundesländern, die ich im Rahmen meiner Arbeit mit MVH und KVH in Kopie erhalte.

In letzter Zeit erreichen mich auch zunehmend Berichte aus Bayern, weil dort immer mehr Gemeinden ihr Stadtsäckel füllen, indem sie drastisch erhöhte Steuern für Kategorie-Hunde einführen. Selbst ein Negativgutachten, das ja unerlässlich für die Haltung ist, befreit dann nicht von der Steuer.

Grüßlies, Grazi
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

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  #7 (permalink)  
Alt 15.02.2022, 08:24
Benutzerbild von Faltendackelfrauchen
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Standard AW: Ab wann ist ein Mischling ein Listenhund & Hundesteuer

Zitat:
Zitat von Grazi Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht, dass es da irgendwo verbindliche Prozentangaben gibt, ob wann (innerhalb Deutschlands) ein Listenanteil zu einer Listenhundeinstufung führt... kann gut sein, dass das mal wieder sehr individuell (abhängig von den jeweiligen Ordnungsbehörden bzw. dem Einfluss des jeweiligen Gutachters) gehandhabt wird.
doch, diese Prozentangaben gibt es, zumindest in ganz Bayern und wohl auch in anderen Bundesländern, das zeigt auch die Diskussion bei den Kampfschmusern. Blöderweise habe ich die Diskussion eben erst jetzt gefunden. Es ist wohl in den meisten Bundesländern so festgelegt, dass eine F1-Generation ein Listenhund ist, also mind 50%. Da ich bis 2020 immer 100% Molosser hatte, habe ich mich damit auch nie befasst. Und auch deswegen nicht, weil die Steuer ja bisher immer wie bei "normalen" Hunden war. Jetzt durch meinen 2020 eingezogenen Molossermischling musste ich mich damit befassen. Zunächst war er als Listenhund eingestuft, weil ich eben dachte, dass auch 25% Molosser als Kat2 gilt. Dann kam die Steuer, die ich nicht bereit war zu zahlen bzw. für sowas von fies, ungerecht und gemein finde (vor allem, weil es ja auch für "Bestandshunde" gilt), dass ich eine Lösung gesucht habe. Entgegen der Aussage der Gutachterin hat die Stadt aber mit einem entsprechenden Rassegutachten den Bescheid zurückgenommen, so dass mein Mischling nun wieder ein normaler Hund ist, weil eben laut Gutachterin keine 50% Molosser enthalten sind. Für ihn ist die "Kuh vom Eis", aber ich möchte eigentlich auch in Zukunft Molosser aus dem Tierschutz ein Zuhause geben, kann und will mir aber die Steuer nicht leisten. Immerhin kann ja niemand sagen, ob die Stadt nicht noch auf 1000€ erhöht.

Zitat:
Zitat von Grazi Beitrag anzeigen
Ich wundere mich jedenfalls immer wieder über diverse Bescheide aus unterschiedlichen Bundesländern, die ich im Rahmen meiner Arbeit mit MVH und KVH in Kopie erhalte.
Was genau steht da drin? Wenn Du magst, können wir gerne mal telefonieren.

Zitat:
Zitat von Grazi Beitrag anzeigen
In letzter Zeit erreichen mich auch zunehmend Berichte aus Bayern, weil dort immer mehr Gemeinden ihr Stadtsäckel füllen, indem sie drastisch erhöhte Steuern für Kategorie-Hunde einführen.
Das entspricht genau dem, was in meinem Umfeld gerade passiert. Es ist unglaublich, dass Bayern wenige Bürger für die leeren Stadtsäckel bluten lassen und jeden Tropfen aus den Leuten herauspressen, nur weil sie sich in die "falsche" Rasse verliebt haben. Andere Bundesländer streichen ihre Listen, Bayern rüstet durch die flächendeckende Einführung der unmoralischen Steuern noch auf.

Zitat:
Zitat von Grazi Beitrag anzeigen
Selbst ein Negativgutachten, das ja unerlässlich für die Haltung ist, befreit dann nicht von der Steuer.
und der Witz ist, dass die Stadträte, die die erhöhte Steuer beschlossen haben, nicht mal selbst wissen, dass ihre Steuersatzung auch für Hunde mit Negativzeugnis gilt und sie wissen auch nicht, dass man solche Hunde nur mit Negativzeugnis halten darf. Echt ein Armutszeugnis und es macht Angst, weil man so erkennt, dass die Menschen, die für weitreichende Entscheidungen verantwortlich sind, offenbar nicht mal wissen, über was sie da entscheiden. Das gilt ja genauso für andere Bereiche der Politik....

Ich hoffe, es melden sich hier noch mehr, die mir sagen können, wie die einzelnen Bundesländer bzw. Gemeinden das mit den Mischlingen handhaben.
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Tschüss
Faltendackelfrauchen
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Geändert von Faltendackelfrauchen (15.02.2022 um 08:30 Uhr)
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