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Penny 03.07.2017 13:25

Rechtliche Frage
 
Hallo,

ich hätte mal eine etwas rechtliche Frage an euch.

Folgende Situation:
Nach reichlich 6 Jahren Planung wird bei uns iin genau 2 Wochen eine dann 12 Wochen alte Bullmastiff Hündin einziehen. Der Hund ist bereits angezahlt und für uns fest reserviert.

Wir wohnen in unserem eigenen Haus mit eingezäunten, mittlerweile ausbruchsicheren Grundstück. Auf den Papier gehört es meiner Schwiegermutter, es stand von Anfang an fest dass mein Mann das Haus einmal übernehmen wird und er seinen Onkel (den Bruder meiner Schwiegermutter was gleichzeitig unser Nachbar ist) dafür auszahlt. Was auch geschieht. So wie es fest gelegt wurde.

Die Hundeplanung ist nicht erst "seit gestern" ein Thema, sondern steht für uns jetzt in etwa seit 6 Jahren im Raum, seit 1 Jahr bewohnen wir nun Haus mit Garten. Letztes Jahr habe ich bereits bei den besagten Nachbarn - um die es sich gleich drehen wird - Bescheid (bzw es hat sich im Gespräch ergeben) gesagt, dass wir nächstes Jahr einen Hund kaufen werden und es keine Fußhupe, sondern ein großer wird.

GESTERN kam der Onkel (eben der Nachbar, Bruder meiner Schwiegermutter) ganz erbost an und meinte "ich möchte nicht dass ihr euch so einen Hund kauft" mit der Begründung "ich habe Angst um meine Kinder" (denen einbisschen mehr Kontakt zum Tier absolut nichts schaden könnte...) und "in MEINEM Elternhaus (wohl gemerkt - mein Mann ist hier ebenfalls aufgewachsen) hat es nie Tiere gegeben" - der Dackel, der 12 Jahre lang dort gewohnt hat, war wohl anscheinend "kein Tier"?!

Es sind in der Familie ausnahmslos ALLE damit einverstanden (mein Mann, Schwiegermutter etc.) außer der Bruder meiner Schwiegermutter, der leider Gottes auch noch unser direkter Nachbar ist.

Auf den Papier ist es das Haus meiner Schwiegermutter. In spätestens 10 Jahren bekommt es mein Mann überschrieben.

Wir wohnen in einem kleinen Dorf, um uns sind so gesehen direkt 4 Nachbarshäuser.. eine Familie hält 7 Bernhardiner,.. die andere 1 Mops Rüden und die nächste 1 alten Dobermann Mischling und 1 Rehpinscher. Ich verstehe nicht, warum er so einen Aufstand um "SEIN" Elternhaus macht, was ihm im Prinzip nix mehr angeht.

Kann er uns denn rein rechtlich die Hundehaltung von vorn herein verbieten??? :schreck:

Er meinte noch zu meiner Schwiegermutter "Du musst es entscheiden, aber wenn du zustimmst kommen wir nie wieder zu dir"... ich finde solch eine Argumentation unter aller Sau. Und da ich nicht möchte, dass zwischen Bruder und Schwester wegen mir so ein Krieg ausbricht, habe ich die ganze Nacht gegrübelt und mir ist eingefallen...
...könnte ich den Hund nicht bei meinen Eltern (die wohnen 2km entfernt, es ist der gleiche Ort aber ein anderer Ortsteil, also kostentechnisch ändert sich da nix) offiziell anmelden? Heist Steuern und Versicherung? Oder ist das dann irgend ein Betrug? Ich meine, er könnte ja dann nur bei mir zu Besuch sein?

Und meine Schwiegermutter könnte ihrem Bruder sagen, dass meine Eltern den Hund nehmen. So hätte die liebe Seele vielleicht etwas Ruh.


Liebe Grüße

Penny 03.07.2017 13:38

AW: Rechtliche Frage
 
Noch vergessen.. eine weitere Argumentation von ihm war noch "Du hast doch schon so viele Tiere, über die kümmerst du dich auch gut, das streite ich nicht ab, aber wir sind doch hier kein Zoo".. *gröhl* ich habe 5 Terrarien... weder Maus, noch Meerschwein oder sonstwas.. ich glaube ein wirklicher Zoobesuch würde ihm mal ganz gut tun.. :boese1:

kallinski 03.07.2017 14:56

AW: Rechtliche Frage
 
Huhu, deine Eltern sollen auf dem Papier den Hund übernhemen, also er wird auf sie angemeldet.Aber leben tut er sowieso bei euch? Was macht es dann für einen Unterschied , ob er dann offiziell euer Hund ist und bei euch lebt? Ich meine er soll ja nicht bei deinen Eltern leben und euch ab und an nur besuchen kommen oder?
Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?

Ich gehe davon aus, dass deine Schwiemu euer Vermieter ist?
Wenn sie zugestimmt , dürft ihr also rein theoretisch einen Hund halten.

Rechtlich kann dein Nachbar ( also Bruder der Schwiemu) euch sicherlich keine Hundehaltung verbieten.
In einigen Bundesländern steht der Bullmastiff noch auf der Liste der Kategorie 2 Hunde. Da sollte dann alles geklärt sein.
Aber ansonsten sehe ich es eigentlich so, dass ihr euch nur mit eurer Schwiemu auseinander setzen müsst und dann entscheiden.

kallinski 03.07.2017 14:58

AW: Rechtliche Frage
 
Was sagen denn dein Mann und Schwiemu dazu?

Alles andere, ob ihr einen halben Zoo habt oder nicht, die Nachbarn Hunde oder nicht, spielt ja letztendlich keine Rolle.

Ihr müsst euch einig sein und dann dahinter stehen.

little-devil 03.07.2017 16:00

AW: Rechtliche Frage
 
anzumelden ist (rein rechtlich) ein Hund dort, wo er sich hauptsächlich aufhält ;)

...wenn dies nun deine Eltern für dich übernehmen würden und der Hund trotzdem bei euch ist, könnte der Onkel Nachbar:D, euch theoretisch auch schön ans Bein pinkeln. :fluester:

solange der Zaun hundesicher, die Mutter (als Eigentümerin von Haus und Grundtück) einverstanden ...ist doch alles gut ;) :D
Onkelchen muß ja nicht "zu Besuch übern Gartenzaun" :35:

Penny 04.07.2017 08:48

AW: Rechtliche Frage
 
Ja genau. Das ich den Hund bei meinen Eltern anmelde (die Kosten dafür übernehmen natürlich wir) und er dann bei uns nur zu Besuch wäre. Was dann so gut wie immer ist. Aber aus diesem Blickwinkel, dass er gerade dann uns etwas könnte, hab ich es noch nicht betrachtet. Mir ging es bei der Idee nur darum, dass meine Schwiegermutter ihrem Bruder sagen könnte, dass es offiziell der Hund meiner Eltern ist, damit sie keinen Streit mit ihm hat.

Meine Schwiegermutter ist voll einverstanden!! Genauso mein Mann. Er meint sogar ganz lapidar "so ein Quatsch, den woanders anzumelden, was will uns der denn. Der Hund gehört uns und fertig".

Mir hat halt die Aussage (eben von dem Onkel meiner Schwiegermutter gegenüber) "dann kommen wir nicht mehr zu dir" Bauchschmerzen beteitet, wobei meine Schwiegermutter aufgrundessen selbst sehr an ihrem Bruder zweifelt..

Wir bezahlen keine Miete an meine Schwiegermutter. Mein Mann zahlt ihr ca 2x im Jahr einen höheren Betrag auf ihr Konto ein. Was gleichzeitig als Auszahlung für das Haus dem Onkel gut kommt.

Ich glaube er ist mit seinem eigenen Leben völlig unzufrieden.

Penny 04.07.2017 08:53

AW: Rechtliche Frage
 
Wir kommen aus Sachsen. Ich meine bei uns gibt es nur 4 Rassen, die als gefährlich eingestuft werden. Kann man die Listen irgendwo nachlesen?

Maren&Bruno 04.07.2017 09:41

AW: Rechtliche Frage
 
Zitat:

Zitat von Penny (Beitrag 398573)
Wir kommen aus Sachsen. Ich meine bei uns gibt es nur 4 Rassen, die als gefährlich eingestuft werden. Kann man die Listen irgendwo nachlesen?

In Sachsen gibt es nicht die typische Liste - Mastiff und Bullmastiff stehen somit auf keiner Liste. Bei der Gemeinde solltet ihr den Hund auf jeden fall mit Rassebezeichnung anmelden. Im allgemeinen unterscheiden sich die Steuern nicht vom "normalen" Hund - zumindest ist es bei uns so.

Ich würde den Hund korrekt anmelden, da wo er wirklich leben wird. Vielleicht kippt Onkel mit seiner Meinung eh, wenn das tapsige Baby da ist. Oft verfliegen ja solche Sorgen, wenn das Tier schon als Welpe einzieht und mit der Familie aufwächst.

Eure Situation ist wirklich ganz blöd. Das tut mir leid, dass es euch die Vorfreude so vermißt. Vielleicht kann ja auch die Schwiegermutter sich noch mal in Ruhe mit Ihrem Bruder zusammensetzen. Am besten wäre, wenn man zuvor schon die Bedenken klären könnte.

Wo in Sachsen wohnt Ihr denn?

Mola 04.07.2017 11:20

AW: Rechtliche Frage
 
Huhu,
vielleicht verliebt er sich ja auch in den Welpen. Bis der dann zum "Kalb" herangewachsen ist nimmt er es gar nicht mehr wahr.
Seine Kinder werden einen Welpen sowieso sofort ins Herz schließen.
Ich drücke euch die Daumen, dass es klappt.
LG Mola

little-devil 04.07.2017 12:42

AW: Rechtliche Frage
 
Zitat:

Zitat von Penny (Beitrag 398573)
Wir kommen aus Sachsen...

Zitat:

Zitat von Maren&Bruno (Beitrag 398574)
In Sachsen...zumindest ist es bei uns so.

dann mal liebe Grüße nach Sachsen :lach3: von eurer Nachbarin (aus dem "Land der Frühaufsteher":kicher:;))


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