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  #1 (permalink)  
Alt 02.04.2017, 17:41
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Standard Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

Nachdem unser geliebter Molossermix verstorben ist, würden wir gerne einem älterern Hund aus dem Tierheim ein neues zu Hause geben.
Nun fällt die Rasse hier in NRW unter "besondere Rassen" der Landeshundeverordnung und wir brauchen eine Halterlaubnis.
Was heisst das? Kommt jemand nach Hause und guckt sich an wie der Hund gehalten werden soll?

Beantrage ich die nur, lege Sachkunde, Führungszeugnis, Chip und Haftpflicht vor und bekomme sie dann?

Danach fällt ja noch der Wesenstest für Leinen und Maulkorbefreiung an oder?
Auch bei Hunden der Anlage 2 , richtig?

Dankeschön kallinski
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Alt 03.04.2017, 06:35
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Standard AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

Zitat:
Zitat von kallinski Beitrag anzeigen
Nun fällt die Rasse hier in NRW unter "besondere Rassen" der Landeshundeverordnung und wir brauchen eine Halterlaubnis.
Was heisst das?
Normalerweise beantragt man die Haltegenehmigung, bevor der Hund einzieht.... und ich schätze, auch das TH wird darauf bestehen, um nicht zu riskieren, dass er wieder retour kommt, weil die Erlaubnis womöglich nicht erteilt wird.

Als bei mir die Pläne, eine alte DA-Hündin als Pflegehund konkreter wurden, reichte ein Anruf bei meinem Sachbearbeiter vom OA und es gab keine Einwände... allerdings ist meine "Hunde-Akte" recht dick und man verließ sich wohl drauf, dass ich das hinbekomme. Die benötigten Unterlagen hätte ich nachreichen dürfen.

Einige OAs sind aber recht streng und kompromisslos. Wenn man die "übergeht" und den Hund aufnimmt, bevor die Erlaubnis vorliegt, könnte es Ärger geben.

Zitat:
Kommt jemand nach Hause und guckt sich an wie der Hund gehalten werden soll?
Das kann sein, muss aber nicht. Rein rechtlich gesehen darf jemand die Haltungsbedingungen und Räumlichkeiten samt Grundstück inspizieren.

Zitat:
Beantrage ich die nur, lege Sachkunde, Führungszeugnis, Chip und Haftpflicht vor und bekomme sie dann?
Hier kannst du dir alles im Detal durchlesen: Erlaubnis nach § 4 des LHG NRW

Bis auf den Nachweis des besonderen Interesses (§ 4 Absatz 2) gelten für euch alle Punkte.

Zitat:
§ 10
Hunde bestimmter Rassen
(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

(3) Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_...=2&menu=1&sg=0


Zitat:
Danach fällt ja noch der Wesenstest für Leinen und Maulkorbefreiung an oder? Auch bei Hunden der Anlage 2 , richtig?i
Genau!

Na, dann hoffe ich, dass bald ein entsprechender Nothund bei euch einzieht!

Grüßlies, Grazi
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Geändert von Grazi (04.04.2017 um 08:11 Uhr)
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  #3 (permalink)  
Alt 03.04.2017, 08:21
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Standard AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

Dankeschön. Noch ist der Hund auch nicht eingezogen. Müssen ja vorher alles erledigen.
habe bis jetzt auch nur den normalen Sachkundenachweis, brauche ja aber dann den für "bestimmte Hunderassen".
Mir war nur gar nicht bewusst, dass das doch echt etwas anders läuft , als bei normalen großen Hunden.Aber das sollte uns nicht abhalten.
Aber wir möchten auch nichts riskieren. Das soll alles seine Ordnung haben.
Hoffe wir bekommen den Wesentest dann schnell hin, der alte Knopf der angedacht ist, soll sich nicht lange mit Maulkorb plagen müssen.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.04.2017, 09:22
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Standard AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

Zitat:
Zitat von kallinski Beitrag anzeigen
Mir war nur gar nicht bewusst, dass das doch echt etwas anders läuft , als bei normalen großen Hunden.Aber das sollte uns nicht abhalten.
Gute Einstellung!

Zitat:
Aber wir möchten auch nichts riskieren. Das soll alles seine Ordnung haben.
Genau. ich gehe bei so was auch lieber auf Nummer Sicher und kläre alles vorher ab.

Zitat:
Hoffe wir bekommen den Wesentest dann schnell hin, der alte Knopf der angedacht ist, soll sich nicht lange mit Maulkorb plagen müssen.
Habt ihr schon einen guten und fairen Pruefer ins Auge gefasst? Wir haben ja in NRW im Grunde eine freie Prueferwahl bei Hunden bestimmter Rassen.

Ihr müsst den WT nicht bei eurem VetAmt ablegen. Genau genommen müsst ihr das nicht mal bei einem VetAmt machen, sondern könnt z.B. auch zu einem Trainer gehen, der offiziell anerkannter Sachverständiger ist. Siehe: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_...=2&menu=1&sg=0

Grüßlies, Grazi
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  #5 (permalink)  
Alt 03.04.2017, 10:11
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Standard AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

Zum Glück ist eine mir sehr gut bekannte und fähige Tierärztin dazu befähigt. Da habe ich gerade schon angerufen, sie würde das mit uns machen. Die ist Hunden und gerade Notnasen sehr zugetan.
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  #6 (permalink)  
Alt 03.04.2017, 10:16
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Standard AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

Aber ich muss sagen, erstmal hat uns das ganze Prozedere doch etwas "überfahren" , auch die Formulierungen die man so dann in der Landeshundeverordnung findet. Bisschen als hätte man Monster am Ende der Leine. Da verstehe ich, dass das nicht jeder auf sich nimmt und sich anderweitig entscheidet.
Aber wir haben unser Herz an die Mastin Espanols verloren.
Unserer letzter kam als Nothund , allerdings als "Bernhardinermix" vor 11 Jahren zu uns, da fiel vieles dann weg.
Aber nun ist es wie es ist, es soll einer werden und dann müssen wir alles erfüllen.
da wäre es in anderen Bundesländern mit dem Mastin einfacher.
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  #7 (permalink)  
Alt 03.04.2017, 10:17
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Standard AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

Ihr seid ja auch Mastinmix -Besitzer ;-)
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  #8 (permalink)  
Alt 03.04.2017, 11:59
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Standard AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

Zitat:
Zitat von kallinski Beitrag anzeigen
Ihr seid ja auch Mastinmix -Besitzer ;-)
Nope.... wir haben 2 French Bulldog-Mixe, 1 Cane Corso und einen Presa-Mix.

Die MEs gefallen mir aber auch richtig gut: für den TSV Wörrstadt, wo wir unseren letzten Neuzugang herhaben, stellen wir bei der MVH immer wieder Hunde dieser Rasse ein und haben da schon so manchen Traumhund entdeckt. Auch live haben sie uns bei den Besuchen im TH sehr gefallen!

Grüßlies, Grazi
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Geändert von Grazi (03.04.2017 um 12:24 Uhr)
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  #9 (permalink)  
Alt 03.04.2017, 12:05
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Standard AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

Dachte in eurem Neuzugang sei etwas Mastin?
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  #10 (permalink)  
Alt 03.04.2017, 12:23
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Sofia müsste ein Presa Canario x Shar Pei sein!

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