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Doodles 02.06.2015 14:01

Negativzeugnis
 
Hallo,
jetzt habe ich auch mal eine Frage und hoffe ich bin in der richtigen Rubrik.
Unser BX-Rüde hat einen tadellosen Wesenstest absolviert, heute habe
ich von der Gemeinde das Negativzeugnis erhalten, welche als Präventiv-
maßnahme anordnet, das der Hund außerhalb des geschlossenen Ortsbe-
reiches, und sofern nicht an einer max. 1 Meter langen Leine grundsätzlich
einen Maulkorb tragen muss :traurig:
Für mich völlig unverständlich, die beiden Vorgänger haben diese Auflage
nie bekommen, allerdings war da auch noch ein anderer Sachbearbeiter.
Wenn ich es dem Schreiben richtig entnehme, kann ich auch keinen
Widerspruch dagegen einlegen.
Hat noch jemand eine Idee wie man dem ganzen sachlich entgegen
treten kann um eine Änderung bezüglich des Maulkorbes zu erwirken.

Peppi 02.06.2015 14:14

AW: Negativzeugnis
 
Hört sich komisch an! :(

Wenn der WT gut war, womit rechtfertigt das Amt die Auflagen?

Spezialist auf dem Gebiet: Rechtsanwalt Lars J. Weidemann!

http://www.hund-und-halter.de/

Doodles 02.06.2015 14:30

AW: Negativzeugnis
 
Rechtfertigung gibt es leider keine, sondern nur Anordnungen.
Die anderen drei Sachen leuchten mir noch ein, Grundstück sichern,
nicht mit Kindern alleine lassen etc.
Aber mit dem Maulkorb im Freilauf kann ich mich nicht abfinden,
zumal keinerlei Auffälligkeiten bestehen.
Überlege nur ob ich versuchen soll erst noch einmal mit der Dame
zu sprechen oder mich gleich an einen RA wende.
Vielen Dank für den Tip.

Peppi 02.06.2015 14:37

AW: Negativzeugnis
 
"Tadellos gelaufen" und Auflagen passt irgendwie nicht zusammen... :35:

Da würde ich auf jeden Fall mal nachfragen, warum Auflagen gemacht werden, wenn alles rund gelaufen ist.

Wir sind doch nicht bei Wünsch Dir was. Auch nicht die Behörden!



Liste 2 kann man doch auch mit freiem "Sachverständigem" machen... :gruebel:

Doodles 02.06.2015 15:05

AW: Negativzeugnis
 
Ich habe jetzt noch mal mit dem Sachverständigen Gutachter gesprochen,
der kann es auch überhaupt nicht nachvollziehen. Soll mich jetzt noch
einmal mit der Dame von der Gemeinde in Verbindung setzen, ansonsten
rät er mir auch zum Anwalt.

Monty 02.06.2015 19:00

AW: Negativzeugnis
 
Negativzeugnis? Das heißt es geht um Bayern, wenn dies richtig ist kann ich dir das Aktenzeichen des Urteils zusenden, welches ich durchgeklagt habe. Leinenzwang ist ebenfalls nicht nach unauffälligen Test.
Wo wohnst du genau? Um welche Stadt Gemeinde handelt es sich?

Hast du das Gutachten zuerst an dich schicken lassen oder ging es an die Gemeinde? Hat dein Gutachter eventuell Leine oder Maulkorb empfohlen, weil der Hund noch das ein oder andere Problemchen hat? Dann dürfte der Beamte am OA dies im Negativzeugnis eintragen.

Zum Leinenzwang habe ich diesen Artikel hier (Aktenzeichen steht drin)
http://www.mz-web.de/panorama/urteil...,17485684.html
Zum Maulkorbzwang muss ich meine Unterlagen durchsuchen (kann etwas dauern)

Monty 02.06.2015 19:01

AW: Negativzeugnis
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 385637)
"Tadellos gelaufen" und Auflagen passt irgendwie nicht zusammen... :35:

Da würde ich auf jeden Fall mal nachfragen, warum Auflagen gemacht werden, wenn alles rund gelaufen ist.

Wir sind doch nicht bei Wünsch Dir was. Auch nicht die Behörden!



Liste 2 kann man doch auch mit freiem "Sachverständigem" machen... :gruebel:

Äh das ist in Bayern schon fast normal, das jeder Sachbearbeiter seine eigene Vorstellung vom Gesetz hat und gerade dazu verlangt was ihn einfällt oder er gehört hat...:D

Monty 02.06.2015 19:09

AW: Negativzeugnis
 
Zitat:

Zitat von Doodles (Beitrag 385639)
Ich habe jetzt noch mal mit dem Sachverständigen Gutachter gesprochen,
der kann es auch überhaupt nicht nachvollziehen. Soll mich jetzt noch
einmal mit der Dame von der Gemeinde in Verbindung setzen, ansonsten
rät er mir auch zum Anwalt.


Oft reicht ein sehr sachliches Urteil, in welchen auf die Gesetzeslage hingewiesen wird und der dezente Hinweis, sich bei Vorgesetzten oder Bürgermeister zu beschweren, weil die Verordnungen nicht bekannt sind und nicht richtig ausgeführt werden.

Hau den Sachbearbeiter die Aktenzeichen um die Ohren, die knicken zu 95% ein, den Anwalt kannst du immer noch beauftragen. Frage ganz keck, auf welche Gesetzesgrundlage Sie auf die Idee kommen Leinen (und maulkorb)zwang zu verlangen

btw. ein "aufklärendes" Gespräch deines Sachverständigen mit den Angestellten welcher das Negativzeugnis ausgestellt hat, ist auch meist ausreichend...

Die versuchen es immer wieder, vom Führungszeugnis bis zum Bild des Hundes, Nachweis einer Haftpflichtversicherung, Zaun usw. teilweise mag einiges davon sinnvoll sein, wird aber gesetzlich NICHT verlangt.

Doodles 02.06.2015 21:16

AW: Negativzeugnis
 
Das Gutachten kam zuerst an uns, darin steht wirklich nicht einmal ansatzweise
etwas von Maulkorb oder das empfohlen wird das er an die Leine muss.
Selbst der Gutachter mit dem ich heute dann telefoniert habe hat mir empfohlen
definitiv rechtliche Schritte einzuleiten wenn es nicht auf anderem Wege abgeändert
wird.
Konnte die Dame heute kurz telefonisch sprechen, sie ist anscheinend grundsätzlich
der Meinung das Listenhunde im Freilauf einen Maulkorb zur Auflage bekommen,
bzw. ist sie der Meinung das so gehört zu haben. Jetzt wird das Veterinäramt mit
einbezogen und ich hoffe es klärt sich dann, oder wir müssen den anderen Weg gehen.
Vielen Dank auf jeden Fall schon einmal für die Hilfe :ok:

Peppi 03.06.2015 07:03

AW: Negativzeugnis
 
Zitat:

Zitat von Doodles (Beitrag 385647)
sie ist anscheinend grundsätzlich
der Meinung das Listenhunde im Freilauf einen Maulkorb zur Auflage bekommen,
bzw. ist sie der Meinung das so gehört zu haben.

Das ist so krass, dass es schon ein bißchen lustig ist... :hmm:


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