Listenhund in HB zu Besuch, Rechtliche Fragen
Hallo ihr Lieben.
Irgend jemand von euch kann mir doch bestimmt behilflich sein was die Gesetzgebung von Listenhunden angeht, ich steig da nicht durch. Wenn wir annehmen dass ein Amstaff in Niedersachsen (keine Rassistenlisten) in Bremen zu Besuch ist, gehe ich dann richtig in der Annahme dass er in Bremen, auch wenn er nur ein paar Stunden da ist, mit Maulkorb und Leine geführt werden muss? Darf ihn da jemand "einfach" führen, oder muss der irgendwas an Prüfungen ablegen? Kann ich so einen Hund in Bremen mit Wesenstest "ungefährlich" machen? Ich danke euch.:) |
AW: Listenhund in HB zu Besuch, Rechtliche Fragen
Hallo Scotti,
ich komme zwar nicht aus Bremen und kann dir deine Fragen auch nicht direkt beantworten aber vielleicht hilft dir ja der folgende Link -->klick Gruß Alex |
AW: Listenhund in HB zu Besuch, Rechtliche Fragen
Ob es Sinn macht sich an einen Gesetzestext zu informieren wo es heißt:
§ 9 Befristung Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. |
AW: Listenhund in HB zu Besuch, Rechtliche Fragen
Stimmt, ich habe das PDF nicht komplett gelesen. Danke für den Hinweis!
Es ist aber direkt auf der Hompage der Bremer Polizei verlinkt --> http://www.polizei.bremen.de/sixcms/...%5Bvt%5D=Hunde Ich habe kurz nach einer neue Fassung gegooglet. Diese sollte aktuelle sein http://www.hundesachverständiger-die...se.net/36.html Für Richtigkeit und Gültigkeit über nehme ich keine Gewähr ;) Gruß Alex |
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