Molosserforum - Das Forum für Molosser

Zurück   Molosserforum - Das Forum für Molosser > Austausch > Allgemeines

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #21 (permalink)  
Alt 23.08.2013, 22:34
Benutzerbild von Mrs. Brightside
Berthaminator-Anhänger
 
Registriert seit: 24.01.2012
Ort: Reinfeld
Beiträge: 960
Standard AW: Steuerwillkür

Ich Druck auch die Daumen! Viel Erfolg!
__________________
LG Kathleen mit Bertha

"Natürlich klären die Hunde Probleme unter sich...wenn man auf natürliche Auslese steht." -Günther Bloch
Mit Zitat antworten
  #22 (permalink)  
Alt 24.08.2013, 12:22
Benutzerbild von Dega
ohne ga 1998-2012
 
Registriert seit: 03.10.2010
Beiträge: 1.610
Images: 8
Standard AW: Steuerwillkür

Das hier habe ich gefunden, passt auch zum Thema, hast du das schon gesehen, Heinz?
http://gassi-tv.de/Tier-und-Recht/Paragraph-Listenhund
__________________
Bei Betrachtung der letzten paar Jahrtausende Menschheitsgeschichte drängt sich sogar die Frage auf, warum ausgerechnet die Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine gehen und einen Maulkorb tragen sollen. (Juli Zeh)
Mit Zitat antworten
  #23 (permalink)  
Alt 26.08.2013, 15:31
Benutzerbild von Louis&Coco
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 21.10.2009
Ort: Innviertel
Beiträge: 2.384
Images: 12
Standard AW: Steuerwillkür

Daumen gedrückt, viel Erfolg!
__________________
Lg Agnes+Drei-bis Vierbeiner
Mit Zitat antworten
  #24 (permalink)  
Alt 27.08.2013, 12:18
Benutzerbild von HelmBurn
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 14.12.2010
Beiträge: 22
Standard AW: Steuerwillkür

Hallo,

ich wohne auch in Rheinland - Pfalz und habe das gleiche Problem.

Es liegt schon ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vor aufgrund des Einspruchs einer BX - Besitzerin aus der Vorderpfalz: Die kommunalen Finanzbehörden haben demnach das Recht, an der geltenden Gefahrenhundeverordnung vorbei (!) eine rein "abstrakte Gefährlichkeit" (Zitat) einer Hunderasse anzunehmen einzig aufgrund der Körpergrösse. Dass die realen Erfahrungen mit dieser Rasse diese Annahme nicht bestätigen, spiele keine Rolle. Die Beissstatistiken der Landespolizeiämter sind also keine Argument.

Ich habe mit 4 oder 5 Ortsbeiräten gesprochen und erfahren, dass diese bei der Abstimmung gar nicht wussten was sie tun. Weder war ihnen klar, dass diese Liste gefährlicher Hunde gar nicht die RLP - Gefahrenhundeliste ist, noch wer die erstellt hat. Das kam als Vorlage vom Städtebund, wurde vom Verbandsbürgermeister so auf den Tisch gelegt und unkritisch übernommen. Dafür haben wir ja eine Demokratie und gewählte Vertreter, damit die irgendwelche Gesetzesvorlagen ungeprüft abnicken. Wäre nicht auszudenken, wenn wir eine Diktatur hätten, in dem einer Gesetze beschliesst, der weiss, was er tut – ohne dass das abgenickt wird.

Ich habe Glück und zahle hier nur 500.- Euro pro Jahr. Mir sagte ein Mastino-Besitzer aus Wolfstein, dass dort 2500.- pro Jahr verlangt werden. Allerdings weiss ich ja noch nicht einmal, ob ich eigentlich einen Molosser habe. Unser Lupo könnte genauso gut ein Schäferhund - Rottweiler - Mix sein oder was Ähnliches. Das Steueramt interessiert das nicht, nachdem ich mal geäußert habe, der Vorbesitzer habe Lupo manchmal Bullmastiff, manchmal auch Bordeauxdogge genannt. Klar ist nur: Dieser Vorbesitzer würde einen Molosser nicht mal erkennen, wenn der ihm in der Hintern beisst.

Es kam jedenfalls von der Hundsteuerstelle der Verbandsgemeinde ein Anschrieb mit 11 (!) Schreibfehlern, gerichtet an „Frau Magnus N.“ (Magnus ist unser Mops). Frau Magnus sei im Besitz einer als gefährlich eingestuften Rasse und es sei nun in ihrem eigenen Interesse, bis spätestens vorgestern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Tierarztes vorzulegen. Ich frage zurück, wer das denn machen könne. Antwort: jeder Tierarzt oder Amtsveterinär. Also bin ich zu unserem Tierarzt, habe Lupo von ihm noch mal untersuchen lassen und der schrieb mir einen Wisch, dass Lupo keine Auffälligkeiten zeigt. Ich schicke den Wisch ein. Leider war ich so unvorsichtig, auf die offensichtlichen Rechtschreibfehler aufmerksam zu machen. Jetzt müssen wohl innerhalb des Schädelknochens einen Schreibtischsesselbewohners sich die Zahnräder knirschend ineinander verhakt haben und die Denkmechanik kreischend zum Stehen gekommen sein. Ich bekam jedenfalls als Antwort: Jaaaa... neiiiin, so geht das nicht. Das können nur Tierärzte mit spezieller Ausbildung machen.

Ich tauche bei einem der 3 als zuständig genannten Tierärzte auf und erfahre, dass "Unbedenklichkeitsbescheinigung" Kokolores sei und ich bei ihm den "Hundeführerschein" machen soll. Also 270 Euro gelöhnt, theoretische Prüfung mit Links gemacht (obwohl darin Ansichten auftauchen, die in der Fachliteratur - na, sagen wir: nicht mehr allgemein anerkannt sind. Aber ich habe brav hingeschrieben, was die lesen wollten und bekam auch mein Leckerli). Inzwischen haben Lupo und ich mit der Trainerin unserer Hundeschule alle möglichen Situationen eingeübt - alles kein Problem, dachte ich. Trainerin sagt auch: Macht Lupo mit Links.

Zur Prüfung selbst kam es dann nicht. Es sollte mit einer tierärztlichen Untersuchung beginnen. Der Tierarzt ist - kaum dass wir im Behandlungsraum waren - von oben mit einer Augenspiegellampe auf Lupo los und der hat sich nach hinten zurückgezogen. Als er Lupo damit schließlich unter dem Tresen in die Ecke gedrängt hatte, hat Lupo nach ihm geschnappt. Ab da wurde es etwas surreal. Während ich versucht habe, meinen Hund zu beruhigen, schreit der Tierarzt auf mich ein: Ob der Hund Medikamente bekommen habe??? Wenn er sich nicht untersuchen lasse, müsse er ihn als gefährlich einstufen! Was ich jetzt machen würde, wenn er eine Empfehlung schreibe, dass der Hund einen Maulkorb tragen muss? Ob ich dann mit einem Rechtsanwalt käme???

Ich war mit meinem Hund beschäftigt, konnte nur halb hinhören, wünschte mir aber dringend, der dämlich Kerl könnte mal die Klappe halten, damit ich meinen Hund ruhig kriege. Schließlich gab ich es auf, sagte: ich kenne einen Hund so nicht und bin ab durch die Mitte. Ich habe erst hinterher allmählich kapiert, dass der mich verdächtigt hat, ich könnte meinem Hund Valium verpasst haben. Also mal ehrlich: Wer kommt denn schon auf so eine dämliche Idee? Seh ich aus wie ein Vollidiot?

Inzwischen sage ich mir: Es kann mir egal sein, ob dieser Tierarzt Lupo untersuchen kann oder nicht. Sein Haustierarzt kann es ja problemlos. Also zahle ich 500 Euronen im Jahr, dass ich mir den Götz von Berlichingen denken kann. Und wenn mir einer von wegen Gefährlichkeit kommt, sage ich: Weder ich noch mein Hund haben je einem Menschen was getan. Wenn mein Hund freilich neben mir an der Leine von einem freilaufenden Hund angegriffen wird, dann wissen wir uns nicht nur zu wehren, wir denken uns auch: Wo sind denn nun die Gefahrenabwehrer? Die bräuchten nur mal an einem normalen Sonntag nachmittag durch die Weinberge zu laufen, dann fänden sie Anlässe genug zum Einschreiten. Und nicht ein einziges Mal wäre es ein Molosser...
Mit Zitat antworten
  #25 (permalink)  
Alt 28.08.2013, 11:27
Benutzerbild von heder
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 08.11.2011
Ort: Trier
Beiträge: 493
Images: 12
Standard AW: Steuerwillkür

Ja, ja,, und damit hat man genau erreicht, was man ja eigentlich will. Und diesen Tierarzt, der ja anscheinend befugt ist, den Wesenstest abzunehmen, von diesem würde ich mir mal den Befähigungsnachweis zeigen lassen. Dieser muss in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. Ohne Nachweis, keine Befähigung!

Zu dem Urteilen:
Hier gibt es einige Lücken, die rein Juristisch gesehen, schon zu einem Erfolg führen können. Wie schon gesagt, vermutungen oder Annahmen, in Bezug auf die Gefährlichkeit eines Hundes, lassen sich auf jeden Fall rechtlich wiederlegen. Hierzu muss man auch in der Lage sein, zu definieren, woher den die Gefährlichkeit kommen soll. Und dabei auf Gewicht und Größe zu gehen, was ist dann mit Pferdehaltern? Auch diese Tiere sind groß und schwer und wehrhaft?
Beispiele gäbe es hier zu dutzenden.

Auf jeden Fall ist es schon mal interessant, das jetzt für nächste Woche eine aussergewähnliche Gemeinderatssitzung einberufen wurde, in Bezug auf meine Anschreiben und Ankündigungen. Der VG Oberbürgermeister, der selbst Jurist ist, hat jetzt die Zuständigkeit an unsere Gemeind zurückgegeben, hier sporucht man aber von einer Vorgabe der VG, die einfach nur abgesegnet wurde. Also gibt es wohl unter VG und Gemeinderat schon mal etwas KLärungsbedarf. Auch hat sich mittlerweilen jemand von unserem Bürgerfernsehen gemeldet. Hier haben wir anvisiert, die Sitzung abzuwarten und dann einen Termin abzusprechen.
Also es tut sich was......

Ach so, in Bezug auf die Rechtschreibfehler in dem Schreiben vom Amt, nicht immer zu vorschnelle urteilen, hier sitzen mitunter auch mal Menschen, die irgendwelche Gebrechen haben, aber denoch aktiv am Arbeitsleben teilnehmen, sollte man also schon etwas tolerieren

So nächste Woche weiteres Feedback.......
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
Mit Zitat antworten
  #26 (permalink)  
Alt 28.08.2013, 13:37
bx-junkie
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Steuerwillkür

Zitat:
Zitat von heder Beitrag anzeigen
Ach so, in Bezug auf die Rechtschreibfehler in dem Schreiben vom Amt, nicht immer zu vorschnelle urteilen, hier sitzen mitunter auch mal Menschen, die irgendwelche Gebrechen haben, aber denoch aktiv am Arbeitsleben teilnehmen, sollte man also schon etwas tolerieren

So nächste Woche weiteres Feedback.......
Stimmt, allerdings sollten sie dann doch wenigstens soviel arbeitende Hirnmasse besitzen um den richtigen Adressaten einzusetzen und nicht den hauseigenen Mops
Ich finde es total klasse das du dir nichts gefallen läßt und die Geschichte von HelmBurn macht mich einfach nur noch sprachlos und wütend..SCH*Sesselfurzer
Mit Zitat antworten
  #27 (permalink)  
Alt 28.08.2013, 15:56
Benutzerbild von HelmBurn
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 14.12.2010
Beiträge: 22
Standard AW: Steuerwillkür

Heder, Dir dürfte das schon bekannt sein, ich zitiere mal für alle aus dem Bericht über das Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.04.2010 
-*6*A*10038/10.OVG*-: „Darauf, dass in der Vergangenheit Beißvorfälle unter Beteiligung von Bullmastiffs nicht häufig bekannt geworden seien, komme es nicht an, weil für die erhöhte Besteuerung das Bestehen einer konkreten Gefahr nicht erforderlich sei. Vielmehr genüge ein abstraktes Gefährdungspotential. Dass das Landeshundegesetz Hunde der Rasse Bullmastiff nicht als generell gefährlich einstufe, schränke die Befugnis des kommunalen Satzungsgebers nicht ein, durch eine erhöhte Besteuerung auf die Begrenzung des Bestands dieser Hunde hinzuwirken.“

Das bedeutet, dass sich die Beweislast umkehrt: Nicht die Finanzbehörde muss die Gefährlichkeit eines konkreten Hundes nachweisen, sondern der Besitzer muss nachweisen, dass der Hund nicht beissen wird.

Mein Gott Heder, ich wünsche Dir den Erfolg von ganzem Herzen und drücke alle Daumen und grosse Zehen. Ich sehe nur nicht, dass es dafür wirklich einen juristischen Hebel gibt. Ich hoffe, dass ich mich täusche. Ich denke auch nicht, dass da jemand etwas „eigentlich will“. Die Leute in den Verwaltungen wollen halt ihre Formulare ausgefüllt und ihre Tabellen vollständig ausgefüllt und bis zum Feierabend alles reibungslos in den Akten abgeheftet haben. Aus meinen persönlichen Erfahrungen kann man sehen, dass keiner genau weiss, was er da tut, nicht die kommunalen Gremien, nicht der Städtebund und auch nicht die Leute auf der Steuerstelle, die das durchziehen sollen: Was solls denn nun sein, die Unbedenklichkeitserklärung eines beliebigen Tierarztes, den Hundeführerschein wie in NRW oder ein Wesenstest nach dem „Ludwigshafener Modell“? Tja, und wenn dann so ein Tierarzt eine gewisse Monopolstellung hat und auch noch einen schlechten Tag, da kann man eben Pech haben und muss froh sein, wenn es nur um 500 Euro geht. Da nützt es auch nichts, sich den Befähigungsnachweis zeigen zu lassen, wenn doch die Hundesteuerstelle von seiner Befähigung überzeugt ist.

Ich halte Deinen Gang an die Öffentlichkeit für am aussichtsreichsten. Wenn die Berichterstattung die kommunalen Vertreter in den Medien in ein ungünstiges Licht setzt, kann es schon vorkommen, dass die sich das noch mal überlegen.

Übrigens habe ich aufgrund des ersten Bescheids bei der Verbandsgemeinde gegen die Hundesteuer überhaupt Widerspruch eingelegt mit einem dieser Musterschreiben. Das war im Februar und da sah es ja noch so aus, als würde es vor dem EU Gerichtshof für Menschenrechte zu einer Beschwerde kommen, was inzwischen auf so höchst seltsame Weise vom Tisch ist. Mein Einspruch wurde an den Rechtsausschuss weitergeleitet, aber der wird nach dem OVG – Urteil auch nicht besser entscheiden können. Ich habe seitdem aber nichts mehr davon gehört und warte erst mal ab. Spätestens wenn im Januar die Hundesteuer fällig wird, wird es ihnen schon wieder einfallen.

Der Schreiber des ersten Bescheids hat übrigens keine Behinderung. Natürlich war es dennoch unklug, einen Schreibtischsesselinhaber auf Fehler hinzuweisen. Wer schätzt das schon. Trotzdem scheint es mir ein Symptom zu sein: Wenn man mir schon in die Tasche greift, sollte ein kleiner Klick auf des Rechtschreibkorrekturprogramm nicht zuviel verlangt sein. Und dass Magnus keine Frau sein kann und nicht mal die Adresse nicht korrekt abgeschrieben wird... na, da darf ich mich schon ein bisschen vergackeiert fühlen.
Mit Zitat antworten
  #28 (permalink)  
Alt 29.08.2013, 11:04
Benutzerbild von heder
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 08.11.2011
Ort: Trier
Beiträge: 493
Images: 12
Standard AW: Steuerwillkür

Hallo, HelmBurn,

kann deine Wut auch gut nachvollziehen, aber genau bei dem Urteil, wie von Dir beschrieben liegt auch der Hase im Pfeffer begraben:

Es geht hier nähmlich gar nicht um eine Umkehrbeweislast gegenüber der Finanzbehörden, diese legt die Steuersätze in Bezug Hundesteuer nicht fest. Es obliegt dem Städte- und Gemeindebund, in Anlehnung an die Satzung der Landeshundeverordnung,die Steuern selbst festzulegen. Die Finanzbehörden sind dann nur noch als überwachendes und einziehendes Organ zuständig. Und das gilt für gesamt Deutschland!!
Genau an diesem Punkt werden wir auch ansetzen. Urteile können gut und schön sein, Ihr Zweck gerade in diesem Bereich scheint aber wirklich zu sein, die Hundehalter einzuschüchtern, gerade weil hier sehr absurde gegensächlichkeiten möglich sind, und nach beliebiger Willkür, geändert, angepasst und was auch immer, werden kann.

Mal ganz einfach ausgedrückt: Es kotzt mich so an, das man hier(Deutschland), ohne auch nur den kleinsten Schimmer von Ahnung zu haben, nur schon alleine durch das Halten eines großen, oder dunklen Hundes, fast schon als Verbrecher abgefertigt wird und im Vorfeld, wohl als Schutzmassnahme, eine Strafe in Form einer total überzogenen Steuer zahlen soll.
Und es gibt noch mehr Variationen, wie man dieses auslegen könnte.

Für mich ist einfach klar, man sollte nur dann etwas einschätzen, wenn man auch die Ahnung davon hat und diese durch Fakten belegen kann. Und das betrifft insbesondere unsere Hunde.

Ich kann auch nicht durch einfaches Anschauen einen Menschen als gefährlich einstufen und dann entsprechend handeln, nur weil er vielleicht eine andere Hautfarbe hat, oder nen dicken Pickel auf der Nase
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
Mit Zitat antworten
  #29 (permalink)  
Alt 30.08.2013, 05:09
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Steuerwillkür

http://allevents.in/events/Gr%C3%B6%...90599737621948

03.09.2013
__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
  #30 (permalink)  
Alt 30.08.2013, 11:04
Benutzerbild von heder
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 08.11.2011
Ort: Trier
Beiträge: 493
Images: 12
Standard AW: Steuerwillkür

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Vom Ansatz her ja ganz interessant, scheint aber etwas unorganisiert zu sein.
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:14 Uhr.


Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22