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  #11 (permalink)  
Alt 13.05.2013, 13:49
Benutzerbild von wolkenspringer
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Köln
Beiträge: 85
Standard AW: Anschaffung eines Mastiffs

Hi,

da ich Renate kenne, weiss ich, dass sie dieses Angebot ganz sicher ernst meint!

Neben den allgemeinen Auflagen, wie z.B. Sachkundetest (für jeden der mit dem Hund Gassi gehen möchte), Führungszeugnis für die geforderte Haltegenehmigung, Hundehaftpflicht usw., ist es auch wichtig zu erfahren, ob Ihr den Mastiff in einer Wohnung bzw. einem Haus mit Garten halten werdet und dieser Garten zu eurer alleinigen Nutzung (ganz wichtig ) zur Verfügung steht, denn in diesem Fall muss der Garten mit einem Zaun von mindestens 180cm Höhe eingefriedet werden, der für den Mastiff sowohl unüberwindlich als auch nicht zu unterkriechen oder der Gleichen ist.
Das wird kontrolliert!

Des Weiteren kann man den Hund per Ausnahmegenehmigung bis zum 6. Lebensmonat vom Leinen- und Maulkorbzwang befreien lassen. Die darüber hinaus gehende Befreiung ist abhängig davon, ob der Hund regelmässig und nachweisbar eine Hundeschule besucht. In dem Fall kann er bis zum 2. Lebensjahr befreit werden, muss danach allerdings, für eine weitere Befreiung, einen Wesenstest absolvieren und "bestehen" und zwar auch wieder mit jedem, der mit dem Hund spazieren geht. Hat die hundeführende Person lediglich den Sachkundetest und mit diesem Hund keinen erfolgreichen Wesenstest absolviert, muss der Hund angeleint und mit Maulkorb geführt werden.

Ich habe aber keine Bange, dass dies mit einem Mastiff ein Problem darstellt

Gruss,

Reinhold, der ebenfalls in NRW wohnt, aber in einer tatsächlichen Weltstadt, ne, Renate?
__________________


„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio

Geändert von wolkenspringer (13.05.2013 um 13:57 Uhr)
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  #12 (permalink)  
Alt 13.05.2013, 13:57
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Anschaffung eines Mastiffs

Zitat:
Zitat von wolkenspringer Beitrag anzeigen
denn in diesem Fall muss der Garten mit einem Zaun von mindestens 180cm Höhe eingefriedet werden, der für den Mastiff sowohl unüberwindlich als auch nicht zu unterkriechen oder der Gleichen ist.
Das wird kontrolliert!
Die Höhe ist aber nicht festgeschrieben und das örtl. O-Amt entscheidet ob ausreichend. Unser Garten ist nicht durchgehend so hoch eingezäunt und trotzdem ordnungsgemäß akzeptiert worden.
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  #13 (permalink)  
Alt 13.05.2013, 14:00
Benutzerbild von wolkenspringer
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Köln
Beiträge: 85
Standard AW: Anschaffung eines Mastiffs

Das mag sein, von uns wären aber 180cm gefordert worden. Das "mindestens" habe ich benutzt, weil ich von einem anderen Molosserhalter, ebenfalls aus NRW, gehört habe, dass von ihm 200cm gefordert wurden.

Wahrscheinlich die "Beamtenwillkür", von der wir ja wohl alle ein Liedchen singen können!
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„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio
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  #14 (permalink)  
Alt 13.05.2013, 14:05
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 13.05.2013
Beiträge: 9
Standard AW: Anschaffung eines Mastiffs

Woher bekomme ich denn die gültigen Zahlen? Wäre ja Quatsch, wenn ich den Zaum jetzt setze und er dann zu niedrig wäre. Aber 2m finde ich schon echt zu hoch! Ich will ja keinen Hochsicherheitstragt!
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  #15 (permalink)  
Alt 13.05.2013, 14:06
Benutzerbild von wolkenspringer
Baron / Baronin
 
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Beiträge: 85
Standard AW: Anschaffung eines Mastiffs

Ruf bei dem für dich zuständige Ordungsamt an, die werden dich dann schon zu dem richtigen Sachbearbeiter durchstellen und der sollte dir diese Info geben können!
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„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio
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  #16 (permalink)  
Alt 13.05.2013, 14:16
Benutzerbild von Lucy
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.07.2008
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Beiträge: 3.240
Standard AW: Anschaffung eines Mastiffs

Zitat:
Zitat von wolkenspringer Beitrag anzeigen
Hi,

da ich Renate kenne, weiss ich, dass sie dieses Angebot ganz sicher ernst meint!

Neben den allgemeinen Auflagen, wie z.B. Sachkundetest (für jeden der mit dem Hund Gassi gehen möchte), Führungszeugnis für die geforderte Haltegenehmigung, Hundehaftpflicht usw., ist es auch wichtig zu erfahren, ob Ihr den Mastiff in einer Wohnung bzw. einem Haus mit Garten halten werdet und dieser Garten zu eurer alleinigen Nutzung (ganz wichtig ) zur Verfügung steht, denn in diesem Fall muss der Garten mit einem Zaun von mindestens 180cm Höhe eingefriedet werden, der für den Mastiff sowohl unüberwindlich als auch nicht zu unterkriechen oder der Gleichen ist.
Das wird kontrolliert!

Des Weiteren kann man den Hund per Ausnahmegenehmigung bis zum 6. Lebensmonat vom Leinen- und Maulkorbzwang befreien lassen. Die darüber hinaus gehende Befreiung ist abhängig davon, ob der Hund regelmässig und nachweisbar eine Hundeschule besucht. In dem Fall kann er bis zum 2. Lebensjahr befreit werden, muss danach allerdings, für eine weitere Befreiung, einen Wesenstest absolvieren und "bestehen" und zwar auch wieder mit jedem, der mit dem Hund spazieren geht. Hat die hundeführende Person lediglich den Sachkundetest und mit diesem Hund keinen erfolgreichen Wesenstest absolviert, muss der Hund angeleint und mit Maulkorb geführt werden.

Ich habe aber keine Bange, dass dies mit einem Mastiff ein Problem darstellt

Gruss,

Reinhold, der ebenfalls in NRW wohnt, aber in einer tatsächlichen Weltstadt, ne, Renate?


Und dann sag einer nochmal in Bayern ist das schlimm mit der Liste.
Hab nen Zaun mit 1,25 metern und hmmm es hat noch niemand nachgeschaut und mir auch nicht gesagt wie hoch er sein sollte es wurde mir nur nahe gelegt ich solle doch wenn möglich einzäunen !!!!

Ich mein das ich das auf jedenfall mache damit ich Ruhe habe das ist normal und auch das nicht ausgebrochen werden kann, aber naja richtig gesagt hat mir keiner was ich zu tun oder lassen habe
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Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen. -Winston Churchill
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  #17 (permalink)  
Alt 13.05.2013, 14:21
Benutzerbild von wolkenspringer
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Köln
Beiträge: 85
Standard AW: Anschaffung eines Mastiffs

Tja, Bayern ist nicht überall so schlimm, wenn ich vor wenigen Tagen lesen musste, dass München einen generellen Leinenzwang einführt und welche Diskussionen da entstehen(!!!)

Gibt es hier schon seit Jahren!

Gruss nach Bayern,

reinhold
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„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio
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  #18 (permalink)  
Alt 13.05.2013, 14:26
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Anschaffung eines Mastiffs

Und je nach Zaunhöhe, KANN Dir das Hochbauamt (?) auch einen Zaun verweigern, wenn er nicht ins Strassenbild passt...

Und wegen Hundesteuer würde ich mich bei Deiner Kommune schlau machen. Manche akzeptieren den Wesentest nicht und wirst ordentlich zur Kasse gebeten...
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  #19 (permalink)  
Alt 13.05.2013, 14:31
Benutzerbild von Guayota
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Anschaffung eines Mastiffs

Grad mal ne Zwischenfrage: Gilt das jetzt für den Mastiff, weil der in NRW gelistet ist (ist er?), oder für alle...Ü20/40 Hunde?
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"Never underestimate the power of stupid people in large numbers."
Homer Simpson
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  #20 (permalink)  
Alt 13.05.2013, 14:38
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Anschaffung eines Mastiffs

Was genau?

Leinenpflicht (überall dort wo das Land zuständig ist, bzw. vorgeben darf) gilt hier für ALLE Hunde.

Zaun und sonstiges nur für Listis...
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mastiff


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