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Grazi 13.02.2013 13:36

Urteil zur Tierhaltung: Vermieter müssen auch große Hunde akzeptieren
 
Zitat:

Vermieter dürfen sich nicht als Tierschützer aufspielen. Sie haben nicht zu entscheiden, ob ein großer Hund artgerecht in einer Wohnung gehalten werden kann. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Tierhaltung in der Mietwohnung ist ein häufiger Streitpunkt. In einem nun veröffentlichen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) auf die Seite der Mieter gestellt. Er entschied, dass der Vermieter sich nicht in die Auswahl des Hundes einmischen darf, wenn der Mietvertrag Hundehaltung erlaubt (BGH VIII ZR 329/11).
Den ganzen Artikel kann man hier lesen: Focus online

Grüßlies, Grazi

Emmamama 18.02.2013 07:45

AW: Urteil zur Tierhaltung: Vermieter müssen auch große Hunde akzeptieren
 
Ein zweischneidiges Urteil... :hmm:
Einerseits finde ich es natürlich auch begrüssenswert, dass der Vermieter nicht aufgrund Grösse oder Rasse (!!!) Hundehaltung verbieten darf und das dem Mieter unterstellt wird, einen Hund artgerecht zu halten, unabhängig von der Wohnsituation.

Mit meinen Mietern habe ich das so geregelt, dass ich die bereits vorhandenen Hunde "genehmigt" habe und bei jedem "neuen" Hund fallweise entscheide.
Ob das rechtlich so einwandfrei ist, weiss ich gar nicht, aber bei uns ist die Wohnsituation halt nicht so, dass dort auch unverträgliche Hunde leben könnten, da unter den daraus resultierenden Einschränkungen alle zu leiden hätten.
Sollten sich meine Mieter darauf nicht einlassen bzw. rechtlich gegen eine/meine solche Entscheidung vorgehen, bliebe mir nichts anderes übrig als Hundehaltung komplett zu verbieten - denn es ist ja einfacher, sich scheiden zu lassen als Mieter zu kündigen :sorry:


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