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Emma 03.02.2013 20:01

Einbrecher
 
ich muß mir das mal von der Seele schreiben....
letzen Montag haben sie versucht bei uns einzubrechen....
....sowohl ich als auch Emma waren zuhause.

Als Vorwort, vor etwa 3 - 4 Wochen haben sie es bei unseren Nachbarn versucht, und Emma hat es bemerkt und schlimmeres verhindert....

also hab ich gar nicht daran gedacht die würden das bei uns versuchen.......

nun mal was ich fragen will
Emma schlägt nicht an .......
sie brummt nur , will heißen , komm doch und du wirst merken was läuft.....
ist das bei euren auch so ?

ich hab gelernt meinen Hund zu lesen
was wäre hätte sie einen erwischt ?

ich muß gestehen ich hab sie dann in den

Leeloocat 03.02.2013 20:12

AW: Einbrecher
 
Paula schlägt an und da sie sonst so gut wie gar nicht bellt nehmen wir das sehr ernst wenn sie plötzlich länger bellt. Beim erstenmal, wo sie Nachts länger bellte haben wir nicht weiter nachgedacht und waren auch zu faul aus dem warmen Bett aufzustehen. Am nächsten Tag mußten wir dann feststellen, das man uns unsere Blumenkübel von der Fensterbank geklaut und mutwillig zerstört hatte.
Jetzt reagieren wir immer wenn sie sich meldet. Beim zweiten Mal war es " nur" ein Betrunkener, der an die Hauswand pullern wollte. Den haben wir dann vertrieben. Wie sie reagieren würde wenn wirklich jemand ins Haus einbrechen würde kann ich mir aber nicht vorstellen. Hoffe auch das ich das nie erleben werde... :)

Dega 03.02.2013 21:06

AW: Einbrecher
 
Delchen bellt ab und zu im Garten, wenn dort jemand vorbeiläuft. Ich rufe sie dann und dann ist sie auch still und kommt sofort. Sie bellt eigentlich selten und hält sich auch nicht dran.
Als bei mir voriges Jahr versucht wurde einzubrechen, hat sie auch gebellt, aber anders als sonst, ernster und böser, und sie ließ sich auch nicht abrufen. Das hat einerseits mich alarmiert und andererseits den Einbrecher in die Flucht geschlagen. Ich bin rausgegangen zum Nachsehen und habe ihn noch die Straße entlanglaufen sehen.

Dorkas_Dosenöffner 03.02.2013 21:09

AW: Einbrecher
 
Die Elfe kläfft nich, sie schlägt an wenn sich was rührt was nicht in ihr Terretorium passt...
Mal ne Frage, was passiert, wenn der Hund nen Einbrecher auf dem Gelände stellt und verletzt. Wie ist es da eigentlich mit der Haftung?

Bensmann 03.02.2013 21:26

AW: Einbrecher
 
Zitat:

wenn der Hund nen Einbrecher auf dem Gelände stellt und verletzt. Wie ist es da eigentlich mit der Haftung?
Normalerweise würd ich sagen, der Einbrecher ist selbst Schuld, aber Ich befürchte, da kommt man als Hundebesitzer in Teufelsküche...:(

Mrs. Brightside 03.02.2013 21:32

AW: Einbrecher
 
Zitat:

Zitat von Dorkas_Dosenöffner (Beitrag 347054)
Die Elfe kläfft nich, sie schlägt an wenn sich was rührt was nicht in ihr Terretorium passt...
Mal ne Frage, was passiert, wenn der Hund nen Einbrecher auf dem Gelände stellt und verletzt. Wie ist es da eigentlich mit der Haftung?

Kannst Schmerzensgeld berappen..:boese1:

Bertha bellt und würde auch stellen, aber mehr, keine Ahnung..
Oder sie verpisst sich..:kicher:

Dorkas_Dosenöffner 03.02.2013 21:36

AW: Einbrecher
 
Schmerzensgeld??? Hüstel...
Le Madame lässt da nimmer viel über, wofür ich Schmerzensgeld berappen könnte...
Nun würds mich echt rechtlich interessieren.. Bringt es was, passende Schilder an den Zaun zu hängen?

Mrs. Brightside 03.02.2013 22:07

AW: Einbrecher
 
Normalerweise hat man ja ne Haftpflichtversicherung. Die würde dann für den Schaden aufkommen. Wie es bei Einbruch aussieht, müsste ich noch in Erfahrug bringen.
Als HH übernimmt man für seinen Hund eine Gefährdungshaftung. (Hund-potenzielle Gefahr für die Umwelt)
D.h du bist Schuld (ggf. Mitschuld), wenn dein Hund andere verletzt oder Dinge zerstört.
Schilder schützen dich nicht. Finde grad den Link nicht..:hmm:

Edit:
Oder doch..http://www.tierschutz-hundeforum.de/...dewarnschilder
Wenn ich mich irre, bitte korrigieren. ;)

Mrs. Brightside 03.02.2013 22:26

AW: Einbrecher
 
Ich hab paar wichtige Paragraphen gefunden:
BGB § 833 Haftung des Tierhalters
'Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.'

aber:
5. Mitverschulden und Haftungsausschluss
a) Mitverschulden
Bei Mitverschulden des Geschädigten bei der Schadensentstehung ist § 254 BGB anzuwenden.
b) Haftungsausschließendes Einverständnis
Streitig ist, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch von vornherein zu versagen ist, weil der Geschädigte von vornherein in die tierspezifische Gefahr eingewilligt hat.

und dann:
§ 254 BGB
Mitverschulden
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.

Ich würde jetzt laienhaft sagen, der Einbrecher macht sich mitschuldig..aber Ch bin auch kein Anwalt. ;)

Alano-Dennis 03.02.2013 22:28

AW: Einbrecher
 
Zitat:

Zitat von Dorkas_Dosenöffner (Beitrag 347054)
Die Elfe kläfft nich, sie schlägt an wenn sich was rührt was nicht in ihr Terretorium passt...
Mal ne Frage, was passiert, wenn der Hund nen Einbrecher auf dem Gelände stellt und verletzt. Wie ist es da eigentlich mit der Haftung?

Ganz platt gesagt, muss man in Deutschland den Einbrecher vor dem Hund schützen. Du musst als den Hund so wegsperren das man gut einbrechen kann, oder das Gründstück so sichern das man nur mitm Panzer & schwung raufkommt. :hmm:

So isses halt im Land der Bürokraten. Andernorts darfste zur Waffe greifen,
hier darfste dich erst wehren wenne im eigenen Blut liegst.


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