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  #1 (permalink)  
Alt 23.03.2006, 18:22
Benutzerbild von Claudia Aust-W.
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 24.06.2005
Beiträge: 925
Standard Landehundegesetz Rheinland-Pfalz / WILLKÜR!!

Hallo!

Im Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz sind keine Rassen auf einer 2. Liste als "widerruflich" gefährlich ausgeschrieben.

Nun muß ich mit Entsetzen feststellen, daß in umliegenden Kommunen und Gemeinden Rassen wie z.B. der BM, BX, Tosa etc. etc. als gefährlich eingestuft werden, wenn nicht der Nachweis der Ungefährlichkeit erbracht wird!
Hinzu kommt eine hohe Hundesteuer.

Wie kann es sein, daß Gemeinden eine willkürliche 2. Liste ausrufen und mit erhöhter Steuer belegen dürfen???

Meine Frage an Bernhard Kuhn bei der Landesordnungsbehörde Rhld.-Pfalz erbrachte nur, daß es rechtens sei und die Gemeinden nach gutdünken ihre Rasselisten erweitern können!


Wo bin ich denn???
Weiß wer Näheres?

LG!
Claudi
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  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2006, 19:04
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.730
Standard

Zitat:
Zitat von Claudia Wyremblewsky


Wo bin ich denn???

LG!
Claudi
In einem Rechtsstaat, liebe Claudia, so steht es zumindest im Grundgesetz.

Auch im Freistaat Bayern gibt es geschäftstüchtige Gemeinden, die Kat 2
Hunde trotz bestandenen Wesenstest mit vierstelligen Steuersätzen belegen.

Wie dies konkret aussieht, will ich hier nicht darlegen, der Jurist nennt es lapidar Satzungsautonomie der Gemeinden. Am besten man zieht dorthin, wo der Bürgermeister selbst einen Rottweiler hält, dort brennt steuertechnisch ganz sicher nichts an...
__________________
Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)

Geändert von morpheus (23.03.2006 um 19:27 Uhr)
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  #3 (permalink)  
Alt 24.03.2006, 08:44
Benutzerbild von Kirsten BM
Erzherzog / Erzherzogin
 
Registriert seit: 06.10.2005
Ort: Biebesheim am Rhein, Hessen
Beiträge: 624
Standard

Hi Claudi

Dummerweise sind Ordnungsrecht und Steuerrecht zwei versch. Schuhe!

Die Gemeinden dürfen das schon...

Unser Bürgermeister hatte das selbe vor, hat sich aber in einem Gespräch überzeugen lassen, den BM von seiner Gemeindeliste wieder herunter zu nehmen, da der BM in ganz Hessen lt. Inninminister nicht mehr gelistet ist.
Wir sind die einzigen BM Halter in unserer Großgemeinde (umfaßt 13 Dörfer) und das seid 20 Jahren.
Für uns ist der Kuchen zum Glück gegessen und ich drücke allen die Daumen, dass es bei euch in Zukunft (so fern sie auch sein möge) solche dummen Listen, die einzig zum Auffüllen der leeren Gemeindekassen dienen, nicht mehr geben wird.....
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